Sanktionen und Coaching Sozialhilfe

Begonnen von DPKng88, 30. August 2023, 13:28:20

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DPKng88

�Hallo liebe Threadleser,



habe gleich mehrere Fragen:



1. Seit 3 Jahren quäle ich mich mit dem Gedanken ob Bürgergeld für mich besser wäre oder Sozialhilfe.

Ich bin Schwerbehindert und 10 Stunden hart durcharbeiten wie mir mehrfach angedroht worden ist schaffe ich vielleicht nicht.

Anderseits bin ich von Obdachlosigkeit bedroht seitdem meine Verwandte verstorben ist.

Ich erwarte viel mehr Schwierigkeiten mit den Behörden vor Ort was Zahlungsausfälle und damit drohende Obdachlosigkeit angeht im Sozialhilfe Bereich.

Mir ist nicht klar mit wievielen Schwierigkeiten mehr die Leute im Sozialhilfe Bereich zu kämpfen haben. Vielleicht können Sie mir mehr aus der Rechtspraxis erzählen.

So wie ich es verstanden habe soll Sozialhilfe nur eine kurzfristige Zahlung sein, und die Leute werden bereits mittelfristig in Erwerbsminderungsrente oder in eine Werkstatt für Schwerbehinderte geschickt, was für mich nicht in Frage kommt.

Die Frage ist also Pest oder Cholera.

Ich konnte die Frage bis heute nicht klären, weil ich mich nicht genügend im Sozialhilfe Bereich auskenne, und Hilfe vom Jobcenter nicht zu erwarten ist. Vielleicht können Sie mir dabei helfen.







2. Eine weitere Frage:




Leistungsminderungen – sprich Sanktionen – bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind auch in Zukunft von Beginn des Leistungsbezugs an möglich. Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei einer ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gekürzt, bei einer weiteren um 20 Prozent für zwei Monate und in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate. Die 100prozentige Leistungsminderung wegen fehlender Mitwirkung wurde im Bürgergeld-Gesetz nicht angepackt. Die in der Folge verhängten Sanktionen sind sehr häufig rechtswidrig, daher empfiehlt es sich, sich beraten zu lassen.






https://www.verdi.de/themen/rente-soziales/++co++bc2fa790-4e08-11ed-9832-001a4a16012a#:~:text=Bei%20einer%20ersten%20Pflichtverletzung%20wird,im%20B%C3%BCrgergeld%2DGesetz%20nicht%20angepackt.









100 Prozentige Vollsanktionen sind also immer noch möglich über den Umweg Mitwirkungspflichten.

Wissen Sie wie häufig diese aktuell durch Jobcenter im Grossraum Köln Bonn Ausgesprochen werden.




D.h. z.B. konkret man bewirbt sich nicht auf einen Vermittlungsvorschlag. Wird dann braf die Tonleiter von 10% 20% 30% eingehalten wie es nachdem Bundesverfassungsgericht Urteil zu erwarten ist, oder wird direkt auf 100% durchgeknallt mit Hilfe von Mitwirkungspflichten.




Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang.

Für wie lange gillt dann die 100 Prozentige Vollsanktion über die Mitwirkungspflichten. Bei 30% Sanktionen sollen es 3 Monate sein, bei 100% über die Mitwirkungspflichten dann etwa 6 Monate oder ein ganzes Jahr bis man wieder einen Antrag auf Bürgergeld stellen kann.






https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-keine-sanktionen-im-haertefall&ved=2ahUKEwji9fDghuOAAxUH_KQKHVKICHcQFnoECDMQAQ&usg=AOvVaw2Wfnp15Fd6zOTFkLTiM1x8









Wie sieht die Sache bei Härtefällen aus im Schwerbeindertenbereich?







3. Eine weitere Frage.




Wenn man in einer Zeitarbeitsfirma ist. Man wurde ausgeliehen. In dem Betrieb bricht man Bewusstlos zusammen weil man sich überarbeitet hat. Welche Pflichten hat man dann um nicht mit Sperrzeit aus dem Zeitarbeitsvertrag zu fliegen weil man sich als Arbeiter nicht richtig verhalten hat, man wäre nicht als kerngesunder Mensch mit Anfang 20 in diese brutale Arbeitswelt eingetreten. Welche Pflichten hat man dann u.a. sich für den restlichen Tag krank zu Schreiben. Muss man dann Nacharbeiten.







4. Eine weitere Frage.




Ich bin gerade in ein ganzheitliches Coaching geraten weil ich mich nicht genug ausgekannt habe was das Jobcenter darf und was nicht. Ich bin nicht stabil genug das man soziale Experimente an mir ausprobieren sollte, vielleicht habe ich das der Vermittlerin nicht genügend erklären können.







https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-ab-1-juli-wird-der-kooperationsplan-mit-sanktionen-eingefuehrt






Ganzheitliche Betreuung durch das Jobcenter
Neu ist die ganzheitliche Betreuung ("Coaching und aufsuchende Sozialarbeit"). Sie kann vom Jobcenter angeordnet oder in einem Mitwirkungsplan festgelegt werden.

Bürgergeld-Bezieher werden dann faktisch rund um die Uhr in allen Lebensbereichen betreut und angeleitet.

Das Jobcenter erfährt so buchstäblich alles über die Leistungsberechtigten und kann ihnen de facto vorschreiben, wie sie zu leben haben.

Damit diese umfassende Einmischung Dritter in höchstpersönliche Lebensbereiche nicht per se verfassungswidrig ist, darf die Verweigerung der Mitwirkung an einer solchen Maßnahme nicht sanktioniert werden.










Meine Frage ist darf man mich während eines solchen Coaching in einen Zeitarbeitsvertrag stecken, vielleicht auch noch eine Zeitarbeitsfirma des Coaching Unternehmens selber, oder kann ich das ablehnen.





Es wurden vom Jobcenter nur 20 UE genehmigt.



Der Bildungsträger hat mich einen unplausiblen Vertrag unterschreiben lassen, der 6 Monate dauern soll und 78 Stunden umfasst, obwohl die Bewilligung nur 2 Monate laufen soll. Es wurde seitens des Trägers begründet, der Bewilligungszeitraum könne 2xmal beim Jobcenter verlängert werden. Wer diese Verlängerung beantragen soll wurde nicht erwähnt. Was passiert wenn diese Verlängerung seitens Jobcenter abgelehnt wird, muss ich dann für die Mehrkosten selber aufkommen. Es gibt vertraglich eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Die läuft am 31.08.2023 ab.



Ich müsste darum bitten den Bildungsträger anzuschreiben den Vertrag kündigen zu lassen per Widerufsrecht und dann einen neuen sauberen Vertrag aufsetzen zu lassen, der nur den bewilligten Zeitraum umfasst. Sollte die Bildungsmassnahme verlängert werden müssen, könnte man dann einen Folgevertrag aufsetzen.



Ein weiteres Problem, der Bildungsträger will mich in eine Werkstatt für Schwerbehinderte schicken. Das lehne ich aus mehreren Gründen ab.

U.a. muss dann Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt werden, dies wurde von behördlicher Stelle bereits 2xmal bei mir abgelehnt. Ich verstehe nicht warum die Werkstatt für Schwerbehinderte damit plötzlich mehr Erfolg haben soll. Ich wurde erst vor 2 Monaten vom Jobcenter gesundheitlich ärztlich überprüft, ich solle im Bürgergeld Bereich bleiben, eine Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte würde geprüft und kategorisch ausgeschlossen.

Die Dame die das Coaching betreut hat, hat sich aber auf das Thema versteift und ist von was anderem nicht zu überzeugen, vielleicht aufgrund einer Kopfprämie. Wie soll ich ein klärendes Schreiben aufsetzen an den Massnahmeträger, dass ich eine Werkstatt für Schwerbehinderte ablehne, diese nach aktueller Konstellation sogar unmöglich ist, und ich sonst in Widerspruch gehen werde.



Vertraglich sind Sanktionen möglich seitens des Massnahmeträgers, falls ich Bewerbungen ablehne, oder die Bildungsmassnahme abbreche. Also weiss ich nicht was kluges Vorgehen wäre. Hätte ich das alles vorher gewusst, hätte ich die Massnahme abgelehnt. Bitte helfen Sie mir.









Eine weitere Frage ist mir eingefallen.



Gibt es einen Rechtsanspruch das man nur in Teilzeitstellen vermittelt wird wenn man schwerbehindert ist, das arbeiten und vermittelt werden in Vollzeitstellen abgelehnt werden kann.



https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.buerger-geld.org/forum/thread/488638-kann-man-auch-ohne-spezifischen-grund-nur-teilzeit-arbeiten-und-b%25C3%25BCrgergeld-bezie/&ved=2ahUKEwjg3u_nruaAAxWC2wIHHSqoCTgQFnoECCgQAQ&usg=AOvVaw2yCQ9PmGi-jxIaLSxLEPiu







Ich meine Arbeit muss nur dann angenommen werden wenn Sie körperlich geleistet werden kann. Ob daraus ein Anspruch auf ausschließlich Teilzeitstellen werden kann und dann nur eine statt mehrere.













Vielen Dank für die Beantwortung.




Sheherazade

Da du dich bereits mehrfach auf deine Schwerbehinderung berufen hast, zuerst eine Nachfrage: Welchen GdB hast du, auch Merkzeichen, befristet oder unbefristet? Und abschließend: Wie alt bist du, ist eine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

DPKng88

Werkstätten für Behinderte schließen in Deutschland sofort
Schluss mit der Wohlstandsgefährdung

Schluss mit der ständigen Bedrohung

https://www.google.com/amp/s/amp.dw.com/de/deutschlands-heikler-umgang-mit-behinderten-werkst%25C3%25A4tten/a-56924837

Oberfrank

Gruss aus Oberfranken
Frank

Camper1961

Zitat von: Oberfrank am 03. September 2023, 15:51:44
Zitat von: DPKng88 am 03. September 2023, 15:22:34Werkstätten für Behinderte schließen in Deutschland sofort

https://www.google.com/amp/s/amp.dw.com/de/deutschlands-heikler-umgang-mit-behinderten-werkst%25C3%25A4tten/a-56924837

Allein wenn man die Übeschrift liesst, stellt man frst das deine Aussage falsch ist.

Vielleicht ist die Überschrift nicht ganz korrekt. Genauso wenig wie Deutschland mit diesem Thema umgeht.....
An welche Zeiten "erinnert" mich das nur..... :no:

DPKng88

Bekommt man die Hinreise- UND Rückreisekosten erstattet vom Massnahmeträger oder nur die Hinreisekosten zum Massnahmeträger?

Ich musste eine Fahrkostenabtretung nach den § 53 SGB und § 45 SGB III an den Massnahmeträger unterschreiben. Statt vom Jobcenter bekomme ich die Reisekosten vom Massnahmeträger. Der hat mir aber nur etwas für die Hinreise zum Massnahmeträger Ort ausgehändigt. Auf den Rückreisekosten bin ich bis jetzt sitzen geblieben.

Der Passus lautet:

Ich bin darüber unterrichtet worden, dass die gewährten Fahrtkosten (gemäß § 53 SGB I) und/oder Reisekosten (gem. § 45 SGB III) zum Erreichen der Bildungsstätte bzw. des Ortes der betrieblichen Erprobung oder zum Erreichen eines Betriebes zur Vorstellung in einem bestimmten Rhythmus (z. B. monatlich) von der XYZ GmbH an mich ausgezahlt werden.

Kann man daraus herleiten, dass ich nur Anspruch auf die Hinreiskosten habe.

Was ist sonst in der Branche üblich, die Erstattung von Hinreise- UND Rückreisekosten.

Wie könnte ich jetzt am besten vorgehen. Die Rückreisekosten vom MT oder vom JC rückfordern.

malsumis

Und genau deswegen unterschreibt man nichts bei Maßnahmeträgern und schon gar nicht irgendwelche Abtretungen.

september23

Zitat von: DPKng88 am 30. August 2023, 13:28:20Wenn man in einer Zeitarbeitsfirma ist. Man wurde ausgeliehen. In dem Betrieb bricht man Bewusstlos zusammen weil man sich überarbeitet hat. Welche Pflichten hat man dann um nicht mit Sperrzeit aus dem Zeitarbeitsvertrag zu fliegen ...
Welche Pflichten hat man dann u.a. sich für den restlichen Tag krank zu Schreiben. Muss man dann Nacharbeiten.
Wenn Du bewusstlos zusammenbrichst, sobald Du den Betrieb siehst, wird man einen Notarzt rufen. Der wird Dich untersuchen und vielleicht ins Krankenhaus bringen.

Sollte es Dir besser gehen, kannst Du dennoch zu Deinem Arzt gehen.
Du bekommst eine AU und gehst nach Hause.

Die AU bedeutet, dass Du eben nichts nacharbeiten musst und dennoch weiter Geld bekommst. Das macht in den ersten vier Wochen nicht der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse. Danach zahlt Dir der Arbeitgeber bei AU das Gehalt weiter, so Du nicht gekündigt wirst.


Sheherazade

Zitat von: DPKng88 am 24. September 2023, 21:14:53Kann man daraus herleiten, dass ich nur Anspruch auf die Hinreiskosten habe.

Nein, kann man nicht. Du musst dir schon die erwähnten §en durchlesen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"