Meldetermin Fahrkosten mit Deutschlandticket

Begonnen von Hary, 03. September 2023, 20:40:42

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Hary

Hallo zusammen,

ich würde gerne mal eure Meinung/Erfahrung wissen zu folgender Konstellation:

Ein volljähriger Leistungsempfänger hat einen Meldetermin beim Jobcenter. Dieses Jobcenter ist rund 30 km vom Wohnort entfernt. Der Leistungsempfänger reist mit seinem vorhandenen Deutschlandticket an. Hat der Leistungsempfänger nun Anspruch auf Reisekosten und wenn ja auf welche?

Gibt es zu dieser Konstellation Weisungen? Ein Argument wäre, dass keine zusätzlichen Kosten entstanden wären, ein anderes Argument wäre jedoch dass bereits im Vorfeld für dieses Ticket Kosten entstanden sind. Eine gewöhnliche Hin und Rückfahrt würde 13 Euro kosten. Wäre hier evtl. der Betrag für die Anreise mit PKW anwendbar?

Milla

Du musst denen ja nicht auf die Nase binden das ein Deutschlandticket vorhanden ist. Sage einfach Anreise erfolgt mit PKW und fertig.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Schnuffel01

Geht doch das JC nix an, dass ein D-Ticket vorhanden ist.

Ich würde Tickets für Öffis kaufen. Zumindest für die Hinfahrt. Rückfahrt kann ja das D-Ticket genutzt werden. Vorzeigen und erstatten lassen.

Oder wie Milla schon schrieb, PKW abrechnen.

Wie lief das denn sonst ab?
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

180

Das funktioniert aber nur, wenn du im Antrag auch angegeben hast, dass du einen PKW hast.
Falls nicht, brauchst du jemand, der bereit ist dir zu bestätigen, dass er dir gelegentlich mal sein Auto leiht - falls das JC anfängt Affentheater zu machen.

Milla

Unsinn kannst dir das Fahrzeug auch ausgeliehen haben oder jemand fährt dich.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Hary

Zitat von: Schnuffel01 am 03. September 2023, 22:37:28Geht doch das JC nix an, dass ein D-Ticket vorhanden ist.
Es geht der betroffenen Person eher darum noch einen kleinen Zuschuss zu bekommen zu dem ohnehin genutzten Ticket.

Zitat von: Schnuffel01 am 03. September 2023, 22:37:28Ich würde Tickets für Öffis kaufen. Zumindest für die Hinfahrt. Rückfahrt kann ja das D-Ticket genutzt werden. Vorzeigen und erstatten lassen.
Ich werde niemanden animieren so eine für die Allgemeinheit schädliche Idee umzusetzen.

Nach meiner Logik sollte ja zumindest ein Anspruch in Höhe von 1,63€ sicher zu begründen sein. Ein 49 Euro Ticket welches einen Monat gültig ist kostet 1,63 Euro am Tag. Wenn es für diesen einen Tag genutzt wird für einen Meldetermin, dann wäre diese Forderung in meinen Augen nachvollziehbar. Vielleicht sollte man das wirklich einmal versuchen und im Zweifel juristisch klären lassen.

Simone-

Zitat von: Milla am 03. September 2023, 23:38:15kannst dir das Fahrzeug auch ausgeliehen haben oder jemand fährt dich.
Genau so.

Unser hiesiges JC wollte beim selbst gestrickten Formular für Reisekosten zu Meldeterminen tatsächlich das KFZ Kennzeichen des geliehenen Fahrzeugs bzw. des Fahrers haben.

Dieses Ansinnen hatte ich dem Datenschutzbeauftragten zur Bewertung gegeben und anhängende Antwort erhalten.

Kurzum: Sie dürfen das Kennzeichen nicht abfragen.

Würde im Formular stehen: "Selbstfahrer mit eigenem PKW" dann könnte man das per Hand durchstreichen und stattdessen schreiben, was zutrifft - also entweder Selbstfahrer mit geliehenem PKW oder gefahren worden gegen Benzin-Geld.


"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Schnuffel01

Zitat von: Hary am 03. September 2023, 23:51:41Es geht der betroffenen Person eher darum noch einen kleinen Zuschuss zu bekommen zu dem ohnehin genutzten Ticket.

Wird die Person aber nicht bekommen. Konnte sie ja selber finanzieren. Im Regelsatz sind nur 45,02 € für Verkehr vorgesehen.

Gerecht ist das nicht. Genau DESHALB würde ich es nicht angeben, wenn ich denn eins besitzen würde.

Beim Sozialticket ist das doch genauso. Haste eins und sagst das dem SB, kriegste keine Erstattung. Ganz im Gegenteil: Ich bekam in der Abteilung 50+ gesagt, ich solle mir das kaufen, um es für Meldetermine und Vorstellungstermine zu nutzen. Das JC wollte sich gänzlich rechtswidrig um die Fahrtkosten drücken.  :teuflisch:
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Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach