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Analphabetin muss Bürgergeld zurückzahlen

Begonnen von selbiger, 07. September 2023, 17:10:57

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selbiger

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (Bürgergeld) können wegen nicht genehmigter Ortsabwesenheiten aufgehoben und Erstattungsforderungen geltend gemacht werden. Dies gilt im konkreten Fall auch, wenn die Betroffene mangelnde Sprachkenntnisse hat und Analphabetin ist, jedoch auf die Sanktionsmöglichkeiten und die nicht genehmigte Ortsabwesenheit hingewiesen wurde. So urteilte das Landessozialgericht Hamburg im Juli 2023.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/analphabetin-muss-buergergeld-zurueckzahlen-weil-sie-die-ortsabwesenheitsregeln-nicht-lesen-konnte
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.