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Jobcenter verweigert die Bearbeitung meines Weiterbewilligungsantrags per E-Mail

Begonnen von BettyBlue, 27. Oktober 2023, 15:02:07

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BettyBlue

Hallo zusammen. Erst einmal vielen Dank für die Aufnahme.
Leider habe ich ein Problem mit meinem Jobcenter, bei dem ich ohne Hilfe diesmal nicht mehr weiterkomme. Es geht um meinen Weiterbewilligungsantrag für September, den ich am 26.09.2023 eingereicht habe. Bisher war es so, dass ich die Anträge problemlos per E-Mail stellen konnte und dann nach einer Weile dann die Bewilligung bekam. Nun ist es so, dass mir das Jobcenter schreibt, per E-Mail werden keine Anträge mehr bearbeitet, ich solle meinen Antrag entweder postalisch oder per Jobcenter.Digital einreichen. Die erste Möglichkeit ist mir persönlich auf Dauer zu teuer, da Einschreiben nicht gerade billig sind. Und Jobcenter.Digital kommt schon mal gar nicht in Frage, mir ist es am liebsten, nur postalisch erreichbar zu sein. Also habe ich gegoogelt, ob dies so rechtens ist, und habe dann dementsprechend geantwortet. Ich dachte, damit sei es erledigt, doch weit gefehlt, die SB besteht auf eine dieser Möglichkeiten. Und nun bin ich ratlos, wie weiter zu verfahren ist, da ich auch kein Geld mehr auf meinem Konto habe und mit dem Antrag auch einen Vorschuss beantragt habe, auf den auch nicht eingegangen wird. Ich bin blank, kann nichts mehr bezahlen, nicht mehr einkaufen etc. Den September habe ich hinbekommen, weil ich die 200 € Corona-Hilfe immer als Backup behalten habe, den Oktober habe ich mir Geld geliehen, aber das ist auch alles keine Option mehr, denn das Geld muss ich ja zurückzahlen. Rückläuferkosten sind mir auch entstanden. Ich bin mit meinem Latein am Ende und überlege, ob ich mich erst beim Geschäftsführer beschwere oder direkt das Sozialgericht einschalte, denn ich brauche das Geld so schnell wie möglich. Was würdet ihr mir raten? Die Schreiben der SB hänge ich ran.

Ergänzend zu den Schreiben noch folgende vielleicht nicht unwichtige Informationen. Ich wohne seit den 90ern in einem Anbau neben meinem Elternhaus mit gemeinsamen Hofeingang, bestehend aus der unteren Etage, die aus einem Hauswirtschaftsraum besteht und der oberen Etage, die meine Wohnung mit WZ, K,
Bad und SZ ist und für die ich Miete gezahlt habe. 2017 haben meine Eltern dann beschlossen, mir den Anbau als vorgezogenes Erbe zu schenken, dafür habe ich auf meinen Anteil am Elternhaus verzichtet. Vereinbart haben wir außerdem mündlich, dass ich bis zum Tode meiner Eltern weiter Miete bezahle. Das Jobcenter weiß darüber Bescheid und hat seit dem ersten Antrag vor langer Zeit auch alle relevanten Daten zu meiner Wohnung, daran hat sich auch nichts geändert. Der einzige Umstand, der kürzlich eingetreten ist, dass nach meinem Vater vor 4 Jahren jetzt kürzlich auch meine Mutter verstorben ist. Dies habe ich also mit meinem Weiterbewilligungsantrag mitgeteilt und alle Unterlagen zu Nebenkosten etc. selbstverständlich mit eingereicht. Was ich mich auch frage, wozu das Jobcenter Sterbeurkunde und Erbschein braucht, da ich ja nichts erben werde, denn mein Elternhaus geht ohnehin an meine Geschwister und es gibt noch einen Kredit darauf, der abzubezahlen ist. Auch die Wohnkostenerklärung (besonders der letzte kleingedruckte Abschnitt) ergibt keinen Sinn, denn alles relevante meine Wohnung betreffend ist dem Jobcenter ja schon seit langer Zeit bekannt. Ich hoffe, meine Situation ist einigermaßen verständlich beschrieben. Vielen Dank schon einmal für jede Hilfe.

Fettnäpfchen

BettyBlue

Zitat von: BettyBlue am 27. Oktober 2023, 15:02:07Also habe ich gegoogelt, ob dies so rechtens ist, und habe dann dementsprechend geantwortet.
und was hast du beim Googeln erfahren und was hast du geantwortet?

Sicher ist dass E-Mail vor Gericht kein Beweis ist.

Ob eine Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag) deswegen Erfolg hat.... :weisnich:

Am besten schickst du alles per Post muss ja kein Einschreiben sein. Noch besser wäre es direkt beim JC gegen Empfangsbestätigung abzugeben oder in den Hausbriefkasten einzuwerfen. Da aber nur so:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

Zitat von: BettyBlue am 27. Oktober 2023, 15:02:07Das Jobcenter weiß darüber Bescheid und hat seit dem ersten Antrag vor langer Zeit auch alle relevanten Daten zu meiner Wohnung, daran hat sich auch nichts geändert.
das musst du dem JC mitteilen, also das alles in der Akte zu finden ist und sie zum Aktenstudium und der Datensparsamkeit verpflichtet sind.

Bei den Wohnkosten dürfte sich ja etwas geändert haben da du ja durch das Ableben deiner Mutter Eigentümerin geworden bist und sich da die Mietzahlung nach deinen Worten erledigt hat. Bei Eigentum werden andere Kosten abgesetzt, aber da weiß ich nicht genau was alles darunterfällt da ich mich nie damit beschäftigt habe. Das wissen aber andere User besser die müssen sich nur melden.

Zitat von: BettyBlue am 27. Oktober 2023, 15:02:07Es geht um meinen Weiterbewilligungsantrag für September, den ich am 26.09.2023 eingereicht habe.
So spät vermutlich weil es im Zeitraum des Sterbefalls war. Da brauchst du dich nicht wundern wenn das etwas dauert und dann halt noch die Mitwirkungsaufforderung mit dem hin und her und ruckzuck ist Ende Oktober.

Was dann noch Interessant sein dürfte also für dich und was das JC zu machen hat steht sehr ausführlich in der Leistungspflicht des Leistungsträgers beschrieben drin.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

BettyBlue

Hallo Fettnäpfchen, danke schon mal für deine Antwort. Also ich habe beim Googeln herausgefunden, dass eben auch Anträge per Mail bearbeitet werden müssen, solange eine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt wird, das wurde wohl auch schon mal von einem Sozialgericht entschieden, AZ müsste ich nachlesen in meinem Antwortschreiben, Stichwort Barrierefreiheit. Worum es mir primär geht, ist die plötzliche Weigerung, obwohl es vorher immer möglich war. Persönlich abgeben ist blöd, weil ich da mit Bus hinmuss, ebenso Post wegen der Kosten. Ich benötige da jeden Cent.

Stimmt, die Wohnkosten haben sich geändert und die dafür erforderlichen Nachweise habe ich mitgeschickt, also Schornsteinfeger, Grundsteuer etc.

Ja genau, es gab und gibt immer noch soviel zu erledigen bezüglich meiner Mutter, dass ich das blöderweise nach hinten verschoben habe. Ich erwarte auch nicht eine sofortige Bearbeitung innerhalb eines Tages, aber langsam wird es eben eng und es ist halt doof, wenn E-Mail torpediert wird, obwohl es vorher immer in Ordnung war. Angekommen ist ja immer alles.

Danke für den Link, den werde ich mir mal durchlesen. 

Fettnäpfchen

BettyBlue

Okay also damit:
Zitat von: BettyBlue am 27. Oktober 2023, 18:16:16Stimmt, die Wohnkosten haben sich geändert und die dafür erforderlichen Nachweise habe ich mitgeschickt, also Schornsteinfeger, Grundsteuer etc.
und damit:
Zitat von: BettyBlue am 27. Oktober 2023, 18:16:16ass eben auch Anträge per Mail bearbeitet werden müssen, solange eine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt wird, das wurde wohl auch schon mal von einem Sozialgericht entschieden, AZ müsste ich nachlesen in meinem Antwortschreiben, Stichwort Barrierefreiheit. Worum es mir primär geht, ist die plötzliche Weigerung, obwohl es vorher immer möglich war.
könntest du natürlich auch die verlinkte Klage anpassen und zum SG schicken. Die wollen von allem was du als Kopie hinschickst zwei Ausfertigungen.

Weiß ja nicht was du da schreibst aber den einen oder anderen Punkt aus der Leistungspflicht solltest du mit in das Schreiben aufnehmen.
Da was zutrifft, also evtl letzteres mit dem Einkommen nicht:
ZitatALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Der so verpflichtete Leistungsträger darf also, wenn er (z.B. nach § 2 Abs. 3 ALG II-V) Einkommen anrechnet, dessen genaue Höhe er nicht kennt, nur einen Betrag anrechnen, der nicht gegen seine gesetzlich verankerten Pflichten zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums verstößt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Leistungsträger die Höhe des Anrechnungsbetrages so wählen muss, dass es nicht zu einer Bedarfsunterdeckung und Nachzahlung von ALG II  im Anrechnungsmonat kommt.
Bei Überzahlung hat der Leistungsträger die sich aus den §§ 45 und 50 SGB X ergebenden Rechte der Rückforderung und kann diese nach § 43 SGB II mit laufenden Leistungen aufrechnen.[/quoteund auf jeden Fall dass:
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

MfG FN
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BettyBlue

Hallo Fettnäpfchen, vielen Dank nochmal für deine Antwort. Du hast mir mit dem Link sehr weitergeholfen und auch jetzt mit deiner Antwort. Es tut gut, wenn man hilflos ist, weil man sich nicht so auskennt, Hilfe zu bekommen. Vielen lieben Dank dafür.

september23

Zitat von: BettyBlue am 27. Oktober 2023, 18:16:16....wohl auch schon mal von einem Sozialgericht entschieden, AZ müsste ich nachlesen in meinem Antwortschreiben, Stichwort Barrierefreiheit. Worum es mir primär geht, ist die plötzliche Weigerung, obwohl es vorher immer möglich war. Persönlich abgeben ist blöd, weil ich da mit Bus hinmuss, ebenso Post wegen der Kosten. Ich benötige da jeden Cent.
bei
Zitat von: BettyBlue am 27. Oktober 2023, 18:16:16Und nun bin ich ratlos, wie weiter zu verfahren ist, da ich auch kein Geld mehr auf meinem Konto habe und mit dem Antrag auch einen Vorschuss beantragt habe, auf den auch nicht eingegangen wird. Ich bin blank, kann nichts mehr bezahlen, nicht mehr einkaufen etc. Den September habe ich hinbekommen, weil ich die 200 € Corona-Hilfe immer als Backup behalten habe, den Oktober habe ich mir Geld geliehen, aber das ist auch alles keine Option mehr, denn das Geld muss ich ja zurückzahlen. Rückläuferkosten sind mir auch entstanden. Ich bin mit meinem Latein am Ende und überlege, ob ich mich erst beim Geschäftsführer beschwere oder direkt das Sozialgericht einschalte, denn ich brauche das Geld so schnell wie möglich.

wäre meine Antwort auf 
Zitat von: BettyBlue am 27. Oktober 2023, 18:16:16Was würdet ihr mir raten?
noch einmal etwas Geld leihen für den Bus und entweder per Post oder eben hinfahren, um den Antrag abzugeben. Ja, Du musst es zurückgeben, wenn geliehen, aber wenn Du Dir eh schon Geld leihen musstest, kommt es auf 3,50 wohl kaum noch an, oder?

Das ist doch irgendwie erstmal der kürzeste Weg, um an das dringend benötigte Geld zu kommen, statt über Beschwerden (denen auch nicht direkt nachgekommen werden muss) oder das Sozialgericht (das hier kaum einen Eilbedarf sehen wird und sich auch nicht dem Urteil eines anderen SG anschließen muss) nachzudenken.  :scratch:

PaulHilft

Dann sende über easyBell online Faxe für 10€ im Jahr als FaxFlat. Kannst einfach PDF reinziehen.
Dennoch empfehle ich dir es über Jobcenter.Digital zu machen. Das die Zukunft und super einfach.

Und wenn du wissen willst, was easyBell ist, gibt das bei Google ein und schau dir das Video von Paul an. =D

Hary

Zitat von: PaulHilft am 01. November 2023, 04:16:00Dann sende über easyBell online Faxe für 10€ im Jahr als FaxFlat.

Es gibt auch kostenlose Dienste wie https://fax.pdf24.org/de/ dort gibt es zwar Einschränkungen von der Zahl der Seiten, aber es sollte in den meisten Fällen reichen.

PaulHilft

Zitat von: Hary am 01. November 2023, 08:23:57
Zitat von: PaulHilft am 01. November 2023, 04:16:00Dann sende über easyBell online Faxe für 10€ im Jahr als FaxFlat.

Es gibt auch kostenlose Dienste wie https://fax.pdf24.org/de/ dort gibt es zwar Einschränkungen von der Zahl der Seiten, aber es sollte in den meisten Fällen reichen.
Ich kenne beide, und finde EasyBell besser.

Und als zukünftige Tipp, gibt es jetzt schon Mein Justiz Postfach. Dort sidn auch viele nachbarschaftliche Behöärden udn sogar auch Anwälte drin oder Gesundheitsämter. etc ....

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