Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Nutzungsentschädigung für Immobilie, was wird angerechnet?

Begonnen von Maria, 14. September 2023, 15:13:31

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Maria

Ich hoffe in der richtigen Rubrik zu sein. Wenn nicht, bitte löschen oder verschieben.

Folgender Sachverhalt
Frau trennt sich 2009 und zieht aus dem gemeinsamen Haus aus.
Pflegt ihre Mutter und bezieht deshalb seit Jahren Bürgergeld.
Das Paar wird 2022 endlich geschieden.
Der Exmann möchte die Frau aus dem Grundbuch streichen und verhandelt derzeit eine eventuelle Entschädigung von 30.000,00 Euro, die an die geschiedene Frau ausgezahlt werden soll.
FRAGE 1:
Das Haus war ja eine Altersabsicherung. Kann die Summe
( oder eine Teilsumme) auch wieder dafür angelegt werden?
Oder wird das Geld als Einkommen gewertet und muss komplett aufgebraucht werden?
Und wenn ja, kann sie sich davon auch dringend benötigte Möbel kaufen. (Sie hat z.B bis heute keine Küche, sondern nur Kellerregale dort stehen.)
Oder darf sie monatlich nur den Regelsatz ausgeben?

FRAGE 2:
Die Frau hat private Schulden, über die es Belege (Schuldschein) gibt.
Auch die Kosten für die Scheidung muss sie dann noch bezahlen, da die Prozesskostenbeihilfe in diesem Fall unwirksam wird.
Kann sie die Schulden begleichen und werden diese Summen bei der Berechnung abgezogen?

Was muss sie beachten? Was kommt auf sie zu?

 Vielen Dank im Voraus.



Kopfbahnhof

Zitat von: Maria am 14. September 2023, 15:13:31wird das Geld als Einkommen gewertet
Vermutlich dürfte die Freigrenze, wegen der Karenzzeit, jetzt hier greifen.

Zitat von: Maria am 14. September 2023, 15:13:31darf sie monatlich nur den Regelsatz ausgeben?
War schon vorher so, man muss nicht auf Hartz IV Niveau leben.