Weiterbewilingsantrag

Begonnen von kazama, 11. September 2023, 20:49:43

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kazama

Hallo Forum, habe ein Frage zum WBA.
In Version 2023 wurde wieder einiges gändert.
Zu Punkt 3. Kosten für Unerkunft und Heizung wird kein Betrag mehr in Euro eingetragen sonder nur noch angekreuzt.

Ich Wohne zur miete und habe eine "Kostenbeteiligungsvereinbarung", diese liegt seit meinem Erstbezug vor einigen Jahren vor. Es sind 300 Euro.
Habe ich also nur ein Kreuz zu machen ?
Bei den Alten WBA´s habe ich "300,- Euro siehe KBV aus Erstantrag" reinschreiben können.
Es liegen ja die Unterlagen dazu vor.

Wie gehe ich am besten bzw richtig vor ?

eifelbahner

Hi,

deine Daten sind dem Jobcenter ja bekannt, also dürfte ankreuzen ausreichen.
Bist ja eh verpflichtet, jede Änderung zu melden.

Gruss aus der Eifel

kazama

Hallo Forum,
habe Anfang der Woche mein WBA abgeben.

Hatte heute ein Schreiben vom Amt in dem mein mitwirken verlangt wird.

Kontoauszüge werden gefordert.
Musste ich seit dem ersten wba 2017 nicht mehr vorlegen.
Gut habe nicht zu verheimlichen.

Nur zahle ich KDU, in meinem Fall kostenbeteiligungsvereinbarung immer in bar gegen Quittung.

Könnte ich da in wiederspruche verwickelt werden ?

Ich zahle dies seit 2013 so und es ist dem Jobcenter auch genau so bekannt, steht auch in der KbV welche 2015 in Schriftform vorliegt.


Liebe Grüße

TripleH

Zitat von: kazama am 06. Januar 2024, 19:51:08Könnte ich da in wiederspruche verwickelt werden ?

Nö, eigentlich nicht, wenn die Barabhebungen von deinem Konto dann so in etwa zeitlich und von der Höhe her mit der Barzahlung der Miete überein stimmen.

kazama

Wie gesagt habe jeweils eine Quittung.
Hebe diese 3 jahre auf.

Zahle sowieso immer lieber bar so das ich am 01-02. des Monats 600-730 Euro abhebe.
Der Rest sind Lastschriften ( Handy, Internet, Rechtsschutzversicherung), das Geld bleibt drauf.

Naja mal sehen was jetzt kommt.

Fettnäpfchen

Zitat von: kazama am 07. Januar 2024, 10:25:01Hebe diese 3 jahre auf.
mach lieber 10 Jahre daraus!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: kazama am 11. September 2023, 20:49:43wird kein Betrag mehr in Euro eingetragen sonder nur noch angekreuzt
Beim WBA war das hier schon immer so.

Änderung Ja oder Nein Ankreuzen nur wenn mit Ja, dann musste man noch Nachweise dazu legen.

kazama

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2024, 15:39:44
Zitat von: kazama am 07. Januar 2024, 10:25:01Hebe diese 3 jahre auf.
mach lieber 10 Jahre daraus!

MfG FN

Ich weiß nicht woher ich die vor 2020 jetzt rausfischen sollte.
Aber werde das nun so handhaben

kazama

Hallo Forum,
habe nun wieder ein Schreiben der Behörde bekommen.
Ich sollte nun Anlage VM ausfüllen.

Warum ist dies notwendig?
Es ist in dem letzten Jahrzehnt kein Vermögen bei mir aufgebaut worden, mein Tagesgeldskonto ist eher gegen 0 vormals hatte ich da 600 Euro drauf.

Bei einem Weiterbewillligungsantrag ist doch sowas nicht vorgesehen oder ?



Ich ,,musste" im mai 2023 nur dem Sparbuch der Kindesmutter nur mitunterschreiben.
Das Sparbuch läuft auf dem Namen der des Babys.

Meine leibliche tochter lebt weder bei mir noch habe ich Kontakt zu ihr (will die Mutter nicht)

Liebe Grüße

Rotti

Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 14:16:54Warum ist dies notwendig? Es ist in dem letzten Jahrzehnt kein Vermögen bei mir aufgebaut worden, mein Tagesgeldskonto ist eher gegen 0 vormals hatte ich da 600 Euro drauf.
die vermuten vielleicht das du vom Regelsatz viel angespart hast, die Statistik der BA wird das sicher interessieren. Wenn in der Karenzzeit bisher keine Vermögensauskunft abgefragt wurde, kann ich das ja noch verstehen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Fettnäpfchen

kazama

Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 14:16:54Ich sollte nun Anlage VM ausfüllen.
Ganz normal also einfach machen.

MfG FN
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kazama

Hallo Forum, soeben die Anlage vm ausgefüllt.


Habe die einzelnen Kontostände/ Vermögen:

Tagesgeld 0 Euro / Anlage Abrechnung

Paypal 0 Euro / Anlage Abrechnung
 
Kreditkarte 0 / LEIDER keine Abrechnung da ich durch handywechsel die Zugangsdaten nicht mehr habe und die Kreditkarte sowieso nicht mehr nutze.
Reicht dort wenn ich einfach null eintrage ?


Ich habe desweiteren mir die Infos der VM Anlage durchgelesen.

Ich habe ja ein Sparbuch für meine Tochter mit unterschreiben müssen, daher bin ich wohl auch Verfügungsberechtigt.

Die kleine lebt aber nicht bei mir und habe keinen Kontakt und keine Befugnis auf etwas.


Laut INFO der VM haben die Behörden dadurch aber einen Verweis zu mir / siehe Bild.

Fettnäpfchen

kazama

Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 15:38:00Kreditkarte 0 / LEIDER keine Abrechnung da ich durch handywechsel die Zugangsdaten nicht mehr habe und die Kreditkarte sowieso nicht mehr nutze.
Schreib das dazu denn sonst nerven die weiter, evtl letzte Abrechnung beilegen.

Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 15:38:00Ich habe ja ein Sparbuch für meine Tochter mit unterschreiben müssen, daher bin ich wohl auch Verfügungsberechtigt.
Das war zu erwarten als ich es oben gelesen habe.
Aber es gehört deiner Tochter und fertig. deine Lebensumstände sind so das du nicht mal Zugriff hast.
Bist du sicher das du darüber verfügen könntest?
Und das kannst du ja ändern lassen!

MfG FN
 
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kazama

Hallo Fettnäpfchen,
das werde ich so machen.

Ich versuche mir wieder einen Zugang zur Kreditkarte zu verschaffen.

Der Berater der Sparkasse hat dies so erklärt, die Kindesmutter und ich sind die Eltern und ich habe die Vaterschaft anerkannt.
Daher können nur beide Elternteile ein Konto für das minderjährige Kind eröffnen.

Kann ich dies nicht einfach so schreiben und die Kindesmutter bitten mir ein Screenshoot des Sparbuches zu schicken ?



Kopfbahnhof

Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 14:16:54Bei einem Weiterbewillligungsantrag ist doch sowas nicht vorgesehen oder ?
Doch, hier muss es bei jedem WBA mit Ausgefüllt werden.

Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 15:38:00die Kreditkarte sowieso nicht mehr nutze.
Dann kündige sie doch einfach, ist es eine Prepaidkarte geht es ein JC eh nichts an.
So eine hatte ich auch, nie Gemeldet.
Ebenso PayPal, was ausschließlich (zu 100%) nur zum Bezahlen genutzt wird.

Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 15:38:00daher bin ich wohl auch Verfügungsberechtigt.
So lange das Kind Minderjährig ist bist du es.
Das Sparbuch würde ich beim JC nicht Erwähnen.

Es ist nicht dein Konto, sondern das deiner Tochter, welche zudem bei der Mutter wohnt.
Das Sparbuch geht ein JC nichts an, darum auch weg lassen, um dämliche Nachfragen gleich zu Vermeiden.

Auch eine Kopie davon, musst du nicht Einreichen.