Weiterbewilingsantrag

Begonnen von kazama, 11. September 2023, 20:49:43

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Rotti

Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 15:38:00ch habe desweiteren mir die Infos der VM Anlage durchgelesen. Ich habe ja ein Sparbuch für meine Tochter mit unterschreiben müssen, daher bin ich wohl auch Verfügungsberechtigt. Die kleine lebt aber nicht bei mir und habe keinen Kontakt und keine Befugnis auf etwa
aber nur wenn die kleine in der Bg ist und Geld vom Jc bekommt.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

kazama

Hallo Forum,
danke für die hilfreichen nachrichten.
Habe die Visa Abrechnung jetzt auf meinem Laptop abrufen können.

Ja die kleine Maus lebt bei der Kindsmutter in der selben Region wie ich aber nicht im selben dorf.
Kindsmutter bezieht kein Bürgergeld, derweil Elterngeld und will nach meinem letzten Infos im August wieder arbeiten (homeoffice bei einer Versicherung).

Also lasse ich ihr Sparbuch weg (habe keinen zugriff, nur die Befugnis als Kindsvater).
Ist das so ok ?

Ottokar

Das mit dem Sparbuch ist wirklich eine interessante Frage, darüber kann man schnell stolpern.
Es gibt ein Urteil des BGH dazu:
https://www.kapitalmarktrecht-fachanwalt.de/news/juristische-artikel/detail/duerfen-eltern-vom-sparbuch-fuer-ihr-kind-fuer-sich-geld-beanspruchen/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wer-darf-eigentlich-an-das-sparbuch-die-eltern-oder-deren-kinder_157781.html

Danach ist es - wenn neben dem mind. Kind noch weitere Inhaber eingetragen sind - für die vermögensrechtliche Zuordnung u.a. entscheidend:
- wer hat das Sparbuch tatsächlich in Besitz,
- wofür wird das Sparbuch genutzt.
Wenn z.B. das Kind das Sparbuch in Besitz hat und allein oder in Begleitung der Eltern darüber verfügen kann, und wenn neben Einzahlungen der Eltern auch Einzahlungen Dritter erfolgen, oder z.B. das Taschengeld fürs Kind darauf eingezahlt wird, ist es lt. BGH dem Kind zuzuordnen.
In anderen Fällen, wenn z.B die Eltern das Sparbuch in Besitz haben und ihr eigenes Geld darauf einzahlen, ist es den Eltern zuzuordnen, die als Konteninhaber geführt werden.
Diese Aussage
Zitat von: kazama am 10. Januar 2024, 16:08:08Der Berater der Sparkasse hat dies so erklärt, die Kindesmutter und ich sind die Eltern und ich habe die Vaterschaft anerkannt. Daher können nur beide Elternteile ein Konto für das minderjährige Kind eröffnen.
ist jedoch Unfug.
Bei gemeinsamem Sorgerecht kann regelmäßig auch nur ein Elternteil ein Konto für das mind. Kind eröffnen, der andere muss dem lediglich zustimmen, z.B. indem er dem anderen Elternteil eine Vertretungsvollmacht erteilt. Zudem kann das mind. Kind auch für sich selbst ein Konto eröffnen, wenn die Eltern zustimmen.
https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Produkte/Girokonto/02_konto_fuer_minderjaehrige.html

Das man dem JC das Kindersparbuch nicht angibt, funktioniert nur so lange, bis das JC eine Kontendatenabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern durchführt, denn dabei wird dann auch das Sparbuch angegeben, weil der Elternteil darin als Kontoinhaber oder Verfügungsberechtigter steht. Man sollte also besser für diesen Fall vorsorgen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2024, 13:29:47Man sollte also besser für diesen Fall vorsorgen.

Aktuell muss man es beim JC aber nicht angeben, liege ich da Falsch?

Ob es nicht gleich besser ist, hier nur die Mutter als Berechtigte einzutragen?

kazama

Guten Abend,

also das Sparbuch liegt bei der Mutter.
Das Kind ist nun bald 8 Monate alt.

Ich habe keinen Zugriff auf das Sparbuch.

Ich habe eine Kopie des Sparbuchvertrags mir gebenlassen.
Im Vertrag steht nur der Name meiner Tochter mit der Anschrift des Kindesmutter.

In keinem der 8 Punkte des Vertrages stehe ich.


Ich weiß jetzt nicht was ich jetzt am besten machen soll, falls das Amt sich dahingehend meldet und meinen wba vor sich herschiebt ?

Rotti

Zitat von: kazama am 11. Januar 2024, 20:00:46Ich weiß jetzt nicht was ich jetzt am besten machen soll, falls das Amt sich dahingehend meldet und meinen wba vor sich herschiebt ?
wenn ihr vom Freibetrag des Schonvermögens noch Luft nach oben habt, hat sich das sowieso erledigt.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

kazama

Auf ihrem Konto sind knapp 1000 Euro
Und ich habe gerade noch 250 Euro

Habe die Anlage VM Gestern bereits abgegeben.
Habe das Sparbuch, wie empfohlen nicht angegeben.

Wenn die explizite danach fragen werde ich wie folgt antworten.


,,Das angegebene Konto ist das Sparbuch meiner nicht ehelichen Tochter.
Ich habe bedingt durch die Kindesmutter leider keinen Kontakt mehr.
Das Sparbuch bedurfte aber meiner Zustimmung als Sorgeberechtigter"

Dann werde ich den Vertrag und ein Foto vom Sparbuch angeben.

Ist das so richtig ?

Rotti

ja genau ist ihr bekommt außerdem kein Kindergeld und Regelsatz für die kleine.
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kazama

Hallo Rotti :)

Ich lebe alleine und bilde daher meine eigenen BG für mich.
Ich habe auch mal vom Grundsatz her überlegt.

Ich muss doch nur Veränderungen angeben die mein bedeutend für mein persönlichen Bedarf (Regelsatz - höhe) sind.

Die kleine ist aber nicht in meiner BG und was sie besitzt betrifft dich meinen Anspruch nicht ?

Hätte ich dem Sparbuch doch nur nicht zugestimmt. Hätte die Kindesmutter es doch nur auf sich selber laufen lassen sollen :/

Ottokar

Ganz zu erst hast du ja erklärt, dass du den Vertrag mit unterschrieben hast.
Wenn du aber doch kein Kontoinhaber bist, hat sich das doch erledigt.
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Rotti

Zitat von: kazama am 11. Januar 2024, 20:53:23Hätte ich dem Sparbuch doch nur nicht zugestimmt. Hätte die Kindesmutter es doch nur auf sich selber laufen lassen sollen :/

auch wenn das Geld von dir wäre, geht es das JC nichts an.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

kazama

Zitat von: Ottokar am 11. Januar 2024, 22:22:52Ganz zu erst hast du ja erklärt, dass du den Vertrag mit unterschrieben hast.
Wenn du aber doch kein Kontoinhaber bist, hat sich das doch erledigt.

Hallo Ottokar,
für die Kontoeröffnung war meine Unterschrift laut dem Bankangestellten nötig, da ich einer der beiden erziehungsberechtigten bin.

Das Konto läuft auf dem Namen der kleinen Maus, ich bin aber wie die Mutter berechtigt Geld draufzulegen und abzuheben.
So habe ich das in Erinnerung.

Also Kontoinhaber ist die kleine Maus geführt.

Ich kenne mich da nicht aus und kann nur das wiedergeben von dem ich weiß.

Ja Rotti, ich schau mal was nun kommt.
Ich werde weiter berichten sobald neue Post da ist.

Danke und euch einen schönen Abend.

Rotti

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kazama

Zitat von: Rotti am 12. Januar 2024, 00:22:38Hier hat Ottokar auch noch was dazu gechrieben gehabt.

https://hartz.info/index.php/topic,131097.msg1571698.html#msg1571698

Ich habe den Text gelesen.
Nur ist meine Tochter knapp 8 Monate alt.
Sie selbst kann maximal pipi und kaka machen 😂

Aber ich habe herausgelesen das ich die Daten nicht weitergeben sollte.
Wie gesagt mal abwarten was nun kommt

Fettnäpfchen

kazama

Zitat von: kazama am 11. Januar 2024, 20:53:23Ich muss doch nur Veränderungen angeben die mein bedeutend für mein persönlichen Bedarf (Regelsatz - höhe) sind.
Nein auch nicht!
Was du angeben musst sind LEISTUNGSRELEVANTE Sachen.
Job/Lohnerhöhung/Umzug/Mieterhöhung/NK Abrechnungen etc.....

Was das Sparbuch angeht würde ich mir keine gr0ßen Sorgen machen. Wenn das JC blöd tun will tut es das so oder so
und du musst halt deine Rechtsmittel einlegen.

MFG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
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