Gewaltschutz Anordnung in d für einen Niederlanden

Begonnen von Sophiagirl, 14. September 2023, 11:33:52

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Tomaten_Torsten

Zitat von: Sylvergirl am 26. September 2023, 09:35:28Ist es nicht völlig egal, wie das Kind heißt. Die Aussage dahinter bleibt gleich.
Es sollte schon erlaubt sein, Falschinformationen zu korrigieren.

Zitat von: Sylvergirl am 26. September 2023, 09:35:28Es geht nicht und wenn angeblich nur in den Niederlanden falls die sowas im Gesetz haben.
Das ist aber nicht richtig.

Für Verfahren in Gewaltschutzsachen gilt:
§ 211 FamFG Örtliche Zuständigkeit

 Ausschließlich zuständig ist nach Wahl des Antragstellers

 1.das Gericht, in dessen Bezirk die Tat begangen wurde,

 2.das Gericht, in dessen Bezirk sich die gemeinsame Wohnung des Antragstellers und des Antragsgegners befindet oder

 3.das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Wenn du als Antragstellerin also zu dem Gericht gehst, wo auch die Tat stattgefunden hat, dann ist dieses Gericht zuständig und kann dich nicht einfach mal so an die Niederlande verweisen.

Ottokar

Zitat von: Sylvergirl am 26. September 2023, 09:35:28Es geht nicht und wenn angeblich nur in den Niederlanden falls die sowas im Gesetz haben.
Was leider so nicht stimmt.
Wende dich an einen Anwalt, der weis wie das zu handhaben ist und wird sich durch solche Aussagen sicher nicht verunsichern lassen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sensoriker

Das würde auch absolut keinen Sinn machen.
So könnte doch jeder aus dem Ausland hierher kommen und Expartner oder was auch immer belästigen/bedrohen und laut deiner Info könnte man nichts dagegen machen da nicht in D wohnhaft??!!
Du sollst hier in D geschützt werden, da muss dann auch hier der Antrag gestellt werden.

Sicher, dass du das beim Gericht richtig dargestellt hast und nicht, dass das Gericht denkt das ganze passiert in den NL?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sophiagirl

Zitat von: Sensoriker am 26. September 2023, 11:38:36Sicher, dass du das beim Gericht richtig dargestellt hast und nicht, dass das Gericht denkt das ganze passiert in den NL?

Ja, sehr sicher. Ich hatte Ihr das Video von der Haustür gezeigt.

Zitat von: Ottokar am 26. September 2023, 10:49:01Was leider so nicht stimmt.
Wende dich an einen Anwalt, der weis wie das zu handhaben ist und wird sich durch solche Aussagen sicher nicht verunsichern lassen.


Die wollte sich kümmern, kam aber noch nichts wieder.

Zitat von: Tomaten_Torsten am 26. September 2023, 09:58:32Ausschließlich zuständig ist nach Wahl des Antragstellers

 1.das Gericht, in dessen Bezirk die Tat begangen wurde,


Könnte dann jemand mitkommen und Ihren Job erklären?
 

september23

Zitat von: Sylvergirl am 26. September 2023, 12:02:22Es geht nicht und wenn angeblich nur in den Niederlanden falls die sowas im Gesetz haben.
sorry, aber das ist Unfug. Dann könnte ein Saudi hier alles mögliche veranstalten und würde nicht geahndet, weil in seinem Land ganz andere Gesetze gelten.

Aber einem Level von Ungereimtheiten wird es schwierig das Ganze als real anzunehmen.

Sophiagirl

Zitat von: september23 am 26. September 2023, 12:17:14
Zitat von: Sylvergirl am 26. September 2023, 12:02:22Es geht nicht und wenn angeblich nur in den Niederlanden falls die sowas im Gesetz haben.
sorry, aber das ist Unfug. Dann könnte ein Saudi hier alles mögliche veranstalten und würde nicht geahndet, weil in seinem Land ganz andere Gesetze gelten.

Aber einem Level von Ungereimtheiten wird es schwierig das Ganze als real anzunehmen.

Ich lade euch alle ein mitzukommen. Habe ich genug Zeugen. Ich bin davon auch genervt. Ich zahle auch noch einer Person die Reisekosten dafür, damit ihr das selbst hört.

Ottokar

#36
Man kann auch einen Ausländer hier in Deutschland pfänden lassen, solange er sich hier aufhält, oder verhaften, wenn es einen vollstreckbaren Haftbefehl gibt.
Es ist ganz einfach: Jeder der sich in Deutschland aufhält, unterliegt dabei deutschem Recht, die Nationalität spielt dabei keine Rolle. Davon gibt es nur eine Ausnahme: Menschen mit Diplomatenpass, diese haben Immunität.
Wenn du als Deutsche Anspruch auf Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz hast, dann gelten die auf Deutschem Staatsgebiet gegen den Täter, egal welche Nationalität der hat.
Wäre es anders und so wie behauptet, dass Deutsches Recht auf Deutschem Staatsgebiet nicht gegen Menschen mit anderer Nationalität angewendet werden dürfte, hätten z.B. Ausländer keine Anspruch auf Sozialleistungen, dürften nicht strafrechtlich verfolgt werden usw.
Man sieht also deutlich, wie absurd diese Aussage des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist.
Ein Urkundsbeamter ist weder Anwalt noch Richter, nicht mal Justiziar. Der darf auch keine Rechtsberatung durchführen, wie hier geschehen. Zu deren Aufgaben gehören u.a. der Umgang mit dem Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen. Also war's doch der Pförtner.

Niemand behauptet, das du lügst.
Es gibt definitiv keinen Urkundsbeamten, der nur Gewaltschutzfälle bearbeitet, schon gar nicht an einem Amtsgericht, die müssen alles machen was anfällt.
Ich kann dir nur nochmal raten, einen Anwalt hinzuzuziehen. Oder du stellst den Antrag schriftlich statt persönlich.
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