KdU +WG-Antrag ohne unser Wissen

Begonnen von Gerdo, 15. September 2023, 12:02:15

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Gerdo

Hallo,

während der neue/aktuelle WBA in Rekordzeit bearbeitet wurde, wurde unserer BG gleichzeitig vom JC ein Schreiben mit dem Titel "Mietsenkungssenkungsaufforderung mit Anhörung" zugestellt.

Zitat daraus: "(KdU) können nach Ablauf der Kanrenzzeit längstens für die Dauer von 6 Monaten übernommen werden, in Ihrem Fall bis zum 30. Juni 2024". Ich beabsichtige die Leistungen von Amtswegen mit der dann folgenden Zahlung auf das angemessene Maß abzusenken."

Sodann folgt eine Tabelle mit den realitätsfernen KdU-Richtlinien sowie einigen Erklärungen dazu. Weiter geht es mit: "Bevor ich endgültig über die Höhe der zu übernehmenden Leistungen der Unterkunft und Heizung ab dem o. g. Zeitpunkt entscheide, gebe ich IHnen hiermit nach § 24 des SGB X Gelegenheit sich zum Sachverhalt zu äußern."
Danach noch ein paar "Tipps" sowie Anlaufstellen zur Wohnungsvermittlung.

Keine Frist bis wann unsere BG darlegen muss, weshalb ein Umzug unzumutbuar ist (und wirtschaftlich auch fragwürdig. Wir wohnen günstig für den Wohnort.) Keine Rechtsmittelbelehrung oder sonstiges.

Ende Schreiben/Inhalt.

Freude in unserer BG war groß, dass wir bis Mitte des Jahres halbwegs safe sind. Mitte nächstes Jahres stehen auch zwei Lohnerhöhungen an.

Diese Woche im Briefkasten dann ein Schreiben der Wohngeldstelle. Gerichtet an meine Partnerin. Jedoch mit der WG-Nr., die ich mal hatte. Wir haben letztes Jahr WG beantragt, aber wurde angelehnt.

Zitat daraus:
"Betreff: Ihr Antrang auf Wohngeld"
Sinngemäß: JC hat formlos Ende August einen Antrag gestellt. Wir sollen innerhalb eines Monats Antrag sowie geforderte Unterlagen beibringen.

Ende Schreiben/Inhalt.

Fragen:

1. Ist es üblich, dass ohne Information und über den Kopf hinweg, das JC einen formlosen Antrag bei der Wohngeldstelle einreicht? Dem JC liegen alle (!) Unterlagen vor, warum reichen sie diese nicht mit ein?
2. Wir waren mal im WG-Bezug, auf meinem Namen. Der WG-Stelle liegt der zig-seitige Mietvertrag bereits mind. dreifach vor. Meine Partnerin erzielt ihr Einkommen durch das aufstockende Bürgergeld. Ist sie ab jetzt Ansprechpartnerin beim Wohngeld?
3. Das Wohngeld fällt defintiv geringer aus, sollte es überhaupt bewilligt werden, als das aufgestockte Bürgergeld, weil die Wohnung halt sehr günstig ist. Nur dem JC anscheinend noch zu teuer. Ist Wohngeld auch in diesem Falle vorranging?
4. Müssen wir den Wohngeld-Antrag wirklich vollumfänglich erfüllen? 1,5 Punkte stören daran: Erstens wird sich mein Einkommen in den nächsten 12 Monaten durch Betriebszugehörigkeit und Tariferhöhung erhöhen. Das müssen wir ja jetzt schon angeben.
Null-Komma-Fünftens: Wir müssten dafür jetzt extra Toner und Druckerpapier kaufen. Das müssten wir zwar eh irgendwann, weil leer. Doch dieses Jahr hätte es noch ausgereicht.

Wir wissen gar nicht wie zu reagieren und haben das Gefühl, dass da irgendwie irgendetwas nicht stimmig läuft. Spätestens ab 01.01.2024 wären wir durch die Anpassung in der Bedarfsunterdeckung. Bis dahin, mal so, mal so. Siehe meinen letzten Thread. Der WBA wurde doch bewilligt, weshalb der WG-Antrag im Namen meiner Partnerin noch seltsamer erscheint.

Bitte um Hilfe, gerne auch mit Formulierungsvorschlägen, wenn sich solch ein Vorgehen als unüblich erweist. Vielen, vielen Dank.

Gruß,
Gerdo

Fettnäpfchen

Gerdo


Zitat von: Gerdo am 15. September 2023, 12:02:15Sodann folgt eine Tabelle mit den realitätsfernen KdU-Richtlinien sowie einigen Erklärungen dazu
die kannst du unter Umständen bei https://www.harald-thome.de/informationen.html vergleichen und schauen wie alt die schon sind.

Zitat von: Gerdo am 15. September 2023, 12:02:15gebe ich IHnen hiermit nach § 24 des SGB X Gelegenheit sich zum Sachverhalt zu äußern."
Da verstehe ich gar nicht was das soll denn du kannst schreiben was du willst das interessiert die sicher überhaupt nicht.
Es gibt nämlich keinen Rechtsweg bei einer Kostensenkungsaufforderung deswegen ja auch keine RfB etc.
Richtig machst du es wenn du im Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft die
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
M
durchliest auch das "Formblatt zur Wohnungssuche" liest, ausdruckst und alles einträgst neben diversen Eigenleistungen und erst dann hast du Möglichkeiten dass die Kostensenkung nicht vorgenommen wird.

Zitat von: Gerdo am 15. September 2023, 12:02:15(und wirtschaftlich auch fragwürdig. Wir wohnen günstig für den Wohnort.)
Das wäre dann noch eine Möglichkeit nennt sich Wirtschaftlichkeitsberechnung. Da das JC will das ihr auszieht müsste es den Umzug und die dazugehörenden Kosten voll übernehmen. s. Anhang
Zitat von: Gerdo am 15. September 2023, 12:02:151. Ist es üblich, dass ohne Information und über den Kopf hinweg, das JC einen formlosen Antrag bei der Wohngeldstelle einreicht? Dem JC liegen alle (!) Unterlagen vor, warum reichen sie diese nicht mit ein?
Nein
und letzteres würde sogar absolut gegen die DSGVO verstoßen. Was ich beim ersteren schon vermute.

Zitat von: Gerdo am 15. September 2023, 12:02:152. Wir waren mal im WG-Bezug, auf meinem Namen. Der WG-Stelle liegt der zig-seitige Mietvertrag bereits mind. dreifach vor. Meine Partnerin erzielt ihr Einkommen durch das aufstockende Bürgergeld. Ist sie ab jetzt Ansprechpartnerin beim Wohngeld?
was die erneute Abgabe angeht kann man sie darauf verweisen das der MV schon dreimal eingereicht wurde und sie in die Akte schauen sollen. Evtl wenn es das gibt eine aktuelle BK Abrechnung würde ich noch hinsenden wenn ich es machen würde was aber nicht der Fall ist. s. unten

Zitat von: Gerdo am 15. September 2023, 12:02:153. Das Wohngeld fällt defintiv geringer aus, sollte es überhaupt bewilligt werden, als das aufgestockte Bürgergeld, weil die Wohnung halt sehr günstig ist. Nur dem JC anscheinend noch zu teuer. Ist Wohngeld auch in diesem Falle vorranging?
Nein und deswegen würde ich es nicht machen.
aber vllt. wollen die ja vergleichen ob du nicht doch mehr wegen dem WG hättest.

Zitat von: Gerdo am 15. September 2023, 12:02:15Siehe meinen letzten Thread.
Wie wäre es mit einem Link oder soll man jetzt noch suchen anfangen um deine Fragen zu beantworten.

MfG FN
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