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JC verlangt bereits gesendete BK-Abrechnung erneut

Begonnen von talokatel823, 17. September 2023, 00:59:57

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talokatel823

Hallo,
so schnell flattert das nächste Thema ins Haus. Es wird nie langweilig mit dem JC....  :nea:

Mein Mitbewohner hat Ende Juli bereits die Betriebskostenabrechnung für 2022 und damit eine Nachzahlungsaufforderung mit einer 3-wöchenigen Frist erhalten. Laut KbV ist es klar, dass ich 50% davon ab dem Zeitraum meines Einzuges zu zahlen habe.
Ich habe sofort einen Antrag auf Übernahme meiner Nachzahlung fertig gemacht, mit allem Notwendigen als Anhang. Mein Drucker ist defekt, deswegen war der Ausdruck nicht perfekt, aber definitiv lesbar, sonst hätte ich es erst gar nicht so abgeschickt. (Warum das relevant ist, erkläre ich später.)
Das war Anfang August. Mein Mitbewohner hat die vollständige Summe dem Vermieter überwiesen, um innerhalb der Frist zu bleiben. Ich bin ihm meinen Teil definitiv schuldig. Dass eine Bearbeitung und Antwort vom Jobcenter 4 Wochen oder länger dauern könnte, war mir klar. Auch mein Mitbewohner gab mir diese Kulanz, da ich es nicht vom Regelsatz hätte zahlen können.
Vorgestern hat er mir nun gesagt, dass er nicht bereit ist, noch länger auf das Geld zu warten und hat mir für die Zahlung eine 2-wöchige Frist gesetzt. Zahle ich nicht spätestens mit der nächsten Miete, will er das Mietverhältnis mit mir beenden. Das hat er mir auch schriftlich gegeben.
Und genau dann, als ich voller Panik zur Post laufen wollte, um beim JC erneut nachzuhaken mit dem Schreiben meines Mitbewohners im Anhang, finde ich im Briefkasten die Antwort vom JC...

Das Schreiben wurde erstellt am 24.08., Poststempel vom 14.09. und gestern lag er drin (vielleicht auch schon einen Tag vorher). Es ist aber keine Bewilligung, sondern eine Aufforderung zur Mitwirkung. Man fordert von mir die erneute Einreichung der Unterlagen, diesmal (Zitat)"gut und vollständig leserlich"- bis zum 10.09.!
Ich dachte, die wollen mich verar....
Ich warte so lange auf eine Rückmeldung und dann bekomme ich den Brief NACH der mir gestellten Frist? Was läuft bei denen falsch?

Meine Ausdrucke waren auf jeden Fall leserlich genug, um alle relevanten Informationen für die Bewilligung zu erhalten. Ich habe den Betrag sogar nochmal in meinen Antrag geschrieben.
Mein Mitbewohner hat die Seiten für mich eingescannt und lediglich persönliche Daten gestrichen, die absolut nicht relevant für das JC sind (Bankdaten, Telefonnummer und E-Mail Adresse vom Vermieter, Kundennummer bei Techem, etc.). Könnte sein, dass sie sich daran stören.  :weisnich:

Ich werde schnellstmöglich darauf reagieren, aber für mich ist das klar doppelte Datenerhebung, denn sie haben die Betriebskostenabrechnung bereits erhalten und ich wittere Schikane, nach der Sache mit der Untermieterlaubnis.
Ich dachte, ich wäre mittlerweile auf alles vorbereitet und wüsste, wie ich auf das JC zu reagieren habe, aber es ist immer was völlig Neues.
Was meint ihr, wie ich am besten reagieren soll?

Ich bin auch schon am überlegen, ob ich die Nachzahlung einfach von meinem Regelsatz zahle und es dann beim JC zurückfordere. Ich kann es mir eigentlich absolut nicht leisten, aber besser als keine Unterkunft mehr zu haben.
Immer muss man beim JC um existenzielle Dinge kämpfen.  :wand:

Edit: Auf dem Brief stand übrigens "Zweitschrift". Was bedeutet das? Hatte ich noch nie...

MfG
talokatel


Simone-

Zitat von: talokatel823 am 17. September 2023, 00:59:57Mein Drucker ist defekt, deswegen war der Ausdruck nicht perfekt, aber definitiv lesbar, sonst hätte ich es erst gar nicht so abgeschickt.
Kannst du die Lesbarkeit durch Zeugen nachweisen?

Zitat von: talokatel823 am 17. September 2023, 00:59:57Das Schreiben wurde erstellt am 24.08., Poststempel vom 14.09. und gestern lag er drin (vielleicht auch schon einen Tag vorher).
Am Besten notiere auf dem Brief den Posteingang und behalte den Umschlag. Du hast ihn am Samstag, 16.09. aus dem Briefkasten geholt, also ist das der Posteingang. Wenn das JC einen anderen Posteingang behauptet, müssen sie das nachweisen.

Zitat von: talokatel823 am 17. September 2023, 00:59:57Man fordert von mir die erneute Einreichung der Unterlagen, diesmal (Zitat)"gut und vollständig leserlich"- bis zum 10.09.!

Zitat von: talokatel823 am 17. September 2023, 00:59:57Meine Ausdrucke waren auf jeden Fall leserlich genug, um alle relevanten Informationen für die Bewilligung zu erhalten. Ich habe den Betrag sogar nochmal in meinen Antrag geschrieben.
Mein Mitbewohner hat die Seiten für mich eingescannt und lediglich persönliche Daten gestrichen, die absolut nicht relevant für das JC sind (Bankdaten, Telefonnummer und E-Mail Adresse vom Vermieter, Kundennummer bei Techem, etc.).
Könnte sein, dass sie sich daran stören.  :weisnich:
Vielleicht meinen sie nur die Schwärzung, nicht die Druck-Qualität.

Ich wüsste nicht, warum die geschwärzten Daten Leistungsrelevant sein sollten, aber es ist schon möglich, dass das JC ein Recht auf die vollständige (ungeschwärzte) Betriebskostenabrechnung haben.

Wenn dem so ist, dann nochmal ohne Schwärzung (nachweisbar) senden.

Aber wenn nicht, dann schriftlich (nachweisbar) mitteilen, dass du einen Zeugen für die Lesbarkeit der Dokumente hast, und erwähnen, dass die geschwärzten Daten nicht Leistungsrelevant sind, dem Datenschutz unterstehen und daher nicht preisgegeben werden.

Weiterhin würde ich deutlich auf die Diskrepanz zwischen Brief-Datum, Posteingag und Frist-Datum hinweisen, und mit einer Beschwerde beim KRM drohen.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Hary

Schlechte Druckqualität ist jetzt sehr dehnbar. Es kann durchaus sein, dass dein Jobcenter einen Mindeststandard braucht. Immerhin kann ein schlechter Ausdruck auch der Versuch sein eine Manipulation zu verstehen.

Eine Nebenkostenabrechnung wird für gewöhnlich nicht geschwärzt. Für gewöhnlich befinden sich dort aber auch keine persönlichen Daten, zumindest keine die das Jobcenter nicht schon hat.

Kontaktdaten des Vermieters und auch die Daten dazu wer die Abrechnung erstellt hat sind meiner Meinung nach relevant. Immerhin muss ersichtlich sein wer etwas fordert.

Sheherazade

"Gut (leserlich) und vollständig leserlich" zielt meines Erachtens nicht auf die Druckqualität ab sondern auf die Schwärzungen, die in einer Betriebskostenabrechnung tatsächlich nichts zu suchen haben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: talokatel823 am 17. September 2023, 00:59:57Ich werde schnellstmöglich darauf reagieren, aber für mich ist das klar doppelte Datenerhebung, denn sie haben die Betriebskostenabrechnung bereits erhalten und ich wittere Schikane, nach der Sache mit der Untermieterlaubnis.
Ich dachte, ich wäre mittlerweile auf alles vorbereitet und wüsste, wie ich auf das JC zu reagieren habe, aber es ist immer was völlig Neues.
Was meint ihr, wie ich am besten reagieren soll?

Man kann sich natürlich drüber aufregen wegen doppelte Erhebung, Schikane etc.

oder

Du reichst das Teil einfach gut leserlich und ungeschwärzt nochmal rein.
und dazu der Hinweis auf Datum Postzugang.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

@TE:

Bei einem "nicht perfekten Druck" wie du ja selber geschrieben hast, musst du bedenken, dass sämtliche Posteingänge für die E-Akte gescannt werden müssen.
Sprich, das bedeutet nochmals Qualitätsverlust.
Reiche es einfach nochmal ein
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Fettnäpfchen

Zitat von: talokatel823 am 17. September 2023, 00:59:57und ich wittere Schikane, nach der Sache mit der Untermieterlaubnis.
:weisnich:

hat jetzt aber nichts aktuelles oder kommt da dann die nächste Nachfrage. Die geht das JC nämlich einen feuchten Dr..k an.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

talokatel823

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten! Ich gehe mal nach und nach darauf ein:

Zitat von: Simone- am 17. September 2023, 10:11:22Kannst du die Lesbarkeit durch Zeugen nachweisen?
Ja, habe den Ausdruck meinem Mitbewohner gezeigt und er sagte auch, er kann alles lesen, was wichtig ist.

Zitat von: Simone- am 17. September 2023, 10:11:22Am Besten notiere auf dem Brief den Posteingang und behalte den Umschlag. Du hast ihn am Samstag, 16.09. aus dem Briefkasten geholt, also ist das der Posteingang. Wenn das JC einen anderen Posteingang behauptet, müssen sie das nachweisen.
Den Briefumschlag habe ich auf jeden Fall mit dem Schreiben aufgehoben. Daran habe ich zum Glück direkt gedacht.

Zitat von: Hary am 17. September 2023, 11:55:42Eine Nebenkostenabrechnung wird für gewöhnlich nicht geschwärzt. Für gewöhnlich befinden sich dort aber auch keine persönlichen Daten, zumindest keine die das Jobcenter nicht schon hat.
Geschwärzt wurden nur Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Kontodaten) der Wohneigentümer. Nicht relevante Daten in der Abrechnung selbst.

Zitat von: Nö am 18. September 2023, 11:04:05Bei einem "nicht perfekten Druck" wie du ja selber geschrieben hast, musst du bedenken, dass sämtliche Posteingänge für die E-Akte gescannt werden müssen.
Sprich, das bedeutet nochmals Qualitätsverlust.
An sowas habe ich tatsächlich gar nicht gedacht. Ich gehe immer noch davon aus, dass vorwiegend diese Papierakten existieren und alles abgeheftet wird. Ich bin altmodisch  :grins:

Ich habe gestern früh nochmal alles wie verlangt in besserer Qualität weggeschickt, inklusive der Fristsetzung meines Mitbewohners. Ein paar wenige Schwärzungen sind nach wie vor bei nicht relevanten persönlichen Daten enthalten, darauf bestand mein Mitbewohner nach wie vor.
Sollte das JC darauf auch wieder negativ reagieren, muss ich wohl wieder mit dem Kriegsbeil winken. :nea: