GEZ Befreiung

Begonnen von DianAmo, 18. September 2023, 18:40:37

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DianAmo

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und ziemlich überfragt wie das ganze funktioniert. Daher bitte ich im Voraus für Entschuldigung, wenn ich irgendwas falsch mache.

Nun zu meiner Problematik und Frage.

Von Juli 2020 bis Juli 2021 habe ich ALG 1 erhalten. Aufgrund meines geringen Einkommens habe ich zusätzlich Wohngeld bezogen, damit lag ich knapp über 1100 Euro. Zu der Zeit hatte ich einen Antrag auf eine Befreiung aufgrund eines Härtefalls gestellt. Das war alles damals ein ziemliches Hin und Her mit der Rundfunkzentrale und auch mit dem Jobcenter. Denn ich sollte für diese Befreiung ein Schreiben vom Jobcenter erstellen lassen, auf dem steht dass mir ALG 2 nicht zusteht und ein Berechnungsbogen sollte dabei sein, auf dem ersichtlich ist das ich die Grenze von 18,36 nicht übersteige und damit würde ich dann als befreit gelten. Mein damaliger Sachbearbeiter war sehr nett und hatte mir diesen erstellt, allerdings befristet von Juli 2020 bis Dez 2020. Für das 2. Halbjahr benötigte ich also erneut ein Schreiben. Doch leider konnte mir mein Sachbearbeiter nicht mehr weiterhelfen. Er war des Öfteren nicht im Haus und auch andere wollten und konnten mir das 2. Schreiben nicht erstellen, warum auch immer. Zuletzt habe ich letztes Jahr versucht meinen neuen Sachbearbeiter die Situation zu erklären und ihn daraufhin gebeten ob er das machen könnte. Doch dieser meinte einfach zu mir, dadurch dass ich keine Leistungen beziehe und aktuell Berufstätig bin, kann er mir da nicht helfen und zudem würden die solche Schreiben nicht erstellen.

Ich war da so lange dran und bin sehr verzweifelt, weil ich so nicht wirklich fündig geworden bin im Internet zu dem Thema. Erst vor kurzem habe ich hier über diese Seite endlich einen Beitrag gefunden der dieses Thema erwähnt. Jedoch bin ich immer noch überfragt wie ich was angehe.

Aktuell beziehe ich nur Elterngeld und warte seit fast 1 Jahr auf die Wohngeldauszahlung. Die Schreiben von der Rundfunkzentrale flattern mir nur so rein und mir ist es einfach nicht möglich, die Beiträge zu zahlen, Geschweigedenn nachzuzahlen.

Ich habe bisher auch den telefonischen Kontakt unterlassen, denn meine Erfahrungen diesbezüglich sind mehr als unerfreulich. Ich bekomme zu viele verschiedene Aussagen und Informationen und sehr wenig Verständnis.

Ich würde gerne versuchen mich Rückwirkend, so wie ich in dem hier verfassten Beitrag gesehen habe, ist das für die letzten 3 Jahre möglich, befreien lassen. Da auch während meinem Arbeitsverhältnis, ich wenig verdient habe.

Kann mir vielleicht irgendjemand bei dieser Problematik helfen?

Ich wäre euch wirklich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
D. Sampaio

Kopfbahnhof

Ziemliches Durcheinander was du hier schreibst.

Bekommt man Bürgergeld, liegt eine Bestätigung für die GEZ immer dabei.
Wenn nicht, reicht es auch den Bescheid zur GEZ zu schicken.

Zitat von: DianAmo am 18. September 2023, 18:40:37ist das für die letzten 3 Jahre möglich
Aber nur wenn man Anspruch darauf hat, scheint bei dir nicht so zu sein.

september23

Zitat von: DianAmo am 18. September 2023, 18:40:37...
Aktuell beziehe ich nur Elterngeld und warte seit fast 1 Jahr auf die Wohngeldauszahlung. Die Schreiben von der Rundfunkzentrale flattern mir nur so rein und mir ist es einfach nicht möglich, die Beiträge zu zahlen, Geschweigedenn nachzuzahlen.
wo wohnst Du denn jetzt, nach der Geburt des Kindes? im anderen Beitrag gibt es einen Partner, den Du bis kurz vor der Geburt in einer entfernten Stadt besuchst und eine Schwiegermutter, an deren Adresse Du Dir Post zusenden lässt.

Das Kind ist ja jetzt da. Wohnst Du weiter allein? Und zahlt der Vater des Kindes Dir keinen Unterhalt, wenn ihr nicht zusammen lebt?


Zitat von: DianAmo am 18. September 2023, 18:40:37Ich würde gerne versuchen mich Rückwirkend, so wie ich in dem hier verfassten Beitrag gesehen habe, ist das für die letzten 3 Jahre möglich, befreien lassen. Da auch während meinem Arbeitsverhältnis, ich wenig verdient habe.

Kann mir vielleicht irgendjemand bei dieser Problematik helfen?

vom Grundsatz her steht Dir keine Befreiung zu.
Was das angeht:
Zitat von: DianAmo am 18. September 2023, 18:40:37Denn ich sollte für diese Befreiung ein Schreiben vom Jobcenter erstellen lassen, auf dem steht dass mir ALG 2 nicht zusteht und ein Berechnungsbogen sollte dabei sein, auf dem ersichtlich ist das ich die Grenze von 18,36 nicht übersteige und damit würde ich dann als befreit gelten.
so gilt, dass Du ohne Berechtigung für ALG-II gar keine Berechtigung zur Befreiung hast. Ein Schrieb, dass Dir kein ALG-II zusteht, sagt besagt also, dass Du keine Befreiung bekommen kannst.

Härtefall ist dann : Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro.

DianAmo

#3
Zitat von: Kopfbahnhof am 19. September 2023, 17:22:15Ziemliches Durcheinander was du hier schreibst.

Bekommt man Bürgergeld, liegt eine Bestätigung für die GEZ immer dabei.
Wenn nicht, reicht es auch den Bescheid zur GEZ zu schicken.

Ja das weiß ich ja, aber man kann sich ja auch befreien lassen, aufgrund der Härtefall Regelung. Dafür muss ich ja kein Bürgergeld beziehen. Und das war ja der Fall bei mir.

Mir geht es darum wie genau mache ich das jetzt mit der Befreiung. 1 mal hat es ja geklappt für das erste Halbjahr, mit dem Schreiben vom Jobcenter, das war ein Berechnungsbogen, wie bereits erwähnt. Es war kein übliches schreiben für die GEZ wie man es von ALG2/ Bürgergeld kennt.

Doch das Jobcenter meint es macht sowas nicht. Gibt es denn ein generelles Schreiben für die Härtefallbefreiung und wie belege ich das ganze.

Zitat von: DianAmo am 18. September 2023, 18:40:37ist das für die letzten 3 Jahre möglich
Aber nur wenn man Anspruch darauf hat, scheint bei dir nicht so zu sein.[/quote]

Doch das ist bei mir der Fall, da ich nicht mal so viel Geld zur Verfügung habe, wie jemand der Bürgergeld bezieht


Ottokar

Es gibt keine Pflicht, das Vorliegen eines Härtefalls mittels Bescheid von JC oder Sozialamt nachzuweisen, eine solche Pflicht kennt § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht. Man muss nur sein Einkommen nachweisen. Die Beurteilung, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht, muss der Beitragsservice treffen, nicht JC oder Sozialamt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


DianAmo

Zitat von: Ottokar am 20. September 2023, 10:47:44Es gibt keine Pflicht, das Vorliegen eines Härtefalls mittels Bescheid von JC oder Sozialamt nachzuweisen, eine solche Pflicht kennt § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht. Man muss nur sein Einkommen nachweisen. Die Beurteilung, ob ein Härtefall vorliegt oder nicht, muss der Beitragsservice treffen, nicht JC oder Sozialamt.

Ja das ist ja das Problem, die Dame meinte ich muss das über das Jobcenter nachweisen...
Ich bin sehr überfragt

Ottokar

Dann irrt die Dame.
Ich würde die Beitragsservice anschreiben und unter Hinweis auf das, was ich in #4 schrieb, dazu auffordern, über den Antrag zu entscheiden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


DianAmo

Zitat von: Ottokar am 20. September 2023, 14:13:16Dann irrt die Dame.
Ich würde die Beitragsservice anschreiben und unter Hinweis auf das, was ich in #4 schrieb, dazu auffordern, über den Antrag zu entscheiden.

ok danke, dann versuche ich das ganze erneut, reiche meinen Elterngeldbescheid ein ggf. Wohngeldbescheid wenn dieser mal eintreffen sollte Für dieses Jahr. Für den Zeitraum 2020 und 2021 müsste ich aber den Bescheid über den erhalt von ALG1 einreichen oder? Weil ich hatte unter 1000 Euro für alles zum Leben zur Verfügung und 113 EUR Wohngeld bekommen also knapp 1100 EUR und für das erste Halbjahr wurde es ja damals bewilligt, es war halt mit dem Berechnungsbogen vom Jobcenter. Dennoch hatten sich in dem 2. Halbjahr an meinen Verhältnissen nichts verändert. D.h. anstatt Gehaltsabrechnungen muss ich mein Einkommen über diese Bescheide Nachweisen.

Ich befürchte allerdings, da ich seit 1 Jahr fast, also im Oktober wird es ein Jahr auf mein Wohngeld warte und diesen Bescheid einreiche, die mir das ablehnen werden. Denn die gehen ja dann wahrscheinlich von der Nachzahlungssumme aus, die Hoch ausfallen wird aufgrund des langen Zeitraums. Es sei denn die  dürfen nicht wie ein Jobcenter von so einer hohen Summe aus gehen, sondern diese aufgeteilt auf die Monate was ich zur Verfügung gehabt hätte, hätte ich das Wohngeld rechtzeitig ausgezahlt bekommen.

Können Sie mir folgen? Ich weiß ich drücke mich manchmal kompliziert aus, aber das ist es ja auch und ich möchte nichts wichtiges auslassen, an Informationen.

Rotti

Zitat von: DianAmo am 20. September 2023, 21:00:15Für den Zeitraum 2020 und 2021 müsste ich aber den Bescheid über den erhalt von ALG1 einreichen oder? Weil ich hatte unter 1000 Euro für alles zum Leben zur Verfügung und 113 EUR Wohngeld bekommen also knapp 1100 EUR und für das erste Halbjahr wurde es ja damals bewilligt, es war halt mit dem Berechnungsbogen vom Jobcenter. Dennoch hatten sich in dem 2. Halbjahr an meinen Verhältnissen nichts verändert. D.h. anstatt Gehaltsabrechnungen muss ich mein Einkommen über diese Bescheide Nachweisen.
sobald man sein Existenzminimum überschreitet und kein Bürgergeld bezieht, wird auch keiner von der GEZ automatisch befreit.

Zitat von: september23 am 19. September 2023, 22:14:41Härtefall ist dann : Ihr Einkommen überschreitet Ihren sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro.

Zitat von: Ottokar am 20. September 2023, 14:13:16Dann irrt die Dame.
Ich würde die Beitragsservice anschreiben und unter Hinweis auf das, was ich in #4 schrieb, dazu auffordern, über den Antrag zu entscheiden
genau so sollte man es machen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

september23

Zitat von: DianAmo am 20. September 2023, 21:00:15Können Sie mir folgen? Ich weiß ich drücke mich manchmal kompliziert aus, aber das ist es ja auch und ich möchte nichts wichtiges auslassen, an Informationen.
Um welche Wohnung geht es und wer wohnt noch darin?



DianAmo

#10
Zitat von: september23 am 21. September 2023, 22:29:03Um welche Wohnung geht es und wer wohnt noch darin?
Um meine Wohnung, um welche denn sonst? Niemand nur seit ende letztes Jahr mein Sohn noch.
Aber was für eine Rolle spielt das in diesem Fall? Weil angedeutet habe ich ja nichts in der Richtung, darum frage ich.

september23

Zitat von: DianAmo am 22. September 2023, 22:33:01Um meine Wohnung, um welche denn sonst? Niemand nur seit ende letztes Jahr mein Sohn noch.
Aber was für eine Rolle spielt das in diesem Fall? Weil angedeutet habe ich ja nichts in der Richtung, darum frage ich.
Weil es aus den Schilderungen sich anhört, als ob es eine Zweitwohnung ist. Das wäre für die Frage der Bedürftigkeit relevant.

DianAmo

Zitat von: september23 am 23. September 2023, 10:15:40
Zitat von: DianAmo am 22. September 2023, 22:33:01Um meine Wohnung, um welche denn sonst? Niemand nur seit ende letztes Jahr mein Sohn noch.
Aber was für eine Rolle spielt das in diesem Fall? Weil angedeutet habe ich ja nichts in der Richtung, darum frage ich.
Weil es aus den Schilderungen sich anhört, als ob es eine Zweitwohnung ist. Das wäre für die Frage der Bedürftigkeit relevant.

Ich finde man hört klar raus, dass ich da alleine lebe und da auch alleine gemeldet bin. Natürlich ist mein Sohn jetzt auch da gemeldet, aber das ist ja für dieses Problem irrelevant da er 9 Monate alt ist. Ich habe ja gesagt das ich aufgrund der Schwangerschaft bei meiner Familie und mein Partner war bzw gependelt bis kurz vor der Entbindung. Das macht aber deswegen meine Wohnung ja nicht automatisch zu einer Zweitwohnung. Bitte meine beiden Beiträge nicht vermischen.

Kopfbahnhof

Zitat von: DianAmo am 20. September 2023, 21:00:15diese aufgeteilt auf die Monate was ich zur Verfügung gehabt hätte, hätte ich das Wohngeld rechtzeitig ausgezahlt bekommen.
Das sollte so sein es warten jede Menge Leute Aktuell, Monate auf den Bescheid.
Dafür kann keiner etwas.

Du musst halt beim Beitragsservice einen Nachweis erbringen, dass du für eine Befreiung berechtigt bist.
Was es eben alles an Einkommen so bei dir gibt.

september23

Zitat von: DianAmo am 24. September 2023, 16:25:34Ich finde man hört klar raus, dass ich da alleine lebe und da auch alleine gemeldet bin. ...
...
Ich habe ja gesagt das ich aufgrund der Schwangerschaft bei meiner Familie und mein Partner war bzw gependelt bis kurz vor der Entbindung.
Man muss nichts hören, nur lesen und hier steht eher klar, dass man nicht allein lebt, sondern einen Partner hat und mit ihm trotz Schwangerschaft nicht zusammen wohnt, sondern dorthin pendelt.

Zitat von: DianAmo am 24. September 2023, 16:25:34Das macht aber deswegen meine Wohnung ja nicht automatisch zu einer Zweitwohnung. Bitte meine beiden Beiträge nicht vermischen.
Keine Sorge, ich hab nichts vermischt. Nur offenbaren nun mal Deine Beiträge Informationen, die für beide Fragestellungen wichtig sind.

Stell den Antrag, lass Dein Einkommen prüfen und wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, wird Du als Härtefall eingestuft.
Das entscheidet ja niemand hier.

Andererseits und das ist nur ein wohl gemeinter Tipp, leidet die Glaubwürdigkeit, wenn man vorbringen möchte, dass das Einkommen den sozialen Bedarf "um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro" unterschreitet, man aber zum (wenn ich das richtig erinnere) 500 km entfernten Partner/der Familie pendelt. Wer pendelt, macht das regelmäßig.

Aber zur Rechtsgrundlage ist alles gesagt: Du musst den Antrag stellen und Dein Einkommen prüfen lassen. Elterngeld, Kindergeld und den Unterhalt des Partners. Wenn dann o.a. zutrifft, gibt es die Befreiung, wenn nicht, dann eben nicht.

Eine Befreiung von GEZ ist nicht vorgesehen, wenn man kein Leistungsbezieher von ALG-II ist und mehr als das oben genannte Einkommen hat.