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EA wg HK an Ottokar

Begonnen von Fettnäpfchen, 23. September 2023, 15:57:35

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Ottokar

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. November 2023, 15:08:47Jetzt ist nur noch die Baustelle offen:
Zitat von: Fettnäpfchen am 23. September 2023, 17:06:30bei Anträgen sind es sechs Monate und da habe ich auch einen am laufen damit mir mein JC schreibt was die als Altersvorsorge anerkennen um mein LV Kapital vor Verwertung zu schützen. Da läuft (glaube ich, müsste nachschauen) im Nov. die Frist ab.
Das ist kein Antrag sondern eine Anfrage nach §§ 13 bis 15 SGB I, wenn das JC hier die Auskunft verweigert, kann man keine Untätigkeitsklage erheben.
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Rotti

Zitat von: Ottokar am 15. November 2023, 10:36:12Ach wie neidvoll.
ja das muss aber niemand hier öffentlich schreiben solche Neid debaten werden leider immer häufiger in der Politik geschürt. Wenn dann von der Ampel das Schonvermögen für einen alleinstehenden auf 60.000€ jetzt 40.000€ für Neuanträge angehoben, kommt natürlich Neid auf, wenn da auch noch Bürgergeld bezahlt wird auch bei mir.
Zuhause ist dort, wo jemand auf dich zugerannt kommt und sich unsagbar freut dich zu sehen...

Ottokar

40.000€ gilt nur für das 1. Jahr, dann sind es 15.000€. Das es im SGB XII nur 10.000€ sind, ist natürlich eine Ungleichbehandlung, aber es handelt sich - bei aller Annäherung - immernoch um zwei getrennte Systeme mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Das SGB XII ist nunmal das unterste Netz.
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Fettnäpfchen

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 15. November 2023, 20:30:07Das ist kein Antrag sondern eine Anfrage nach §§ 13 bis 15 SGB I, wenn das JC hier die Auskunft verweigert, kann man keine Untätigkeitsklage erheben.
Danke Dir.
Dann kann ich das ja lassen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 15. November 2023, 15:08:47und genau nachlesen kann ich das im Änderungs.- und Aufhebungsbescheid vom 10.11.23 der allerdings noch nicht ankam.
Der kam an, wieder eine PZU für einen Aufhebungs.- u. Erstattungsbescheid.
Allerdings hat mir den mein Bruder gebracht da er bei Ihm im Briefkasten war, dafür wurde weder der Tag, noch die Uhrzeit, noch eine Unterschrift darauf angegeben.
Die Post und ihr Fachkräftemangel halt.

Wie will das JC so etwas als Beweis behandeln, wobei von meiner Seite da ja nichts passiert.
Also normal passiert nichts, denn meine Nachberechnung kam auf die gleiche Summe was den Erstattungsbetrag angeht allerdings muss ich abwarten ob das JC mir auch die Guthaben Summe erstattet welche ich noch zu bekommen habe. Bis jetzt ist noch kein Geld eingegangen.

Zitat von: Rotti am 15. November 2023, 20:58:32ja das muss aber niemand hier öffentlich schreiben solche Neid debaten werden leider immer häufiger in der Politik geschürt.
Was für ein unausgegorener Quatsch und was für eine Einstellung von Dir.
Wenn also in einem Hilfeforum um Hilfe gefragt wird damit man nichts falsch macht dann aber Bitte ohne das man das Problem beim Namen nennt.  :wand:
Wenn`s dir nicht passt dann denke dir deinen Teil aber behalte so Kommentare für dich! Du fällst ja regelmäßig mit solchen Beiträgen auf.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Fettnäpfchen

Ottokar

Zitat von: Fettnäpfchen am 17. November 2023, 17:41:46
Zitat von: Zitat von: Ottokar am 15. November 2023, 20:30:07Das ist kein Antrag sondern eine Anfrage nach §§ 13 bis 15 SGB I, wenn das JC hier die Auskunft verweigert, kann man keine Untätigkeitsklage erheben.
Danke Dir.
Dann kann ich das ja lassen.
Habe gestern eine erneute Anfrage gestellt mit Verweis auf die sechs Monate alte Anfrage und der Forderung dies zeitnah und umgehend zu beantworten da es nur noch sechs Wochen bis Jahresende ist.

Bin jetzt mal neugierig ob da was kommt.

Dazu hätte ich noch mal eine Frage:
Zitat von: Ottokar am 15. November 2023, 10:36:12Diese Weisung ist aber nur für JC gE verbindlich, nicht für Optionskommunen.
Die Optionskommunen werde sich imho weiterhin an die Rechtsprechung des BSG halten, wonach pro Person der BG ein KFZ bis 7.500€ Verkaufserlös geschützt ist, bei (wie hier) zwei Personen in der BG und nur einem KFZ darf dieses dann 15.000€ Verkaufserlös haben, da die Freibeträge übertragbar und somit zu summieren sind. Kommt bei dir also auf das Gleiche hinaus.
Wie würdest du selber die Chance einschätzen wenn ich trotzdem ein teureres Auto anschaffe und das vor das SG gehen würde. Und ich bin eine Single BG und nicht wie du geschrieben hast eine 2 Personen BG.
Ich selber weiß ja das man "vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand" ist.
Aber eher chancenlos oder doch mit einer Chance da ja in der Selbstauskunft auch eine Wertsumme von 15 000.- angegeben ist . Da habe ich gestern extra nochmal nachgeschaut. sinngemäß wenn es unter 15 000.- Wert ist muss man es nicht mal angeben.
und wie schon erwähnt sehe ich das auch als Ungleichbehandlung.

MfG FN
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Ottokar

#35
Verwendet denn deine Optionskommune die Anlage VM der BA?
Wenn ja, hat diese Angabe Vertrauensschutz, d.h. du kannst dir ein KFZ kaufen, das - nach deinem Kauf - einen privaten Wiederverkaufswert von 15.000€ hat und musst dieses dann gegenüber dem JC nicht angeben.

Ich weis nun auch, wie die BA auf 15.000€ kommt.
Diesen Betrag hat die BA geschätzt und zwar auf der Basis des BSG-Urteiles B 14/7b AS 66/06 R vom 06.09.2007.
Dort hat das BSG zur Ermittlung der Angemessenheit die Höhe des Zuschusses nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung zugrunde gelegt.
Dieser Zuschuss wurde bereits zum 10.06.2021 auf 22.000€ erhöht.
Lt. BSG ist davon ein Abschlag vorzunehmen, dessen Höhe und Herleitung das BSG jedoch nicht offengelegt hat.
Seinerzeit betrug der Zuschuss 9.500€, davon wurde vom BSG zunächst ein nicht näher erläuterter Abschlag vorgenommen und der Betrag dann mit Verweis auf zwischenzeitliche Preissteigerungen auf 7.500€ angehoben, das wären 79% von 9.500€.
79% von 22.000€ sind gerundet 17.400€.
Auf 15.000€ kommt man, wenn man einen Abschlag von 30% vornimmt und das Ergebnis dann abrundet.
Der Wert von 30% dürfte allen bekannt vorkommen, die sich mit der Rechtsprechung des BSG zu Sanktionen auskennen. Das BSG hat zu diesem Prozentwert im Rechtskreis des SGB II eine geradezu unheimliche Affinität, es wäre somit plausibel, dass dieser auch 2007 zur Anwendung kam.
Angesichts dessen gehe ich davon aus, das auch eine Optionskommune einen Wiederverkaufswert von 15.000€ als angemessen ansehen muss und auch ein Sozialgericht zu keinem anderen Ergebnis kommen würde.
Im Übrigen hat auch die Regierung eine - weitgehend unbekannte - Affinität zu 30% im SGB II, denn das ist der Wert, um welchen der 2004 ermittelte Regelsatz nachträglich gekürzt wurde, indem den unteren 20% der Bevölkerung Ausgaben für u.a. Pelzmäntel, Flugzeuge und Kreuzfahrten unterstellt wurden.
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Fettnäpfchen

Ottokar

Zitat von: Ottokar am 19. November 2023, 15:08:22Verwendet denn deine Optionskommune die Anlage VM der BA?
Keine Ahnung denn die schicken das auch nicht zu , was sie ja nicht müssen.
Aber seit ich bei dem Verein bin habe ich immer die Anträge und Anlagen der BA hergenommen und es wurde auch nie beanstandet.

Zitat von: Ottokar am 19. November 2023, 15:08:22Angesichts dessen gehe ich davon aus, das auch eine Optionskommune einen Wiederverkaufswert von 15.000€ als angemessen ansehen muss und auch ein Sozialgericht zu keinem anderen Ergebnis kommen würde.
alles andere wäre meiner Meinung nach echt krass. Wie schon erwähnt die Ungleichbehandlung. Und da wäre ich so frei durchaus dagegen zu klagen und das auch in die nächste Instanz.

Bei einer LV wäre mir das Klagen zu unsicher da können sie sich ja mit dem Zertifitierungsgesetz raus reden. Abgesehen davon kommt das in meinem Alter und bei den Auszahlungsmodalitäten eh nicht mehr in Frage.

Ich danke dir für die erneute Einschätzung und die Erläuterung dazu.

Nur nebenbei:
Mir gingen damals zu den 60 000.- Coronafreibetrag die Gedanken
max Altersvorsorgeschonvermögen + max. Schonvermögen + 750.- Klimmpergeld ist knapp 60 000.- durch den Kopf.


MfG FN
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Fettnäpfchen

Ottokar

Ich denke jetzt ist alles klar. Das JC hat tatsächlich geantwortet. vllt. hat es ja geholfen das ich im Schreiben erwähnte es wäre ein Grund sich zu beschweren und diesmal habe ich wieder eine Einwurfsbestätigung im Schreiben und auf dem Kuvert gemacht und habe es zusätzlich an die Stelle für Auskunft/Geschäftsleitung adressiert.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. November 2023, 13:25:53Habe gestern eine erneute Anfrage gestellt mit Verweis auf die sechs Monate alte Anfrage und der Forderung dies zeitnah und umgehend zu beantworten da es nur noch sechs Wochen bis Jahresende ist.

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