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Anspruch auf Dienstwagen bei Arbeit an zwei Tätigkeitsstätten?

Begonnen von Katrin, 19. Oktober 2023, 15:58:27

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Katrin

Hallo liebe Leute,

ich arbeite 3 Mal die Woche an einem Standort, an dem ich die letzten 4,5 Jahre gearbeitet habe. Die letzten 2 Monate habe ich aber am Dienstag und am Donnerstag an einen 50 km entfernten Standort gearbeitet (Di und Do von 13 – 17 Uhr). Dafür konnte ich vom Arbeitgeber den Dienstwagen nutzen. Jetzt soll ich am Dienstag bereits um 8 Uhr anfangen und den ganzen Tag bis 17 Uhr an dem zweiten Standort arbeiten. Ich frage mich jetzt, ob ich auch dafür den Dienstwagen nutzen kann.

Im Arbeitsvertrag steht dazu nichts. Es steht auch nichts darüber geschrieben, dass der Arbeitnehmer sich durch Unterschrift unter den Arbeitsvertrag zur Arbeit an verschiedenen Standorten verpflichtet.
Gibt es dazu eine rechtliche Regelung, wenn hierzu im Arbeitsvertrag nichts geregelt ist? Bzw. hätte ich Anspruch auf den Dienstwagen auch am Dienstag?

Denn: Wenn ich Dienstags den Dienstwagen benutzen würde, dann führe ich erst mit meinem Privat-PKW zum Standort wo die Dienstwagen stehen und steige dann in den Dienstwagen um. In Uhrzeiten ausgedrückt bedeutete dies: Abfahrt mit dem Dienstwagen um 7.00 Uhr, Wiederkehr um 18.00 Uhr. Demnach würde ich 2 Stunden länger arbeiten, als wenn ich direkt mit dem Privat-PKW zum zweiten Standort führe, was wohl nicht im Interesse des Arbeitgebers wäre.

Danke für Rat!

Sheherazade

Wie hast du das selbe Problem denn im ---> August gelöst? Mit einem Gespräch mit deinem Arbeitgeber, nehme ich an. Das solltest du jetzt auch so machen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Katrin am 19. Oktober 2023, 15:58:27Danke für Rat!
Hast Du Deinem AG diese Frage, ob Du den vorhandenen Dienstwagen nutzen kannst, schon gestellt?