Kostenerstattung bei erfolgreichen Widerspruch

Begonnen von Dinny Quinn, 28. September 2023, 12:49:41

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Dinny Quinn

Hallo, ich bekam am 29.08.2023 einen Abhilfebescheid im Widerspruchsverfahren.
Der zugrundeliegende Bescheid, gegen den ich Widerspruch eingelegt hatte, wurde aufgehoben.
Weiter heißt es: "Die im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie notwendig waren und nachgewiesen werden".

Den Widerspruch habe ich per Mail versendet, kurz, ich habe keine nachweisbaren Kosten. Was aber nicht bedeutet, dass mir keine Kosten entstanden sind.

Kann ich trotzdem Kosten geltend machen? Falls ja, wieviel?

Sheherazade

Zitat von: Dinny Quinn am 28. September 2023, 12:49:41Den Widerspruch habe ich per Mail versendet, kurz, ich habe keine nachweisbaren Kosten. Was aber nicht bedeutet, dass mir keine Kosten entstanden sind.

Welche Kosten sind dir denn entstanden, die du nicht nachweisen kannst?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dinny Quinn

Zum Beispiel die Energiekosten für die Nutzung meines PC.

Sheherazade

Das sollte doch ein Leichtes sein, mit deiner Stromrechnung und dem Typenschild deines PC's auszurechnen, was an Stromverbrauch für das Schreiben und Versenden einer Email entstanden ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dinny Quinn

Gerade fühle ich mich nicht Ernst genommen.

cora

Zitat von: Dinny Quinn am 28. September 2023, 12:49:41"Die im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie notwendig waren und nachgewiesen werden"
Wenn ich nicht irre, sind damit die Gebühren und Auslagen für einen Rechtsanwalt gemeint.

Bimba161

Mal angenommen Jahresverbrauch PC ca. 72,- Euro/macht im Monat 6,-/die Woche 1,50/der Tag sagen wir mal 20 Cent/ 2 Stunden Widerspruch schreiben ungefähr 1,5 Cent.
Wie oben schon steht, Rechtsanwalt, Gutachter uns so was.
Willkommen im Club, alles was der Bürgergeldbezieher einreichen muss, darf er auch selber zahlen.
Ich krieg jedesmal ein Hals, wenn ich die Kontoauszüge einreichen soll, ausdrucken, scannen, schwärzen, in PDF umwandeln, noch mal ausdrucken, für die Abgabe hinfahren, da bezahlt auch keiner was.
Gut, dass ist halt mein teures Vergnügen, könnte ich auch billiger haben, mach ich aber nicht.
Wenn ich die Leute sehe, die Ihre Kontoauszüge mitsamt Hefter komplett an der Anmeldung zum kopieren abgegeben, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln, haben Die ein Vertrauen.



Fettnäpfchen

Dinny Quinn

Zitat von: Dinny Quinn am 28. September 2023, 14:37:39Gerade fühle ich mich nicht Ernst genommen.
:mocking:
Naja bei der Frage der Stromkostenerstattung ist die Antwort, die nicht nur einmal gekommen ist, nicht verwunderlich und stimmt ja auch.

Da ich heute erst was dazu gesucht habe stelle ich mal mein Schreiben von damals ein. Allerdings eines bei dem ich es auf die Spitze getrieben habe weil es ein ewiges hin u. her war und dadurch die Kosten gestiegen sind. Die Kopierkosten und was so über Kostenerstattungen die für Rechtsanwälte gilt wurden aber nicht voll übernommen.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

september23

Zitat von: Bimba161 am 28. September 2023, 16:47:41Willkommen im Club, alles was der Bürgergeldbezieher einreichen muss, darf er auch selber zahlen.
Ist allerdings bei allen anderen genauso. Und die "Zahlung" von Stromkosten bei Nutzung des PC für ein Schreiben sind wie bereits errechnet recht übersichtlich, auch bei Bürgergeld.

Fettnäpfchen

Dinny Quinn

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. September 2023, 15:35:09stelle ich mal mein Schreiben von damals ein
hab ich tatsächlich vergessen.
Aber nach vier Tagen Abwesenheit denke ich machst du hier Meldung wenn es dich interessiert, ansonsten spare ich mir den Aufwand.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

hotwert

Zitat von: Dinny Quinn am 28. September 2023, 14:37:39Gerade fühle ich mich nicht Ernst genommen.

Bei der Frage wegen 2 Cent Stromkosten für den PC und vermutlich 10 cent für das Kaffeepad das du zusätzlich gebraucht hast braucht dich das nicht wundern. Willst du auch das Bier das du abends mehr getrunken hast wegen dem Stress mit bezahlt haben? Oder die Scheibe Brot die Du mehr gegessen hast?
Evtl kann man sogar geltend machen das du einmal öfters auf Toilette warst wegen den Bier das du mehr getrunken hast, wären dann nochmal 2 Cent für das Wasser und 1 Cent für die Beleuchtung im Bad.