Oeg - kov Rente beruflich besonders betroffen

Begonnen von Sophiagirl, 28. September 2023, 22:48:54

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Rotti

Zitat von: Sylvergirl am 11. Oktober 2023, 15:10:08Und weiß jemand wie das mit der DRV Rente verrechnet wird? Die sollte ja eigentlich auch noch genehmigt werden und dann würde ich wohl die KK Beiträge auch wieder bekommen. Ich hab denen das auch schon mitgeteilt, weil meine kk meinte nun müssen sie das eigentlich wirklich genehmigen und das ziemlich schnell.  :weisnich:
Die Bewilligung der DRV wird sicher noch 4 Monate brauchen ab Antrag, die KK Beiträge von deiner DRV Rente werden aber bestimmt nicht reichen, die zahlen nur die 50% gesetzliche KK Beiträge, aber bis dahin bist du sicher wieder im Bürgergeld versichert.  :smile:
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Sophiagirl

Zitat von: Rotti am 12. Oktober 2023, 02:01:38Die Bewilligung der DRV wird sicher noch 4 Monate brauchen ab Antrag, die KK Beiträge von deiner DRV Rente werden aber bestimmt nicht reichen, die zahlen nur die 50% gesetzliche KK Beiträge, aber bis dahin bist du sicher wieder im Bürgergeld versichert.  :smile:

Moin,

Das DRV verfahren läuft schon fast 1 1/2 Jahre. Die Begutachtung ist schon 3 Monate her. Und der Gutachter fragte mich wie ich das bisher überhaupt aushielt und der meinte es hätte auch schon durch sein müssen. 😅 hatte da nochmal nachgefragt. Bei der DRV die Rente Stand im letzten Schreiben knapp 900 Euro. Das so als Rand Info.

Ich glaube mit 2275 Euro Berufsschaden Ausgleich im Monat ist das zum Glück kein Thema mehr.

Es geht halt jetzt um die unten genannten unglücklichen Konstellationen.

Die Nachzahlungssumme ist insgesamt knapp 145000 Euro.

Weniger als die Hälfte davon hab ich überhaupt bekommen, abgesehen davon dass drei Stellen meinten das KK Beiträge und Hartz 4 bzw Bürgergeld nur 3 Jahre zurück gehen.

Ich hatte Mal nachgerechnet und ca 60.000 Euro müssten ausgezahlt werden.

Aber da müssen die nun erstmal alle Jobcenter Anschreiben und das kann dauern. So zumindest die Info die ich habe.

Liebe Grüße

Sylvergirl

Karotte

Hallo Sylvergirl,

Zitat von: Sylvergirl am 11. Oktober 2023, 15:10:08Des weiteren hatte ich gelesen dass die oeg Rente auf die 40 Prozent eigentlich weiter gezahlt werden müsste, das war bei mir diesen Monat nicht der Fall. Oder ist die Info veraltet?


Nö, die Info ist nicht veraltet. Du hast weiterhin einen Anspruch auf deine Grundrente. Die ist ja auch geschützt (vor den Ämtern und der Pfändung), da sie dir als Entschädigung für die körperlichen Gesundheitsschäden dienen soll.

Das besondere berufliche Betroffensein/Ausgleichsrente/Berufsschadensausgleich ist für die Entschädigung deiner wirtschaftlichen Schäden gedacht. Aus diesem Grund sind sie einkommensabhängig.

Ich denke (kein wirkliches Wissen), dass letztere pfändbar sind. Angeben musst du dieses Geld auf jeden Fall, da du ansonsten deine Insolvenzverpflichtungen nicht nachkommst, aber dass weißt du bestimmt selbst.

Weißt du, warum dein Berufsschadensausgleich so hoch ist? Oder ist dies eine Mischung aus allen drei Leistungen (natürlich ohne Grundrente)?
Ausgleichsrente bekommt man ja erst ab einen GdS von 50, diesen könntest du rein theoretisch durch die Höherstufung durch dein besonderes berufliches Betroffenen erreicht haben. Steht dazu etwas in deinem Schreiben?

Ich selbst habe vor ein paar Monaten meine Anerkennung (Grundrente GdS 40) erhalten und warte nun auf die weitere Prozedur, die du ja glücklicherweise bereits hinter dich gebracht hast.

Beste Grüße Karotte




Rotti

Zitat von: Sylvergirl am 12. Oktober 2023, 08:02:17Das DRV verfahren läuft schon fast 1 1/2 Jahre. Die Begutachtung ist schon 3 Monate her.
du hast ja Nerven, hat sich aber gelohnt für dich, nach Abzug aller Schulden und Steuern wird noch genug für dich bleiben um einen geruhsamen Lebensabschnitt zu generieren.  :grins:
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Sophiagirl

#19
Zitat von: Rotti am 12. Oktober 2023, 21:00:19
Zitat von: Sylvergirl am 12. Oktober 2023, 08:02:17Das DRV verfahren läuft schon fast 1 1/2 Jahre. Die Begutachtung ist schon 3 Monate her.
du hast ja Nerven, hat sich aber gelohnt für dich, nach Abzug aller Schulden und Steuern wird noch genug für dich bleiben um einen geruhsamen Lebensabschnitt zu generieren.  :grins:

Du scheinst hier was zu verwechseln, die DRV Rente ist das ja nicht. Es geht um den Berufsschadensausgleich.

Wie gesagt auf die Genehmigung warte ich noch.  :nea:

@karotte

Zitat von: Karotte am 12. Oktober 2023, 19:05:49Nö, die Info ist nicht veraltet. Du hast weiterhin einen Anspruch auf deine Grundrente. Die ist ja auch geschützt (vor den Ämtern und der Pfändung), da sie dir als Entschädigung für die körperlichen Gesundheitsschäden dienen soll.

Den haben sie mir die Grundrente vorenthalten die kam nicht und ist auch noch extra aufgeführt, muss ich also nachfragen. Nachtrag mir hat gerade ein Kumpel den Bescheid nochmal erklärt. Es wurde in einem gesamt Summe überwiesen. Das heißt von den 2275 Euro darf ich die Grundrente abziehen. Es steht sehr komisch im Berechnungsbogen. Das heißt 2042 ist die Summe zum anrechnen.

Mein Anwalt sagt ich soll das bei der Insolvenzverwalter erst mitteilen wenn das mit der Krankenversicherung und dem Kindes Unterhalt geklärt ist, weil die das sonst wohl auch von der Nachzahlung einbehalten sollen.

Meine Berufsschadensausgleich Rente ist so hoch weil ich noch die Ausbildung gemacht hatte. Das macht Besoldungsgruppe 8. Diese damals außerbetrieblich und da hieß es schon das wird nichts mehr.

Ich kann das Schreiben ja Mal einstellen vllt hilft es. Ich hab auch nur 40 gds und das hat sich nicht geändert. Zumindest laut dem Schreiben. Vllt kommt da noch was.  :sehrgut:

LG

Karotte

Vielen Dank für das Einstellen des Bescheids  :smile: .

Das ging ja ab Antragstellung (27.01.2023) recht flott und wird fairerweise ab OEG Antragstellung gewährt.
Bei mir wird's ab Juli 2019 dann hoffentlich irgendwann eine Nachzahlung geben.

Du weißt, dass das was du erreicht hast, richtig, richtig toll ist, oder? Sehr viele Betroffene werden nicht anerkannt. Von daher "Glückwunsch"  :sehrgut:, auch wenn der Anlass zur Antragstellung ja kein glücklicher ist.

Sophiagirl

Zitat von: Karotte am 12. Oktober 2023, 22:06:07Das ging ja ab Antragstellung (27.01.2023) recht flott und wird fairerweise ab OEG Antragstellung gewährt.
Bei mir wird's ab Juli 2019 dann hoffentlich irgendwann eine Nachzahlung geben.

Du weißt, dass das was du erreicht hast, richtig, richtig toll ist, oder? Sehr viele Betroffene werden nicht anerkannt. Von daher "Glückwunsch"  :sehrgut:, auch wenn der Anlass zur Antragstellung ja kein glücklicher ist.

Moin,


Ja und nein, das oeg selbst läuft schon seit 2008 ca.

Damals war es aber auch alles nicht so ausgeprägt, es wurde halt nach und nach schlimmer. Bis es in der Ausbildung damit endete das ein Ausbilder eine Backpfeife bekam. Der kam mir zu nah.

Darauf hin sagten die das wird nichts mehr. Ich hab es zu Ende gemacht.

Als meine Mama dann 2015 starb, bin ich endlich in Psychotherapie gekommen und die fragten mich auch nur, sie leben noch? Und haben sich immer noch so durchgewuselt. Ja hab ich.

Ja, ich weiß. Ich freue mich auch sehr. 👍

Ich würde nur lieber arbeiten. Mag man vllt nicht glauben. Aber glücklich bin ich nicht wirklich. Aber es erleichtert.  :ok:

Aber es fühlt sich nach einem besseren Weg an.

Ich hoffe du bekommst es auch. Aber es bleibt laut meinen Bescheid dennoch bei 40 gds.

Kannst du mir das Nochmal erklären, weil du meintest es müssten 50 sein?
Ganz liebe Grüße

Karotte

#22
Oha, 2008 ist nun wieder seeeeehr lang, da hast du aber Ausdauer!!
Ehrlich gesagt würde ich auch viel lieber arbeiten, aber dass ist auch bei mir vorbei. Trotz Entschädigungszahlungen die einiges leichter machen (den Schaden aber keineswegs ausgleichen!!), bleibt der Schaden ja bestehen, was eine hohe Einbuße (auch) an (beruflicher) Lebensqualität bedeutet.

Also für den wirtschaftlichen Schaden, den du erlitten hast, weil du nicht arbeiten kannst, gibt es drei verschiedene Leistungsmöglichkeiten:

1. besondere berufliche Betroffenheit
2. Berufsschadensausgleich
3. Ausgleichsrente

Punkt 1 kann dazu führen, dass dein GdS um 10 (extrem selten auch um 20) höher gestuft wird. Dies kann für Menschen dazu führen, dass sie überhaupt erst Leistungen erhalten (indem sie z. B. von 20 auf 30 steigen) oder sich verbessern. Vielleicht bist du ja auch schon höher gestuft worden, weil es dir heute schlechter geht und dies ist dadurch schon irgendwie berücksichtigt worden?

Punkt 2 kennst du jetzt besser als ich.

Punkt 3 steht einem erst ab einem GdS von 50 zu. Mit einem GdS von 50 gilt man für das Versorgungsamt als schwer geschädigt (ähnlich wie bei der Schwerbehinderung, die auch erst ab einem GdB von 50 so gilt). Da du nach der Prüfung von Punkt 1 nicht höher gestuft wurdest,  kann dir keine Ausgleichsrente gewährt werden.
Ich weiß auch nicht, ob diese zusätzlich zum Berufsschadensausgleich gewährt wird (die Zahlungen sind aber nicht annähernd so hoch wie beim Berufsschadensausgleich, der die Hauptleistung meiner Meinung nach ist), aber in deinem Fall (meiner wird ja noch überprüft) gehts leider nicht, da die Voraussetzungen nicht vorliegen.

Weißt du eigentlich, dass sich ab 01/2024 sowieso einiges mit dem neuen SGB XIV ändern wird? Altfälle (du und ich), die bereits jetzt Leistungen beziehen können dann entscheiden nach welchem Recht sie behandelt werden möchten - OEG oder SGB XIV. Die Grundrente erhöht sich im SGB auf jeden Fall beim GdS von 40 auf 400 €.
Ich werde mich aber erstmal beraten lassen bevor ich wechsle, denn es sollen wohl auch gesundheitliche Leistungen gekürzt werden, obwohl es immer so schön heißt, dass sich Niemand verschlechtern wird.




Sophiagirl

Moin Karotte,

Ja das stimme ich dir überall zu.  :sehrgut:

Ja seit 2008 da wurde zuerst gds 30 gegeben dann musste Ich alle 2 Jahre zu begutachtung. Dann hab ich ambulante Therapie gemacht bzw. Tagesklinik und die sagten es hätte min 50 sein müssen das war dann 2017 und wie gesagt meine Mama ist 2015 gestorben.

Kann ja auch ja nichts dafür, das ich als es passierte 6 war und das erst mit 14 angezeigt wurde. Danach ging es mit mir steil bergab.

Nein, das wusste ich noch nicht klingt aber interessant.  :ok:  werde mich auch beraten lassen.

Karotte

Moin Sylvergirl,

dass mit dem Tod deiner Mama tut mir leid.  :sad:
Meine ist letztes Jahr gestorben, und egal wie alt man ist, es tut immer weh.

Ich habe noch eine Frage an dich, da ich bisher noch keine Beispiele zur Berechnung über den Berufsschadensausgleich im Internet finden konnte. Wie wurden die 2.042 € bei dir ermittelt?

Ich weiß das man 42,5 % von der Differenz zwischen aktuellen Einkommen (was ja bei ALG II 0 € sind) und dem was man hätte verdienen können, berechnet.

Liege ich also richtig, dass man bei dir von ca 4.804 € Bruttoverdienst zur Berechnung ausgegangen ist. Oder liege ich da falsch? Spielt dein Kind bei der Berücksichtigung der Entschädigungshöhe eine Rolle?
Man muss davon evtl die KV bezahlen (außer die DRV übernimmt die Beiträge), aber ansonsten ist es sicherlich steuerbefreit, deswegen ja die höhen Abzüge (nur 42,5 % statt 100% der Differenz), oder?

Ich freue mich über Aufklärung.






Sophiagirl

Moin,

Steht doch in Bescheid dass geht doch seit der Neuerung in den Besoldungsgruppen das wusste ich schon länger. Das wird halt mit oder ohne Ausbildung und Co berechnet. Das wurde mir im Verfahren mich gesagt was letztes Jahr beendet wurde. Da hatte die Richterin auch gewundert warum das nicht direkt mit beantragt wurde. Ich wusste nicht dass es das gibt. Und dann war ich überrascht dass sie es dann soweit rückwirkend genehmigt haben.  :sehrgut:

Ne, das Kind wird da gar nicht bisher berücksichtigt was diverse andere Gründe hat.  :heul: da muss ich auch nochmal was nachträglich klären.

Nein nur die KV und PV muss man zahlen sagte meine KK mir. Da soll ich wohl auch einen Brief bekommen drüber. Aber wir haben schon drei Tage keine Post.

Außer halt die DRV bewilligt noch.

Für den Rest kläre ich noch alles und halte gerne auf dem laufenden.

LG

Karotte

Zitat von: Sylvergirl am 13. Oktober 2023, 21:23:35Steht doch in Bescheid dass geht doch seit der Neuerung in den Besoldungsgruppen das wusste ich schon länger. Das wird halt mit oder ohne Ausbildung und Co berechnet.
Soweit ich das verstanden habe ist die Besoldungsgruppe die Grundlage der Berechnung, je nachdem was hätte erreicht werden können. Aber wie wird gerechnet? Einfach normal besteuert und sozialversichert? Oder hat es noch etwas mit den 42,5 % zu tun? Das wüßte ich gerne.

Zitat von: Sylvergirl am 13. Oktober 2023, 21:23:35Das wurde mir im Verfahren mich gesagt was letztes Jahr beendet wurde. Da hatte die Richterin auch gewundert warum das nicht direkt mit beantragt wurde. Ich wusste nicht dass es das gibt. Und dann war ich überrascht dass sie es dann soweit rückwirkend genehmigt haben.  :sehrgut:

Wow, du warst vor Gericht. Das ist mir bisher erspart worden.

Sie mussten dir eine Nachzahlung leisten, da dich das Amt über ALLE Leistungen aufklären muss und wenn du "einen Antrag auf OEG Leistungen" stellst (so wie ich das getan habe, weil ich überhaupt keinen Plan hatte und von daher auch die Begriffe nicht kannte), dann beantragt man alle Leistungen. Das hat mir mein Anwalt erklärt. Ich wollte damals vordergründig nur die Anerkennung, welche Leistungen dahinter stecken, davon wußte ich genau 0.
Soweit ich weiß müssen sie heutzutage auch jeden prüfen, der OEG Grundrente bekommt, ob er auch ein Recht auf Berufsschadensausgleich hat.

Zitat von: Sylvergirl am 13. Oktober 2023, 21:23:35Für den Rest kläre ich noch alles und halte gerne auf dem laufenden.

 :smile:

Sophiagirl

Moin,

Ich wollte nichts extra aufmachen.

Nun wurde auch noch die DRV Rente netto mit knapp 1022 Euro genehmigt.

Weiß jemand wie lange das dauert bis das alles verrechnet ist? Hier wäre die theoretische Nachzahlung 17.000 Euro.

Aber BSA hat schon mit Lk friesland verrechnet. Das heißt da ist nichts mehr..
Oder gibt es da nun Freibeträge?

Was muss ich da nun beachten?

Es wird mir echt langsam etwas kompliziert.

LG

september23

Zitat von: Sylvergirl am 17. November 2023, 12:18:41Moin,

Ich wollte nichts extra aufmachen.

Nun wurde auch noch die DRV Rente netto mit knapp 1022 Euro genehmigt.
zusätzlich zu

Zitat von: Sylvergirl am 17. November 2023, 12:18:41Kriege nun die Ausgleichsrente nach OEG. Sind knapp 2200 Euro im Monat.

?


Zitat von: Sylvergirl am 17. November 2023, 12:18:41Weiß jemand wie lange das dauert bis das alles verrechnet ist? Hier wäre die theoretische Nachzahlung 17.000 Euro.

Aber BSA hat schon mit Lk friesland verrechnet. Das heißt da ist nichts mehr..
Oder gibt es da nun Freibeträge?
Freibeträge? wenn Du von nun an jeden Monat 3222 euro an Rente bekommst?

Zitat von: Sylvergirl am 17. November 2023, 12:18:41Was muss ich da nun beachten?

Es wird mir echt langsam etwas kompliziert.
wenn das o.a. die nun laufende monatliche Zahlung bedeutet, freu Dich darauf. Rückwirkend wird nur eine Nachzahlung verrechnet werden. Wenn überhaupt.

Sophiagirl

Moin,

nein ich komme immer auf die 2042 € nur jetzt halt aus 2 verschiedenen Stellen.

Der LK Friesland hat schon mit BSA verrechnet, dass weiß ich.

Es ist nur die Frage wie sich das nun verhält.

Denn beim BSA hätte ich die KK selbst zahlen müssen.

Jetzt wird die aber von der DRV wohl gezahlt. Aber nur zur Hälfte? Irgendwie fehlen mir da Infos.

Daher muss ich nun aufpassen was wie noch wo verrechnet wird. Denn der Antrag geht auch noch wieder 1 Jahr zurück aber hier das Jahr ist schon mit dem BSA verrechnet.

Das wäre schön, wenn man beides parallel bekäme, ist aber halt nicht so.

Offiziell ist nun die Frage wie wer was genau zahlen muss:

Rente 1022, paar zerdrückte

BSA 2042 - abzüglich der Rente oder zahlen die an BSA?

Also krieg ich das von 2 Stellen dann?

Dann kommt noch OEG-Rente drauf mit 223 euro und Pflegegeld mit 316 €

Bei den 2042 € sollte ich 400 euro davon an die KK zahlen, aber wie ist das jetzt? Zahlt das komplett die DRV?

Und die Nachzahlung müsste ja dennoch bei ca. 70.000 € bleiben, oder? Da ist nämlich die Frage rückwirkend mit Freibeträge auf Rente beim JC ob das anders wäre als beim BSA.

LG