Oeg - kov Rente beruflich besonders betroffen

Begonnen von Sophiagirl, 28. September 2023, 22:48:54

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Sophiagirl

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich brauche Mal schwarmwissen. Ich bekomme ja vom oeg die 40 gds. Soweit so gut.

Sind im Monat normalerweise 223 Euro extra.

Schau ich heute aufs Konto haben die 2275 Euro überwiesen. Auch unter meiner richtigen Nummer.

Nun bin ich aber ratlos was der Rest ist bzw wo der kommt.

Ich hab keinen neuen Bescheid und das die die besonders berufliche Rente einfach so genehmigen kann ich mir auch nicht vorstellen. Bzw heißt es dann ja Berufsschaden Ausgleich.

Wäre laut Besoldungstabelle mit Ausbildung auch zu wenig. Zumindest wenn ich die richtig verstanden habe.  :scratch:

Und mir wurde gesagt dass das ja auch beim Amt untereinander wenn verrechnet werden müsste, weil beides nicht geht. Außer diese Info stimmt nicht?

Hat hier jemand diesen Monat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Interessiere Grüße

Sylvergirl

Sophiagirl

Moin,

Nachtrag die Bewilligung lag im Briefkasten.

Kriege nun die Ausgleichsrente nach OEG. Sind knapp 2200 Euro im Monat. Bin nur gespannt wie es nun mit dem Hartz 4 gerechnet wird genau wie die Nachzahlung ab  2017 hat da jemand Ideen?

LG

Ottokar

Die Grundrente (Entschädigung) ist nach § 11a Abs. 1 SGB II privilegiert, die Ausgleichsrente (Einkommensersatz) nicht, die wird als sonstiges Einkommen angerechnet.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 09. Oktober 2023, 13:40:15Die Grundrente (Entschädigung) ist nach § 11a Abs. 1 SGB II privilegiert, die Ausgleichsrente (Einkommensersatz) nicht, die wird als sonstiges Einkommen angerechnet.

Moin,

Ja, das verstehe ich und die Nachzahlung wird auch verrechnet von  Feb 2017 bis jetzt.

Ich bin dann raus aus dem Bezug sind jeden Monat 2275 Euro.

Nur über die Krankenversicherung steht nichts.

Und wie lange das genau geht. Mein Anwalt meinte das geht nur 3 Jahre zurück beim jc. Wir haben hier aber 6 Jahre.

143500 ca steht auf dem Bescheid ich hab grob nachgerechnet die Hälfte ca hab ich bekommen.

Das heißt ich denke 60.000 Euro Nachzahlung würden da raus kommen.

LG

Wie gesagt nur die Krankenversicherung verstehe ich nicht ganz

september23

Zitat von: Sylvergirl am 09. Oktober 2023, 17:04:46Wie gesagt nur die Krankenversicherung verstehe ich nicht ganz
Ohne Bezug und mit ausreichend Einkommen oder Vermögen bist Du freiwillig versichert und zahlst es von Deinem Einkommen.

Sophiagirl

Zitat von: september23 am 09. Oktober 2023, 20:23:35
Zitat von: Sylvergirl am 09. Oktober 2023, 17:04:46Wie gesagt nur die Krankenversicherung verstehe ich nicht ganz
Ohne Bezug und mit ausreichend Einkommen oder Vermögen bist Du freiwillig versichert und zahlst es von Deinem Einkommen.

Auch bei dieser Rente ganz sicher? Ich wollte da morgen früh Mal anrufen und fragen, weil dazu dort absolut nichts steht.

Das wäre mehr Info etwas schön gewesen.  :sehrgut:

LG

Rotti

bei einer Rente von der DRV kann ja immer ein Antrag auf Zuschuss der KV nach § 106 gestellt werden
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Sophiagirl

Zitat von: Rotti am 09. Oktober 2023, 21:58:49bei einer Rente von der DRV kann ja immer ein Antrag auf Zuschuss der KV nach § 106 gestellt werden

DRV? Deutsche Rentenversicherung?

Da kommt diese aber nicht her sondern eben vom oeg als Berufsschaden Ausgleich.

Ich muss da Mal nach fragen ich werde weiter berichten.

Ich dachte weil es bei der Rente ja immer extra berechnet wird aber bei der keine Ahnung.  :teuflisch:

LG
 

september23

Zitat von: Sylvergirl am 09. Oktober 2023, 21:36:33Auch bei dieser Rente ganz sicher?
ganz sicher nicht, aber wenn es genug Geld ist, versichert man sich im allgemeinen selbst.

Zitat von: Sylvergirl am 09. Oktober 2023, 21:36:33Ich wollte da morgen früh Mal anrufen und fragen, weil dazu dort absolut nichts steht.
gute idee

Ottokar

Bei Leistungen des OEG werden keine KV/PV-Beiträge abgeführt.
Fällt man wegen Leistungen des OEG aus dem Bezug von Grundsicherung (SGB II/XII) und besteht kein anderweitiger Versicherungsschutz in der GKV (z.B. Rente wegen Erwerbsminderung oder Alter), muss man sich in der GKV freiwillig weiterversichern.
Würde durch die Zahlung des KV/PV-Beitrages das Einkommen so reduziert, dass Anspruch auf Grundsicherung (SGB II/XII) entsteht, besteht diesbezüglich Anspruch auf die volle oder teilweise Übernahme des KV/PV-Beitrages (§ 26 SGB II, § 32a SGB XII).
Alle Gesundheitsleistungen die im Zusammenhang mit den Ansprüchen auf Leistungen des OEG stehen, werden weiterhin von dort bezahlt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Sophiagirl

Moin,

Hab alles in die Wege geleitet.

Jetzt muss ich mich erstmal selbst versichern. Hab die Krankenkasse angerufen und gefragt.

Aber die DRV Rente soll ja auch noch bewilligt werden eigentlich. Hab das dort auch hingeschickt und dass sollte wohl helfen das dies auch schneller geht.

Die Krankenkasse sagt auch sehr seltene Situation weil normaler Weise für DRV Rente eher bewilligt ist.

Aber was ist bei mir normal.  :wand:  :lol:

Ich hab auf jedenfall dennoch mehr Geld an Ende über.  :blum:

Und kein jc mehr an den Backen.  :grins:

Ich bedanke mich hier auch nochmal für alle Hilfe.

Auch wenn ich vor 6 Jahren hier belächelt wurde.

Aber kämpfen lohnt!  :cool:

LG

Ottokar

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Sophiagirl

#12
Moin,

Tauchen noch ein paar Fragen auf,

Erstens die Rente ist wohl pfändbar. Soweit so gut/schlecht.

Weiß hier jemand mehr wie das den auch mit der Nachzahlung berechnet wird? Im letzten Brief standen 2000 Euro für die inso. Oder darf die Inso dann alles vollstrecken? Mein Anwalt sagt ich soll das erst was sagen wenn ich mehr von der Nachzahlung weiß und auch wegen der KK bis das alles geklärt ist.

Dann muss ich KK selbst zahlen bis zur Genehmigung der DRV Rente so weit weiß ich das auch. Das heißt das geht von der Summe ja noch runter.

Unterhalt muss ich dann auch zahlen soweit klar, aber auch hier die Frage wie ist das den mit der inso und der KK? Und dem Kindergeld das wird ja eigentlich häufig abgezogen, nur mein ex bekommt es nicht weil er Ausländer ist und es ihm nicht zustehen würde. Dagegen läuft Klage. Aber ist nun Mal Fakt.

Wenn ich alles davon zahlen soll hab ich am Ende weniger wie vorher.

Des weiteren hatte ich gelesen dass die oeg Rente auf die 40 Prozent eigentlich weiter gezahlt werden müsste, das war bei mir diesen Monat nicht der Fall. Oder ist die Info veraltet?

Der Anwalt möchte den Fall allerdings nicht mehr betreuen, weil er dafür kein Geld vom weißen Ring mehr bekommt und daher will er mich auch keine weiteren Auskünfte dazu geben. Und Beratungshilfe und das fällt ja alles nun weg.

Und weiß jemand wie das mit der DRV Rente verrechnet wird? Die sollte ja eigentlich auch noch genehmigt werden und dann würde ich wohl die KK Beiträge auch wieder bekommen. Ich hab denen das auch schon mitgeteilt, weil meine kk meinte nun müssen sie das eigentlich wirklich genehmigen und das ziemlich schnell.  :weisnich:

LG

Ottokar

Bist du in Privatinsolvenz?
Hast du ein P-Konto?
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Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 11. Oktober 2023, 18:27:04Bist du in Privatinsolvenz?
Hast du ein P-Konto?

Ja bin ich.

Ja hab ich aber ist pfändungsfrei daher immer alles verfügbar.

Hast du auch noch Ahnung vom Rest?

Ganz liebe Grüße