Mieterhöhung bzw Änderung der Kaltmiete

Begonnen von Info19, 01. Oktober 2023, 18:18:42

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Info19

Hallo,

ich hätte eine Frage zur Mieterhöhung.

Ich liebe seit circa zehn Jahren in meiner derzeitigen Einzimmerwohnung.
Meine Eltern sind die Vermieter. Ich bin damals mit 18 von zuhause ausgezogen und in diese Einzimmerwohnung meiner Eltern gezogen. Ich hatte damals eine schulische Ausbildung zur Erzieherin gemacht, dort verdient man leider kein Geld, da die Ausbildung nur schulisch ist ). Aus diesem Grund haben mir meine Eltern einen großteil der Miete erlassen ( da sie mir gegenüber auch noch Unterhaltspflichtig waren und der Erlass der  der Miete der Beitrag zum Unterhalt war )

Nach meiner Ausbildung hatte ich leider Hartz4 beantragen müssen. Wir haben damals im Mietvertrag die Kaltmiete von 220€ angegeben die ich damals bezahlt hatte.

Die Wohnungen hat aber jedoch einen eigentlichen Mietpreis von 350€ kalt.

Meine Eltern sind nun schon lange nicht mehr Unterhaltspflichtig und hätten daher gern die "volle Miete" also was die Wohnung eig kostet Kalt.

Kann ich dies beim Jobcenter einreichen / beantragen?

Es handelt dich hierbei ja nicht um eine richtige "Mieterhöhung", (ich habe die ganzen Jahre lediglich viel zu wenig Miete zahlen müssen und der nun geforderte Mietpreis entspricht dem angemessenen Wert der Wohnung)

Bei einer Mieterhöhung kann man die Miete ja höchsten um 20% erhöhen. Die neue Miete überschreitet dies jedoch. Es handelt sich aber auch nicht um eine richtige Mieterhöhung...





Ps: Es existiert auch kein Mietvertrag den ich damals vor 10 Jahren unterschrieben habe. Ich hatte mit meinen Eltern nur einen mündlichen Vertrag. Habe beim Jobcenter damals nur ein Formular zur Wohnung mit allen Kosten ausfüllen müssen und meine Eltern haben unterschrieben.




Fettnäpfchen

Info19

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 18:18:42Bei einer Mieterhöhung kann man die Miete ja höchsten um 20% erhöhen. Die neue Miete überschreitet dies jedoch. Es handelt sich aber auch nicht um eine richtige Mieterhöhung...
Selbstverständlich ist es eine Mieterhöhung. Alles andere ist eine persönliche Betrachtungsweise für die sich das JC nicht interessiert.

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 18:18:42ch hatte mit meinen Eltern nur einen mündlichen Vertrag. Habe beim Jobcenter damals nur ein Formular zur Wohnung mit allen Kosten ausfüllen müssen und meine Eltern haben unterschrieben.
und seit dem keine Anpassung wegen NK ?
Dann macht Ihr entweder stressfrei die Erhöhung die gesetzlich erlaubt ist
oder ihr versucht die Wunschvorstellung der Eltern umzusetzen.
Ob es ein finanzieller Vorteil nach Steuerabzug ist und sich der evtl. Ärger den du damit hast kann man ja ausrechnen (lassen).

Oder war das was Ihr damals ausgefüllt habt eine Kostenbeteiligungsvereinbarung denn dann kann man ja auch einen ordentlichen MV abschliessen. Sollte halt in der Angemessenheitsgrenze deines JC liegen.

MfG FN
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Info19

Zitat von: Fettnäpfchen am 01. Oktober 2023, 18:41:22Info19

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 18:18:42Bei einer Mieterhöhung kann man die Miete ja höchsten um 20% erhöhen. Die neue Miete überschreitet dies jedoch. Es handelt sich aber auch nicht um eine richtige Mieterhöhung...
Selbstverständlich ist es eine Mieterhöhung. Alles andere ist eine persönliche Betrachtungsweise für die sich das JC nicht interessiert.

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 18:18:42ch hatte mit meinen Eltern nur einen mündlichen Vertrag. Habe beim Jobcenter damals nur ein Formular zur Wohnung mit allen Kosten ausfüllen müssen und meine Eltern haben unterschrieben.
und seit dem keine Anpassung wegen NK ?
Dann macht Ihr entweder stressfrei die Erhöhung die gesetzlich erlaubt ist
oder ihr versucht die Wunschvorstellung der Eltern umzusetzen.
Ob es ein finanzieller Vorteil nach Steuerabzug ist und sich der evtl. Ärger den du damit hast kann man ja ausrechnen (lassen).

Oder war das was Ihr damals ausgefüllt habt eine Kostenbeteiligungsvereinbarung denn dann kann man ja auch einen ordentlichen MV abschliessen. Sollte halt in der Angemessenheitsgrenze deines JC liegen.

MfG FN



Was genau meinen Sie mit "und sich der evtl. Ärger den du damit hast " ? :)
Sollte ich damit Ärger haben? Ich frage einfach beim Jobcenter nach, ob dies möglich ist und bekomme dann ein Ja oder nein.

Ach so, ich war mir nicht ganz sicher, ob es sich hierbei um eine richtig Mieterhöhung handelt. (Würden meine Eltern an fremde Mieter die Wohnung vermieten, würden Sie logischerweise ja auch den eigentlichen Mietpreis verlangen. Ich habe nur so wenig gezahlt, da ich ihr Kind bin. Ich dachte, eine Mieterhöhung wäre es nur, wenn man die Miete von dem eigentlichen Mietwert aus erhöht. Hier handelt es sich hier nur an eine Anpassung an den eigentlichen Mietwert Und nicht um eine Erhöhung darüber hinaus


Da die Miete, die meine Eltern nun gerne hätten, dem eigentlichen (angemessenen) Mietpreis entspricht. Auf der Tabelle beim Job Center, wo alle Mietobergrenzen aufgelistet sind, fällt die geforderte Miete sogar noch darunter. Sie entspricht also sogar noch der Norm von dem, was das Job Center zahlen würde. Es ist also eine "angemessene "Miete. Ich habe die letzten Jahre lediglich ein viel zu geringen Mietpreis gezahlt. die Miete wurde die letzten Jahre nie angepasst.

september23

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 18:54:27Ach so, ich war mir nicht ganz sicher, ob es sich hierbei um eine richtig Mieterhöhung handelt. (Würden meine Eltern an fremde Mieter die Wohnung vermieten, würden Sie logischerweise ja auch den eigentlichen Mietpreis verlangen. Ich habe nur so wenig gezahlt, da ich ihr Kind bin. Ich dachte, eine Mieterhöhung wäre es nur, wenn man die Miete von dem eigentlichen Mietwert aus erhöht. Hier handelt es sich hier nur an eine Anpassung an den eigentlichen Mietwert Und nicht um eine Erhöhung darüber hinaus
Dass die Vermieter Deine Eltern sind, ist ohne rechtliche Bedeutung für diese Frage. Du hast eine Grundmiete und die kann man nach den gesetzlichen Vorschriften erhöhen, bis eine Grenze erreicht ist. Aber der Vermieter darf nicht feststellen, dass er sich geirrt hat, die Mieten mittlerweile viel viel höher sind oder sonst welche Gründe und dann auf einmal mehr als die 20% Kaltmiete fordern.

Die Nebenkosten können nach Abrechnung erhöht werden, so Du keine Pauschale zahlst.

Merkwürdig ist in der Tat, dass das Finanzamt da nicht meckert. Denn man darf Mieten nicht deutlich unterschreiten, selbst wenn man nett sein möchte und anderen helfen will. Ist die Miete gering, sind es die Steuern auch, die der Vermieter auf die Einnahme zahlt und daher möchte das FA gern dass wenigstens das Minimum der machbaren Miete genommen wird.


Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 18:54:27Da die Miete, die meine Eltern nun gerne hätten, dem eigentlichen (angemessenen) Mietpreis entspricht. Auf der Tabelle beim Job Center, wo alle Mietobergrenzen aufgelistet sind, fällt die geforderte Miete sogar noch darunter.
das mag sein, ist aber für das Mietrecht irrelevant. Der Vermieter darf nicht zu hoch anpassen und der Mieter muss das nicht dulden. Daher muss das JC auch nicht so einen hohen Mietpreissprung bezahlen.

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 18:54:27Sie entspricht also sogar noch der Norm von dem, was das Job Center zahlen würde. Es ist also eine "angemessene "Miete. Ich habe die letzten Jahre lediglich ein viel zu geringen Mietpreis gezahlt. die Miete wurde die letzten Jahre nie angepasst.
Das war ein Fehler. Dass man mehr hätte nehmen können, die Mieten höher sind, kann man nutzen, um eben im Rahmen des gesetzlich machbaren zu erhöhen. Und das muss das JC übernehmen. Wenn Du einen Job hast und meinst, die Eltern mögen Dir sofort die Miete auf aktuelle Mieten erhöhen, Du möchtest das zahlen, steht dem natürlich nichts im Wege. Das ist dann eine reine Vereinbarung zwischen Dir und Deinem Vermieter/Eltern.

Info19

#4
Was genau meinen Sie mit " das war ein Fehler"?

Und worauf beziehej Sie sich, wenn Sie sagen " das muss das Jobcenter übernehmen" ? WAS muss das Jobcenter übernehmen? Das hab ich nicht so ganz rauslesen können bzw verstanden :)


Also, könnte mir vill jmd sagen ob ich das so beim Job Center einreichen kònnte solch einen Antrag oder kann ich es gleich sein lassen, da das sowieso abgelehnt wird ? :(

Dass man die Kosten fùr die Nebenkosten erhöhen kann wusste ich nicht


Okay :) ich werde dann beim Job Center einfach mal einen ganz normalen Antrag für eine normale Mieterhöhung stellen.

 (Damit werde ich zwar nie auf die "normale" Miete kommen, die die Wohnung eigentlich wert ist, aber meine Eltern hätten zumindest etwas mehr Miete, auch wenn es nur minimal ist. Habe es mir gerade mal ausgerechnet. 20 % von meiner momentan Kaltmiete wären genau 44 €.)

Wie oft ist denn eine Mieterhöhung machbar? Ich glaube gelesen zu haben nur einmal im Jahr, richtig? Wir haben ja bereits Oktober. D.h. Meine Eltern könnten nächstes Jahr, in zwei Monaten, dann erneut eine Mieterhöhung fordern, richtig?


Habe ich das soweit richtig verstanden? :)






Eine letzte Frage hätte ich noch: (sorry, falls es eine blöde Frage ist, aber ich kenne mich mit solchen Mietangelegenheiten einfach ziemlich schlechs. Daher bitte keine blöden Kommentare dazu falls meine Frage blöd wirkt) :D

Als : würde ich jetzt aus der Wohnung ausziehen, und meine Eltern würden die Wohnung an jemand Fremden vermieten, würde ja theoretisch auch ein ganz neuer Mietvertrag aufgesetzt werden. In den neuen Mietvertrag könnten meine Eltern ja eine angemessene Kaltmiete reinschreiben. (Der neue Mieter gar nicht wissen können, dass ich davor lediglich 220 bezahlt habe).

 Das wäre doch dann auch erlaubt, oder nicht?

Daher meine Frage nun : ich könnte doch genauso gut die Wohnung kündigen, und danach einen neuen Mietvertrag machen mit einem neuen, angemessenen, Kaltmietpreis. Das verstehe ich nicht so ganz.  :)






Harald53

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 20:39:54Wie oft ist denn eine Mieterhöhung machbar? Ich glaube gelesen zu haben nur einmal im Jahr, richtig? Wir haben ja bereits Oktober. D.h. Meine Eltern könnten nächstes Jahr, in zwei Monaten, dann erneut eine Mieterhöhung fordern, richtig?
Gemäß § 558 Absatz 3 BGB ist es möglich die Kaltmiete innerhalb von 3 Jahren um maximal 20% zu erhöhen.

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 20:39:54Daher meine Frage nun : ich könnte doch genauso gut die Wohnung kündigen, und danach einen neuen Mietvertrag machen mit einem neuen, angemessenen, Kaltmietpreis. Das verstehe ich nicht so ganz.  :)
Natürlich kannst du das machen, nur wird das Jobcenter danach die höhere Miete nicht übernehmen.
Denn man darf nicht vorsätzlich seinen Bedarf erhöhen.

Schmidtchen

Womit wollt ihr die Mieterhöhung denn begründen?
Gibt es einen Mietspiegel oder Vergleichswohnungen?

Einfach erhöhen, weil man glaubt, dass man mehr verlangen kann, ist nicht.

september23

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 20:39:54Was genau meinen Sie mit " das war ein Fehler"?
nicht vorher zu erhöhen oder gleich mehr als Miete zugrund zu legen. Bezog sich auf das, was Du geschrieben hattest.

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 20:39:54Und worauf beziehej Sie sich, wenn Sie sagen " das muss das Jobcenter übernehmen" ? WAS muss das Jobcenter übernehmen? Das hab ich nicht so ganz rauslesen können bzw verstanden :)
Wenn Du drei Worte aus einem ganzen Absatz rauskopierst, kann der ganze Sinn verfälscht werden.
Das JC müsste nur übernehmen, wenn es eine mietrechtliche Pflicht gäbe.
Wo das Mietrecht keine solche Mieterhöhung duldet, musst Du -und damit das derzeit für Dich zahlende JC -das eben NICHT übernehmen.

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 20:39:54Also, könnte mir vill jmd sagen ob ich das so beim Job Center einreichen kònnte solch einen Antrag oder kann ich es gleich sein lassen, da das sowieso abgelehnt wird ? :(
ja, denn das Mietrecht erlaubt so eine Erhöhung nicht und Hand aufs Herz, wenn es nicht Deine Eltern wären, würdest Du eine solche unerlaubte Erhöhung auch nicht einfach dulden, oder?

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 20:39:54Dass man die Kosten fùr die Nebenkosten erhöhen kann wusste ich nicht
man kann auch nicht die Kosten einfach erhöhen. Es gibt in normalen Mietverhältnissen Abrechnungen und da die Nebenkosten keine Miete sind, sondern Ausgaben, die das Haus hat oder Dein Verbrauch, reicht der Vermieter das an den Mieter weiter.
Einfach erhöhen geht nicht.

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 20:39:54Okay :) ich werde dann beim Job Center einfach mal einen ganz normalen Antrag für eine normale Mieterhöhung stellen.
Du kannst keinen "Antrag auf Mieterhöhung" stellen. Das ist doch deutlich gesagt worden.
Deine Eltern müssen die Miete offiziell erhöhen und das geht eben nur 20% für die nächsten 3 Jahre. Dieses Schreiben reichst Du dann ans JC weiter, damit sie mehr zahlen. Aber sie prüfen es eben auch.

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 20:39:54(Damit werde ich zwar nie auf die "normale" Miete kommen, die die Wohnung eigentlich wert ist, aber meine Eltern hätten zumindest etwas mehr Miete, auch wenn es nur minimal ist. Habe es mir gerade mal ausgerechnet. 20 % von meiner momentan Kaltmiete wären genau 44 €.)
klar kommt man auf die "normale Miete": Alle 3 Jahre um 20% erhöhen.
Oder Du findest Arbeit, kannst die Miete selbst zahlen und sagst den Eltern, dass Du das ab sofort möchtest. Das verbietet wie genannt niemand.

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 20:39:54Wie oft ist denn eine Mieterhöhung machbar? Ich glaube gelesen zu haben nur einmal im Jahr, richtig? Wir haben ja bereits Oktober. D.h. Meine Eltern könnten nächstes Jahr, in zwei Monaten, dann erneut eine Mieterhöhung fordern, richtig?
nein, nicht nächstes Jahr und nicht weil jetzt Oktober ist gleich im Januar. In drei Jahren geht die nächste. Steht doch schon geschrieben.
Und das ist auch gut so. Stell Dir vor, ein Vermieter könnte innerhalb von 3 Monaten um 40% erhöhen, eben weil ja ein Jahreswechsel dazwischen war. Rechne doch einfach aus, was das für jemand, der seine Miete selbst zahlen muss, bedeuten würde! das geht aus gutem Grund nicht.

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 20:39:54Habe ich das soweit richtig verstanden? :)
nein, aber die Antworten stehen ja bereits oben


Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 20:39:54Eine letzte Frage hätte ich noch: (sorry, falls es eine blöde Frage ist, aber ich kenne mich mit solchen Mietangelegenheiten einfach ziemlich schlechs. Daher bitte keine blöden Kommentare dazu falls meine Frage blöd wirkt) :D

Als : würde ich jetzt aus der Wohnung ausziehen, und meine Eltern würden die Wohnung an jemand Fremden vermieten, würde ja theoretisch auch ein ganz neuer Mietvertrag aufgesetzt werden.
In den neuen Mietvertrag könnten meine Eltern ja eine angemessene Kaltmiete reinschreiben. (Der neue Mieter gar nicht wissen können, dass ich davor lediglich 220 bezahlt habe).
nicht nur theoretisch, auch praktisch bekäme der neue Mieter einen neuen Vertrag, ja.

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 20:39:54Das wäre doch dann auch erlaubt, oder nicht?
Erlaubt ja. Aber es ist auch ein neuer Mietvertrag. Es gibt auch Nicht_Eltern als Vermieter, die z.B. seit dem Einzug des Mieters vor 15 Jahren die Miete nicht erhöht haben. Die ist dann sehr niedrig im Vergleich zu den aktuellen. Nun zieht der Mieter aus und ein neuer ein. Der wird wohl nicht die Miethöhe des Vertrages von vor 15 Jahren, sondern die aktuell übliche im Vertrag haben.

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 20:39:54Daher meine Frage nun : ich könnte doch genauso gut die Wohnung kündigen, und danach einen neuen Mietvertrag machen mit einem neuen, angemessenen, Kaltmietpreis. Das verstehe ich nicht so ganz.  :)
Das nennt sich ganz klar Betrug.

Denn Du kündigst nicht und Deine Eltern vermieten auch nicht neu an einen Fremden, dem sie gleich die ortsübliche Miete zugrunde legen, Du tust nur so, um von Dritten (das JC) mehr Geld zu erhalten.

Bedenke: Die anderen sind nicht auf den Kopf gefallen, also die, die das bearbeiten.

DerGreif

Mal ein ganz anderer Einwurf...
Warum muss eine gelernte Erzieherin Bürgergeld beziehen, wo doch überall das Fachpersonal fehlt?
Wenn du arbeiten würdest, könntest du deinen Eltern auch die gewünschte höhere Miete aus eigener Tasche bezahlen.

hotwert

Wenn kein Mietvertrag existiert und du die ganze Zeit nur 220€ kalt bezahlt hast, könnt ihr auch nur die Miete soweit erhöhen wie es eben gesetzlich zugelassen ist.
Zu sagen "Wir hatten ja immer 350€ vereinbart im mündlichen Mietvertrag, es wurde nur weniger gezahlt" funktioniert nicht. Und selbst wenn ein Mietvertrag existieren würde, würde man fragen warum denn bis zum Bürgergeld Bezug immer weniger gezahlt wurde. Das funktioniert nicht so einfach wie ihr euch das vorstellt, das JC ist nicht blöd.

Wenn du jetzt ausziehst in eine teurere Wohnung, macht das JC sicher auch Probleme. Denn dadurch würde auch ja der Bedarf erhöhen, umziehen kannst du wenn die neue Wohnung nicht mehr kostet. Wenn deine Eltern dich aus der Wohnung schmeißen (z.b. wegen Eigenbedarf) dann wirst du wohl kein Problem haben, dann wärst du ja zum Umzug gezwungen.

Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 20:39:54Wie oft ist denn eine Mieterhöhung machbar? Ich glaube gelesen zu haben nur einmal im Jahr, richtig? Wir haben ja bereits Oktober. D.h. Meine Eltern könnten nächstes Jahr, in zwei Monaten, dann erneut eine Mieterhöhung fordern, richtig?


Mieterhöhung kann nur mit Grund erfolgen (z.b. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete).
Wäre in deinem Fall ja gegeben

Die Miete darf um maximal 20% innerhalb 3 Jahren erhöht werden, danach  hat man die Kappungsgrenze erreicht und muss wieder 3 Jahre warten um wieder 20% zu erhöhen. Siehe § 558 BGB

september23

Zitat von: hotwert am 02. Oktober 2023, 06:04:44Wenn kein Mietvertrag existiert und du die ganze Zeit nur 220€ kalt bezahlt hast, könnt ihr auch nur die Miete soweit erhöhen wie es eben gesetzlich zugelassen ist.
Der Mietvertrag existiert durch die Zahlung der Miete. Die Kündigung müsste schriftlich erfolgen, aber der Mietvertrag selbst existiert auch in mündlicher Form und durch die Zahlung, wie gesagt.

Zitat von: hotwert am 02. Oktober 2023, 06:04:44Zu sagen "Wir hatten ja immer 350€ vereinbart im mündlichen Mietvertrag, es wurde nur weniger gezahlt" funktioniert nicht. Und selbst wenn ein Mietvertrag existieren würde, würde man fragen warum denn bis zum Bürgergeld Bezug immer weniger gezahlt wurde. Das funktioniert nicht so einfach wie ihr euch das vorstellt, das JC ist nicht blöd.
so ist es. Und man sollte auch ehrlich sein. Wenn man der Tochter/dem Sohn, wenn sie selbst arbeiten und die Miete komplett selbst übernehmen können, nur 220 Euro berechnet, wieso will man die volle Miete, wenn das JC es zahlt?

Zitat von: hotwert am 02. Oktober 2023, 06:04:44Wenn du jetzt ausziehst in eine teurere Wohnung, macht das JC sicher auch Probleme. Denn dadurch würde auch ja der Bedarf erhöhen, umziehen kannst du wenn die neue Wohnung nicht mehr kostet. Wenn deine Eltern dich aus der Wohnung schmeißen (z.b. wegen Eigenbedarf) dann wirst du wohl kein Problem haben, dann wärst du ja zum Umzug gezwungen.
Aber der Eigenbedarf muss begründet sein. Die Eltern selbst werden kaum in eine Einzimmerwohnung ziehen. Gibt es weitere Kinder oder sonst einen Begünstigten, der glaubhaft einziehen möchte?
Nur "ich habe Eigenbedarf" reicht nicht, um jemand "rauszuschmeißen"


Fettnäpfchen

Info19

Zum Thema ist glaube ich alles beantwortet.
Wenn du noch Fragen hast dann fragen.

Dazu
Zitat von: Info19 am 01. Oktober 2023, 18:54:27Was genau meinen Sie mit "und sich der evtl. Ärger den du damit hast " ? :)
Sollte ich damit Ärger haben? Ich frage einfach beim Jobcenter nach, ob dies möglich ist und bekomme dann ein Ja oder nein.
sind die Steine die du dir selbst und die dir vom JC in den Weg gelegt werden gemeint. Aufgrund der schon erfolgten Antworten kannst du dir vorstellen das es da von JC Seite Probleme geben wird.

Und wenn du das JC fragen willst und nur mit Ja oder nein rechnest dann ist sehr fraglich ob du eine korrekte Antwort bekommst und ob sie dir gefallen wird. Das dürfte ja der Grund sein warum du dich vorher informieren willst, bzw du es hier tust.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.