Keine Zuweisung steht aber im Plan (ohne Unterschrift(

Begonnen von kazuni, 16. September 2023, 16:13:59

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kazuni

Moin Leute, was macht man im Gespräch, wenn eine Massnahme vorgeschlagen wird, die man sinnlos hält oder die man öfters schon hatte?
z.B.: "Ich sage nicht nein sofort, aber ich bitte um Prüfung der möglichen Zuweisung bzw. des Koop-Plans."

Wenn man sofort noch im Gespräch Nein dazu sagt, kann der Sachbearbeiter im Gespräch erst mal um 30% sanktionieren? Oder wie formuliert man das?
"Ich bin unsicher ob das mir wirklich effektiv weiterhelfen wird. Daher müsste ich erst über einen Widerspruch von einem Anwalt oder jemand, der rechtlich sich auskennt, klären lassen."

Rettungsfuzzy

Nein... Sanktionen gibt es keine. - Kann auch nicht ohne Rechtsfolgebelehrung (RFB)

Mir wurde das so erklärt:
  • Der Koop-Plan soll im Einvernehmen geschlossen werden... (also auch mit einem argumentierten NEIN von dir!)
  • Wenn ihr (JC oder du) euch später daran nicht haltet, wird gefragt, warum und ggf. ein Schlichtungsgespräch beim "Vorgesetzten" stattfinden.
  • Findet auch dort keine Einigung statt, erfolgt ein weiteres externes Schlichtungsgespräch bei der öffentlichen Rechtsauskunft (Hamburg) statt...
  • Erst danach könnte ggf. eine Zuweisung mit RFB erfolgen, aus der sanktioniert werden würde.

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

kazuni

Wenn ich beim Punkt 4 dann Widerspruch mit Anwalt einlege?

Rettungsfuzzy

Das kannst du dann gerne tun...

Führen wir den Gedanken mal weiter:
Nach der Zuweisung  mit RFB sagst du bzw. dein Anwalt weiterhin NEIN, es erfolgt [1=5]
  • Eine Anhörung zur Sanktion - Du argumentierst spätestens jetzt schriftlich, was aber ignoriuert wird
  • Du erhälst eine Sanktion und kannst sodann Wiederspruch einegen bzw. durch Anwalt einlegen lassen
  • Der Wiederspruch wird abgewiesen, worauf du bzw. dein Anwalt klagen kann
  • Das SG weist die Klage ab, worauf du bzw. dein Anwalt Berufung vor dem Landessozialgericht einreichen kann
  • Das LSG weist die Klage ebenfallls ab, worauf du bzw. dein Anwalt Revision vor dem Bundessozialgericht einreichen kann

Die Vollstreckung einer Sanktion wird dadurch zwar nicht verhindert, aber muss diese im Erfolgsfall zurückgezahlt werden.
Soweit ich weiß, kannst du auch nur mit je 10% auf max. 30% sanktioniert werden... dafür aber mit aufschiebender Wirkung - D.h. sind die ersten 10% abgelaufen, treten die 4. 10% in Kraft.

LG RF
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kazuni

Ok gut. Nur leider würde ich immer gerne für eine Massnahme im Jobcentergespräch etwas schriftliches bekommen. Bekomme ich nie. Ich kann nie eine Massnahme überprüfen lassen (Zielführung, Art, Umfang, Inhalte, etc.), weil ich nur immer im Gespräch überredet wurde. Mündlich bekommt man nicht mal nähere Infos dazu. Und prompt wurde nur sehr wenig in der EGV darüber geschrieben. Lediglich, dass man für einen Termin beim Träger xy vorgesehen ist.
Verweigern will ich auch nicht gleich, aber schriftliches zur Überprüfung habe ich auch nicht wirklich.

Wie würdet ihr dann vorgehen?

Im Termin sofort auf näheres zur vorgeschlagenen Massnahme beim SB einfordern?

Hansejunge

Das geht mir auch so.

Mein SB versucht auf Krampf alles im Mündlichen zu belassen und ja nichts Schriftliches rauszugeben, weil er weiß, dass es dann Feuer von mir gibt. Umso "aufgeblasener" sind die Gespräche und umso leerer ist dann die Realität, mein Schreibtisch, auf dem wirklich dann eine Konsequenz daraus liegt.

Ich hatte ja auch schon einmal so einen "schwammigen" Flyer einer Maßnahme mit goldenen Worten vom SB überreicht bekommen.
Anschließend hatte ich den Leiter der Maßnahme einfach selbst angerufen und gefragt, ob das a) alles stimmt, was der SB dazu sagte und b) geschaut, ob das wirklich was für mich ist, also dementsprechende Fragen gestellt.

Beides war dann negativ, das sagte ich so dann auch dem SB. "Habe nachgefragt/nachgehakt, einige Angaben von Ihnen stimmen nicht, ebenso stellte sich heraus, dass die Maßnahme nicht das ist, was ich suchte." - SB dann: "Gut, dann frage ich da noch einmal selbst nach und suche Ihnen etwas anderes heraus." (So ist der Stand jetzt.)

Rettungsfuzzy

Zitat von: kazuni am 17. September 2023, 06:13:32... Und prompt wurde nur sehr wenig in der EGV darüber geschrieben ...
Was also auch nicht zu Sanktionen führen kann.

Zitat... Lediglich, dass man für einen Termin beim Träger xy vorgesehen ist.
Vorgesehen heißt ja nicht, daß es bereits einen gibt... Also sollte der schriftlich kommen... - Solange nichts kommt, ist doch ok.

ZitatIm Termin sofort auf näheres zur vorgeschlagenen Massnahme beim SB einfordern?
Ja, zum Beispiel.

LG RF
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Fettnäpfchen

kazuni

Zitat von: kazuni am 16. September 2023, 16:13:59wenn eine Massnahme vorgeschlagen wird, die man sinnlos hält oder die man öfters schon hatte?
Ganz kurz gesagt > Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

MfG FN
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kazuni

Leider bekam ich sowas nie. Und ein sofortiges NEIN im Gespräch bedeutet ja gleich, dass der Bedürftige sich absolut weigert. Sprich von vornherein. Nur ohne genauere Angaben??? Wo will man das überprüfen lassen, geht gar nicht. Kein Anwalt will bzw. kann mündliches überprüfen. Denke ich mal.

Ottokar

Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Maßnahme was bringt. Ich halte sie für ungeeignet, da die Maßnahmeinhalte auf Defizite abzielen, die ich nicht habe. Schicken sie lieber jemanden da hin, der solche Defizite hat.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das diesmal was bringt, ich hatte die Maßnahme ja schon x Mal. Geholfen hat sie nicht, kann sie ja auch nicht, da es bei mir keine solchen Defizite gibt. Schicken sie lieber jemanden da hin, bei dem es wirklich angebracht ist.
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