Antrag BG wg. Wohnung abgelehnt

Begonnen von saiwalo, 01. Oktober 2023, 17:40:35

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DerGreif

Du hast eine Zustimmung zum Umzug, na gut...
Trotzdem ist eine Zustimmung zur Anmietung vom neuen Jobcenter notwendig, d.h. die neue Wohnung muss angemessen sein. Ist die das nicht, wird nur die angemessene KDU gezahlt und keine umzugsbedingten Kosten wie Kaution.

Dabei sollte man auf die Intention des Gesetzgebers achten. Nicht jeder kann eine x-beliebig teure Wohnung anmieten und sich diese mindestens ein Jahr vom Steuerzahler finanzieren lassen. Der Sinn ist, innerhalb eines Jahres nicht die BESTANDSwohnung zu verlieren und evtl aus dem Bürgergeld wieder raus zu kommen.

saiwalo

#16
Zitat von: september23 am 04. Oktober 2023, 18:38:36
Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ja, ich wollte auch meine genaue Jobbezeichnung nicht teilen, weil da entstehen nur noch mehr Fragen draus.
Ich bin im Ausland und vertrete eine kleine Republik.
ich fühle mich gerade etwas veralbert. Muss man neuerdings keinen Wohnsitz in Deutschland haben, um Bürgergeld zu bekommen?

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Mal ohne schreiende Kinder in den Armen einen Grosseinkauf machen ist z.B. Gold wert!
zweifelsohne, hat aber mit Bürgergeld herzlich wenig zu tun

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ich habe das Gespräch mit der SB auch aufgezeichnet. Auch damit ich mich an alles erinnern kann.
zur Erinnerung kannst Du es nutzen, solltest es aber nicht offiziell erwähnen, denn wenn der SB damit nicht einverstanden war, hast Du Dich strafbar gemacht.

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ich wollte ursprünglich alles schriftlich beantragen aber man hat sich da leider auch quergestellt. Ich müsse das online machen.
https://www.jobcenter-wetterau.de/buerger/wie-stelle-ich-meinen-antrag.html
in welcher kleinen Republik außerhalb Deutschlands liegt auf Deinem Globus die Wetterau?

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ich scheine auch nicht an Formulare zum herunterladen zu kommen. Tel. ist die Zentrale wirklich NIE erreichbar.
vielleicht die falsche Vorwahl aus dem Ausland  :lol:


Genau deswegen wollte ich gar nicht erst erklären was ich arbeite und nur fragen wann und ob ich es melden muss ohne Honorar. Die Kommentare werden übergriffig und albern. Natürlich lebe ich nicht im Ausland, sondern liege für die Republik die nicht Deutsch ist im Ausland. Das solls eben auch geben dass der "Arbeitgeber" nicht in der BRD liegt.

Gleiche Antwort auch an @Triple H





Zitat von: DerGreif am 04. Oktober 2023, 19:11:35Du hast eine Zustimmung zum Umzug, na gut...
Trotzdem ist eine Zustimmung zur Anmietung vom neuen Jobcenter notwendig, d.h. die neue Wohnung muss angemessen sein. Ist die das nicht, wird nur die angemessene KDU gezahlt und keine umzugsbedingten Kosten wie Kaution.

Dabei sollte man auf die Intention des Gesetzgebers achten. Nicht jeder kann eine x-beliebig teure Wohnung anmieten und sich diese mindestens ein Jahr vom Steuerzahler finanzieren lassen. Der Sinn ist, innerhalb eines Jahres nicht die BESTANDSwohnung zu verlieren und evtl aus dem Bürgergeld wieder raus zu kommen.

1 Jahr raus aus Bürgergeld: Wie sieht das aus bei Elternzeit und Alleinerziehenden von 4 Kindern und einem Pflegefall als Partner?

Alles andere passt, ich habe das Jobcenter nur um die angemessene KDU gebeten falls es nicht in voller Höhe übernommen wird. Daraufhin der Kommentar das ginge auch nicht und es gäbe kein Bürgergeld wenn die Wohnung nicht angemessen ist. Jetzt weiss ich ja dass das falsch ist.



Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2023, 15:33:33saiwalo

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Das kulante alte JC hatte mir gesagt ich solle den Antrag frühzeitig stellen bei der neuen Behörde. Sonst würde ja auch min. einen Monat kein Geld fliessen? Oder wie ist das geregelt?
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2023, 15:33:33Die Regelung ist rückwirkend. Zum Monatsersten wird, wenn der Antrag bewilligt wird, geleistet.
Sollte das andere JC nicht in die Pötte kommen muss das alte JC solange weiterleisten. Verrechnet wird dann normalerweise untereinander. Wenn nicht musst du dem JC das zuviel geleistet hat die zuviel geleistete Zahlung erstatten.
Ah ok, das ist gut zu wissen! Weil ich dachte wirklich ab Umzugsdatum fliesst gar kein Geld mehr. .

Zitat von: saiwalo am 04. Oktober 2023, 13:51:23Ich habe das Gespräch mit der SB auch aufgezeichnet. Auch damit ich mich an alles erinnern kann.
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2023, 15:33:33Das solltest du für dich behalten denn um es gegen das JC einzusetzen ist verboten/nicht erlaubt genau ausgedrückt.
Ist für mich aufgezeichnet als Gedächtnisstütze. Eben auch wenn Unfug erzählt wird.

Zitat von: saiwalo am 04. Oktober 2023, 13:51:23Ich wollte ursprünglich alles schriftlich beantragen aber man hat sich da leider auch quergestellt. Ich müsse das online machen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 04. Oktober 2023, 15:33:33Auf der von dir verlinkten Seite ist atok nicht erkennbar ob es eine Optionskommune ist oder nicht. Denn die haben in der Tat gerne mal andere Formulare auf denen sie meist auch noch bestehen.
Hier:
ALG 2 Anträge
Da sich die Seite schon wieder geändert hat muss man ein bißerl suchen.

MfG FN

Danke ich schaue auf die Seite
42 j., 4 Kinder, gelernte Fremdsprachensekretärin, PR, Kulturvereine, Antiquitäten

september23

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Genau deswegen wollte ich gar nicht erst erklären was ich arbeite und nur fragen wann und ob ich es melden muss ohne Honorar.
dazu hast Du eine Antwort erhalten - allerdings musste erst nachgefragt werden, wie man sich eine Honoratätigkeit ohne Honorar vorstellen soll und dann hast Du erst was von Honorarkonsulin erzählt und dann, dass Du im Ausland bist

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Die Kommentare werden übergriffig und albern.
auch eine Antwort auf Widersprüche und ja, gern geschehen, dass man Dir auf Dein Anliegen Antworten gegeben hat und einfach nachgefragt hat, weil Deine Schilderung so nicht stimmen kann

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Natürlich lebe ich nicht im Ausland, sondern liege für die Republik die nicht Deutsch ist im Ausland.
Der Satz macht keinen Sinn.

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Das solls eben auch geben dass der "Arbeitgeber" nicht in der BRD liegt.
Dann schreib nicht, dass Du im Ausland bist. siehe
Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Ich bin im Ausland und vertrete eine kleine Republik.
.[/quote]
Und einen Arbeitgeber hast Du ja gar nicht. Aber das ist nebensächlich in dem Zusammenhang.

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:551 Jahr raus aus Bürgergeld: Wie sieht das aus bei Elternzeit und Alleinerziehenden von 4 Kindern und einem Pflegefall als Partner?
wie soll das aussehen? Wenn man raus ist, ist man raus, weil man genug verdient. Ob mit 4 oder mehr Kindern.

Zitat von: saiwalo am 03. Oktober 2023, 23:45:55Alles andere passt, ich habe das Jobcenter nur um die angemessene KDU gebeten falls es nicht in voller Höhe übernommen wird. Daraufhin der Kommentar das ginge auch nicht und es gäbe kein Bürgergeld wenn die Wohnung nicht angemessen ist. Jetzt weiss ich ja dass das falsch ist.

korrekt

Zitat von: saiwalo am 04. Oktober 2023, 13:51:23]Ich habe das Gespräch mit der SB
Ist für mich aufgezeichnet als Gedächtnisstütze. Eben auch wenn Unfug erzählt wird.
ist trotzdem eine Straftat

 :bye:  :bye:

Fettnäpfchen

saiwalo

Zitat von: saiwalo am 04. Oktober 2023, 19:52:581 Jahr raus aus Bürgergeld: Wie sieht das aus bei Elternzeit und Alleinerziehenden von 4 Kindern und einem Pflegefall als Partner?
Wenn es um die Kulanzzeiten geht gibt es tatsächlich Fristen.
Die Frage ist ob das zutrifft und wie lange du kein ALG 2 beziehst?
beim VM:
Zitat(3) 1Für die Berücksichtigung von Vermögen gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn
des Monats, für den erstmals Leistungen nach diesem Buch bezogen werden. 2Innerhalb
dieser Karenzzeit wird Vermögen nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist. 3Wird der
Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen, verlängert sich
die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug. 4Eine neue Karenzzeit beginnt, wenn
zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem Zwölften Buch bezogen
worden sind.
bei der Whg:
Zitat4Wird der Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen,
verlängert sich die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug. 5Eine neue Karenzzeit
beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem
Zwölften Buch bezogen worden sind. 6
alles aus der Lesefassung und wg. Kindergeld etc. steht da natürlich auch aktuelles dabei.

Ein schönes WE
FN
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