Bedarfsgemeinschaft / Keine Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft

Begonnen von Ap, 10. Oktober 2023, 13:00:39

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Ap

Hallo, Ich habe ein riesen Problem. Ich habe BG beantragt, welches jedoch abgelehnt wurde, weil mein Partner zu viel verdient. Trotz eidesstattlicher Erklärung, dass keine Einstehensgemeinschaft vorliegt und beweisen wie z.B. eine Mietvereinbarung, eigene Versicherungen etc. wurde er mit dem Grund, Partner verdient zu viel abgelehnt. Er will mich nicht finanziell unterstützen und ich ihn eben auch nicht. So nun muss ich meine Krankenversicherung selbst bezahlen, was nicht möglich ist da ich nur 70€ im Monat übrig habe. Ich bekomme aufgrund meiner Schwerbehinderung Kindergeld, mit diesen kann ich meine Fix Kosten, ausgenommen Miete und Krankenkasse, bezahlen. Der Beitrag der KK liegt bei 200€. Ich habe mich auch an rightmart gewandt und keine hilfe bekommen. Ich solle doch ausziehen, aber wie soll das bitte gehen? Ich weiß nicht mehr weiter und es droht Obdachlosigkeit.
Mit BG ist Bürgergeld gemeint. Und außerdem habe ich genug gelesen um zu wissen, dass der Partner nicht zur finanziellen Unterstützung gezwungen werden darf! Bei uns ist nur der Punkt länger als ein Jahr zusammen wohnen erfüllt

Bundspecht

Wenn Du dem JC gegenüber wie hier auch das Wort "Partner" benutzt, ist der Zug angefahren. Zumal Du wie Du schreibst eine BG (Bedarfsgemeinschaft) beantragt hast

Entweder man ist eine Partnerschaft , mit allem was dazu gehört, oder man ist es nicht.....

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Birgit63


september23

Zitat von: Ap am 10. Oktober 2023, 13:00:39Hallo, Ich habe ein riesen Problem. Ich habe BG beantragt, welches jedoch abgelehnt wurde, weil mein Partner zu viel verdient. Trotz eidesstattlicher Erklärung, dass keine Einstehensgemeinschaft vorliegt und beweisen wie z.B. eine Mietvereinbarung, eigene Versicherungen etc. wurde er mit dem Grund, Partner verdient zu viel abgelehnt. Er will mich nicht finanziell unterstützen und ich ihn eben auch nicht. So nun muss ich meine Krankenversicherung selbst bezahlen, was nicht möglich ist da ich nur 70€ im Monat übrig habe. Ich bekomme aufgrund meiner Schwerbehinderung Kindergeld, mit diesen kann ich meine Fix Kosten, ausgenommen Miete und Krankenkasse, bezahlen. Der Beitrag der KK liegt bei 200€. Ich habe mich auch an rightmart gewandt und keine hilfe bekommen. Ich solle doch ausziehen, aber wie soll das bitte gehen? Ich weiß nicht mehr weiter und es droht Obdachlosigkeit.
wie lange wohnt ihr zusammen?
seit wann benötigst Du das BG oder wie hast Du Dich zuvor finanziert? seit wann existiert die Mietvereinbarung?
Droht wirklich Obdachlosigkeit, wirft Dich Dein Partner raus, wenn Du kein Geld vom JC bekommst?

NapfEsservormHerz

Wer hier schreibt, sollte sich bewusst sein das er eines Tages ohne Grund oder Verstoß gegen die NUB dauerhaft gebannt werden kann, ohne dass eine Verwarnung für eventuelle Verfehlungen vorliegt.

Dem Betreiber der Domain scheint das auch egal zu sein, da auf eine Rückfrage keine Antwort kam.

Dies widerstrebt der Idee eines Hilfsforums, den selbst bei unerwünschten Inhalten in OT Bereichen wäre es immer noch gutes Benehmen, dann zumindest nach Abmahnung das Schreiben in Hilfsbereichen zu erlauben.
Wenn jemand beleidigt wird, Spam gesetzt wird oder unentwegt rechtswidrige Inhalte erstellt werden, ist eine dauerhafte Sperre ohne Vorwarnung auch in anderen Foren durchaus normal.

Aber hier werden langjährige Mitglieder gesperrt, ohne das ein Grund vorliegt und die Sperre ist von außen nicht sichtbar.

Und da fragt man sich wirklich wer wirklich in Absurdistan lebt.

Ap

Zitat von: september23 am 10. Oktober 2023, 13:49:31
Zitat von: Ap am 10. Oktober 2023, 13:00:39Hallo, Ich habe ein riesen Problem. Ich habe BG beantragt, welches jedoch abgelehnt wurde, weil mein Partner zu viel verdient. Trotz eidesstattlicher Erklärung, dass keine Einstehensgemeinschaft vorliegt und beweisen wie z.B. eine Mietvereinbarung, eigene Versicherungen etc. wurde er mit dem Grund, Partner verdient zu viel abgelehnt. Er will mich nicht finanziell unterstützen und ich ihn eben auch nicht. So nun muss ich meine Krankenversicherung selbst bezahlen, was nicht möglich ist da ich nur 70€ im Monat übrig habe. Ich bekomme aufgrund meiner Schwerbehinderung Kindergeld, mit diesen kann ich meine Fix Kosten, ausgenommen Miete und Krankenkasse, bezahlen. Der Beitrag der KK liegt bei 200€. Ich habe mich auch an rightmart gewandt und keine hilfe bekommen. Ich solle doch ausziehen, aber wie soll das bitte gehen? Ich weiß nicht mehr weiter und es droht Obdachlosigkeit.
wie lange wohnt ihr zusammen?
seit wann benötigst Du das BG oder wie hast Du Dich zuvor finanziert? seit wann existiert die Mietvereinbarung?
Droht wirklich Obdachlosigkeit, wirft Dich Dein Partner raus, wenn Du kein Geld vom JC bekommst?
Wir wohnen seit 3 Jahren zusammen, ich hatte krankengeld, dann alg1 und seit 3 Monaten benötige ich bürgergeld.
Ja tatsächlich würde er mich raus werfen, die mietvereinbarung existiert seit zusammenzug

Sheherazade

Zitat von: Ap am 10. Oktober 2023, 14:01:21Wir wohnen seit 3 Jahren zusammen, ich hatte krankengeld, dann alg1 und seit 3 Monaten benötige ich bürgergeld.
Ja tatsächlich würde er mich raus werfen, die mietvereinbarung existiert seit zusammenzug

Er ist alleiniger Mieter der Wohnung? Dann soll er dich rauswerfen, idealerweise schriftlich unter Fristsetzung. Dann beantragst du Bürgergeld sowie die Kosten des Umzuges in die dann hoffentlich bald gefundene eigene Wohnung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Birgit63 am 10. Oktober 2023, 13:48:41Ich denke mit BG ist Bürgergeld gemeint.
Stimmt kommt auch hin .....


Zitat von: NapfEsservormHerz am 10. Oktober 2023, 13:50:09Wer hier schreibt, sollte sich bewusst sein das er eines Tages ohne Grund oder Verstoß gegen die NUB dauerhaft gebannt werden kann, ohne dass eine Verwarnung für eventuelle Verfehlungen vorliegt.

Dem Betreiber der Domain scheint das auch egal zu sein, da auf eine Rückfrage keine Antwort kam.

Dies widerstrebt der Idee eines Hilfsforums, den selbst bei unerwünschten Inhalten in OT Bereichen wäre es immer noch gutes Benehmen, dann zumindest nach Abmahnung das Schreiben in Hilfsbereichen zu erlauben.
Wenn jemand beleidigt wird, Spam gesetzt wird oder unentwegt rechtswidrige Inhalte erstellt werden, ist eine dauerhafte Sperre ohne Vorwarnung auch in anderen Foren durchaus normal.

Aber hier werden langjährige Mitglieder gesperrt, ohne das ein Grund vorliegt und die Sperre ist von außen nicht sichtbar.

Und da fragt man sich wirklich wer wirklich in Absurdistan lebt.

Ich lehne mich mal aus dem Fenster, und behaupte mal, dass DU einer der "Drei" bist die Ottokar vor die Tür gesetzt hat ..... :offtopic: Sorry .....


So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Ap

Zitat von: Sheherazade am 10. Oktober 2023, 14:04:00
Zitat von: Ap am 10. Oktober 2023, 14:01:21Wir wohnen seit 3 Jahren zusammen, ich hatte krankengeld, dann alg1 und seit 3 Monaten benötige ich bürgergeld.
Ja tatsächlich würde er mich raus werfen, die mietvereinbarung existiert seit zusammenzug

Er ist alleiniger Mieter der Wohnung? Dann soll er dich rauswerfen, idealerweise schriftlich unter Fristsetzung. Dann beantragst du Bürgergeld sowie die Kosten des Umzuges in die dann hoffentlich bald gefundene eigene Wohnung.
Wenn das die einzige Möglichkeit ist dann muss ich da wohl durch. Danke für die Antworten

NapfEsservormHerz

Und da fragt man sich wirklich wer wirklich in Absurdistan lebt.[/quote]
Ich lehne mich mal aus dem Fenster, und behaupte mal, dass DU einer der "Drei" bist die Ottokar vor die Tür gesetzt hat ..... :offtopic: Sorry .....
[/quote]
Die Zahl 3 stimmt nicht, sondern die Anzahl derer ist viel höher  :grins:

Bundspecht

Zitat von: NapfEsservormHerz am 10. Oktober 2023, 14:22:33Die Zahl 3 stimmt nicht, sondern die Anzahl derer ist viel höher  :grins:

Tja, selber Schuld, wer sich mit Ottokar anlegt..... Ich hätte da schon viele früher mit angefangen .....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

NapfEsservormHerz

Zitat von: Bundspecht am 10. Oktober 2023, 14:30:40Tja, selber Schuld, wer sich mit Ottokar anlegt..... Ich hätte da schon viele früher mit angefangen .....
Also du bist der Meinung, das wer andere Meinungen und Argumente hat, den würdest du als Forenbetreiber einfach so vor die Tür setzen ? Ohne das persönliche Angriffe etc. vorliegen ? Interessant ! :coffee:

Fettnäpfchen

Ap

Zitat von: Ap am 10. Oktober 2023, 14:13:11Wenn das die einzige Möglichkeit ist dann muss ich da wohl durch. Danke für die Antworten
Du könntest ja mal die Antwort vom JC in anonymisierter Form hier einstellen.

Es gibt auch ein Musterschreiben für nach einem Jahr:
Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt)
oder so etwas:
Widerspruch wegen Antragsablehnung, BG unterstellt, Mitbewohner verweigern die Auskunft
oder
Stellungnahme gegen die Vermutung einer VE nach einem Jahr Zusammenleben
oder
Stellungnahme Unterstellung einer Verantwortungsgemeinschaft
am besten mal alle anschauen das was am besten passt vllt. an eure Situation anpassen.
Ohne mehr an Hintergrundinfos kann man nicht viel mehr dazu schreiben.
Unter Umständen kommt es sogar auf den MV bzw U.-MV oder KbV an.

MfG FN

Zitat von: Bundspecht am 10. Oktober 2023, 13:17:18Zumal Du wie Du schreibst eine BG (Bedarfsgemeinschaft) beantragt hast
:schock:
also du solltest schon wissen das alle eine BG bilden; egal ob Single oder mehrere Personen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ap

Zitat von: Fettnäpfchen am 10. Oktober 2023, 16:52:39Ap

Zitat von: Ap am 10. Oktober 2023, 14:13:11Wenn das die einzige Möglichkeit ist dann muss ich da wohl durch. Danke für die Antworten
Du könntest ja mal die Antwort vom JC in anonymisierter Form hier einstellen.

Es gibt auch ein Musterschreiben für nach einem Jahr:
Erklärung: Keine Verantwortungs-/Einstehgem. nach Ablauf v. 1 Jahr (Zusatzblatt)
oder so etwas:
Widerspruch wegen Antragsablehnung, BG unterstellt, Mitbewohner verweigern die Auskunft
oder
Stellungnahme gegen die Vermutung einer VE nach einem Jahr Zusammenleben
oder
Stellungnahme Unterstellung einer Verantwortungsgemeinschaft
am besten mal alle anschauen das was am besten passt vllt. an eure Situation anpassen.
Ohne mehr an Hintergrundinfos kann man nicht viel mehr dazu schreiben.
Unter Umständen kommt es sogar auf den MV bzw U.-MV oder KbV an.

MfG FN
Das habe ich schon eingereicht, aber der Widerspruch wird einfach nicht bearbeitet.
Zitat von: Bundspecht am 10. Oktober 2023, 13:17:18Zumal Du wie Du schreibst eine BG (Bedarfsgemeinschaft) beantragt hast
:schock:
also du solltest schon wissen das alle eine BG bilden; egal ob Single oder mehrere Personen.
tut mir leid, die seite ist echt verwirrend. ich habe schon mit einem dieser schreiben einen widerspruch geschickt, der wird aber einfach nicht bearbeitet

september23

Zitat von: Ap am 10. Oktober 2023, 14:01:21Wir wohnen seit 3 Jahren zusammen, ich hatte krankengeld, dann alg1 und seit 3 Monaten benötige ich bürgergeld.
Ja tatsächlich würde er mich raus werfen, die mietvereinbarung existiert seit zusammenzug
Er würde also die 3 Jahre bestehende "Partnerschaft" beenden, wenn Du ihm keine Miete mehr zahlst, weil Du nicht kannst.
Dann muss er Dir kündigen, Du suchst eine eigene Wohnung und beantragst die Hilfsgelder. Anders wird es nicht gehen. :weisnich: