Bedarfsgemeinschaft / Keine Verantwortungs und Einstehensgemeinschaft

Begonnen von Ap, 10. Oktober 2023, 13:00:39

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Simone-

Zitat von: talokatel823 am 11. Oktober 2023, 19:30:25Ein Paar zu sein bedeutet eben nicht (mehr), auch finanziell füreinander gradezustehen. Wenn man deswegen eine Partnerschaft eingeht, sollte man sich ernsthaft Gedanken machen.
Für den Willen, für den Partner auch finanziell einzustehen, gibt es die Ehe. Wer das will, kann heiraten. Außerhalb der Ehe gibt es (abseits eines gemeinsamen Kindes) keinen Zwang dazu.
Wenn man es genau betrachtet, wird ein zusammenlebendes Paar vom JC zwangsverheiratet.

Man kann die Situation auch anders betrachten:
Ein Paar - beide arbeiten und verdienen Geld - möchte zusammen ziehen. Warum? Räumliche Nähe allein ist meiner Meinung nach nicht immer der Grund.

Ich denke, viele ziehen zusammen, weil man Geld spart.

Damit ist nicht gemeint, dass man gemeinsame Versicherungen oder dergleichen hat. Man ist ja nicht verheiratet.

Sondern damit sind die alltäglichen Kosten gemeint. Z.B. eine gemeinsame, wenn auch größere Wohnung. Die kostet weniger als zwei getrennte Wohnungen, genau so der Haushalt an sich. Z.B. kochen im größeren Topf für zwei kostet weniger als wenn jeder in seiner Wohnung für sich kocht. Usw., usf. 

Fällt jetzt einer von beiden in den Leistungsbezug, dann will man plötzlich nichts mehr davon wissen? Dann heißt es für alles und jedes "getrennte Kassen"?

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

september23

Zitat von: Simone- am 13. Oktober 2023, 10:30:46Wenn man es genau betrachtet, wird ein zusammenlebendes Paar vom JC zwangsverheiratet.
wenn man es genau nimmt, stimmt das nicht und ist auch an den Haaren herbeigezogen, wenn man sich anschaut was "Zwangsheirat" wirklich bedeutet.

Zitat von: Simone- am 13. Oktober 2023, 10:30:46Ich denke, viele ziehen zusammen, weil man Geld spart.
das dürfte bei den meisten Menschen kaum (und hoffentlich) nicht der Grund sein.

Die Idee des Gesetzgebers dürfte sein, dass die Hilfebedürftigkeit eines Menschen der Anlass für Hilfszahlungen sind. Nun haben wir jemand mit gutem Einkommen, großem Haus, gut gefüllten Kühlschrank und seine/ihre arbeitslose Partner/in.

Sehr lebensfremd, dass der arbeitslose Partner nicht mit ißt, nicht mit wohnt usw. Und wenn es passiert, reden wir von krankhaftem Geiz desjenigen mit Einkommen.

Man heiratet heute nicht so schnell, weil man damit anders verbunden ist, auch rechtlich. Es auch finanziell aufwändig ist, sich zu trennen, wenn es nicht mehr klappt. Aber der Rest ist wie ein Ehepaar, nur halt ohne Trauschein. Und damit ist der Partner eben nicht bedürftig.

Ob man anders regeln sollte, dass z.B. dann die arbeitslose Freundin eines Vermögenden nicht auch noch Geld von der Allgemeinheit kassiert (im Extrem), dass wirklich Bedürftige dringender benötigen?  :weisnich:

Bundspecht

Zitat von: september23 am 13. Oktober 2023, 11:08:30weil man damit anders verbunden ist, auch rechtlich
interessiert das JC aber nicht ...

Ich persönlich finde es ehrlich gesagt echt zum Kotzen, wenn ich sowas immer lesen muss .... Da ist man vielleicht schon jahrelang zusammen, und plötzlich muss einer von beiden ALG II( BG) beantragen. Und Zack geht der Streit los ...Aber die Bequemlichkeiten will "MANN" (in der Regel) aber auch nicht verzichten.

Ist doch schön, wenn da jemand ist, der einem die Wäsche macht, das Essen kocht, und an und an die Beine breit macht !!!

Es wäre ok, wenn die "Partnerschaft" ehh schön "bröckelt" oder so , aber wenn man schon jahrelang zusammen lebt  :wand:  :wand:  :wand: 

So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 13. Oktober 2023, 12:47:37Ich persönlich finde es ehrlich gesagt echt zum Kotzen, wenn ich sowas immer lesen muss .... Da ist man vielleicht schon jahrelang zusammen, und plötzlich muss einer von beiden ALG II( BG) beantragen. Und Zack geht der Streit los ...

Naja, so plötzlich ist das mit dem Bürgergeld nun auch nicht gekommen, zumindest nicht unerwartet. Die beiden sind erst seit 3 Jahren zusammen, in der Zeit hat die TE Krankengeld und ALGI bezogen und schlußendlich seit 3 Monaten Bürgergeld gebraucht. Manche Beziehungen brauchen eben etwas mehr Probezeit als 1 Jahr.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Simone-

Zitat von: Simone- am 13. Oktober 2023, 10:30:46Ich denke, viele ziehen zusammen, weil man Geld spart.
Zitat von: september23 am 13. Oktober 2023, 11:08:30das dürfte bei den meisten Menschen kaum (und hoffentlich) nicht der Grund sein.

Ok, was wirklich stimmt, werden wir nicht herausfinden.

In meinem Beispiel bin ich davon ausgegangen, dass beide arbeiten gehen. Ich denke, ein klarer (aber sicher nicht der Einzige) Grund für den Zusammenzug des Paares dürfte tatsächlich Geld sein.

Zitat von: september23 am 13. Oktober 2023, 11:08:30Man heiratet heute nicht so schnell, weil man damit anders verbunden ist, auch rechtlich. Es auch finanziell aufwändig ist, sich zu trennen, wenn es nicht mehr klappt. Aber der Rest ist wie ein Ehepaar, nur halt ohne Trauschein. Und damit ist der Partner eben nicht bedürftig.
Sehe ich genauso.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."