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Jobcenter fordert fast gesamten Betrag zurück aus Bewilligungszeitraum

Begonnen von motor, 11. Oktober 2023, 18:41:38

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motor

Hallo, bin in einer ziemlich verzweifelten Situation.
Ich habe einen Brief erhalten, dass der vorläufige Bewilligunsbescheid geändert wurde und ich somit fast den gesamten Betrag aus dem Bewilligungszeitraum zurückzahlen soll.

Der Hintergrund ist der, dass ich kurz vor dem Antrag mit Waren gehandelt habe. Diese Tätigkeit habe ich dem Jobcenter nicht mitgeteilt, da ich noch kein Gewerbe angemeldet habe. Ich dachte, dass kann ich bis zur Steuererklärung nachholen. Eigentlich wollte ich auch einen Monat Bürgergeld beantragen, hatte nun aber doch noch ab dem Monat mit Bewillungszeitraums mit viel Umsatz (wohlgemerkt Umsatz nicht Gewinn) Bürgergeld beantragt (Ende des Monats).

Das Jobcenter nimmt jetzt den kompletten Umsatz und rechnet mir den komplett als Gewinn an (Größenordnung 9000€). Das ist natürlich falsch, aber ich weiß nun nicht, ob ich Sozialbetrug begangen habe wegen meiner Nichtangabe. Es war kein absichtliches Verschweigen, ich habe auf Nachfrage alle Kontoauszüge eingereicht, was wohl niemand machen würde, wenn er es absichtlich verschweigt. Von den 9000€ Umsatz der auf den Kontoauszügen erscheint ist nur ein Teil gewerblicher Natur gewesen. Also ca. 6000€ Umsatz was nach korrekter Versteuerung maximal 1500€ Gewinn und damit Einkommen darstellt. Ich habe viele private Dinge (restliche 3000€) in der Phase verkauft wegen Umzug. Dieses Geld, also 1500€ habe ich und könnte ich zurückzahlen, ich habe aber niemals den geforderten Betrag von 9000€.

Ich habe nun schon versucht einen Ansprechpartner zu finden bei einer Sozialberatungstelle. Ich warte hier auf einen Rückruf in den nächsten Tagen.

Ich werde jeden Verkauf korrekt versteuern durch eine nachträgliche Gewerbeanmeldung. Die Frage ist nun aber, ob meine Nichtangabe dieses Gewerbes beim Jobcenter meinen Antrag auf Bürgergeld ungültig werden lässt. Oder kann ich einfach fehlende Angaben nachtragen? Es ist sicherlich nicht korrekt 9000€ als Betriebseinnahmen auszuweisen vom Jobcenter. Kann ich das berichtigen?

Bin für jede Hilfe dankbar..

Rotti

Zitat von: motor am 11. Oktober 2023, 18:41:38Hallo, bin in einer ziemlich verzweifelten Situation.
Ich habe einen Brief erhalten, dass der vorläufige Bewilligunsbescheid geändert wurde und ich somit fast den gesamten Betrag aus dem Bewilligungszeitraum zurückzahlen soll.
Den Brief am besten hier geschwärzt einstellen so kann man die Lage deiner Situation besser einschätzen.

september23

Zitat von: motor am 11. Oktober 2023, 18:41:38Von den 9000€ Umsatz der auf den Kontoauszügen erscheint ist nur ein Teil gewerblicher Natur gewesen.
Wenn es Umsatz ist, muss es aus Einnahmen stammen. Wenn nicht gewerblich, was war es dann???

Zitat von: motor am 11. Oktober 2023, 18:41:38Also ca. 6000€ Umsatz was nach korrekter Versteuerung maximal 1500€ Gewinn und damit Einkommen darstellt.
wie das?  :schock: aus 6000 euro Umsatz zieht man erstmal die Ausgaben ab. DAS ist der GEWINN. Und nur der wird versteuert.
Was bleibt vom Umsatz, dass Du nach Steuer nur 1500 netto raus bekommst?

Zitat von: motor am 11. Oktober 2023, 18:41:38Ich habe viele private Dinge (restliche 3000€) in der Phase verkauft wegen Umzug.
Nenne das nicht Umsatz. Das ist Vermögensumwandlung oder sonstige Einnahme, aber kein Umsatz.


Zitat von: motor am 11. Oktober 2023, 18:41:38Ich werde jeden Verkauf korrekt versteuern durch eine nachträgliche Gewerbeanmeldung. Die Frage ist nun aber, ob meine Nichtangabe dieses Gewerbes beim Jobcenter meinen Antrag auf Bürgergeld ungültig werden lässt. Oder kann ich einfach fehlende Angaben nachtragen? Es ist sicherlich nicht korrekt 9000€ als Betriebseinnahmen auszuweisen vom Jobcenter. Kann ich das berichtigen?
Bin für jede Hilfe dankbar..
Du solltest erstmal die Dinge ordnen und richtige Begriffe gegenüber dem JC und allgemein verwenden.

Du hast Einnahmen von 9000 Euro auf dem Kontoauszug. Ok. 3000 euro Vermögensumwandlung (nachweisbar?) und 6000 Euro Einnahmen aus dem Gewerbe. Was bleibt an zu versteuerndem Gewinn?

Zitat von: motor am 11. Oktober 2023, 18:41:38Der Hintergrund ist der, dass ich kurz vor dem Antrag mit Waren gehandelt habe. Diese Tätigkeit habe ich dem Jobcenter nicht mitgeteilt, da ich noch kein Gewerbe angemeldet habe. Ich dachte, dass kann ich bis zur Steuererklärung nachholen.
Rein rechtlich bist Du Deinen Pflichten bei Antrag des Bürgergeld nicht nachgekommen. Und dass man melden muss, wenn man Einnahmen hat und nicht erst 12 Monate später mit der Steuererklärung weiß nun wirklich jeder.
Dass Du die Kontoauszüge wie gefordert eingereicht hast, ändert daran nichts. Wie das gehandhabt wird  :weisnich:

september23

Muss mich selbst zitieren, um zu korrigieren bzw. ergänzen

Zitat von: september23 am 11. Oktober 2023, 22:03:36wie das?  :schock: aus 6000 euro Umsatz zieht man erstmal die Ausgaben ab. DAS ist der GEWINN.
Man zieht vom Umsatz natürlich nur die Ausgaben für den Betrieb ab. Was bleibt ist der zu versteuernde Gewinn.

Ähnlich den Angaben beim Finanzamt müssen diese Betriebsausgaben nachvollziehbar sein.

Und eins noch aus dem Eingangsbeitrag: Die Anmeldung des Gewerbes, die Du offenbar zu spät getätigt hast, ist keine Sache, die fürs JC ein Thema ist.

Wer dafür zuständig ist, wenn Du ohne Gewerbeschein gewerblich tätig bist und monatelang Einnahmen hast und was für Folgen das haben kann, ist eine andere Frage.

Fürs JC zählt, dass Du Einnahmen aus gewerblicher/selbstständiger Tätigkeit hattest, also Einnahmen.

Sheherazade

Zitat von: motor am 11. Oktober 2023, 18:41:38Das Jobcenter nimmt jetzt den kompletten Umsatz und rechnet mir den komplett als Gewinn an (Größenordnung 9000€). Das ist natürlich falsch

Für das Jobcenter ist das richtig. Ohne Gewerbeanmeldung sind deine Einnahmen sonstiges Einkommen (für das Finanzamt Schwarzarbeit), Ausgaben werden da nicht berücksichtigt.

Seit wann genau arbeitest du schon ohne Gewerbeanmeldung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

motor

Die Frage ist ob die Aussgaben wirklich getrennt von dem Ausgaben im Monat des Bewilligungszeitraumes zu sehen sind. Und ob dann die Einnahmen aus dem ersten Monat wirklich auf den gesamten Bewilligungszeitraum umgelegt werden können. Ich muss das mit einem Profi besprechen. Ich werde diesbezüglich einen Anwalt kontaktieren müssen und einen Termin bei einem Steuerberatur ausmachen müssen.

Eine rückwirkende Gewerbeanmeldung ist nach meiner Recherche kein Problem, also steuerlich sollte hier nichts weiter passiern, wenn ich alles korrekt angebe. Es gibt sogar Vorteile einer rückwirkenden Gewerbeanmeldung. Das Bußgeld ist in der Regel unter 100€.

https://www.firma.de/firmengruendung/kann-ich-mein-gewerbe-rueckwirkend-anmelden/#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20muss%20jedes%20Gewerbe%20zum,in%20der%20juristischen%20Theorie%20zumindest.

Das JC hat dem Antrag auf Bürgergeld nicht abgelehnt. Somit habe ich meine Frage, ob die Nichtangabe zu den Antrag ungültig werden lösst bereits selber beantwortet. Die Frage ist jetzt eigentlich doch steuerlicher Natur, wann die Ausgaben anzurechen sind, ob diese mit dem Verkauf zusammen fallen oder nicht.

Wenn ich nun dem Bescheid vom Jobcenter wiederspreche und eine Begürndung nachreiche, habe ich bei Ablehnung der Begründung dann nochmal die Möglichkeit das von einem Anwalt anzufechten oder muss ich das gleich mit einem Anwalt machen?

motor

Also die Sache hier wird immer interessanter. Das JC fordert mehr zurück als ich überhaupt ausgezahlt bekommen habe. Außerdem wird für min. 1 Monat mehr Einnahmen veranschlagt, als ich überhaupt an positiven Eingängen auf meinem Konto habe (hab die anderen Monate noch nicht geprüft). Selbst Einkünfte welche ich aus Rückzahlungen aus der privaten Krankenkasse erhalten habe oder Rückzahlungen für Widerrufen sind von mir berücksichtigt, also wirklich alle Eingänge und diese kommen nicht ran an den Betrag der unter Betriebseinnahmen aufgeführt werden. 

Ich frag mich ja was jetzt passiert wäre, wenn ich einfach nicht reagieren würde ob diese falsche Berechnung dann rechtskräftig wäre.

Ich werde mich jetzt erstmal um einen Beratungsschein beim Amtsgericht kümmern müssen. Das wird eine längere Geschichte werden.

Sheherazade

Du würfelst da einiges durcheinander. Dem Jobcenter hätte es gereicht, wenn du eine vorläufige EKS bei Antragstellung eingereicht hättest. Ggf. tut es jetzt ja auch eine abschließende EKS, damit man dein Einkommen aus der gewerblichen Tätigkeit richtig anrechnen kann. So völlig ohne Belege wird das Jobcenter erstmal anrechnen, was an Geld eingegangen ist und deinen Leistungsanspruch negieren.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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september23

Zitat von: motor am 12. Oktober 2023, 13:45:57Ich werde mich jetzt erstmal um einen Beratungsschein beim Amtsgericht kümmern müssen. Das wird eine längere Geschichte werden.
Was an der chaotisch wirkenden Betriebsführung und Buchhaltung liegt.

Greywolf08

Zitat von: motor am 12. Oktober 2023, 13:45:57Also die Sache hier wird immer interessanter. Das JC fordert mehr zurück als ich überhaupt ausgezahlt bekommen habe. ..
Logisch, die wollen ja auch noch die KV/PV Beiträge zurück. Oder bist du nicht krankenversichert?

motor


Sheherazade

Zitat von: motor am 12. Oktober 2023, 14:10:41Es ergibt sich für mich das Bild, dass der Sachbearbeiter beim Jobcenter es mir maximal reindrücken will.


Verabschiede dich von dem Gedanken, dass die Sachbearbeiter da persönliche Animositäten einfließen lassen. Du bist selbst schuld, wenn du bei Antragstellung nicht alle Karten offen legst und wartest bis das Jobcenter nur anhand von Kontoauszügen die Sachlage klären soll.

Zitat von: motor am 12. Oktober 2023, 13:45:57Ich frag mich ja was jetzt passiert wäre, wenn ich einfach nicht reagieren würde ob diese falsche Berechnung dann rechtskräftig wäre.

Ja. Du bist jetzt in der Pflicht, die Berechnung zu widerlegen.
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Sheherazade

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