JC verlangt Erklärung zum Mietrückstand

Begonnen von TG, 17. Oktober 2023, 07:01:03

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TG

Hallo,
muß eine Bürgergeld Empfängerin dem JC eine Erklärung zum Mietrückstand abgeben, wenn Unterlagen dazu vom Vermieter vorliegen? Miete wird ausschließlich vom JC bezahlt, und vermutlich sind Überschneidungen aufgrund von Erhöhungen der BK Abrechnung entstanden. Diese wurden nicht rechtzeitig eingearbeitet, sodaß eine 2stellige Summe Rückstand entstanden ist.

(Diese Situation war im letzten Jahr schon einmal. Der VM übergab die Einziehung der Forderung nach 2 Wochen einem Anwalt und schon waren es 250€ mehr.)

Wie kann man jetzt auf die Aufforderung reagieren? Es ist ja nicht Schuld der Betroffenen.

Hary

Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 07:01:03Es ist ja nicht Schuld der Betroffenen.
Im Grunde ist es das schon. Du hast den Vertrag mit dem Vermieter und nicht das Jobcenter. Es ist allgemein sinnvoll das Geld selber zu überweisen.

Ob das JC jetzt die Mehrkosten übernehmen muss heute ich für zumindest schwer durchzusetzen.

september23

Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 07:01:03...vermutlich sind Überschneidungen aufgrund von Erhöhungen der BK Abrechnung entstanden. Diese wurden nicht rechtzeitig eingearbeitet, sodaß eine 2stellige Summe Rückstand entstanden ist.
woran lag das?

Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 07:01:03Wie kann man jetzt auf die Aufforderung reagieren? Es ist ja nicht Schuld der Betroffenen.
wie lautet denn genau die Frage des JC?

TG

Zitat von: september23 am 17. Oktober 2023, 08:31:53wie lautet denn genau die Frage des JC?

Diese lautet:
Aus der Zahlungserinnerung des VM geht hervor, dass im Sept. eine Mietforderung von 642,85€ besteht. Nach der letzten BK Abrechnung ist die Miethöhe jedoch 617,10€. Gab es inzwischen eine weitere Mieterhöhung? Bitte reichen Sie entsprechende Unterlagen ein.

Zuerst war die BK Abrechnung. Danach kam die Hzg. Abrechnung mit einer Erhöhung. Beide wurden dem JC mitgeteilt. Demnach sind alle Unterlagen bereits dort vorhanden.

september23

Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 08:53:23Demnach sind alle Unterlagen bereits dort vorhanden.

dann ist das die Antwort auf die Frage des JC

P.S.
Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 08:53:23Beide wurden dem JC mitgeteilt
wie lange ist das her? und wann kam der Brief mit der Frage?

Fettnäpfchen

TG

Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 08:53:23Diese lautet:
Aus der Zahlungserinnerung des VM geht hervor, dass im Sept. eine Mietforderung von 642,85€ besteht. Nach der letzten BK Abrechnung ist die Miethöhe jedoch 617,10€. Gab es inzwischen eine weitere Mieterhöhung? Bitte reichen Sie entsprechende Unterlagen ein.
Für mich liest sich das als ob die Miete günstiger geworden ist.
Vllt. mal das Originalschreiben anonymisiert einstellen. Datum stehen lassen.

Zitat von: TG am 17. Oktober 2023, 08:53:23Zuerst war die BK Abrechnung. Danach kam die Hzg. Abrechnung mit einer Erhöhung. Beide wurden dem JC mitgeteilt. Demnach sind alle Unterlagen bereits dort vorhanden.
dann musst du das JC auf die Pflicht zum Aktenstudium verweisen!

Zitat von: Hary am 17. Oktober 2023, 08:24:41Ob das JC jetzt die Mehrkosten übernehmen muss heute ich für zumindest schwer durchzusetzen.
das war ja voriges Jahr und der TE kann das sicher beantworten.

Im Prinzip kann man das JC wenn es denn ihrem Versagen zuzuordnen ist darauf verklagen wenn es nicht freiwillig bezahlt.
ALG2-FAQ
ZitatMir ist durch einen falschen Bescheid ein Schaden entstanden
Hier gilt das Schadensersatzrecht des BGB( weiterlesen...)

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