Wohngeld / Hilfe zum Lebensunterhalt

Begonnen von Jeras83, 30. September 2023, 11:57:52

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Jeras83

Hallo zusammen,

ich hoffe, euch geht es soweit gut. Ich habe ein Anliegen und würde euch gern um eure Meinung bitten.
Seit 2018 beziehe ich volle Erwerbsminderungsrente und bekam Hilfe zum Lebensunterhalt bis 09/23 bewilligt.

Ich arbeite aktiv daran, wieder die volle Erwerbsfähigkeit zu erlangen. Daher hatte ich im November 2022 eine Aushilfstätigkeit im ortsanssäsigen Discounter aufgenommen, um schrittweise mein Ziel zu erreichen. Das Gehalt wurde angerechnet und bekam dazu weiterhin, aber reduziert Hilfe zum Lebensunterhalt.

Nun habe ich erneut Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt gestellt ab 10/2023. Alle geforderten Unterlagen habe ich nach einem Telefonat eingereicht.

Nun kam ein Schreiben, dass die Überprüfung ergeben haben soll, dass voraussichtlich ein Anspruch auf Wohngeld vorliegt. Ich sei verpflichtet, einen Antrag zu stellen, da diese Leistung vorrangig wäre.

Meine Frage: Muss ich das oder ist es gar besser, es zu tun ?

Ich bin halt irritiert, da ich die Arbeitstelle vor über 10 Monaten angetreten bin und Hilfe zum Lebensunterhalt bekam (natürlich deutlich reduziert im Vergleich zu vorher, was ja auch völlig okay ist) nun aber, trotz dass sich nichts geändert hat, ich nun zur Wohngeldstelle soll. Auf der anderen Seite spuckt das Internet, wenn ich dazu selbst recherchiere aus, dass es ein Wahlrecht gebe. Ich kann aber nicht beurteilen, ob das auch auf mich zuträfe.

Um die Frage möglicherweise besser zu beurteilen zu können, folgende Infos:

Miete gesamt: 470 €
Einkommen: 506 € Rente und schwankend zwischen 470 - 480 € Aushilfsgehalt.

Ich danke euch.




Sheherazade

Ich weiß jetzt nicht, wieviel Grundsicherung du noch bekommst, aber Wohngeld dürfte mehr sein. Ich persönlich würde den Wohngeldbezug vorziehen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

DerGreif

Bis Juli sollten weder SGB II noch SGB XII ans Wohngeld verwiesen werden, weil die durch die Wohngeldreform genug belastet waren

Kopfbahnhof

Zitat von: Jeras83 am 30. September 2023, 11:57:52Muss ich das oder ist es gar besser, es zu tun ?
Wenn du durch das Wohngeld mehr hast, dann ja.

Das kann die Wohngeldstelle aber auch fest stellen.
Hast du mit Grusi mehr, sollten sie es dir Mitteilen.

Man könnte aber auch auf Grusi verzichten, wenn man mit dem Wohngeld klar kommt.
Manche machen das wenn, es keine großen Unterschiede sind.
Allein schon um vom Grusi Amt weg zu sein.

Rotti

Wohngeld ist auf alle Fälle besser, weil du dann vom Sozialgeld raus bist.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

Karotte

SGB II UND SGB XII Leistungen sind subsidär, d. h. nachgelagerte Leistungen, welche nur für den Fall in Betracht kommen, wenn es keine andere Hilfen mehr gibt. Von daher wäre es wichtig, wenn du Leistungen nach dem SGB bekommen möchtest dies aus Mitwirkungspflichten prüfen zu lassen.

Ansonsten:

Ich würde an deiner Stelle mal einen Wohngeldrechner mit deinen Daten füttern und mir berechnen lassen wieviel dir zustünde und anschließend die Zahlen miteinander zu vergleichen.