ein Geistlicher und Bürgergeld

Begonnen von Michael1993, 19. Oktober 2023, 19:20:49

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Michael1993

Meine Damen und Herren, ich würde gerne fragen, ob ein Geistlicher, der in Deutschland als Missionar tätig ist, aber kein Gehalt bezieht, Anspruch auf das Bürgergeld in Deutschland hat. Bitte antworten Sie.

Milla

Ich hoffe mal das die Frage kein Joke ist und ernst gemeint ist.
Generell hat jeder Anspruch auf Bürgergeld der die Voraussetzungen dafür erfüllt.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen



september23

Zitat von: Michael1993 am 19. Oktober 2023, 19:20:49Meine Damen und Herren, ich würde gerne fragen, ob ein Geistlicher, der in Deutschland als Missionar tätig ist, aber kein Gehalt bezieht, Anspruch auf das Bürgergeld in Deutschland hat. Bitte antworten Sie.
wenn er erwerbsfähig ist und der Vermittlung zur Verfügung steht, sicher. Er müsste halt nur auch einen Job außerhalb seiner Mission annehmen, sich entsprechend bewerben.

Milla

Das Problem wird sein überhaupt einen passenden Job für ihn zu finden den er auch ausüben kann, als Freund der Weisheit, Gelehrter oder Denker, der danach strebt, Antworten auf grundlegende (Sinn-)Fragen über die Welt, über den Menschen und dessen Verhältnis zu seiner Umwelt zu finden.

Als Hilfsarbeiter auf dem Bau oder bei einer Reinigungsfirma kann man ihn sicherlich nicht einsetzen. Dazu fehlt ihm die nötige Qualifikation, oder sagen wir besser ausgedrückt, das nötige Verständnis zum Ausüben dieser Tätigkeiten.

Greywolf08

Was spricht dagegen als Diakon zu arbeiten?

Milla

Dazu braucht man ein theologisches Studium, eine erfolgreich abgeschlossene berufsbegleitende theologische Ausbildung, eine abgeschlossene Berufsausbildung als Gemeinde- oder Pastoralreferent oder eine abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich.

KathrinM

Da er Mittellos ist, würde hier wohl eher die Sozialhilfe greifen. Selbst Obdachlose, die kein Jobangebot erhalten, bekommen immerhin ein Tagesgeld. Am besten er geht einfach zum Amt, fragen kostet ja nichts!

DerGreif

Welche Staatsangehörigkeit hat die Person und welchen Aufenthaltstitel? Nicht jede Aufenthaltserlaubnis berechtigt zum Bezug von Sozialleistungen.

Hary

Zitat von: Michael1993 am 19. Oktober 2023, 19:20:49der in Deutschland als Missionar tätig ist
In welcher Form ist er als Missionar tätig? Es gibt da ja mehrere Optionen. Missionare können ja von Glaubensgemeinschaften entsendet werden, oder sich auch selbst berufen fühlen ihren Glauben zu verbreiten. Natürlich gibt es noch mehr Modelle.

Das spielt schon eine Rolle. Wenn er von einer Gemeinschaft entsendet wurde, dann wäre wird es schwer einen Anspruch zu begründen. Sollte er sich selbst berufen fühlen und ohne Gemeinschaft im Hintergrund unterwegs sein, dann wäre er zumindest im Sinne des Gesetzes Erwerbslos und Mittellos und könnte Leistungen beantragen. Dann würde aber seine Mission in dieser Form enden, da er seinen weltlichen Pflichten der Behörde priorisiert nachgehen muss.

Ich habe selbst aufgrund meiner Beschäftigung regelmäßig mit Missionaren aus der ganzen Welt Kontakt. Aber diese Schilderung ist mehr als seltsam und hört sich eher wie eine (sorry) Spinnerei an. Missionare haben in der Regel eine tiefe innere Überzeugung und können damit andere Menschen begeistern und mitnehmen. Diese Missionen werden also in allen Fällen die ich kenne (und das sind hunderte) von Spendengelder getragen. Ein Missionar handelt gewöhnlich im Auftrag der Menschen die an seine Aufgabe glauben und diese mit Spenden unterstützen. Von daher ist eigentlich nie eine staatliche Unterstützung notwendig. Man sollte also dieses beschriebene Konstrukt sehr genau betrachten und zumindest die Behörde wird dies sehr genau machen.

Rotti

Zitat von: Michael1993 am 19. Oktober 2023, 19:20:49Meine Damen und Herren, ich würde gerne fragen, ob ein Geistlicher, der in Deutschland als Missionar tätig ist, aber kein Gehalt bezieht, Anspruch auf das Bürgergeld in Deutschland hat. Bitte antworten Sie.
ja da gibt es sicher viele Geistliche in den Moscheen
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

KathrinM

@Rotti

Was haben sie eigentlich gegen Moscheen? Gefallen ihnen auch keine Synagogen?

Rotti

Zitat von: KathrinM am 20. Oktober 2023, 14:01:40@Rotti

Was haben sie eigentlich gegen Moscheen? Gefallen ihnen auch keine Synagogen?
ich hab nur auf die Frage geantwortet und habe mit Religionen auch nichts am Hut. Mein weg zum Seelenheil ist ein anderer.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

JensM1

Ein "Geistlicher" - was auch immer damit gemeint ist - hat die gleichen Anspruchsvoraussetzungen, wie jeder andere. Ob die in diesem Fall gegeben sind, ist der Ausgangsfrage nicht zu entnehmen.