JC reagiert nicht...

Begonnen von Lockenstab, 20. Oktober 2023, 23:20:14

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Lockenstab

Hallo zusammen,

ich war am 10.01.2020 bei der DRV wegen EMR, das hatte das JC in die Wege geleitet. Soweit so gut. Dann kam ja Corona und die waren hoffnungslos überfordert, daher habe ich gewartet um das Gutachten anzufordern. Erst telefonisch angefragt dann schriftlich ... mehrere Male. Dann rief ich bei der DRV selbst an, und die teilten mir mit dass das Gutachten am 23.02.20 ans JC ging, da das JC dies in Auftrag gab dürfen sie es mir nicht direkt zusenden. Jetzt hab ich, in zwei seperaten Briefen, einmal ne VÄM wegen Mieterhöhung, und das Schreiben das ich doch bitte endlich das Gutachen habe möchte, eingeworfen. Ne Woche später kam die Änderungsmitteilung und der neue Bescheid, aber sonst nichts.

Hat zufällig jemand ein Urteil das ich angeben kann zur Hand damit die das endlich rausrücken... ich möchte es echt vermeiden übers SG das einzuklagen.... klar wenns nicht anders geht dann übers SG, aber die haben sicher besseres zu tun als sich wengen so nem scheiss ihre Zeit stehlen zu lassen.

Danke schon mal udn liebe Grüße
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

Sheherazade

Ich habe in Erinnerung, dass es da zwei Teile gibt, Teil A und Teil B. Einen Teil muss das Jobcenter mit dir besprechen (da steht auch nicht alles drin), den anderen Teil kann dein Hausarzt anfordern und dir dann in Kopie geben. Direkt zugesendet wird dir gar nichts von der DRV.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

TripleH

ZitatIch habe in Erinnerung, dass es da zwei Teile gibt, Teil A und Teil B. 

Dass wäre bei einer Begutachtung durch den ÄD der Agentur so. Hier geht es um die gutachterliche Stellungnahme der DRV im Rahmen § 44a SGB II. Das Gutachten hat das Jobcenter in Auftrag gegeben und demzufolge gehört es auch dem Jobcenter. Allerdings sollte der TE definitiv mal das Ergebnis mitgeteilt bekommen. Wobei es wahrscheinlich ist, dass er nicht erwerbsgemindert ist, denn ansonsten hätte sich das Jobcenter schon geregt.

Der TE sollte am besten seinen Vermittler dahingehend befragen.

Fettnäpfchen

Zitat von: Sheherazade am 21. Oktober 2023, 10:07:38Ich habe in Erinnerung, dass es da zwei Teile gibt, Teil A und Teil B.
Teil A verbleibt unter Verschluss beim DRV
Teil B ist die sozialmedizinische Stellungsnahme ohne Diagnose und geht an den TE (zumindest wenn es über das JC o.der AfA beauftragt ist).
Also sollte der HA beide Teile beantragen, wobei das JC das Teiln B auch an den "Kunden" weiterreichen sollte.

Zitat von: Lockenstab am 20. Oktober 2023, 23:20:14Hat zufällig jemand ein Urteil das ich angeben kann zur Hand damit die das endlich rausrücken...
leider nicht.
Aber es ergibt sich schon aus der Logik das alles was dich angeht auch an dich weitergereicht werden muss
und es müsste wenn ich mich richtig erinnere auch in dem Anhang nachzulesen sein.
......
..
Zitat3.3.3 Einsichtnahme in das Gutachten bzw. die Sozialmedizinische gutachterliche Stel-
lungnahme durch die Kundin/den Kunden
Wünscht eine Kundin/ein Kunde Auskunft über bzw. Einsicht in das Gutachten bzw. Sozialme-
dizinische gutachterliche Stellungnahme des ÄD ist wie folgt zu verfahren:
Soweit das Gutachten bzw. die Sozialmedizinische gutachterliche Stellungnahme des ÄD
(Teil B) ohne Ärztin/Arzt eröffnet werden kann, wird der Kundin/dem Kunden die Einsicht-
nahme oder Herausgabe einer Fotokopie ermöglicht. Sollte die Kundin/der Kunde den Wunsch
äußern, auch den Teil A des Gutachtens bzw. der Sozialmedizinischen gutachterlichen Stel-
lungnahme einzusehen, ist dieser Wunsch an den ÄD weiterzuleiten.
Hat die Ärztin/der Arzt die Eröffnung nicht dem Fachbereich übertragen, wird die/der Betrof-
fene zur Auskunftserteilung, zur Gewährung der Einsichtnahme oder zur Herausgabe einer
Fotokopie an den ÄD verwiesen.

Übrigens, ein Punkt darüber:
ZitatDas Gutachten bzw. die Sozialmedizinische gutachterliche Stellung-
nahme ist zeitnah mit der Kundin/dem Kunden zu besprechen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Lockenstab

Zitat von: Sheherazade am 21. Oktober 2023, 10:07:38Ich habe in Erinnerung, dass es da zwei Teile gibt, Teil A und Teil B. Einen Teil muss das Jobcenter mit dir besprechen (da steht auch nicht alles drin), den anderen Teil kann dein Hausarzt anfordern und dir dann in Kopie geben. Direkt zugesendet wird dir gar nichts von der DRV.

Den Kommentar hättest Dir echt sparen können, ich bin nicht erst seit gestern hier und das die DRV mir nichts zusenden darf, hatte ich er wähnt.

Zitat von: TripleH am 21. Oktober 2023, 14:34:38
ZitatDer TE sollte am besten seinen Vermittler dahingehend befragen.

Was meinst du was ich seit 2 Jahren tue?! Nur reagiert da keiner, ich weiß ja nicht mal ob ich inzwischen schon wieder nen neuen SB hab.

@Fettnäpfchen
Das Prozedere mach ich ja nicht zum erstenmal mit, das vor 2020 war glaub ich 2010, und das wurde damals in einem JC ca 100km weiter archiviert, denen schrieb ich dann und es wurde mir alles zugesenedet.... ich bekomm ja nicht mla die Info wo das Teil archiviert ist, das würde mir ja schon reichen.
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

Kopfbahnhof

Zitat von: Lockenstab am 21. Oktober 2023, 16:49:42Nur reagiert da keiner
Dann wäre mir das fast Egal.

Bei mir hatte damals die Knappschaft das Gutachten, auch erst auf Nachfrage zugesendet.
Allerdings hatte ich den Antrag auf EM Rente selber gestellt.

Aber auch im JC haben sie mir Einblick gewährt.

Notfalls mal Antrag auf Akteneinsicht stellen, da muss es ja zu finden sein.

TripleH

Zitat von: Fettnäpfchen am 21. Oktober 2023, 14:36:24es müsste wenn ich mich richtig erinnere auch in dem Anhang nachzulesen sein.
......


Das ist der Leitfaden für die Einschaltung des ÄD der BA. Das hat nichts mit der gutachterlichen Stellungnahme der DRV zu tun.


ZitatWas meinst du was ich seit 2 Jahren tue?! Nur reagiert da keiner, ich weiß ja nicht mal ob ich inzwischen schon wieder nen neuen SB hab.

Und wieso sprichst du nicht mal persönlich vor?

Fettnäpfchen

TripleH

Zitat von: TripleH am 21. Oktober 2023, 22:23:15Das ist der Leitfaden für die Einschaltung des ÄD der BA. Das hat nichts mit der gutachterlichen Stellungnahme der DRV zu tun.
Kannst du dann mal das was dafür zuständig ist als Link oder sonst wie einstellen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

TripleH

Was meinst du damit? Wie die gutachterliche Stellungnahme vom Jobcenter an die DRV anzufordern ist, steht in den Fachlichen Weisungen zum 44a. Es gibt keine gesetzliche Regelung, das Gutachten irgendwie dem Leistungsempfänger gegenüber zu eröffnen oder es ihm zu überlassen.

Lockenstab

Zitat von: TripleH am 22. Oktober 2023, 13:50:17Was meinst du damit? Wie die gutachterliche Stellungnahme vom Jobcenter an die DRV anzufordern ist, steht in den Fachlichen Weisungen zum 44a. Es gibt keine gesetzliche Regelung, das Gutachten irgendwie dem Leistungsempfänger gegenüber zu eröffnen oder es ihm zu überlassen.

Das Gutachten wurde ja dem JC noch vor Corona zugestellt, und ich möchten gerne wissen was da über mich drin steht. Es ist auch nicht das erste mal das ich vom JC aus da hin musste, und auf schriftliche anfrage bekam ich aus das Gutachten, warum das inzwischne ncihtmerh so ist ...keine ahnung. Aber da mir nicht wiklich jemand nen tipp geben kann werd ich wohl oder über an mein schreiben erinnern mit einer fristsetzung von 14 tagen andernfalls muss ich dann übers SG gehen... früher genügte ein anruf ...

und wozu soll ich da hin latschen um dann gesagt zu bekomm ...reichen sie eine schriftlichen antrag ein, zweizeiler genügt, mal abgesehen ohne Termin geht da nix, udn ich muss mir diese Fachidioten nicht wirklich antun wenn ich nicht muss.
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

TripleH

Dann viel Erfolg bei der Klage. Berichte bitte über den Ausgang.

Fettnäpfchen

TripleH

Zitat von: TripleH am 22. Oktober 2023, 13:50:17Es gibt keine gesetzliche Regelung, das Gutachten irgendwie dem Leistungsempfänger gegenüber zu eröffnen oder es ihm zu überlassen.
Warum bekommt man es dann vom JC wenn es vom JC in Auftrag gegeben wurde.
Steht auch in dem Leitfaden der ja deiner Meinung nach nicht für die RV gilt? was ja sein kann, aber es wurden persönliche schützenswerte Daten hergenommen um über die weitere "Laufbahn" schwerwiegende Entscheidungen zu treffen und zu "zementieren" und wenn etwas mit persönlichen Daten entschieden wird hat man doch ein Anrecht darauf dies einzusehen.
Also genau dass:
Zitat von: Lockenstab am 23. Oktober 2023, 07:58:20Das Gutachten wurde ja dem JC noch vor Corona zugestellt, und ich möchten gerne wissen was da über mich drin steht.

Lockenstab
Ich möchte wetten dass wenn du einen Antrag über die DSGVO § stellst sicher eine Antwort bekommen wirst, sei es beim JC oder bei der RV. Die Begründung zur Dateneinsicht muss halt nachvollziehbar sein.


Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Lockenstab

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. Oktober 2023, 17:12:25Lockenstab
Ich möchte wetten dass wenn du einen Antrag über die DSGVO § stellst sicher eine Antwort bekommen wirst, sei es beim JC oder bei der RV. Die Begründung zur Dateneinsicht muss halt nachvollziehbar sein.




Vielen Danke... allerdings weiß ich ja ned mal obs noch ein laufendes Verfahren ist, oder nicht... weil eigentlich gehen nur noch 3-6 Std. am Tag, und es klang damals von Arzt nicht so das der mir Vollzeit bescheinigen wird.

Zum besseren Verständnis:
Seit 2012 hab ich wieder in meinem Lehrbruf angefangen zu arbeiten, erst 1-2 Std darauß wurde ein Minnijob mit 5 Std/Wo., das wurde bis 2019 immer wieder aus gebaut, bis ich seit Sept. 19 eine TZ Stelle draus machen konnte mit 20 Std./Wo., Anfang 23 haben wir paar Std. gekürzt... ich bekomm seit her auch nix von wegen wir müssen reden usw.

Wenn der Arzt jetzt geschrieben hat, ja Fr. Lockenstab kann nur noch 3-6 std., wäre das JC ja gehalten das ich nen Antrag auf ERM stell oder? Weil es gibt keinen Grund mir das Gutachen vorzuenthalten bzw. desen Inhalt. oder versteh ich das grade nicht?!
meist ist alles eine Frage der Argumentation!

Fettnäpfchen

Lockenstab

Zitat von: Lockenstab am 24. Oktober 2023, 18:57:16Zum besseren Verständnis:
Seit 2012 hab ich wieder in
So aufgelistet kann ich mich daran erinnern, bloß die Namenszuteilung halt nicht ist aber ......

Zitat von: Lockenstab am 24. Oktober 2023, 18:57:16Wenn der Arzt jetzt geschrieben hat, ja Fr. Lockenstab kann nur noch 3-6 std., wäre das JC ja gehalten das ich nen Antrag auf ERM stell oder? Weil es gibt keinen Grund mir das Gutachen vorzuenthalten bzw. desen Inhalt. oder versteh ich das grade nicht?!
Meines Wissens nach unter drei Std. alles darüber ist normal dem SGB 2 zuzuordnen.

und ansonsten gehe ich davon aus das du ja den Inhalt kennen willst und den solltest du dann über die aufgezeigten Wege anfordern.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

jens123

Warum so kompliziert? Beantrage eine Akteneinsicht bei der DRV, dann müssen sie dir alles vorlegen und du kannst Kopien fordern, wovon du willst. Das berechtigte Interesse (Begründung) ergibt sich aus der laufenden Klärung.

Oder mache eine Datenauskunft nach DSGVO. Hierzu ist, anders also oben geschrieben, keinerlei Begründung erforderlich. Sie steht jedem zu, sie kann nicht versagt werden und muss sofort, aber spätestens innerhalb 4 Wochen erteilt werden. Ein weiterer Vorteil dieser Variante ist, dass eine Erstkopie immer kostenfrei sein muss. Anders als bei der Akteneinsicht. (Die Akteneinsicht und Datenauskunft sind rechtlich klar zu trennen, obwohl sie ähnliche Wirkungen entfalten.)

Ich habe selber eine Akteneinsicht bei der DRV nach einer Reha gemacht und kann das nur empfehlen. Hochinteressant! Was ein Gutachter über mich abgelassen hat, war spannend, dass das JC eine Woche vor mir durch FAX den Abschlussbescheid/das Ergebnis der Reha bekam auch.