Bürgergeld und Hausverkauf

Begonnen von Alex-Marco, 24. Oktober 2023, 09:06:07

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Alex-Marco

Hallo zusammen,

bin neu hier und habe direkt eine Frage. Lange Geschichte, kurz.
Mein Mann und ich sind beide krank, mein Mann seit 2016,ich "sammel" seit 2009 Krankheiten.
Beide mittlerweile ausgesteuert und seit 2021 in Hartz IV SGBB II. Mussten anfangs, trotz krankschreibung die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, abgelaufen jeweils zum 01.09.23.
Mein Mann, durch Gutachter der Agentur für Arbeit (keine pers. Vorstellung) vom 31.03-31.09.23
arbeitsunfähig geschrieben. Neu-Antrag mit pers. Begutachtung schon beantragt. Hintergrund: Klage gegen die DRV wegen EM abgewiesen, dank eines tollen Gutachters  :zensiert:  Er soll über die AfA in EM gehen. Ich hänge noch in der Klage mit der DRV. Nun unser Anliegen: Logischer Weise müssen und haben nun unser Haus verkauft, Übergabe ca. innerhalb der nächsten 2 Wochen. Ebenfalls Logisch, werden unsere Schulden unteranderem mit dem Kaufbetrag gezahlt, der noch nicht auf unserem Konto eingegangen ist. JC weiß noch nix, nur ungefähr. Meine Frage ist nun: Ablauf unseres Bewilligungszeitraum am 30.11.23. Was passiert mit dem Rest vom Kaufbetrag, der uns dann noch übrig bleibt? Ich habe vor, persönlich beim JC zu gehen. Ich weiß aber nicht, was ist unser Recht, wo dürfen die dran, sollte ich die Weiterbewilligung beantragen? Mein Kopf qualmt...
LG Alex

Vergessen... ich bin immer noch angestellt, mein AG lässt das erst mal so. Rechnet aber nicht mehr mit mir.
Hab noch gelesen, das der Verkauf von Eigentum, das erhaltene Geld, nicht als Einkommen zählt. Ist das korrekt? Auch beim Hausverkauf?

Sheherazade

Zitat von: Alex-Marco am 24. Oktober 2023, 09:06:07Hab noch gelesen, das der Verkauf von Eigentum, das erhaltene Geld, nicht als Einkommen zählt. Ist das korrekt? Auch beim Hausverkauf?

Ja, nennt man Vermögensumwandlung. Jetzt kommt es darauf an, wie viel nach Abzug der Verbindlichkeiten übrig bleibt vom Verkaufspreis (Stichwort Vermögensfreibetrag).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Alex-Marco

Zwischen 100.000 € und 110.000 € bleiben übrig. Davon werden ca. 45.000 € für unser nächstes Heim
(Wohnwagen) ausgegeben.

Sheherazade

Ich nehme an, ihr braucht dann kein Bürgergeld mehr, wenn ihr im Wohnwagen unterwegs seid? Oder wie sieht euer Plan für die Zeit nach 11/2023 (Ablauf des Bewilligungszeitraumes) aus?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Alex-Marco

#4
Wir wollten das Restgeld "sparen" um früher oder später wieder ein Grundstück zu kaufen. Wir haben gesundheitlich noch soviel offen, und müssen warten, bis das alles abgeklärt ist. Wenn alles mal abgeschlossen ist, wollten wir dann schauen, wo in Deutschland, wir uns dann wieder Niederlassen. Um dann wieder neu anzufangen.
Wir warten darauf, das unsere EM`s durch sind, diese Übergangszeit müsste dann überbrückt werden.

Sheherazade

Dann wären die Vermögensfreibeträge (die ich leider gerade nicht weiß, weil mit dem Bürgergeld vieles neu ist) für euch interessant zum Rechnen. Vielleicht kann einer der anderen User da mal aushelfen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Alex-Marco

Das hab ich gelesen:
"Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf in der Karenzzeit das Ersparte behalten. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15.000 Euro. Wer zwischen 520 und 1.000 Euro verdient, kann jetzt mehr von seinem Einkommen behalten.01.01.2023"

Eine wirklich doofe Frage zwischendurch.
Da wir beide arbeitsunfähig sind, ist es Bürgergeld oder Grundsicherung? Auf den Schreiben steht z.B. "Änderungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts"
Und im Satz dann: "Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) werden für die Zeit....."

Ich habe soviel Papierkram um die Ohren, das ich total das Brett vorm Kopf habe. :wand:

Sheherazade

Solange ihr "nur" arbeitsunfähig seid, bleibt es beim Bürgergeld nach SGB2.

Ich habe gerade erst gesehen, dass der Ratgeber Vermögen aktualisiert wurde. Die Karenzzeit gilt nur für Erstantragsteller, das seid ihr ja nicht, wenn ihr schon im Bezug seid. Guck mal hier rein und lies dich da durch. https://hartz.info/index.php/topic,25.0.html#new
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Alex-Marco

Danke, das hatte ich fast gedacht. Weiß nur gerade nicht was ich machen soll...

-Wie muss eine Umverteilung gemacht werden? Sohn geht nicht, da Bafög.
-Was passiert, wenn ich die Leistungen auslaufen lasse? Das JC hat dann doch bestimmt Fragen, oder.
-Aber was passiert dann mit der Begutachtung meines Mannes, fällt die dann auch weg? Oder hat das Eine
 mit dem Anderen nichts zu tun?
-Der Nachweis zum Kauf des Wohnwagens, fällt der dann unter verschleudern des Geldes? Sollte ich die
 Weiterbewilligung einreichen......

 :wand:  :wand:  :wand:  :wand:


Tini911

ein KFZ pro Person ab 15 Jahren (Auto, Motorrad) bis zu einem Verkehrswert i.H.v. 7.500€, Alles andere zählt als Vermögen

Alex-Marco

Ein KFZ haben wir, und auch angegeben. Oder was meinst du?

Sheherazade

Das Wohnmobil mit einem Wert von ca. 45.000€ ist gemeint.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Alex-Marco

Entschuldigt bitte, hab ja gesagt, ich hab zur Zeit schwer ein Brett vorm Kopp  :wand:
Also wäre das Wohnmobil, mit ca. 45.000, zu groß/teuer für das JC?

Ich bitte wirklich meine Begriffsschwierigkeit zu entschuldigen, war früher nicht so, hab ich einer Krankheit und dem Stress mit sämtlichen Ämtern zu verdanken  :scratch:

Tini911

Ja das ist definitiv zu viel, denn von 45000 Euro könntest du/ ihr erstmal eine ganze Weile lang leben und dann sind ja noch weitere 100.000 - 110.000 Euro vorhanden

Alex-Marco

#14
Hab ich ehrlich gesagt, gar nicht bedacht. Hab gerade nachgelesen, das dann eine Veränderungsmitteilung angebracht ist.
Würde ich dann online machen, unter "Veränderung der Vermögensverhältnisse"? 
Wie sieht das denn dann bei meinem Mann aus, läuft der Antrag über die persönliche Begutachtung weiter oder wird das dann eingestellt?