Funktionstraining mit eigener Zuzahlung - Rechnungspflicht

Begonnen von Sophiagirl, 24. Oktober 2023, 21:01:08

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Sophiagirl

Moin liebe Leute,

ich mache derzeit Reha-Sport Funktionstraining im Wasser, hierbei muss man wöchentlich ca. 14 Euro zuzahlen. Weil die Krankenkasse nur 20 min zahlt, die aber 30 min machen.

Da es hier auch keine andere Möglichkeit dazu gibt, haben die Monopol Stellung.

Aber die wollen für die Zuzahlungen nun keine Rechnung ausstellen. Diese bräuchte ich aber um das mit dem fond sexuellen Missbrauch abrechnen zu können.

Dürfen diese Institutionen dies verweigern? Zumal Sie es auch nur mit Einzugsermächtigung machen. Ich habe bereits gedroht, diese zu widerrufen. Denn müssten Sie ja eine Rechnung schreiben, um es abrechnen zu können.

Liebe Grüße

Milla

Eine Einzugsermächtigung ist als Zahlungsnachweis ebenfalls gültig. Das kannst du über deine Kontoauszüge nachweisen. Dazu braucht es keine Rechnung.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

september23

Zitat von: Sylvergirl am 24. Oktober 2023, 21:01:08Moin liebe Leute,

ich mache derzeit Reha-Sport Funktionstraining im Wasser, hierbei muss man wöchentlich ca. 14 Euro zuzahlen. Weil die Krankenkasse nur 20 min zahlt, die aber 30 min machen.

Da es hier auch keine andere Möglichkeit dazu gibt, haben die Monopol Stellung.

Aber die wollen für die Zuzahlungen nun keine Rechnung ausstellen. Diese bräuchte ich aber um das mit dem fond sexuellen Missbrauch abrechnen zu können.

Dürfen diese Institutionen dies verweigern? Zumal Sie es auch nur mit Einzugsermächtigung machen. Ich habe bereits gedroht, diese zu widerrufen. Denn müssten Sie ja eine Rechnung schreiben, um es abrechnen zu können.

Liebe Grüße
Eigentlich ist das eine Sache, die Du mit der KK klären müsstest. Denn auf die Schnelle gefunden
"Rehabilitationssport steht Ihnen als Patient zu, es handelt sich hierbei um eine zuzahlungsfreie Sachleistung, welche von der Krankenkasse übernommen werden muss."
und
Darüber hinaus ist gesetzlich geregelt, dass die Dauer der Maßnahme nicht mehr eingeschränkt werden darf und die finanzielle Unterstützung solange gegeben ist, wie der Rehabilitationssport erforderlich ist. Hierbei orientiert sich die Krankenkasse an Richtwerten, die in der Regel die geeignete Dauer festlegen, um das Ziel der rehasportlichen Maßnahmen zu erreichen. ..."
sowie
"Die gesetzliche Krankenversicherung (nach § 40 SGB V) genehmigt die Dauer des Rehabilitationssports danach, wie diese im Einzelfall notwendig, geeignet und wirtschaftlich ist. Die Richtwerte liegen bei 50 Übungseinheiten, welche auf 18 Monate verteilt werden. Bei Erkrankungen oder Behinderungen mit starker Beeinträchtigung oder mit Notwendigkeit komplexerer Übungen, erhöhen sich diese Werte auf 120 Einheiten in 36 Monaten. "

Davon, dass die KK zeitliche Fristen hat und nur 20 min zahlt, findet man nichts. Das wäre auch komisch, denn so ziemlich alles, was in der GKV abgerechnet wird, geht über eine bestimmte Gebührenordnung, die festgelegt ist.
Wenn der Träger für diese Art REHA 30 min machen möchte, schön, wenn die Gebühr nun mal 20 min vorsieht, darf er hierfür keine Zuzahlung verlangen.

Ansonsten siehe Vorpost.




Sheherazade

Zitat von: Sylvergirl am 24. Oktober 2023, 21:01:08ich mache derzeit Reha-Sport Funktionstraining im Wasser, hierbei muss man wöchentlich ca. 14 Euro zuzahlen. Weil die Krankenkasse nur 20 min zahlt, die aber 30 min machen.

Hat man dich über die Alternative aufgeklärt, dass du, wenn du die Zuzahlung nicht leisten willst, das Becken auch nach 20 Minuten verlassen kannst?

Mal davon abgesehen, finde ich 20 Minuten recht wenig. Vor Corona waren es noch 30 Minuten wöchentlich mit "zuzahlungspflichtiger Aufstockung" auf 45 Minuten. Und 14€ wöchentlich habe ich auch nicht dazu gezahlt, da waren es nur 20€ auf die gesamte Verordnung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sophiagirl

Moin @ all,

Nein, es gibt keine Möglichkeit eher zu gehen. Es ist gewesen nachdem Motto friss oder stirb.

Dann Frage ich nochmal bei der KK.

Und der Fond macht es definitiv nicht ohne Rechnung. Hab ich nach gefragt. Die Aussage zur Rechnung war wir können ja nicht für alle eine schreiben.

Naja sorry ihr möchtet von mir zusätzlich Geld haben, dann finde ich schon ich hab darauf Anrecht. Antwort weiter war ein klares nein.

Aber ich Frage bei der KK nach.

Liebe Grüße

Ottokar

Auf welcher Basis werden diese 10 Minuten bezahlt? Gibt es einen Vertrag, oder sagen die einfach "ich bekommen von ihnen xxx Euro"?
Wenn hier Geld ohne Rechnung oder zumindest Quittung gefordert wird, ist das schlicht rechtswidrig und ein Fall für's Finanzamt, Abteilung Steuerhinterziehung.
Der KK ist das schietegal.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sophiagirl

Zitat von: Ottokar am 25. Oktober 2023, 12:44:46Auf welcher Basis werden diese 10 Minuten bezahlt? Gibt es einen Vertrag, oder sagen die einfach "ich bekommen von ihnen xxx Euro"?
Wenn hier Geld ohne Rechnung oder zumindest Quittung gefordert wird, ist das schlicht rechtswidrig und ein Fall für's Finanzamt, Abteilung Steuerhinterziehung.
Der KK ist das schietegal.

Ottokar, man bekommt einen Zettel da steht es drauf. Und das es nur mit Einzugsermächtigung gehen würde.

Also quasi ich bekomme bin ihnen xx Euro korrekt.

Also das sie Quittungen ausstellen müssten hab ich schon in Erfahrung gebracht.  :weisnich:

Also soll ich Mal beim Finanzamt nach Haken?

september23

Zitat von: Sylvergirl am 25. Oktober 2023, 14:35:57Ottokar, man bekommt einen Zettel da steht es drauf. Und das es nur mit Einzugsermächtigung gehen würde.
was genau steht da drauf?

Zitat von: Sylvergirl am 25. Oktober 2023, 14:35:57Also quasi ich bekomme bin ihnen xx Euro korrekt.
Das könnte die Rechnung sein. Da wird ja nicht auf einem leeren Blatt nur eine Summe stehen, sondern eine Leistung und wofür eine Zuzahlung abgebucht wird

Zitat von: Sylvergirl am 25. Oktober 2023, 14:35:57Also das sie Quittungen ausstellen müssten hab ich schon in Erfahrung gebracht.  :weisnich:
Eine Quittung bekommt man bei Barzahlung. Ansonsten hat man eine Rechnung und auf dieser Grundlage wird abgebucht. Das sollte alles auf dem "Zettel" stehen.


Sophiagirl

Moin,

Auf dem Zettel steht wie man sich zu verhalten hat, wo man mit Schuhen gehen darf und das der Platz wenn man 2 Mal unentschuldigt fehlt, weg ist. Und das für Urlaub maximal 3 Mal frei gehalten wird. Wenn es länger wird und man den Platz behalten möchte, dass man den dann komplett kaufen muss.

Und dann steht da im Nachsatz das man zu zahlen muss.

Das ist eigentlich nur ein Info Blatt.

Und definitiv keine Rechnung oder ähnliches.

Ich werde am Montag nochmal nachhaken. Ansonsten sagte man mir ich sollte das Finanzamt Mal drüber schauen lassen.

Ich weiß nur von anderen das die abbuchen wann und wie sie wollen und auch was wie viel. Von mitunter 0,80 Cent bis 300 Euro und mal 5 Abbuchungen hintereinander und dann wieder drei die zurück gebucht worden, hab ich dort alles schon gehört.

Betrifft aber auch nur den reha schwimm Bereich. Bei allen anderen weiß ich bekommt man eine Rechnung, um Beispiel Physiotherapie, da ist das nämlich gar kein Problem.

LG

Sheherazade

Läuft das direkt über die Physiopraxis oder über die Rheumaliga e.V.? Wenn ich das richtig gelesen habe, arbeitet die Physiopraxis für das Funktionstraining Wasser mit der Rheumaliga zusammen. Und die wollen immer eine Zuzahlung, wenn man nicht im Verein ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Ottokar

Zitat von: september23 am 25. Oktober 2023, 23:36:04Das könnte die Rechnung sein.
Weder ein Infoblatt noch der Buchungstext einer Lastschrift können eine Rechnung sein.
U.a. das Umsatzsteuerrecht sieht eine Reihe von Mindestanforderungen für Rechnungen vor:
https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/rechnungen-richtig-fakturieren/pflichtangaben-von-rechnungen_186_93940.html

Zitat von: september23 am 25. Oktober 2023, 23:36:04Eine Quittung bekommt man bei Barzahlung.
Eine Quittung ist ein Beleg dafür, dass man etwas erhalten hat, das muss kein Bargeld sein.


Zitat von: Sylvergirl am 25. Oktober 2023, 14:35:57Ottokar, man bekommt einen Zettel da steht es drauf. Und das es nur mit Einzugsermächtigung gehen würde.
Also musst du ja eine zweckgebundene SEPA-Lastschriftermächtigung unterzeichnet haben.
Abgesehen davon müssen sich die Kosten ja aus irgendetwas ergeben, einem Vertrag, einer Preisliste o.ä.
Tatsächlicherweise sind heilberufliche Leistungen nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, weshalb nach UStG keine Pflicht zur Rechnungserstellung besteht.
Aber du hast das Recht, nach Abschluss der Behandlung eine Kostenaufstellung zu fordern, kein seriöses Unternehmen wird das verweigern.
Außerdem solltest du dann auch bei deiner Bank das SEPA-Mandat widerrufen.
Was die Erstattung aus dem Fond betrifft, können die diese nicht von einer Rechnung abhängig machen, zu deren Ausstellung keine gesetzliche Pflicht besteht. Hier muss regelmäßig der Nachweis der entstandenen Kosten reichen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Sylvergirl am 24. Oktober 2023, 21:01:08Aber die wollen für die Zuzahlungen nun keine Rechnung ausstellen
Eine Rechnung ist ja eigentlich Usus außer die Rechnen mit einem anderen Träger ab. Ich bekomme ja auch eine Rechnung/Quittung von meiner Apo für eine Zuzahlung für meine Akten.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.