kann aufgrund der weiten Entfernung nicht mehr der Arbeit nachkommen

Begonnen von Sanson6, 21. Oktober 2023, 18:36:55

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Kopfbahnhof

Zitat von: Sanson6 am 25. Oktober 2023, 14:36:05Bescheid vom Jobcenter erhielt das die Rentenbeiträge und Krankenkassen Beiträge eingestellt wurden
Rente zahlt das JC eh nicht und KK wird mit Einstellung der Leistungen Automatisch nichts mehr gezahlt.

Zitat von: Sanson6 am 25. Oktober 2023, 14:36:05BEDARF es wirklich einen ARBEITSVERTRAG??
Hier NICHT, der Bekannte muss mit dir keinen Arbeitsvertrag machen, wofür denn?

Er gibt dir lediglich einen Teil von seinem Pflegegeld, für deine Hilfe.

Wenn schon kein Geld ab Oktober oder November, dann mach was in Antwort 12 steht.
Ganz schnell :smile:

Zitat von: Sanson6 am 21. Oktober 2023, 18:36:55Mein Besuch beim Anwalt war fast umsonst. Wird erst tätig wenn das Bürgergeld nicht mehr fließt
Geh evtl. noch mal hin, mit dem Bescheid vom JC.
Nicht erst Warten bis kein Geld mehr kommt, steht ja schon im Bescheid dabei ab wann Einstellung der Leistungen.

Was hier, wenn es so ist, vom JC eine Frechheit ist.

september23

Zitat von: Kopfbahnhof am 25. Oktober 2023, 17:49:02Was hier, wenn es so ist, vom JC eine Frechheit ist.
Klingt rechtswidrig, andererseits kann man schlecht wissen, welche Aussagen dem JC gegenüber gemacht wurden und was eingereicht wurde. Denn, nichts für Ungut, in den diversen teils kryptischen Schilderungen wird es hier auch etwas chaotisch und schwer verständlich, was Sache ist.

Wenn man von "Kann die Arbeit nicht mehr machen" spricht, schafft man unnötige Missverständnisse.
Ja. Pflege ist Arbeit. Aber mit dem Begriff Arbeit ist nun mal was anderes verbunden.

Eventuell liegen auch keine Unterlagen der Pflegekasse des Betreffenden vor, in der man als Pflegeperson eingetragen ist.

Bekommt man von einer Person, die Pflegegeld bezieht Geld, weil man ihr hilft, wird dieses Geld nicht automatisch zu Pflegegeld, das nicht angerechnet werden darf.

Mal zu einer Beratungsstelle gehen und die Unterlagen, die man vorliegen hat und eingereicht hat, prüfen?

 

Jimmy Neutron

Zitat von: Sanson6 am 25. Oktober 2023, 14:36:05ückblick:
Guter Bekannter (Grundsicherung Empfänger) hat seit 08/2023 Pflegestufe 2 und erhält 316 € im Monat.
Davon gibt er mir 250 € ab weil ich ihn pflege. Ich kann aufgrund der langen Wegstrecke (knapp 4 Stunden Bahn/Bus) nicht jeden
Tag bei ihm sein- daher nur 250 €
Belege über Auszahlung wurden den JC vorgelegt.
Darauf verlangten Sie einen Arbeitsvertrag und stellten meine Leistungen ein bis ich diesen vorlege.
BEDARF es wirklich einen ARBEITSVERTRAG??
Hier konnte ich in den Antworten ein klares NEIN lesen!

Ich befürchte, dass anhand dieser neuen Informationen das Jobcenter das Pflegegeld zurecht als Einkommen anrechnet. Bei einem "gutem Bekannten" dürfte die sittliche Verpflichtung zur Pflege fehlen. Erst recht, wenn man es als "Arbeit" gegenüber dem JC bezeichnet.

Ottokar

@Sanson6
Also schreibst du hier auch unter vegi2023?

Zitat von: september23 am 25. Oktober 2023, 23:42:38Bekommt man von einer Person, die Pflegegeld bezieht Geld, weil man ihr hilft, wird dieses Geld nicht automatisch zu Pflegegeld, das nicht angerechnet werden darf.
Doch, im Normalfall ist das so. Auch im SGB II, dort geregelt in § 1 Abs. 1 Nr. 4 Bürgergeld-Verordnung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


september23

Zitat von: Ottokar am 26. Oktober 2023, 15:13:59@Sanson6
Also schreibst du hier auch unter vegi2023?

Zitat von: september23 am 25. Oktober 2023, 23:42:38Bekommt man von einer Person, die Pflegegeld bezieht Geld, weil man ihr hilft, wird dieses Geld nicht automatisch zu Pflegegeld, das nicht angerechnet werden darf.
Doch, im Normalfall ist das so. Auch im SGB II, dort geregelt in § 1 Abs. 1 Nr. 4 Bürgergeld-Verordnung.
Ok, danke. Muss der Betreffende denn nicht der Pflegekasse gemeldet sein?

Kopfbahnhof

Zitat von: september23 am 25. Oktober 2023, 23:42:38in der man als Pflegeperson eingetragen ist
Vermutlich ist es hier eine Art Nachbarschaftshilfe, keine richtige Pflege und Arbeit an sich.

Da kann der Betroffene das Geld an verschiedene Helfer verteilen.

Zitat von: september23 am 25. Oktober 2023, 23:42:38in den diversen teils kryptischen Schilderungen wird es hier auch etwas chaotisch und schwer verständlich, was Sache ist.
Korrekt :smile:

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Sanson6

Ja :wand:  durch meine Ausdrucksweise Minijob habe ich mir selbst ins Fleisch geschnitten.
Pflege ist für mich ein harter Job.
Hätte ich sollen schreiben, ich geh dort zum Kaffeekränzchen?  :coffee:
Er ist mehr als ein guter Bekannter, er ist der Pate meines Kindes.
Schlimm finde ich, dass ich jetzt auch das Pflegegeld gestrichen bekam für meine Mutter, weil keine Beiträge mehr an die KV Versicherung gezahlt werden.
Ich glaube ich komme nicht um eine Gerichtsverhandlung rum, wo geklärt wird ob und wieviel Geld angerechnet werden darf!



Zitat von: september23 am 25. Oktober 2023, 23:42:38Denn, nichts für Ungut, in den diversen teils kryptischen Schilderungen wird es hier auch etwas chaotisch und schwer verständlich, was Sache ist.
Das mit dem Pflegegeld ist verwirrend, was ich gerade bitterböse zu spüren bekomme!

Sanson6

JC hat mir EK-Nachweis zum ausfüllen geschickt.
Da steht Zeug drauf, wie wenn ich in einer Firma angestellt wäre.
Wenn ich das ausfüllen lasse vom meinem Bekannten, bescheinige ich dann doch Einkommen und reite mich noch weiter rein?

Ein Begleitschreiben ist ebenso dabei, dass ich zur Zeit Leistungen beziehe. Da ist eine infame Lüge!Keinen Cent habe ich im November bekommen

Sheherazade

Zitat von: Sanson6 am 02. November 2023, 06:26:22JC hat mir EK-Nachweis zum ausfüllen geschickt.
Da steht Zeug drauf, wie wenn ich in einer Firma angestellt wäre.

Ja, weil du die Pflegetätigkeit als Minijob angegeben hast.

ZitatEin Begleitschreiben ist ebenso dabei, dass ich zur Zeit Leistungen beziehe. Da ist eine infame Lüge!Keinen Cent habe ich im November bekommen

Auch, wenn man dir die Leistung bis zur Klärung vorübergehend eingestellt hat, bist du immer noch im Leistungsbezug, da ist nichts gelogen.

ZitatPflege ist für mich ein harter Job.
Hätte ich sollen schreiben, ich geh dort zum Kaffeekränzchen?

Nö, private Pflegetätigkeit hätte gereicht.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sanson6

Zitat von: Sheherazade am 02. November 2023, 09:30:28Nö, private Pflegetätigkeit hätte gereicht.

Habe die Private Pflege bei meiner Mutter auch als Minijob angegeben-und nichts ist passiert!

Tätigkeit gleich Job? Für mich schon!

Ich werde einfach meine Mutter und meinen Bekannten nicht mehr pflegen!
Ich überlasse die ihrem Schicksal und gehe Vollzeit arbeiten, am besten als Raumpflegerin in einer Leichenhalle dann hat das JC seine Ruhe vor mir.

KEIN WUNDER, dass freiwillige Helfer und sozial engagierte Menschen am aussterben sind!!

Fettnäpfchen

Sanson6

Zitat von: Sanson6 am 02. November 2023, 18:34:32Ich werde einfach meine Mutter und meinen Bekannten nicht mehr pflegen!
Ich überlasse die ihrem Schicksal und gehe Vollzeit arbeiten, am besten als Raumpflegerin in einer Leichenhalle dann hat das JC seine Ruhe vor mir.
Wenn du nicht geeignet bist oder es zu viel Belastung ist könnte ich das nachvollziehen aber mit dem Text machst du dich lächerlich
und deine freiwillige Hilfetätigkeit ist wohl nur um an ein mehr von Geld zu kommen.
Du kannst doch die Fakten schreiben ist sowieso egal und anonym bist du hier auch.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

september23

Zitat von: Sanson6 am 02. November 2023, 18:34:32KEIN WUNDER, dass freiwillige Helfer und sozial engagierte Menschen am aussterben sind!!

Du ärgerst Dich über Dich selbst und wirst ungerecht bis -mit Verlaub- trotzig.

Du allein hast etwas falsch angegeben, das mag beim ersten Mal nicht aufgefallen sein.

Nun wurde der angebliche Minijob eben so behandelt.

Nicht jede Tätigkeit ist ein ,,Job". Auch wenn jede Tätigkeit natürlich Arbeit MACHT.

Korrigiere das beim Amt indem Du schlicht Deine missverständliche Angabe klar stellst. Aber nicht mit ,,alle anderen sind schuld oder blöd", sondern ,,ich hab irrtümlich was falsch angegeben".

Und wie schon genannt, lass Deinen Arzt was ausstellen, dass Du die Pflege des Bekannten, zu dem Du ja 1-2 Stunden fahren musst, nicht mehr machen kannst.

Der wird schon nicht ,,seinem Schicksal überlassen".

Erstens willst Du ihn doch abgeben und zweitens kommt er auch bislang an 4 Tagen der Woche ohne Dich zurecht.