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Wie lange Zeit darf sich der Datenschutzmensch beim Jobcenter lassen?

Begonnen von kopfhoch, 30. Oktober 2023, 10:59:30

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kopfhoch

Guten! Wie lange darf sich der Datenschutzmensch nach meiner schriftlichen Anfrage Zeit lassen? Max. zwei Wochen und dann gehe ich sofort zum Landesdatenschutzbeauftragten oder das Kundenreaktionsmanagement?

Jimmy Neutron


kopfhoch

Ich möchte lediglich mein Benutzeraccount jobcenter.digital löschen lassen. Da es freiwillig ist, sollte das kein Ding sein.

kopfhoch

Oder ich logge mich einfach nicht mehr ein. Dort brauche ich auch nichts.

Rotti

Zitat von: kopfhoch am 31. Oktober 2023, 11:08:04Oder ich logge mich einfach nicht mehr ein. Dort brauche ich auch nichts.
kann man das nicht, auch wenn eingeloggt beantragen, dass es gelöscht wird, auch dann bleibt es ja noch eine Zeitlang aktiv um deine Mails abrufen zu können.
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Hary

Jetzt stellt sich aber die Frage, ob hier wirklich ein Problem mit dem Datenschutz besteht. Es werden keine Informationen an irgendwem übermittelt, es werden keine zusätzlichen persönlichen Daten verarbeitet. Im Webinterface werden die ohnehin relevanten Daten nur angezeigt auf Wunsch des Nutzers. Von daher sehe ich hier eigentlich keinen Ansatz für einen Datenschutz verstoß.

kopfhoch

Hi, ich spach mit dem Datenschutzbeauftragten des Jobcenters. Mein Sachbearbeiter will keinesfalls das Konto löschen, um so besser in Kontakt mit mir zu bleiben. Auf meine übliche E-Mail-Adresse darf der SB nicht antworten, hieß es.
Kann man da rechtlich etwas bewerkstelligen?
Es gibt doch keine Pflicht sich dort einzuloggen?