Kindergeldnachzahlung

Begonnen von Lema33, 31. Oktober 2023, 13:40:22

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Lema33

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage. Ich musste durch meine Elternzeit Bürgergeld beantragen, da UVG Kindergeld und Elterngeld allein nicht ausreichen. Nun ist es so, dass die Familienkasse fast 4 Monate gebraucht hat um das Kindergeld zu bewilligen und mir eine Nachzahlung von 1250€ zahlt. Das Jobcenter meinte zu mir, dass sie diese Nachzahlung als Einkommen anrechnen müssen und somit nicht mal sicher ist ob für Oktober etwas zusammen kommt. Da ich mir aber von meinen Eltern Geld ausleihen musste um Miete etc für diesen Monat zu zahlen, kann ich die Nachzahlung nicht einbehalten, sondern muss es meinen Eltern zurückzahlen. Gibt es eine Möglichkeit, dass das Jobcenter unter diesen Umständen die Nachzahlung nicht anrechnet?
Ist leider schon traurig genug, dass mir als alleinerziehende Mama das Geld der Erstausstattung verweigert wurde wegen vorherigem ,,zu hohen" Einkommen und die Ämter es einem nicht leicht machen.


Danke schonmal für die Rückmeldungen

september23

Zitat von: Lema33 am 31. Oktober 2023, 13:40:22Ist leider schon traurig genug, dass mir als alleinerziehende Mama das Geld der Erstausstattung verweigert wurde wegen vorherigem ,,zu hohen" Einkommen und die Ämter es einem nicht leicht machen.
Danke schonmal für die Rückmeldungen
Eine Rückmeldung ist, dass es besser ist, ein eigenes Thema zu eröffnen. Schon allein, weil niemand unter der Überschrift Deine Frage vermuten wird und eventuell erst gar nicht den Thread aufruft.

Das zweite, da geb ich Dir recht. Traurig. Aber genauso traurig, dass offenbar der Vater des Kindes nicht zahlt oder nicht zahlen kann.

Zur Frage selbst: Gibt es einen Darlehensvertrag mit den Eltern mit Frist zur Rückzahlung?

Ottokar

Das Kindergeld ist im SGB II Einkommen, die Nachzahlung wird gemäß § 11 Abs. 3 SGB II auf 6 Monate verteilt angerechnet.
Wurde denn bisher Bürgergeld ohne Kindergeld als Einkommen bewilligt?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Lema33

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage. Ich musste durch meine Elternzeit Bürgergeld beantragen, da UVG Kindergeld und Elterngeld allein nicht ausreichen. Nun ist es so, dass die Familienkasse fast 4 Monate gebraucht hat um das Kindergeld zu bewilligen und mir eine Nachzahlung von 1250€ zahlt. Das Jobcenter meinte zu mir, dass sie diese Nachzahlung als Einkommen anrechnen müssen und somit nicht mal sicher ist ob für Oktober etwas zusammen kommt. Da ich mir aber von meinen Eltern Geld ausleihen musste um Miete etc für diesen Monat zu zahlen, kann ich die Nachzahlung nicht einbehalten, sondern muss es meinen Eltern zurückzahlen. Gibt es eine Möglichkeit, dass das Jobcenter unter diesen Umständen die Nachzahlung nicht anrechnet? Bisher wurden keine Leistungen von Jobcenter gezahlt Erstantrag wurde am 17.10.2023 gestellt.
Ist leider schon traurig genug, dass mir als alleinerziehende Mama das Geld der Erstausstattung verweigert wurde wegen vorherigem ,,zu hohen" Einkommen und die Ämter es einem nicht leicht machen.


Danke schonmal für die Rückmeldungen

Fettnäpfchen

Lema33

Warum machst du ein neues Thema dazu auf.
Ottokar hat es dir doch am 01.11 https://hartz.info/index.php?msg=1591054 beantwortet?

Zitat von: Lema33 am 06. November 2023, 13:12:19Ist leider schon traurig genug, dass mir als alleinerziehende Mama das Geld der Erstausstattung verweigert wurde wegen vorherigem ,,zu hohen" Einkommen und die Ämter es einem nicht leicht machen.
das wäre aber mehr Auskünfte wert denn eine Erstausstattung ist bedarfsbezogen und nicht zeit bezogen.
Was vorher war also zu hohes Einkommen
und
was jetzt ist  also der Bedarf.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Lema33

Zitat von: Ottokar am 01. November 2023, 19:28:32Das Kindergeld ist im SGB II Einkommen, die Nachzahlung wird gemäß § 11 Abs. 3 SGB II auf 6 Monate verteilt angerechnet.
Wurde denn bisher Bürgergeld ohne Kindergeld als Einkommen bewilligt?
Zitat von: Ottokar am 01. November 2023, 19:28:32Das Kindergeld ist im SGB II Einkommen, die Nachzahlung wird gemäß § 11 Abs. 3 SGB II auf 6 Monate verteilt angerechnet.
Wurde denn bisher Bürgergeld ohne Kindergeld als Einkommen bewilligt?



Bisher nicht. Habe Mitte Oktober den Erstantrag gestellt. Das Kindergeld wurde Ende Oktober bewilligt das Bürgergeld bisher noch nicht. Habe bis zur Schwangerschaft auch gearbeitet und noch kein Bürgergeld oder sonstiges beantragt.

Lema33

Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2023, 13:45:39Lema33

Warum machst du ein neues Thema dazu auf.
Ottokar hat es dir doch am 01.11 https://hartz.info/index.php?msg=1591054 beantwortet?

Zitat von: Lema33 am 06. November 2023, 13:12:19Ist leider schon traurig genug, dass mir als alleinerziehende Mama das Geld der Erstausstattung verweigert wurde wegen vorherigem ,,zu hohen" Einkommen und die Ämter es einem nicht leicht machen.
das wäre aber mehr Auskünfte wert denn eine Erstausstattung ist bedarfsbezogen und nicht zeit bezogen.
Was vorher war also zu hohes Einkommen
und
was jetzt ist  also der Bedarf.

MfG FN


Wurde mir so geraten. Ich bin neu hier auf der Plattform und kenne mich nicht so gut aus daher bitte ich um Entschuldigung.
Habe vor der Schwangerschaft normal gearbeitet danach in Beschäftigungsverbot und Mutterschutz sprich Geld vom Arbeitgeber bis Ende des Mutterschutzes bekommen. Bürgergeld etc. Wurden davor noch nicht beantragt.
Die Erstausstattung wurde mir wegen zu hohem vorherigen Einkommen nicht gezahlt. Aktuell komme ich nicht ansatzweise an mein Gehalt. Es sind bisher nur UVG, Elterngeld und Kindergeld bewilligt.

september23

Zitat von: Lema33 am 06. November 2023, 14:44:32Habe vor der Schwangerschaft normal gearbeitet danach in Beschäftigungsverbot und Mutterschutz sprich Geld vom Arbeitgeber bis Ende des Mutterschutzes bekommen. Bürgergeld etc. Wurden davor noch nicht beantragt.
Die Erstausstattung wurde mir wegen zu hohem vorherigen Einkommen nicht gezahlt.
Wenn Du ein Beschäftigungsverbot hattest, hast Du Dein Gehalt weitergezahlt bekommen. Daher ist Dein Einkommen nicht "vorher" zu hoch gewesen, sondern während der Schwangerschaft. Du warst schlicht nicht bedürftig.

Da man nur alleinerziehend ist/wird, nicht aber allein schwanger wird, wäre neben Deinem Gehalt/Zahlung bei BV auch der Vater des Kindes heranzuziehen gewesen. So wie jetzt auch, theoretisch.

Zitat von: Lema33 am 06. November 2023, 14:44:32Aktuell komme ich nicht ansatzweise an mein Gehalt. Es sind bisher nur UVG, Elterngeld und Kindergeld bewilligt.
Deswegen bekommst Du auch jetzt Bürgergeld.

Sophiagirl

Moin,

Wurde das Kindergeld vorher mit ausgezahlt? Bei mir hatte das jc alles ausgezahlt und danach das Kindergeld logischerweise wieder raus gerechnet weil es schon gezahlt war.

Ist das laut deinem Bescheid evtl euch so?

LG

Sheherazade

Zitat von: Sylvergirl am 06. November 2023, 20:56:16Wurde das Kindergeld vorher mit ausgezahlt?

Die TE hat ihren Erstantrag auf Bürgergeld für ab Oktober gestellt, also vorher kein Bürgergeld bezogen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Lema33

Zitat von: Lema33 am 06. November 2023, 14:44:32Bürgergeld etc. Wurden davor noch nicht beantragt.
Die Erstausstattung wurde mir wegen zu hohem vorherigen Einkommen nicht gezahlt. Aktuell komme ich nicht ansatzweise an mein Gehalt. Es sind bisher nur UVG, Elterngeld und Kindergeld bewilligt.
Dann frage ich andersrum. Hast du vor Antrag auf BG die Erstausstattung beantragt oder ab Antragstellung?

Zitat von: Lema33 am 06. November 2023, 14:44:32Wurde mir so geraten.
schlechter Ratschlag
und soweit ich mich erinnere steht das auch in den Nutzungsbedingungen das man im selben Thema weiterschreiben soll.
 
MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Lema33

Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2023, 13:56:16Lema33

Zitat von: Lema33 am 06. November 2023, 14:44:32Bürgergeld etc. Wurden davor noch nicht beantragt.
Die Erstausstattung wurde mir wegen zu hohem vorherigen Einkommen nicht gezahlt. Aktuell komme ich nicht ansatzweise an mein Gehalt. Es sind bisher nur UVG, Elterngeld und Kindergeld bewilligt.
Dann frage ich andersrum. Hast du vor Antrag auf BG die Erstausstattung beantragt oder ab Antragstellung?

Zitat von: Lema33 am 06. November 2023, 14:44:32Wurde mir so geraten.
schlechter Ratschlag
und soweit ich mich erinnere steht das auch in den Nutzungsbedingungen das man im selben Thema weiterschreiben soll.
 
MfG FN


Das hatte ich noch in der Schwangerschaft angefragt.

Mir wurde nun von bekannten gesagt, dass das JC nicht die ganze Rückzahlung anrechnen darf, da die Nachzahlung für Juli bis einschließlich November ist und der BG Antrag ja erst Oktober gestellt wurde. Sprich würden mir ,,nur" 500€ angerechnet.
Hat da jmd Erfahrung mit?

Lg

september23

Zitat von: Lema33 am 08. November 2023, 08:33:54Das hatte ich noch in der Schwangerschaft angefragt.
Bezieht sich auf die Frage zum Antrag auf Erstausstattung. Als Du noch Dein Gehalt während des Beschäftigungsverbots erhalten hast. Wenn das entsprechend hoch war, kann es natürlich keine Erstausstattung geben. Du hattest ja laufende Zahlungen Deines Gehalts. Beim Beschäftigungsverbot gibt es keine Abzüge nach 6 Wochen, wie etwa beim Krankengeld.

Zitat von: Lema33 am 08. November 2023, 08:33:54Mir wurde nun von bekannten gesagt, dass das JC nicht die ganze Rückzahlung anrechnen darf, da die Nachzahlung für Juli bis einschließlich November ist und der BG Antrag ja erst Oktober gestellt wurde. Sprich würden mir ,,nur" 500€ angerechnet.
Hat da jmd Erfahrung mit?
wenn es als Einkommen und Zufluss gerechnet wird, zählt nur, wann es zufließt. Nicht, woher es stammt.
Das Prinzip ist nicht, wann man welches Geld bekommen musste, sondern, welchen Bedarf an Hilfe man jetzt hat.
Der wird durch Zufluss gemindert.

Wenn das KIGA also wie geschrieben als Einkommen verrechnet werden kann, ist der Abzug korrekt.

Sheherazade

Offenbar wurde der Antrag auf Bürgergeld etwas zu früh gestellt. Mitte Oktober beantragt, bedeutet das ab Anfang Oktober gerechnet wird. Da das Kindergeld im Oktober nachgezahlt wurde, wird es jetzt automatisch angerechnet. Wäre der Antrag auf Bürgergeld erst im November für ab November gestellt worden, hätte die Nachzahlung auch nicht angerechnet werden dürfen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"