Frage zu Datenschutz und Vorgehensweise des JC

Begonnen von Gonzo1972, 02. November 2023, 15:47:09

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Gonzo1972

Hallo zusammen, :zwinker:
ich habe Post bekommen vom JC und wollte einfach mal fragen ob das denn alles rechtens ist und nicht evtl. auch gegen den Datenschutz verstößt!

Also, ich habe im September einen neuen Antrag auf Weiterbewilligung SGB 2 gestellt. Habe dann aber lange Zeit nichts gehört!  Als ich nach ca. 20 Tagen Online über das Portal ein Schreiben an die zuständige Sachbearbeiterin geschickt habe in dem ich nachfragte warum ich noch nichts bekommen, oder vom Amt gehört habe, und was mit meinem Antrag los sei bekam ich 4 Tage Später ein Schreiben in dem man mit mitteilte das man vor habe meine Leistungen aufgrund fehlender Mitwirkung ganz zu versagen. :schock:  Dazu auch noch mit dem Vermerk das dieses Schreiben nicht mit einem Wiederspruch anfechtbar sei. Es wurde mir angeblich 5 Tage nach meiner Antragstellung ein Schreiben zugeschickt in dem ich Unterlagen und Auskünfte nachreichen solle. Jetzt wurde mir eine Frist von 7 Tagen gegeben um Stellung zu nehmen!

In dem Brief stand auch, dass mein Konto ja in 2 Jahren um einen gewissen Betrag angestiegen sei, und dies laut meinen Kontoauszügen ja nicht mit einem extremen Sparsamen Verhalten zusammenhängen könnte.
Ich dachte Ich Spinne!!!!  :sad:
Auch teilte man mir in dem Schreiben mit, das ein Kontoabrufverfahren beim Bundesamt für Steuern gestellt wurde, und Konten gefunden wurden die ich nicht angegeben habe. :wand:  Das Konto das ich nicht angegeben habe kam im Letzten Jahr dazu, dabei handelt es sich um ein Konto meiner Schwiegermutter, genauer gesagt um ein Schließfach auf das meine Lebensgefährtin Zugriff bekommt, wenn ihrer Mutter etwas geschehen würde. Wir wussten nicht das dieses Schließfach bei einer Kontoabfrage auftauchen würde. Aber am meisten Stört mich das in diesem Brief Angaben über die Konten gemacht wird, mit Kontonummern und auf wen diese gemeldet sind. Auch werden in diesem Brief Angaben dazu gemach wie sich mein Girokonto in einem gewissen Zeitraum verändert hat mit Angaben der Zeitpunkte u Beträge. Genauer Wortlaut im Schreiben war...... Also Sie (Name von mir) haben in der Zeit von da bis da ihren Kontostand um XYZ € erhöhen können, anhand Ihrer Auszüge ist nicht von einer extremen Sparsamen Vorgehensweise auszugehen, weisen sie uns nach wann die Gelder auf das Konto eingegangen sind usw.

Nachdem ich jetzt der Sachbearbeiterin eine Stellungnahme geschickt hatte in dem ich alles nachweisen konnte und Ihr auch erklärt habe das ihre Berechnung nicht ganz richtig ist und sie auch ganz vergessen hätte das in dem Zeitraum den sie zur Berechnung verwendet hat, es eben auch noch Corona Bonus Zahlungen gegeben hatte.  Auch auf einige andere Dinge bin ich in dem Schreiben eingegangen und habe die Sachlage klargestellt. Eben auch das ich recht erbost über die Vorgehensweise bin, dass man ja auch mal anrufen könnte bevor man gleich mit Sperrung droht. Das auch noch ohne Wiederspruch usw.
Am nächsten Tag kam ein Anruf vom JC. Am Telefon ein neuer Sachbearbeiter der sich jetzt der Sache angenommen hätte und ab sofort für uns zuständig wäre. Er meinte das meine Sachbearbeiterin ein wenig voreilig und, zu genau gehandelt hätte, das der Antrag jetzt ohne das ich bitte weitere Unterlagen und Briefe schicken muss der Antrag bewilligt würde, und somit alles erledigt sei.
Auch die geforderten Anlagen die sie gefordert hatte bräuchte ich angeblich nicht mehr vorlegen.
In meinem Online Portal ist der neue Bewilligung Zeitraum auch schon vermerkt. Also alles wieder gut!!!???? :sehrgut:  Was denkt ihr ist da geschehen???
Hat die Sachbearbeiterin einen auf den Deckel bekommen?
:weisnich:

Was mich aber am meisten stört oder Nervt ist, dass der erste Brief ja nicht bei mir angekommen ist und ich nicht weiß wer diesen bekommen hat. Wir leben hier in einem Dorf und es wäre nicht so schön, wenn da so ein Lauffeuer los geht!SO von wegen schau der bekommt Bürgergeld usw.!

Ich finde, Jobcenter dürften solche Briefe mit Daten zu Konten und Anschuldigungen nur per Einschreiben schicken dürfen!
Wie seht ihr das???
Soll ich dazu noch was unternehmen? :weisnich:

Ich würde mich sehr freuen wenn der ein oder andere mir dazu was schreibt. Natürlich nur wenn er sich ganz genau auskennt mit Recht u Datenschutz.

Also ran an die Tasten, ich freu mich auf Zahlreiche Meinugen und Antworten.

Lg. :bye:

Hary

Zitat von: Gonzo1972 am 02. November 2023, 15:47:09Ich finde, Jobcenter dürften solche Briefe mit Daten zu Konten und Anschuldigungen nur per Einschreiben schicken dürfen!
Wie seht ihr das???

Naja, hier im Land gibt es das Postgeheimnis. Niemand darf gerne Post öffnen oder lesen. Von daher kann jeder, der etwas versendet davon ausgehen, dass außer ihm und der Empfänger keinerlei Kenntnis über den Inhalt bekommt bzw. bekommen kann.

Jemand der auf diese Regeln PIEP, der wird auch ein Einschreiben öffnen. Davon abgesehen ist ein Einschreiben ja nur eine Versandform, die dem Absender einen Nachweis über den Versand gibt. Versichert ist es nicht.

Die einzige vertrauenswürdige Kommunikation wäre digital mit Ende zu Ende Verschlüsselung möglich und selbst da gibt es immer ein Restrisiko.

Gonzo1972

Zitat von: Hary am 02. November 2023, 19:11:48
Zitat von: Gonzo1972 am 02. November 2023, 15:47:09Ich finde, Jobcenter dürften solche Briefe mit Daten zu Konten und Anschuldigungen nur per Einschreiben schicken dürfen!
Wie seht ihr das???

Naja, hier im Land gibt es das Postgeheimnis. Niemand darf gerne Post öffnen oder lesen. Von daher kann jeder, der etwas versendet davon ausgehen, dass außer ihm und der Empfänger keinerlei Kenntnis über den Inhalt bekommt bzw. bekommen kann.

Jemand der auf diese Regeln PIEP, der wird auch ein Einschreiben öffnen. Davon abgesehen ist ein Einschreiben ja nur eine Versandform, die dem Absender einen Nachweis über den Versand gibt. Versichert ist es nicht.

Die einzige vertrauenswürdige Kommunikation wäre digital mit Ende zu Ende Verschlüsselung möglich und selbst da gibt es immer ein Restrisiko.

Aber es Gibt ja auch noch das Eischreiben mit Rückschein !
Der Empfänger bestätigt die Aushändigung des EINSCHREIBENS mit seiner Unterschrift. Nach erfolgter Zustellung erhält der Absender automatisch eine schriftliche Bestätigung der Zustellung mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers und einem Sendungsbild.

Also, nach meinem Empfinden ist das nicht Ok soche Daten in nem Normalen Brief zu schicken.

Hary

Zitat von: Gonzo1972 am 02. November 2023, 20:10:48Nach erfolgter Zustellung erhält der Absender automatisch eine schriftliche Bestätigung der Zustellung mit der digitalisierten Unterschrift des Empfängers und einem Sendungsbild.
Eine Kopie des Schreibens gibt es nur bei der beglaubigten Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Bei einem Einschreiben mit Rückschein bekommt der Absender nur eine Rückmeldung, dass ein Brief einem Empfänger oder einer Bevollmächtigten Person übergeben wurde. Das bedeutet also auch nicht mehr Schutz, da der Zusteller den Brief jeder Person der sich an der Tür meldet einfach gibt und unterschreiben lässt. Es wird also nicht geprüft ob diese Person die Erlaubnis hat dieses Schreiben auch tatsächlich entgegenzunehmen. Also dein Partner oder Kinder werden es auch bekommen. Es wird auch nicht geprüft, ob die Person die behauptet der Empfänger zu sein diese Person auch tatsächlich ist (Beispiel Nachbar).

Wenn nur eine bestimmte Person ein Schreiben bekommen soll und der Inhalt sowie der Empfang sichergestellt werden muss, dann bleibt wie gesagt nur die beglaubigte Zustellung.

Ottokar

Ich gehe davon aus, dass der Kontenabruf hier gar nicht zulässig war, das ist imho ein Fall für den Bundesdatenschutzbeauftragten.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Gonzo1972

Zitat von: Ottokar am 03. November 2023, 09:34:40Ich gehe davon aus, dass der Kontenabruf hier gar nicht zulässig war, das ist imho ein Fall für den Bundesdatenschutzbeauftragten.

Die Frage ist ja, wann ist so ein Abruf der Konten denn zulässig ?

Lg

Fettnäpfchen

Gonzo1972

Zitat von: Gonzo1972 am 03. November 2023, 14:50:57Die Frage ist ja, wann ist so ein Abruf der Konten denn zulässig ?
Im Turnus der WBA und deren Bearbeitung
oder
beim begründeten Verdacht auf Sozialleistungsbetrug.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Ottokar am 03. November 2023, 09:34:40Ich gehe davon aus, dass der Kontenabruf hier gar nicht zulässig war, das ist imho ein Fall für den Bundesdatenschutzbeauftragten.
warum nicht wenn beim Bundesamt für Finanzen verschwiege Zinsen auflaufen, müsse da nachgegangen werden, wenn dies der Fall war. Konten, die auf den Namen der Bedarfsgemeinschaft, wo nicht angegeben wurden. Das ist eben die andere Seite der Medaille
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Ottokar

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Rotti

Zitat von: Gonzo1972 am 02. November 2023, 15:47:09Nachdem ich jetzt der Sachbearbeiterin eine Stellungnahme geschickt hatte in dem ich alles nachweisen konnte und Ihr auch erklärt habe das ihre Berechnung nicht ganz richtig ist und sie auch ganz vergessen hätte das in dem Zeitraum den sie zur Berechnung verwendet hat, es eben auch noch Corona Bonus Zahlungen gegeben hatte. 

ZitatWird die Auskunft nicht erbracht und besteht weiterhin der Anfangsverdacht einer Straftat, kann die Behörde die Kontostände und Kontobewegungen abfragen.
da wurde anscheinend erst ermittelt bei dir und dann gefragt

Quelle: http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kontenabrufverfahren/kontenabrufverfahren_node.html
Geschäftsanweisung Nr. 27 der BA zum Kontenabrufverfahren
Die angeforderte Webseite ist leider nicht vorhanden
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser