Wie berechnet das Jobcenter die Heizölkosten bei Eigenheim?

Begonnen von Yessamin82, 02. November 2023, 17:51:50

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Yessamin82

Hallo,

ich würde gerne mal wissen wie das Jobcenter die Kosten für Heizöl berechnet, wenn man das Eigenheim anteilig selbst bewohnt? Ich bin der Meinung, das mein Bescheid nicht korrekt ist, daher meine Frage. Im letzten Jahr wurde die Hälfte der angefallenen Gesamtkosten bezahlt. Dieses Mal wird laut Sachbearbeiter per Liter gerechnet. Ich weise darauf hin, das die Gesamtsumme dieses Mal niedriger ist als im Vorjahr.

Gibt es da allgemeine Regeln oder ist das von Bundesland zu Bundesland / Kommune unterschiedlich? Ich kann leider keinen Heizspiegel für die Region für 2023 finden. Mich würde das daher erstmal allgemein interessieren, wie das aktuell berechnet wird?

Gruß!

Fritz

Das ist Sache der Landkreise. Am besten gehe mal auf Tacheles Sozialhilfe auf die Hompage und suche nach Rechtliche Weisungen bei deinen Landkreis. Eins schon vorweg, da strotzt es nur von unbestimmten Rechtsbegriffen, wie Angemessen usw.
Als Einzelperson stehen dir 50m² zu, selbst wenn du mehr hast. Laut BSG darf der Eigenheimbesitzer nicht gegenüber dem Mieter Priviligiert sein und den stehen 50 m²zu. Der rest ist deine Sache.

Ottokar

Lt. Gesetz sind die tatsächlichen Kosten zu tragen solange sie angemessen sind.
Etwas Anderes gilt nur im Falle verschwenderischen Verhaltens, d.h. wenn man deutlich mehr verbraucht als vergleichbare Haushalte.

Zitat von: Yessamin82 am 02. November 2023, 17:51:50Im letzten Jahr wurde die Hälfte der angefallenen Gesamtkosten bezahlt.
Das dürfte rechtswidrig sein.

Zitat von: Yessamin82 am 02. November 2023, 17:51:50Dieses Mal wird laut Sachbearbeiter per Liter gerechnet.
Das ist in jedem Fall rechtswidrig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Yessamin82 am 02. November 2023, 17:51:50ich würde gerne mal wissen wie das Jobcenter die Kosten für Heizöl berechnet, wenn man das Eigenheim anteilig selbst bewohnt?

Auch nur anteilig. Für den Rest sind die anderen Bewohner (Mieter?) zuständig. Sollte ich etwas falsch verstanden haben, erkläre bitte mal die Aufteilung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yessamin82

Meine Wohnung im Eigenheim hat 50 Quadratmeter, ist auch als angemessen anerkannt. Die andere Hälfte zählt die Person in der anderen Wohnung im Haus. Bisher wurde immer die Hälfte der Kosten bezahlt, also korrekt berechnet. Dieses Mal ist die Gesamtsumme sogar geringer als 2022, es wurde also nicht mehr verbraucht. Es wurde aber 2023 nicht die Hälfte bezahlt wie die Jahre zuvor sondern es fehlen mehrere hundert Euro mit der Begründung wie oben schon angegeben, das nun nach Liter berechnet wird. Und auch die gelieferte Menge ist aus der Luft gegriffen, denn man 3000 Liter gerechnet, obwohl nur 2500 Liter getankt wurden und das steht auch auf der Rechnung. Widerspruch wurde eingereicht - nun kann man bis zu 6 Monate warten.

Yessamin82

Eine Frage - kann ich nachdem der Widerspruch vor ca. 5-6 Wochen eingereicht wurde einen Eilantrag stellen? Begründung wäre, das ich bei der Bank den Dispo ausgeschöpft habe, somit im Minus bin und kein Geld mehr von der Bank bekomme. Ich habe nichts Gespartes und kein Bargeld. Ist in so einem Fall ein Eilantrag möglich und wenn ja, muß ich bezüglich der Begründung dem SG Kontoauszüge mitsenden damit die sehen können, das es tatsächlich so ist?

Ottokar

Ich sehe hier bislang keine Grundlage für eine EA. Was genau willst du denn in der EA beantragen?
Da musst du schon mal etwas mehr Fakten und Zahlen nennen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Yessamin82

Zitat von: Ottokar am 10. Dezember 2023, 19:42:53Ich sehe hier bislang keine Grundlage für eine EA. Was genau willst du denn in der EA beantragen?
Da musst du schon mal etwas mehr Fakten und Zahlen nennen.

Ich habe kein Geld mehr. Auf dem Konto bin ich im Minus / Dispo erschöpft und Bargeld ist nicht vorhanden. Ich kann ja nicht mal mehr Lebensmittel kaufen. Das JB hat ca. 200 Euro zu wenig Heizölkosten bezahlt. Das Geld brauche ich dringend um mir diesen Monat noch was kaufen zu können.

Bimimaus5421

Dann sofort einen Ea beim Sg beanteagen und ja die braucgen ama Nachweis die Kontoauszüge.
Dem SG mitteilen Sehr geehrtes Gericht hiermit beantrage ich Einstweiligen Rechtsschutz und aufschiebende Wirkung gegen Jc ...
Mir wurde zu wenig / rechtswidrig  an Heizöl Kosten bezahlt  und dadurch bin ich in der Not geraten und kann mir nicht einmal was zu Essen kaufen
Das Existenz minum wird nicht gesichert
Das Gericht möchte den Einstweiligen Rechtschutz stattgeben .
Ich versichere Eidelstaaltlich ohne weitere Mittel zu sein .
Ich bin auf Staatliche Mittel angewiesen.

Yessamin82

@Binimaus5421: danke - brauchen die nur einen aktuellen Nachweis mit dem Kontostand oder über mehrere Wochen?

Ottokar

Zitat von: Yessamin82 am 10. Dezember 2023, 22:26:07Das JB hat ca. 200 Euro zu wenig Heizölkosten bezahlt. Das Geld brauche ich dringend um mir diesen Monat noch was kaufen zu können.
DAS wär ein Grund, d.h. die Tatsache, dass du kein Vermögen hast und unzulässig aus deinem Regelsatz 200€ für Heizkosten hast zahlen müssen, die das JC rechtswidrig nicht anerkannt hat, da
- die Kosten nicht höher sind als in der Vorjahren und dort die Kosten als angemessen anerkannt wurden,
- keine Aufforderung zur Kostensenkung erging und
- kein verschwenderisches Verhalten vorliegt.

Dann stelle beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung der abgelehnten Heizkosten i.H.v. xxx zu verurteilen.
Begründung:
Mit Bescheid vom ... hat das JC die Anerkennung der tatsächlichen HK i.H.v. xxx verweigert.
Stattdessen hat das JC nur HK i.H.v. xxx anerkannt. Dies hat das JC mit einer veränderten Berechnung erklärt, wonach nicht mehr auf die Kosten sondern den Verbrauch abgestellt würde. Dagegen habe ich fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Die beantragten HK sind geringer als die HK der Vorjahre, in den Vorjahren hat das JC die HK immer als angemessen anerkannt.
Lt. § 22 SGB II ist die Angemessenheit der HK anhand der Kosten zu beurteilen.
Eine Aufforderung zur Kostensenkung erging bislang nicht und es liegt auch kein verschwenderisches Verhalten vor.
Ich musste die ungedeckten Heizkosten i.H.v. xxx€ aus meinem Regelsatz zahlen, dieser Betrag fehlt mir nun zur Deckung meiner Lebenshaltungskosten, da ich auch auf kein Vermögen zurückgreifen kann.
Das Ergebnis des Widerspruches und einer ev. Hauptsacheklage abzuwarten ist mir nicht zuzumuten.
Da weder eine Aufforderung zur Kostensenkung erging, noch verschwenderisches Verhalten festgestellt wurde, habe ich einen Rechtsanspruch auf Anerkennung der tatsächlichen Heizkosten, der mir hier grundlos verweigert wird.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Yessamin82

@Ottokar: vielen Dank für die schnelle Hilfe! Ich werde das Schreiben heute fertig machen und gleich einreichen.

Ich berichte sobald ich Neuigkeiten habe.

Danke!!

Yessamin82

EDIT: kurz noch eine Frage, da ich das Schreiben gerade verfasse - muß oben nun "Eilantrag" stehen oder "Antrag auf Erlass einer einstweilligen Anordnung"?

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.