Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Alleinerziehenden Mehrbedarf

Begonnen von SarahBonn, 04. Januar 2024, 13:35:02

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

SarahBonn

Hallöchen,

Ich habe heute Post vom JC bekommen. Meine Tochter wird im Feb 7 Jahre alt, somit verringert sich der Alleinerziehenden Mehrbedarf (warum auch immer, Kinder werden ja eher teurer anstatt günstiger )

Das sind im Feb fast 100€ weniger und im März dann über 100€ weniger.

Das muss ich natürlich irgendwie auffangen, ist ja nicht gerade wenig. Bedeutet also mehr Arbeiten, wenn ich jetzt versuche auf der Arbeit um 100€ auf zu stocken wird das aber auch wieder angerechnet oder darf ich, dadurch das ich weniger vom Amt bekomme, von meinem Lohn mehr behalten??

Danke schonmal und liebe Grüße

Ottokar

Je nach dem, wie hoch dein aktueller Bruttoverdienst ist, bleiben von 100€ mehr Lohn 20%, 30% oder 10% übrig.

Freibetrag 1: 20% des Brutto von 100,01€ bis 520,00€
Freibetrag 2: 30% des Brutto von 520,01€ bis 1000,00€
Freibetrag 3: 10% des Brutto von 1000,01€ bis 1200,00€, bei mindestens einem minderjähigen Kind bis 1500€

Um den Verlust von 100€ im SGB II auszugleichen, müsstest du also bis zu 1000€ (Freibetrag 3, 10% von 1000€ = 100€) mehr Erwerbseinkommen haben. Da bist du schon längst aus dem Leistungsbezug raus.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Hary

Je nach Einkommen könntest du schauen ob Wohngeld eine Option wäre, mit der du finanziell besser dastehts.

OLD-MAN

Deinen erarbeiteten Lohn darfst du zu 100% behalten, gekürzt werden nur deine aufstockenden Sozialleistungen.

Erwerbstätigenfreibeträge:
...bis 100 € = 0%
101 - 538 = 20%
539 - 1000 = 30%

Alleinerziehendenzuschlag für Kinder bis 7 = 36% vom Regelsatz,
Kinder ab 7 = 12% vom Regelsatz.

Wird weniger, weil der Staat davon ausgehen kann, dass Alleinerziehende einer Beschäftigung nachgehen können.

september23

Zitat von: SarahBonn am 04. Januar 2024, 13:35:02Das muss ich natürlich irgendwie auffangen, ist ja nicht gerade wenig. Bedeutet also mehr Arbeiten, wenn ich jetzt versuche auf der Arbeit um 100€ auf zu stocken wird das aber auch wieder angerechnet oder darf ich, dadurch das ich weniger vom Amt bekomme, von meinem Lohn mehr behalten??
Du kannst alles behalten. Falls machbar solltest Du auf Teilzeit (20 Stunden) aufstocken oder so viel arbeiten, dass Du z.B. nur noch Wohngeld benötigst.
Der Vorteil hier wäre auch, dass Dir neben dem Netto Deiner Arbeit noch das Kindergeld ausgezahlt wird.

SarahBonn

Zitat von: september23 am 04. Januar 2024, 14:49:58
Zitat von: SarahBonn am 04. Januar 2024, 13:35:02Das muss ich natürlich irgendwie auffangen, ist ja nicht gerade wenig. Bedeutet also mehr Arbeiten, wenn ich jetzt versuche auf der Arbeit um 100€ auf zu stocken wird das aber auch wieder angerechnet oder darf ich, dadurch das ich weniger vom Amt bekomme, von meinem Lohn mehr behalten??
Du kannst alles behalten. Falls machbar solltest Du auf Teilzeit (20 Stunden) aufstocken oder so viel arbeiten, dass Du z.B. nur noch Wohngeld benötigst.
Der Vorteil hier wäre auch, dass Dir neben dem Netto Deiner Arbeit noch das Kindergeld ausgezahlt wird.


Wieviel muss ich denn verdienen um nurnoch Anspruch auf Wohngeld zu haben?
Aktuell verdienen ich

700€ Brutto
821€ Alg2
301€ UV
250€ KG

Miete 750€ (bisher waren es nur 500€ Miete aber jetzt 1 Zimmer für die Tochter dazu, aber anderes Thema :D)

Glaube mit 1000€ komme ich da nicht weit oder?


Mir wurde bisher davon abgeraten soviel zu verdienen damit ich vom Amt weg bin da ich dann zb OGS Kosten, Mittagessen etc alles aus meiner Tasche zahlen müsste. Das würde ich Finanziell dann ja garnicht schaffen


Tini911

Du könntest es mit Wohngeld plus Kinderzuschlag probieren, dann hättest du auch Anspruch auf BuT

Ottokar

Zitat von: Tini911 am 04. Januar 2024, 20:33:00Du könntest es mit Wohngeld plus Kinderzuschlag probieren, dann hättest du auch Anspruch auf BuT
Einfach mal bei der Familienkasse ausrechen lassen und dann schauen, wieviel Kinderzuschlag es gibt und wieviel Wohngeld dann zusteht.
Kinderzuschlag (zzgl. Wohngeld) gibt es auch nur, wenn damit der Anspruch auf Bürgergeld entfällt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Tini911

Es gibt genügend kinderzuschlagsrechner und Wohngeld Rechner im Internet, die sind vielleicht nicht 100 Prozent genau, aber immerhin kann man so mal auf die schnelle schauen, ob man Anspruch hätte, der Kinderzuschlag beträgt ab Januar 24 immerhin bis zu 292 Euro pro Monat und Kinder