Nebenkosten Guthaben zurück zahlen obwohl 1 Teil der BG kein Bürgergeld bekommt?

Begonnen von ALterknabe66, 08. November 2023, 12:11:24

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ALterknabe66

Moin !  Meine Frau und ich sind in 1 Bedarfsgemeinschaft, ABER :  ich beziehe eine kleine Rente und nur meine Frau  bekommt Bürgergeld, ich bin "nicht leistungsberechtigt"  .Nun haben wir eine NK Rückzahlung von 84 Euro Vom Vermieter bekommen. Das heisst ja 42 Euro , pro Person.   Ich habe also aus meiner Rente quasi die Nebenkosten zu 50% vorgeleistet , die anderen 50% wurden vom JC bezahlt , Nun wollen die das Geld zurück :.
 Ist das rechtens ?  1. 42 eur sind bei meiner Frasu unter der Bagatellgrenze ,  2. mein Anteil wurde aus laufendem Einkommen vorgeleistet und zuviel bezahltes wurde zurück bezahlt. Hat Jemand da Ahnung ?  JC gibt keine Auskunft...

Harald53

Wieviel zahlt denn das Jobcenter an KDU (Miete+Nebenkosten) von der Gesamtmiete?

september23

Zitat von: ALterknabe66 am 08. November 2023, 12:11:24Moin !  Meine Frau und ich sind in 1 Bedarfsgemeinschaft, ABER :  ich beziehe eine kleine Rente und nur meine Frau  bekommt Bürgergeld, ich bin "nicht leistungsberechtigt"  .Nun haben wir eine NK Rückzahlung von 84 Euro Vom Vermieter bekommen. Das heisst ja 42 Euro , pro Person.   Ich habe also aus meiner Rente quasi die Nebenkosten zu 50% vorgeleistet , die anderen 50% wurden vom JC bezahlt , Nun wollen die das Geld zurück :.
 Ist das rechtens ?  1. 42 eur sind bei meiner Frasu unter der Bagatellgrenze ,  2. mein Anteil wurde aus laufendem Einkommen vorgeleistet und zuviel bezahltes wurde zurück bezahlt. Hat Jemand da Ahnung ?  JC gibt keine Auskunft...
Ein Ehepaar ist eine Bedarfsgemeinschaft.
Wäre Deine Rente hoch genug, bekäme Deine Frau kein Bürgergeld. Sie bekommt es, weil eure Einkünfte nicht für beide reichen.
Es gibt also keine Rechnung 50%.

Wie hoch ist der Anteil, den euch das JC zur Miete zahlt?

ALterknabe66

Zitat von: september23 am 08. November 2023, 14:00:19
Zitat von: ALterknabe66 am 08. November 2023, 12:11:24Moin !  Meine Frau und ich sind in 1 Bedarfsgemeinschaft, ABER :  ich beziehe eine kleine Rente und nur meine Frau  bekommt Bürgergeld, ich bin "nicht leistungsberechtigt"  .Nun haben wir eine NK Rückzahlung von 84 Euro Vom Vermieter bekommen. Das heisst ja 42 Euro , pro Person.   Ich habe also aus meiner Rente quasi die Nebenkosten zu 50% vorgeleistet , die anderen 50% wurden vom JC bezahlt , Nun wollen die das Geld zurück :.
 Ist das rechtens ?  1. 42 eur sind bei meiner Frasu unter der Bagatellgrenze ,  2. mein Anteil wurde aus laufendem Einkommen vorgeleistet und zuviel bezahltes wurde zurück bezahlt. Hat Jemand da Ahnung ?  JC gibt keine Auskunft...
Ein Ehepaar ist eine Bedarfsgemeinschaft.
Wäre Deine Rente hoch genug, bekäme Deine Frau kein Bürgergeld. Sie bekommt es, weil eure Einkünfte nicht für beide reichen.
Es gibt also keine Rechnung 50%.

Wie hoch ist der Anteil, den euch das JC zur Miete zahlt?


Rotti

wenn die Betriebskosten und Heizkosten nicht voll vom JC übernommen wurden dann wurde das ja vom Regelsatz deiner Frau oder dir bezahlt also können die nur das aufrechnen was sie auch bezahlen.
Zitat von: ALterknabe66 am 08. November 2023, 12:11:24Nun wollen die das Geld zurück :.
Ist das rechtens ?
nein
Zitat von: ALterknabe66 am 08. November 2023, 12:11:2442 eur sind bei meiner Frasu unter der Bagatellgrenze
nicht bei NK/Heizkosten ausserdem liegt es im ermessen des JC.
Zitat von: ALterknabe66 am 08. November 2023, 12:11:24Hat Jemand da Ahnung ?  JC gibt keine Auskunft...
Die Auskunft ist ein sofortiger Widerspruch zum JC.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

TripleH

Das JC berechnet einen Rentenüberhang. Es ist davon auszugehen, dass die anderen 50% der Miete dort berücksichtigt werden. Sinkt jetzt dort die Miete wegen eines Guthabens, steigt natürlich der Rentenüberhang und damit das auf die Frau übertragbare Einkommen, so dass die Rückzahlung zum einen auf dem hälftigen Guthaben und zum anderen auf den höheren Rentenüberhang beruht.