Kurze Frage: Eigener Gehaltswunsch in Bewerbungen > Vermittlungsvorschlägen erlaubt?

Begonnen von Hansejunge, 08. November 2023, 12:58:11

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Hansejunge

Hallo zusammen,

ich habe Vermittlungsvorschläge mit der Aufforderung zur Bewerbung erhalten (ohne RFB).

Bewerben möchte ich mich trotzdem.

Meine Frage: Darf man in den Bewerbungen - realistische - eigene Gehaltswünsche (Stundenlohn von bis) mit angeben oder wäre dies quasi schon eine Vereitelung der Bewerbungen, da man ja im Prinzip jede Arbeit annehmen muss, um aus dem Bezug zu kommen?

Danke

Sheherazade

Darf man, ist aber ungeschickt. Wenn der potentielle Arbeitgeber im Stellenangebot nicht explizit nach den Gehaltswünschen fragt, bespricht man das besser erst, wenn man zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird - wer weiß, vielleicht gibt es ja sogar mehr als man denkt. Ist eine -subjektiv gesehen- zu niedrige Gehaltsangabe im Stellenangebot enthalten, kann man das auch im Vorstellungsgespräch klären - sofern man bis dahin kommt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Ok, danke.

Zusatzfrage: Selbst wenn ich jetzt in der Bewerbung ein Gehaltswunsch angeben würde, man mich deshalb nicht einlädt und das JC darüber informiert "nicht genommen / eingeladen aufgrund zu hoher Gehaltswünsche" oder so, könnte mir da etwas passieren oder bin ich dank nicht vorhandener RFB zu den Vermittlungsvorschlägen noch im sicheren Fahrwasser?

Danke.

september23

Ist erlaubt, aber unüblich. Wenn man ins Berufsleben (wieder) einsteigen möchte, nimmt man Jobs an, die einen realistischen Lohn enthalten, klärt Gehaltswünsche im Vorstellungsgespräch.

Reicht man wiederholt Bewerbungen ein, die so gestaltet sind, dass sie die Wahrscheinlichkeit einer Nichteinladung extrem erhöhen, könnte ein Bewerbungstraining sinnvoll sein.

Hary

Allgemein ist eine Äußerung zum Gehaltswunsch immer gefährlich, nicht wegen den Jobcenter, aber für die eigene Position. Sinnvoll ist es die Frage zu dem Arbeitgeber zurückzugeben. Wenn er dich nach deinen Vorstellungen fragt, dann frage ihn, was er für mit deinen Fähigkeiten und Qualifikationen anbieten würde. Dann kannst du nämlich über sein Angebot nachdenken. Dieses kann auch höher sein als du gefordert hättest.

Hansejunge

Aber selbst wenn es zu dieser "Verhandlung" in einem Vorstellungsgespräch käme, dürfte ich doch eigentlich gar nicht verhandeln, bzw. müsste ganz niedrig ansetzen (Mindestlohn), da ich lt. SGB alles nehmen muss, was ich bekommen kann.

Kommt es also zur Frage/Verhandlung im Gespräch und ich möchte bspw. einen Euro mehr pro Stunde, als vorgeschlagen wird und der Arbeitgeber bricht daraufhin ab, dann kann er ja genauso eine Meldung an das JC machen, dass keine Einstellung erfolgte aufgrund zu hoher Gehaltsvorstellungen. Und dann gehts rund im JC beim nächsten Termin.

Oder wie?

Sheherazade

Du hattest noch nicht viele Vorstellungsgespräche, stimmt's? Deine Vorstellungen davon lassen es zumindest vermuten. Kein AG bricht ein Vorstellungsgespräch einfach ab, weil ihm der vom Bewerber geäußerte Gehaltswunsch nicht passt. Meistens (ob es nun passt oder nicht) kommt sowieso keine sofortige Entscheidung für oder gegen den Bewerber, in der Regel gibt es ja mehr als einen Bewerber. Die Antwort erfolgt nach einer angemessenen Zeit dann schriftlich. Leihbuden sind hiervon mal ausgenommen, die nehmen in der Regel erstmal jeden in ihre Datenbank auf - einen Job hat man davon aber auch nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 10. November 2023, 11:08:35Die Antwort erfolgt nach einer angemessenen Zeit dann schriftlich.

Gut, dann erfolgt also ab hier die Meldung an das JC: Ablehnung wegen Gehaltswünschen.

Und dann?

turbulent

Hallo,
es läuft andersrum:
Sie werden Dir etwas anbieten (im allerbesten Fall), dann kannst Du ablehnen. Dann hast Du abgelehnt.
Du forderst ja nicht, Du wirst höchstens gefragt, was Du Dir vorstellst. Dann wird AG lachen und sagen, sie bieten Dir soundsoviel. Wegen einem Wunsch wird Dich niemand ablehnen.
Aber: Mach Dir darüber nicht so viele Gedanken. Wenn es wirklich mal zu einem Gespräch kommen sollte wirst Du merken, dass nicht Du derjenige sein wird der fordert. (Nein, ich weiß nicht viel über Dich nur das, was Du selber hier von Dir preis gibst.)

Hary

Dürfte ein Arbeitgeber überhaupt Details aus dem Bewerbungsgespräch an die Jobcenter weitergeben? Aber selbst wenn er dies täte, dann hätte das im Zweifel ja keine Auswirkungen die juristisch haltbar wären. Wenn es zum Streit kommt und der Arbeitgeber sagt, dass der Bewerber zu hohe Gehaltsvorstellungen hatte und der Bewerber bereitet dies, dann könnte keine Seite glaubhaft seine Aussage beweisen. Somit wäre es praktisch nutzlos diese Information.

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 10. November 2023, 11:11:16
Zitat von: Sheherazade am 10. November 2023, 11:08:35Die Antwort erfolgt nach einer angemessenen Zeit dann schriftlich.

Gut, dann erfolgt also ab hier die Meldung an das JC: Ablehnung wegen Gehaltswünschen.

Wenn die überhaupt Rückmeldung geben, dann bestimmt nicht wegen einer Uneinigkeit beim zukünftigen Gehalt - vorausgesetzt, deine Gehaltsvortellung ist deinem bisherigen beruflichen Werdegang sowie deinen Kenntnissen und Fertigkeiten angemessen.

Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass du dich nicht für Jobs in leitenden Positionen bewirbst, wo das Bewerberaufkommen recht übersichtlich ist. Es wird sich demnach kein Arbeitgeber die Mühe machen, nach Eingang von 200-500 Bewerbungen individuelle Rückmeldungen an das Jobcenter zu geben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 10. November 2023, 11:55:57wo das Bewerberaufkommen recht übersichtlich ist.

Meine Bewerbungen landen mitunter auch auf einem "übersichtlichen Schreibtisch", da es sich zur Hälfte um Initiativbewerbungen handelt, wo ich vorher telefonisch abfrage, ob man eine senden kann. Die andere Hälfte sind "normale" Stellenbewerbungen. Hinzu kommen die Vermittlungsvorschläge vom JC.

Die Chance, eingeladen zu werden, sehe ich bei Initiativbewerbungen einfach als höher an, da dann der Stapel an Bewerbungen nicht so hoch ist wie bei normalen Vakanzen.

Aber das wird dann Off Topic, da es mir nur um die Bewerbungen / Gehaltswünsche bei Vermittlungsvorschlägen ging (mit/ohne RFB).

Und ja, ich hatte schon Vorstellungsgespräche, aber noch keine von Vermittlungsvorschlägen ausgehend, da, wo der AG dann das JC zurückinformieren kann (wortwörtlich heißt es ja "AG ist befugt, Rückmeldung an das JC zu geben."

Danke an Euch, schönes Wochenende

september23

Zitat von: Hansejunge am 10. November 2023, 10:21:25Aber selbst wenn es zu dieser "Verhandlung" in einem Vorstellungsgespräch käme, dürfte ich doch eigentlich gar nicht verhandeln, bzw. müsste ganz niedrig ansetzen (Mindestlohn), da ich lt. SGB alles nehmen muss, was ich bekommen kann.

Kommt es also zur Frage/Verhandlung im Gespräch und ich möchte bspw. einen Euro mehr pro Stunde, als vorgeschlagen wird und der Arbeitgeber bricht daraufhin ab, dann kann er ja genauso eine Meldung an das JC machen, dass keine Einstellung erfolgte aufgrund zu hoher Gehaltsvorstellungen. Und dann gehts rund im JC beim nächsten Termin.

Oder wie?
Möchtest Du Antworten oder ,,fragst" Du hier so lange, bis jemand Deine Ansicht bestätigt?

Es kommt doch darauf an, wo Du Dich bewirbst.
Und WIE Du verhandelst.
Ob der AG Dich nach Gehaltsvorstellungen fragt oder etwa sagt ,,die Tätigkeit ist Tarifgebunden"

Wenn Du verhandeln möchtest, muss Du Dich vorher erkundigen, was in der Branche bezahlt wird und wenn der Lohn zu gering ist, sagt man ,,besteht die Aussicht, dass das Gehalt nach der Probezeit angepasst wird" (oder so).

Egal welche Qualifikation, steigst Du erstmal ein und arbeitest eine Weile, hast Du beim nächsten AG, wenn Du Dich aus dem Arbeitsverhältnis heraus bewirbst, immer bessere Chancen auf einen besser bezahlten Job.

Man kann natürlich nicht ungeachtet der Qualifikation und Dauer der Arbeitslosigkeit nur sagen, dass einem das Gehalt zu wenig ist.

Der AG bricht das Gespräch auch nicht ab, sondern bedankt sich für Dein Kommen, gibt an, sich wieder zu melden.

Gründe für eine Absage nennt eine Firma /Unternehmen meist nicht, um nicht aus Versehen eine Klage wegen Diskriminierung zu bekommen.

Unwissender

TIP: Ich habe bisher (wenn man den Gehhltswunsch angeben soll) entweder geschrieben, das sie zahlen sollen was ihnen meine Arbeitskraft wert ist, oder Tarif oder man klärt Gehaltsverhandlungen am liebsten persönlich!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Fettnäpfchen

Der Gehaltswunsch ist bei einem VZ Job so hoch
dass man seine Miete
seine eigenen Kosten
und noch etwas ansparen kann

alles andere ist immer schlecht und unter Preis verkaufen sollte man sich nicht.
Ich spreche aus leidiger Erfahrung. Drei Jobwechsel und jedes mal schlechter angefangen als bei der vorigen Stelle verdient, war allerdings auch jedes mal eine komplett andere Branche.
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