Untersuchung Amtsärztlicher Dienst

Begonnen von Franz, 15. November 2023, 13:07:59

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Zitat von: Franz am 22. November 2023, 14:07:10weil quasi 2 meinungen im raum stehen.

1. das JC wird versuchen die aufgrund des berichts der amtsärztlichen untersuchung in so eine stelle max 4h leichte tätigkeit wo man sich siten/stehen aussuchen kann unterzubringen.

gegen

2. die AU bleibt weiter bestehen




Ich finde beides richtig.

Aber da die AU wohl weiterhin Bestand hat erst Punkt 1 nur theoretischer Natur. Du kannst laut Gutachten bis zu 4 Stunden arbeiten, und man würde dich vermitteln, wenn du mal nicht krank geschrieben wärst.

So hab ich das auch gemeint.

Ich denke nach wie vor das man dich in Sozialhilfe abschieben wollte, das amtsärztliche Gutachten hat aber nicht zum gewünschten Ergebnis geführt. Denen wär's Recht gewesen wenn du auf Dauer weniger als 3 Stunden arbeitsfähig wärst.

Insofern wird man dich eventuell sogar mal einladen um das Gutachten zu besprechen und dann läuft's eben weiter wie bisher.

Wobei das JC jetzt hier natürlich andere Geschütze auffahren könnte, theoretisch wärst du ja trotz AU fähig dich zu bewerben, auch Vorstellungsgespräche und Termine von JC kannst du wahrnehmen, du bist ja nicht bettlägerig. Man könnte also eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung verlangen wenn du Terminen fern bleibst.
Aber im Normalfall wissen die ja auch das es keine Stellen gibt und lassen dich in Ruhe, ich schreib nur was die machen könnten.

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst forderst du das amtsärztliche Gutachten an und lässt Atteste von deinem Arzt ausstellen für die Punkte die zum falschen Ergebnis geführt haben. Das schickst du dann an das JC in einem extra Umschlag auf dem "an den ärztlichen Dienst" steht und forderst eine erneute Beurteilung.
Der Amtsarzt muss dann erneut ein Gutachten ausstellen, vermutlich musst du dann nicht mehr dahin, das kann er auch laut Aktenlage machen.

Franz


Aber da die AU wohl weiterhin Bestand hat erst Punkt 1 nur theoretischer Natur. Du kannst laut Gutachten bis zu 4 Stunden arbeiten, und man würde dich vermitteln, wenn du mal nicht krank geschrieben wärst.



da ich seit ca. 10 jahren am stück AU bin und es sich um eine chronische krankheit handelt wird sich an der situation in der tat kaum was ändern; außer es geschiet ein wunder.

so wie du es schilderst ergibt die sache für mich auch am ehersten noch sinn. wenn die AU nicht besteht kann ich bis maximal 4h leichte körperliche arbeiten verrichten und wenn ich AU geschrieben bin bin ich nicht arbeitsfähig. insofern kann das JC auch nix gegen eine AU machen, abgesehen davon weiss das JC ja auch garnicht ob ich die nächste AU überhaupt auf das gleiche krankheitsbild bekomme. könnte ja auch eine andere/neue erkrankung sein. insofern will ich mal hoffen das die abreitsunfähigkeit weiter bestanden haben wird. alles andere ergibt für mich auch keinerlei sinn.

hotwert

Zitat von: Franz am 24. November 2023, 23:15:48Aber da die AU wohl weiterhin Bestand hat erst Punkt 1 nur theoretischer Natur. Du kannst laut Gutachten bis zu 4 Stunden arbeiten, und man würde dich vermitteln, wenn du mal nicht krank geschrieben wärst.



da ich seit ca. 10 jahren am stück AU bin und es sich um eine chronische krankheit handelt wird sich an der situation in der tat kaum was ändern; außer es geschiet ein wunder.

so wie du es schilderst ergibt die sache für mich auch am ehersten noch sinn. wenn die AU nicht besteht kann ich bis maximal 4h leichte körperliche arbeiten verrichten und wenn ich AU geschrieben bin bin ich nicht arbeitsfähig. insofern kann das JC auch nix gegen eine AU machen, abgesehen davon weiss das JC ja auch garnicht ob ich die nächste AU überhaupt auf das gleiche krankheitsbild bekomme. könnte ja auch eine andere/neue erkrankung sein. insofern will ich mal hoffen das die abreitsunfähigkeit weiter bestanden haben wird. alles andere ergibt für mich auch keinerlei sinn.

Die wissen ja nicht mal für was die AU überhaupt ist. Kann ja auch nur Psyche sein und mit deinem körperlichen Symptomen wenig zu tun haben. Die wissen garnichts.
Die sehen auf der AU nur welcher Arzt diese ausgestellt hat. Ok, ein Facharzt für z.B. Urologie kann wird dich kaum wegen Psyche krankschreiben, natürlich können die sich was denken, aber du weißt sicher wie ich es meine.

https://www.suedkurier.de/ueberregional/wirtschaft/geld-finanzen/buergergeld-das-attest-vom-arzt-reicht-nicht-aus-26-10-23;art1373668,11515908#:~:text=Durch%20die%20sogenannte%20Wegeunf%C3%A4higkeitsbescheinigung%20attestiert,Bescheinigung%20werde%20im%20Einzelfall%20angefordert.

Das ist auch interessant für dich, da steht auch das der MDK zuständig ist.

Franz


Franz

#34
Hallo Freunde

die amtsärztliche untersuchung ist jetzt ne weile her und ich habe inzwischen das gutachten (kurzform) sowie eine einladung beim jobcenter erhalten. in dieser einladung heisst es ich folgendes mitbringen:

aktuelle bewerbungsunterlagen incl. lebenslauf (falls vorhanden),
unterlagen für die ärztliche begutachtung (???)
sowie rentenauskunft mitbringen (die können man telefonisch über telefonnr xyz anfordern)

der termin beim jobcenter sei wohl durch meine aktuelle AU nicht absagbar

"sollten sie den termin nicht wahrnehmen können ist für den nachweis eines wichtigen grundes die vorlange einer AU nur dann ausreichend wenn sich bereits aus dem in der AU niedergelegten befund bzw krankheitsbild eindeutig, unmissverständlich und unzweifelhaft eine unfähigkeit zur wahrnehumg des termins ergibt. letzteres ist besonders dann der fall wenn sie zb an einer ansteckenden, meldepflichtigen erkrankung leiden, eine beinfarktur oder einen bandscheibenvorfall haben. gehen aus der AU derartig eindeutige hinweise nicht hervor ist von ihnen der wichtige grund über die unfähigkeit zur wahrnehmung des meldetermins durch vorlage einer wegeunfähigkeitsbescheinigung nachzuweisen."

die kurzform des amtsärztlichen gutachtens sieht so aus.
 :zensiert:

die frage die sich stellt ist ob die AU die mir mein arzt ausstellt durch das gutachten aufgehoben werden kann. da es sich um eine chronische entzündung im körper handelt und die operationsnarben inzwischen mal wieder aufgegangen, sich vermutlich weitere entzündungsherde gebildet haben (fieber und schüttelfrost inkl.) kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen das dass jobcenter durch das gutachten verlangen kann das ich damit bis 6h arbeiten gehen soll.

abgsehen mal davon hat es mich doch gewundert das im gutachten details über meine AU bzw. krankheit haarklein stehen (seite 2) und somit das jobcenter einblick hat. da frag ich mich was das schwärzen der AU-begründung/diagnose für einen sinn macht?!








Penny

Zitat von: Franz am 18. Januar 2024, 16:50:43die frage die sich stellt ist ob die AU die mir mein arzt ausstellt durch das gutachten aufgehoben werden kann.


So wie ich weiß nicht, ich bin schon 10,5 Jahre vom Hausdoc durchgehend AU geschrieben, war in der Zeit 2x beim Amtsdoc und mein Hausdoc schreibt mich weiter AU  :grins:
... Es begann 1902... Spielverein aus Meiderich

Franz

Zitat von: Penny am 18. Januar 2024, 17:53:45
Zitat von: Franz am 18. Januar 2024, 16:50:43die frage die sich stellt ist ob die AU die mir mein arzt ausstellt durch das gutachten aufgehoben werden kann.


So wie ich weiß nicht, ich bin schon 10,5 Jahre vom Hausdoc durchgehend AU geschrieben, war in der Zeit 2x beim Amtsdoc und mein Hausdoc schreibt mich weiter AU  :grins:

interessant. was hat das gutachten vom amtsarzt ergeben. und wie geht das JC mit dir um. die werden sich ja sicher mal zu gespräch einladen oder nach dem gutachten mal mit geredet haben.

Penny

Zitat von: Franz am 18. Januar 2024, 18:10:29
Zitat von: Penny am 18. Januar 2024, 17:53:45
Zitat von: Franz am 18. Januar 2024, 16:50:43die frage die sich stellt ist ob die AU die mir mein arzt ausstellt durch das gutachten aufgehoben werden kann.


So wie ich weiß nicht, ich bin schon 10,5 Jahre vom Hausdoc durchgehend AU geschrieben, war in der Zeit 2x beim Amtsdoc und mein Hausdoc schreibt mich weiter AU  :grins:

interessant. was hat das gutachten vom amtsarzt ergeben. und wie geht das JC mit dir um. die werden sich ja sicher mal zu gespräch einladen oder nach dem gutachten mal mit geredet haben.

Das ich noch arbeiten kann mit Einschränkungen und das ich weiter meine AU einreichen soll, das war das letzte mal vor Corona. Ich soll wohl wieder zum Amtsdoc, ich lasse mich trotzdem nicht gesund schreiben, das Gutachten hat mich eh nie interessiert da mein Hausdoc dafür zuständig ist...
... Es begann 1902... Spielverein aus Meiderich

Franz

und was sagt der doc der dir die AU ausstellt zum gutachten vom amtsarzt bzw. das du immer wieder mal dahin eingeladen wirst. jobcenter verlangt von dir das du dich trotz AU bewerben und zu vorstellungsgespräche fahren sollst trotz krankschreibung? was bringt dir die AU dann unterm strich wenn das JC die nicht ernst nimmt. (hört sich jedenfalls für mich so an)

Penny

Ich habe schon Jahre keine Bewerbungen mehr geschrieben, für was auch da eh Dauer AU, ich weiß garnicht ob ich meinen doc mal so ein Gutachten gegeben habe, ich schreibe ihn halt alle 14 Tage per WhatsApp wegen Verlängerung 2 Tage vor Ablauf ob ich die neue dann abholen kann ( seit Corona ) und das wars, er weiss ja was ich habe, was soll ich da jedes mal mit ihm reden.
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Fettnäpfchen

Franz

Zitat von: Franz am 18. Januar 2024, 16:50:43die frage die sich stellt ist ob die AU die mir mein arzt ausstellt durch das gutachten aufgehoben werden kann.
Nein !

Zitat von: Franz am 18. Januar 2024, 16:50:43abgsehen mal davon hat es mich doch gewundert das im gutachten details über meine AU bzw. krankheit haarklein stehen (seite 2) und somit das jobcenter einblick hat. da frag ich mich was das schwärzen der AU-begründung/diagnose für einen sinn macht?!
Du meinst du hast es geschwärzt und trotzdem stehen da die Diagnosen und nicht nur die sogenannte "sozialmedizinische Stellungsnahme".

Es gibt Teil A und Teil B. Dir stehen beide zu und dem JC nur das Teil B und das darf nur allgemeines beinhalten.
Teil A ist da genauer wird aber beim AÄD unter Verschluss gehalten. Und kann nur von Dir oder deinem Arzt angefordert werden.
Ausnahme du hast das JC dazu ermächtigt. z.B.: mit einer Schweigepflichtsentbindung die du unterschrieben hast und die "JC freundlich" gestaltet ist/war.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Franz

Das steht im Gutachten was das JC bekommen hat!


"aus der vorgeschichte sind bei herrn XXX gesundheitsstörungen der haut/unterfettbewebed bekannt, die bei herrn XXX mit entzündungen/abzessbildung einhergehen. zahlreiche operationen wurden erforderlich. zum untersuchungszeitpunkt ist die therapie konservativ. zusätzlich entsteht eine allergieneigung, ein med. behandelter bluthochdruck und eine minderbelastbarheit der wirbelsäule.

das psychische zustandsbild ist zum untersuchungszeitpunkt zufriedenstellend stabil.

von der vorliegenen gesundheitsstörungen lassen sich die oben genannten einschränkungen des tätigkeitsprofils ableiten, unter der berücksichtigung das herr XXX an einem leidensgerechten arbeitsplatz (höhenverstellbarer tisch, leidensgerechter stuhl), als leistungsfähig angesehen werden kann.

die tätigkeit sollte zeitweise stehend, gehen und sitzend auszführen sein, wobei herr XXX den zeitpunkt des wechsels der körperposition selbst bestimmen sollte."

Jimmy Neutron

Hast du irgendwas unterschrieben, dass eine Datenübermittlung zwischen dem Gesundheitsamt und dem JC stattfinden darf?

Ohne rechtswirksame Einverständnis bzw. Schweigepflichtsentbindung wäre dies ein massiver Verstoß gegen das Datenschutzrecht und m.E. auch eine strafbare Handlung nach § 203 StGB.
Neben der sofortigen Löschung hättest du in einem solchen Fall Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.

Einfach nur heftig!

Franz

#43
Zitat von: Jimmy Neutron am 19. Januar 2024, 22:02:16Hast du irgendwas unterschrieben, dass eine Datenübermittlung zwischen dem Gesundheitsamt und dem JC stattfinden darf?

Ohne rechtswirksame Einverständnis bzw. Schweigepflichtsentbindung wäre dies ein massiver Verstoß gegen das Datenschutzrecht und m.E. auch eine strafbare Handlung nach § 203 StGB.
Neben der sofortigen Löschung hättest du in einem solchen Fall Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO.

Einfach nur heftig!


nicht das ich wüsste. ich haben nur meine einverständnis dazu erklärt das der amtsärztliche dienst sich von meinen behandelnen ärzten und krankenhausaufenthalten die akten anfordern lassen darf. hat mir mein aktuell behandelner arzt auch zu geraten. dafür haben ich vom JC 2 blätter bekommen wo ich die jeweilige stationen meiner krankheitsgeschichte bzw. ärzte/krankenhäuse aufgezählt habe mit der einverständniserklärung das der amtsärztliche dienst sich einblick verschaffen darf. hat der AD meiner ansicht nach aber garnicht gemacht. als die begutachtung war wusste der arzt von garnix. das gutachten bzw. die untersuchung hat ca. 40min gedauert davon waren 30min gespräch bzgl. meiner krankengeschichte und zu meinem sozialen umfeld. danach kam ne untersuchung mit blutdruck messen, reaktions-test und ein paar koordinationsübungen. die untersuchung bzgl. der sache worauf ich seit nunmehr 10 jahre die dauer-AU habe hat keine 5 sekunden gedauert.

achja die zwei seiten wo ich meine einverständnis erkläre das der AD sich die akten meiner ärzte zukommen lassen darf hab ich beim jocenter abgeben. meine filemanagerin hat gesagt ich solle auf den umschlag schreiben das der brief für den amtsärztliche dienst bestimmt ist und vom JC nicht geöffnet werden darf. darum wundert es mich auch das der AD dem jobcenter das kurzgutachten (oben kursiv gepostet, bzw. unten anonymisiertes original) zugeschickt hat wo alles bzgl meiner erkrankungen haarkleind geschildert wird. das kurzgutachten kam zusammen mit einer einladung vom JC wo meine filemanagerin mit mir über diese gutachten sprechen will. zudem soll ich noch zu dem termin bewerbungsunterlagen inkl lebenslauf (falls vorhanden), unterlagen für die ärztliche untersuchung (kein plan was das sein soll???) und rentenauskunft mitbringen...


habs mal anonymisiert. jedenfalls kam das mit der einladung zum nächsten gespräch bei JC wo dann mit mir darüber geredet werden soll. (hab ich allerdings auch beim JC angefordert weil auf der einladung stand. "ich habe das gutachten vom amtsäztlichen dienst vorliegen und will mit ihnen darüber sprechen)
https://ibb.co/ys8cLCq
https://ibb.co/CB1H0N6

Bimimaus5421

@ Franz ,ich kann dich nur ermutigen eine Datenschutzklage einzureichen .
Du kannst nur gewinnen ..trau dich
Anders lernen diese Herrschaften  es nicht ..