Untersuchung Amtsärztlicher Dienst

Begonnen von Franz, 15. November 2023, 13:07:59

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Jimmy Neutron

Arbeitsunfähigkeit:
Zitat(3a) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende – ,,Hartz IV") beantragt haben oder beziehen, sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt, nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen.

Quelle: Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V

Erwerbsunfähigkeit:
Die Verneinung der Erwerbsfähigkeit erfolgt nur dann, wenn die betroffene Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, innerhalb absehbarer Zeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig zu sein. Bei dieser Entscheidung werden sowohl die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit der Person als auch damit möglicherweise verbundene rechtliche Einschränkungen berücksichtigt.

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hast du nur, wenn du erwerbsfähig bist. Die Arbeitsfähigkeit hat insoweit keinen Einfluss auf den Leistungsanspruch bzw. aus einer langen Arbeitsunfähigkeit kann sich ein Indiz für eine fehlende Erwerbsfähigkeit ergeben. Mehr als ein Indiz ist es zunächst aber nicht.

Zitat von: Franz am 20. Januar 2024, 19:08:05Fragestellung: Arbeits-/und Erwerbsfähigekeit
Beantwortet hat er aber nur die Arbeitsfähigkeit. Mir ist bisher keine Situation bekannt, in der ein Amtsarzt des Gesundheitsamtes im Auftrag einer Optionskommune tatsächlich die Erwerbsfähigkeit beurteilt hat.

Nicht umsonst gibt es die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Landkreistag und der Deutschen Rentenversicherung Bund über die Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Arbeitsuchenden im Sinne des SGB II. Für die Begutachtung über die Erwerbsfähigkeit bei Optionskommunen ist eigentlich der Rentenversicherungsträger zuständig. Dieses Gutachten kostet aber 1. Geld und 2. für den Landkreis kostest du im SGB XII-Bezug mehr wie im SGB II-Bezug.





Franz

ums mal runterzubrechen. solange ich die AU vom meinem behandelen Arzt bekommen muss/kann ich kein stellenangebot annehmen. das JC kann auch nicht verlangen das ich mich bewerbe, an maßnahmen teilnehmen muss oder zu vorstellungsgesprächen muss da der amtsärtzliche dienst das nicht bestimmen kann sondern nur der MDK?

Jimmy Neutron

Fast! Der behandelnde Arzt entscheidet alleine über die AU und der MDK ist als einziger in der Lage, die AU zu überprüfen. Entscheidet so quasi, ob die AU gültig ist oder nicht. Rein rechtlich hat die AU deines Arztes bestand. Das betrifft auch die Vorstellungsgespräche und Maßnahmen. Bewerben kann man sich regelmäßig auch trotz einer Arbeitsunfähigkeit, auch wenn das bei dir wohl keinen Sinn macht. Welcher Arbeitgeber gibt dir in deiner Situation auch einen Vertrag. Solltest du absurderweise Stellenvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung erhalten, dann kannst du dich mit den Vorschlägen hier im Forum melden.

Dem JC fehlte es bereits an der rechtlichen Grundlage, den Amtsarzt mit der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit zu beauftragen.

Franz

Nehmen wir mal an die SB will das ich mich auf eine Stelle bewerbe. wie sollte ich da am besten handeln?

Darf die SB überhaupt meinen Lebenslauf sehen/kopieren/behalten oder kann ich ihn ihr verweigern wegen Datenschutz?

Yasha

#64
Zitat von: Franz am 21. Januar 2024, 14:13:22Darf die SB überhaupt meinen Lebenslauf sehen/kopieren/behalten oder kann ich ihn ihr verweigern wegen Datenschutz?

Mal ganz generell dazu.
Dein Jobcenter unterliegt der Arbeitsmarktstrategie der Vestischen Arbeit inkl. fa:z Fallsteuerung. Und das beeinhaltet entsprechende Bewertungen. Auch zu Bewerbungsunterlagen, Insbesondere Qualitätsmängel und eine möglche Unvollständigkeit können mithin als Bedarf nach speziellen Maßnahmen gewertet werden.

Langzeit AU ùbrigens auch, wenn SB damit eine Nichterreichbarkeit des Kunden nach speziellen Kriterien einschätzen sollten.

Die Zielgruppe besteht aus Personen, die sich im Langzeitbezug von SGB II Leistungen befinden und dem Arbeitsmarkt realistisch nicht zur Verfügung stehen. Die Zielgruppe ist unabhängig von Kulturkreis, Herkunftsland oder Schulabschluss einzugrenzen.

SB  reden dann von Vermeidungshaltungen und –taktiken  des Kunden und das diese vom Fallmanagements bzw. der Arbeitsvermittlung nicht mehr erreicht werden. Achten dazu auf solche Merkmale:
erhebliche Probleme, die Termine im Jobcenter einzuhalten;
wiederkehrend bei Terminen im Jobcenter erkranken oder dauerhaft krankgeschrieben;
Verdacht auf eine psychische Erkrankung;
Leben in sozialer Isolation;
Maßnahmen werden unbegründet abgebrochen bzw. Weigerung an zumutbaren Maßnahmen teilzunehmen.

Ich sammele Konzeptionen von Maßnahmen der Jobcenter . Darunter  auch welche  Deines Jobcenters. Daher kann ich  das genau eingrenzen, was deren Arbeitsmarktpolitik betrifft.

Denn auch das als Bedarf kann ersatzhalber dann vorkommen, wenn diese Maßnahme zugleich näher den Realismus einer Eingliederung näher beleichten soll bzw. deren nicht bestehende Chancen.

Und dazu braucht dann auch ggf.ein Träger Deine Daten. Mithin als Ausgangspunkt für die Erstellung von marktadäquaten Bewerbungsunterlagen., Wenn doch Chancen gesehen werden.

Und solche Maßnahmen hat Dein Jobcenter. Eine davon nennt sich "neue Wege vor Ort". Zum Beispiel.

Mir ist aber nicht klar, wie eine Zuweisung da mit AU funktionieren kann. Es sei denn, Deinem Gutachten lag auch vorher eine ergänzende Zielfrage der SB an den Arzt zur Beantwortung der Maßnahmefähigkeit vor.

Franz


Jimmy Neutron

Ich möchte dich bitten, den Fall im Einzelnen doch hier im Forum zu besprechen. Nur so profitieren auch andere von deinem Fall. Wenn es um Bedenken bzgl. der Offenlegung der Antwort-Mail der SB geht, kann ich dir aber gerne hier im Thema meinen Eindruck mitteilen, ohne konkret darauf einzugehen.

Franz


Jimmy Neutron

Ich habe ein komisches Gefühl. Die Mail ist sehr sachlich, freundlich und neutral formuliert, aber für mich liest es sich so, als ob man das weitere Handeln von deiner Einsicht abhängig machen will und bei mangelnder Einsicht sogar noch weitere Termine in Betracht zieht. Es ist aber nicht klar, um welche Einsicht es gehen könnte.

In Anbetracht deiner Vorgeschichte kann es entweder um die Vermittlung gehen und damit auch die AU gehen oder aber die SB ist selbst nicht zufrieden mit dem Ergebnis und möchte, dass du einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellst. Für den Antrag spricht der Auszug aus dem Versicherungsverlauf, um den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen zu können. Selbst wenn man die Stellungnahme des Amtsarztes zur Arbeitsfähigkeit als Feststellung zur Erwerbsfähigkeit/Leistungsfähigkeit werten würde, bist du damit quasi nicht vermittelbar.

An deiner Stelle würde ich mich auf den Termin intensiv vorbereiten (selbst Fragen und Klärungsbedarf mitbringen) und nimmst einen Beistand mit, der mit Notizblock alles schön mitschreibt. Vor Ort keine Entscheidung treffen und alles erst mal sacken lassen.

Franz

Zitat von: Jimmy Neutron am 25. Januar 2024, 09:35:45Ich habe ein komisches Gefühl. Die Mail ist sehr sachlich, freundlich und neutral formuliert, aber für mich liest es sich so, als ob man das weitere Handeln von deiner Einsicht abhängig machen will und bei mangelnder Einsicht sogar noch weitere Termine in Betracht zieht. Es ist aber nicht klar, um welche Einsicht es gehen könnte.

In Anbetracht deiner Vorgeschichte kann es entweder um die Vermittlung gehen und damit auch die AU gehen oder aber die SB ist selbst nicht zufrieden mit dem Ergebnis und möchte, dass du einen Antrag beim Rentenversicherungsträger stellst. Für den Antrag spricht der Auszug aus dem Versicherungsverlauf, um den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen zu können. Selbst wenn man die Stellungnahme des Amtsarztes zur Arbeitsfähigkeit als Feststellung zur Erwerbsfähigkeit/Leistungsfähigkeit werten würde, bist du damit quasi nicht vermittelbar.

An deiner Stelle würde ich mich auf den Termin intensiv vorbereiten (selbst Fragen und Klärungsbedarf mitbringen) und nimmst einen Beistand mit, der mit Notizblock alles schön mitschreibt. Vor Ort keine Entscheidung treffen und alles erst mal sacken lassen.

Wie du ja beireits in einem vorherigen Post gesagt hast wurde wohl anscheinend vom AA-Dienst rechtswidrig die Abreitsfähigkeit NICHT die Leistungs/Erwerbsfähigkeit beurteilt.
Meine SB hatte ich ja neulich angeschrieben. Mit der bitte kurz zu Umreißen in was es in dem Gespräch gehen wird. Antwort kennst du ja bereits. wurde ihrerseits auch aufgrund der "effektivität" kurzgehalten. Es gab also für mich keinerlei Infos in Bezug auf dein "Zähne Ziehen".

hatte neulich beim Gesundheitsamt die kompletten Berichte angefordert. Gibt ja anscheinend mehrere davon. Antwort war das mir diese zugeschickt werden und falls ich noch fragen hätte ich mich melden könnte.

Ist das ne gute Idee den AA-Dienst bezüglich der Fragestelleung was genau beurteilt wurde. Ob Arbeitsfähigkeit oder Leistugs/Erwärsfähigkeit beurteilt wurde, bzw. meine AU durch das Gutachten aufgehoben werden soll, nochmal nachzufragen oder kann mir daraus ggf. ein strick gedreht werden?

Sorry für die rechtsschreibung/grammatik war die Tage beim Arzt und wurde was Medikamente angeht neu eingestellt, weil mich die ganze sache inzwischen psychisch fertig macht.


Fettnäpfchen

Franz

Zitat von: Franz am 27. Januar 2024, 15:33:53bzw. meine AU durch das Gutachten aufgehoben werden soll,
Wie oft soll man dir noch sagen dass das nicht passieren kann.
Zumindest rechtskräftig bei JC weiß man ja nie was die so versuchen.

MfG FN
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Franz

hab den AA angeschrieben das sie mir "komplette gutachten" zuschicken sollen. wie ich hier lesen konnte soll es ja aus mehreren teilen bestehen. zugeschickt wurde mir das gleiche was auch das JC erhalten hat.   :sad:

Jimmy Neutron

Dass es einen Teil A und B gibt, ist nur bei der Beurteilung durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit vorgegeben. Bei der Rentenversicherung gibt es auch ein gründliches Gutachten und eine sozialmedizinische Stellungnahme bzw. die Sozialmedizinische Stellungnahme ist auch Teil des Gutachtens. Aus deiner Beurteilung geht nicht hervor, dass es zwei Teile geben könnte.

Auch dies spricht dafür, dass das Gutachten vom Amtsarzt auch hier mal wieder kompletter murks ist.
Eine Information noch. Du kannst ja mal deine Unterlagen durchsehen. Du wirst sehr wahrscheinlich die Zustimmung erteilt haben, dass der Amtsarzt das Gutachten direkt an das JC schicken darf. Eine solche Zustimmung kann, z.B. nicht durch die Mitwirkungspflicht gefordert werden. Wenn es überhaupt die rechtliche Möglichkeit gibt, dass der Amtsarzt mit der Begutachtung beauftragt werden kann, dann bedarf es hierfür keine gesonderten Einverständnisse. Hier wäre die Übermittlung bereits durch die gesetzlichen Vorschriften möglich. Wie es z.B. bei externen Gutachten der Fall ist, die für die Rentenversicherung tätig sind.

Was deine Angst angeht. Du hast noch Zeit, dich intensiv auf den Termin vorzubereiten. Alleine ein Beistand hat regelmäßig bereits Einfluss auf die Aussagen und Handlungen des Sachbearbeiters.

Franz

#73
jimmy ich hab dir mal ne PM geschick. Hab eben schiss das die SB hier mitlesen könnte. soweit isses schon

Im prinzip seh ich nur die zwei Optionen die du auch schon benannt hast.

Entweder ich soll mich auf Stellen bewerben und wenn es meiner Gesundheit erlaubt diese annehmen.

oder

Ich soll die EM-Rente gehen. Wobei das auch nicht von Erfolg gekrönt sein dürfte da der AD ja bescheinigt hat das ich unter Vorraussetzung XYZ bis zu 6h arbeiten könnte.

 

Jimmy Neutron

Zitat von: Franz am 28. Januar 2024, 20:16:46jimmy ich hab dir mal ne PM geschick. Hab eben schiss das die SB hier mitlesen könnte. soweit isses schon
Du machst dich verrückt. Bereite dich einfach auf das Gespräch vor und nimm auf jeden Fall einen Beistand mit. Bei der Fragezusammenstellung kannst du hier auf das Schwarmwissen zurückgreifen.
Deine AU steht, da gibt es auch keine zwei Meinungen. Was die SB jetzt tatsächlich anstrebt, wird sich erst beim Termin zeigen.

Zitat von: Franz am 28. Januar 2024, 20:16:46Ich soll die EM-Rente gehen. Wobei das auch nicht von Erfolg gekrönt sein dürfte da der AD ja bescheinigt hat das ich unter Vorraussetzung XYZ bis zu 6h arbeiten könnte.
Das Ergebnis vom Amtsarzt wird den Rentenversicherungsträger nicht beeindrucken.