Untersuchung Amtsärztlicher Dienst

Begonnen von Franz, 15. November 2023, 13:07:59

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Franz

Hallo,

Habe in kürze eine Untersuchung beim Amtsarzt.

Hatte die letzten ~8 Jahre 5-6 Operationen am verlängerten Rückgrad (Abzesse).
Die gesundheitliche Situation hat sich allerdings leider verschlechtert anstelle das sie sich gebessert hätte. Folge ist das ich nach wie vor nicht länger als 5min sitzen kann (auch nicht mit speziellen Kissen usw), Ariale des Rückens taub sind und sich  die komplette Rückenmuskulatur anspannt/verhärtet. Dazu kamen noch Wundheilungsstörungen an der Operationnarbe was dazu führte das die Wunde 7 Jahre am nässen/eitern war weil stetig Wundfleisch nachgewachsen ist und sich die Wunde dadurch nie geschlossen hat.

In diesen ~8 Jahren war ich permanent AU geschrieben und bin es aktuell immer noch.
Von einem weiteren operativen Eingriff seh ich in naher Zukunft ab. Hab von dieser Wundheilungs-Odessey erst mal die schnautze voll und habe keine Lust das dass alles wieder von vorne anfängt.

Jetzt soll der Amtsärztliche Deinst vom Jobcenter wohl gucken ob ich überhaupt noch für den Arbeitsmarkt zu gebrauchen bin. meine Sorge ist das der Amtsarzt sich die Narbe anguckt, die inzwischen äußerlich gut verheilt ist aber gelegentlich ohne sich zu öffnen bis ~200ml wundwasser absondert (entzündungsherde) und sagt: "ich seh da nix sie können arbeiten" - was quasi die reinste Folter wär.

Da ich immer noch starke Schmerzen beim Sitzen und längerem Stehen habe würde mich mein behandelner Arzt weiter AU schreiben. Weil er eben auch meine Krankengeschichte die letzten 30 jahre miterlebt hat und mir glaubt.

Kurz: kann der Amtsärtzliche Dienst meinen behandelnen Arzt daran hindern mich weiter AU zu schreiben?

MFG,
Franz

Sheherazade

Nein, kann er nicht. Aber der amtsärztliche Dienst trifft in der Regel die Entscheidung NICHT durch einmaliges Angucken der Problemstelle, sondern zieht für seine Entscheidung u. a. die aktuellen Berichte des/der behandelnden Ärzte hinzu.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Vers

Hallo
Falls es sich z.B. um A I (Hidradenitis suppurativa) handelt, kannst du versuchen, es als eine Schwerbehinderung anzuerkennen lassen.

Franz

hab schon seit ca. 30 jahren Akne Inversa. Anfang fing es klein an und war im prinzip die ersten 20 Jahre "nur" Axilar R/L - da hatte ich auch locker 20 Operationen in Vollnarkose und am Ende sogar ne Handflächengroße Hauttransplantation da die Operation Wunde zu groß war das sie anders hätte zuheilen können; Operationen mit örtlicher Betäubung zähl ich schon lange nicht mehr mit.

mit der Axilaren Sache hab ich allerdings wenn dann nur noch geringfügig Probleme. Ist zwar auch extrem schmerzhaft aber kann man meistens mit Schwarzer Salbe oder SKID (Hautanibiotikum) in den Griff bekommen.
Eine Langzeittherapie mit Isotretinoin hab ich auch schon ohne Erfolg hinter mir.

Mit der AI Sache war ich schon mal beim Amtsarzt. 15 jahre her. 20% schwerhinderhung ("keine Überkopftätigkeiten und warten bis alles verheilt ist")

Die letzten 8-10 Jahre habe ich quasi ne AU auf Steißbeinfistel (Details s. Oben)
ich denke nach 30 Jahren ständiger Operationen inkl. Wundheilungsstörungen + Depressionen und den kompletten Rücken taub oder mit permanenter Muskelverhärtungen wir das mit "arbeiten gehen" auch nichts mehr werden.

Mir ist schon geholfen wenn der Amtsärtzliche Dienst nicht sagen kann: Wir sehen da nix, da ist nix sie haben keine Schmerzen. Gehen sie Arbeiten!


Vers

Das wird er nicht so einfach können, es ist ja eine chronische Krankheit die immer wieder aufflammen kann. Ebenso wie die Fistel, diese Mistdinger graben sich ja regelrechte Gänge ins Fleisch und wenn man im Moment auch außen nichts sehen kann, so sind doch enzündliche Prozesse im Innern und verursachen Schmerzen. Das wird der Arzt sicher berücksichtigen.

Jimmy Neutron

Zitat von: Franz am 15. November 2023, 13:07:59Kurz: kann der Amtsärtzliche Dienst meinen behandelnen Arzt daran hindern mich weiter AU zu schreiben?
Nein, dies ist nicht möglich! Wenn überhaupt kann eine Feststellung zur Erwerbsfähigkeit getroffen werden. Selbst wenn der Arzt vom JC eine volle Erwerbsfähigkeit feststellt, kann dein eigener Hausarzt dennoch die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Arbeitsunfähig und Erwerbsfähigkeit sind von der Definition her zwei Paar Schuhe. Wenn das JC die AU "angreifen" will, muss sie die Krankenkasse bitten, den Medizinischen Dienst einzuschalten.

Handelt es sich bei diesem Dienst um den ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur oder einen Amtsarzt? Ist dein JC eine Optionskommune oder in einer gemeinsamen Einrichtung der Agentur für Arbeit? Das kann einen erheblichen Unterschied machen.

Rubus

@Junny Neutron: Was ist der Unterschied zwischen "JC eine Optionskommune [ist] oder in einer gemeinsamen Einrichtung der Agentur für Arbeit"?

Und welche Auswirkungen hat das?

Danke :)

hotwert

Da du seit langer Zeit AU bist ist der einzigste Grund dass das JC dich zum Amtsarzt schickt meiner Meinung nach weil sie dich loswerden wollen in Grundsicherung.

Denen ist Recht wenn du als nicht erwerbsfähig eingestuft wirst, denn dann ist ein anderer Träger für dich zuständig. (Kann dir egal sein ob du Grundsicherung oder bürgergeld kriegst, kommt aufs selbe raus)

september23

Zitat von: hotwert am 17. November 2023, 05:57:07Da du seit langer Zeit AU bist ist der einzigste Grund dass das JC dich zum Amtsarzt schickt meiner Meinung nach weil sie dich loswerden wollen in Grundsicherung.

Denen ist Recht wenn du als nicht erwerbsfähig eingestuft wirst, denn dann ist ein anderer Träger für dich zuständig. (Kann dir egal sein ob du Grundsicherung oder bürgergeld kriegst, kommt aufs selbe raus)
es kann einem selbst recht sein. Wenn man seit Jahren nicht arbeitsfähig ist und keine Besserung in Sicht, ist das doch nachvollziehbar, dass man als erwerbsunfähig gilt.
Es befreit zudem von sämtlichen Pflichten des SGB-II.

amare

Zitat von: september23 am 17. November 2023, 09:00:12
Zitat von: hotwert am 17. November 2023, 05:57:07Da du seit langer Zeit AU bist ist der einzigste Grund dass das JC dich zum Amtsarzt schickt meiner Meinung nach weil sie dich loswerden wollen in Grundsicherung.

Denen ist Recht wenn du als nicht erwerbsfähig eingestuft wirst, denn dann ist ein anderer Träger für dich zuständig. (Kann dir egal sein ob du Grundsicherung oder bürgergeld kriegst, kommt aufs selbe raus)
es kann einem selbst recht sein. Wenn man seit Jahren nicht arbeitsfähig ist und keine Besserung in Sicht, ist das doch nachvollziehbar, dass man als erwerbsunfähig gilt.
Es befreit zudem von sämtlichen Pflichten des SGB-II.

Ja,im Auge des Amtes kann es sein,dass diese einen als erwerbsunfähig einstufen.Was dann die Rentenversicherung drauß macht,steht auf einen anderen Blatt Papier.Die können das ganz anders sehen und ihn als arbeitsfähig einstufen,dann wird auch das Amt ihre Meinung wieder ändern.Ich habe den gleichen Scheiß durch und seit zweieinhalb Jahren liegt der Fall nun schon beim Sozialgericht.Manchmal ist schon viel Willkür dabei.

Kann aber auch sein,dass sie ihn erstmal für bestimmte Zeit aus dem Verkehr ziehen.Das hatte ich auch schon.Da hat der Amtsarzt mich erstmal ein Jahr "rausgenommen"und als AU erklärt.Danach wird dann ein neues Gutachten erstellt.

Man kann ja froh sein,dass der Amtsarzt ihn eingeladen hat.Bei mir wird immer nur noch nach Aktenlage entschieden,trotz das ich eine persönliche Vorstellung wollte.


hotwert

Zitat von: september23 am 17. November 2023, 09:00:12
Zitat von: hotwert am 17. November 2023, 05:57:07Da du seit langer Zeit AU bist ist der einzigste Grund dass das JC dich zum Amtsarzt schickt meiner Meinung nach weil sie dich loswerden wollen in Grundsicherung.

Denen ist Recht wenn du als nicht erwerbsfähig eingestuft wirst, denn dann ist ein anderer Träger für dich zuständig. (Kann dir egal sein ob du Grundsicherung oder bürgergeld kriegst, kommt aufs selbe raus)
es kann einem selbst recht sein. Wenn man seit Jahren nicht arbeitsfähig ist und keine Besserung in Sicht, ist das doch nachvollziehbar, dass man als erwerbsunfähig gilt.
Es befreit zudem von sämtlichen Pflichten des SGB-II.

Ja, daran ist nichts negatives.
Nur reicht der Grundsicherung das amtsärztliche Gutachten nicht, die lassen einen dann erneut begutachten.

Die erneute Begutachtung macht dann die Rentenversicherung, auch wenn man keinen Anspruch auf Rente hat wegen fehlender Beitragszeiten oder so, ist sie zuständig für die Begutachtung für das Sozialamt.

Das Sozialamt ist an das Gutachten gebunden, wenn bei der Untersuchung der Rentenversicherung auch raus kommt das man erwerbsunfähig ist, ist alles gut, man hat keine Pflichten wie beim SGB II und bekommt unterm Strich das selbe Geld.

Oftmals kommt bei der Begutachtung über die Rentenversicherung aber raus das man ja erwerbsfähig wäre, mit zig Einschränkungen (wenig sitzen, kaum Stress, keine Schichtarbeit, nur leichte Arbeit, nicht im freien, usw....)
Damit schiebt das Sozialamt die Leute dann wieder zurück zum JC.

Zitat von: Rubus am 17. November 2023, 02:33:45@Junny Neutron: Was ist der Unterschied zwischen "JC eine Optionskommune [ist] oder in einer gemeinsamen Einrichtung der Agentur für Arbeit"?

Und welche Auswirkungen hat das?

Danke :)

Die Gemeinsame Einrichtungen werden von der Bundesagentur "gesteuert" und haben andere, aber in sich relativ gleiche Abläufe.
So kann es z.b. sein, dass du vom ärztlichen Dienst der Agentur untersucht wirst.
Es gibt aber auch gemeinsame Einrichtungen, die auf das Gesundheitsamt des kommunalen Träger zurückgreifen.

Optionskommunen sind dagegen kommunale gesteuert, und regeln das Thema SGB II in Eigenregie. Sprich von Kommune zu Kommune andere Abläufe, andere Formulare.
Sprich, hier erfolgt die Untersuchung definitiv über die Kommune, also Gesundheitsamt.

Während es also bei den gemeinsamen Einrichtungen einen gewissen roten Faden gibt, ist es bei den Optionskommunen, von Kommune zu Kommune unterschiedlich.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Franz

unterm strich ist das was ich hier lese eher beruhigend. mal sehen was die aktion nächste woche bringt. schon allein zum termin hin zu kommen wird allerdings eine tortur wenn man an diesem krankheitsbild leidet und dazu mehr oder weniger noch kaputt operiert wurde. insofern: hinschleppen und froh sein wenn die aktion gut über die bühne gegangen ist.

Jimmy Neutron

Zitat von: amare am 17. November 2023, 09:41:11Kann aber auch sein,dass sie ihn erstmal für bestimmte Zeit aus dem Verkehr ziehen.Das hatte ich auch schon.Da hat der Amtsarzt mich erstmal ein Jahr "rausgenommen"und als AU erklärt.Danach wird dann ein neues Gutachten erstellt.
Genau dieser Punkt zeigt aber die Problematik mit den Amtsärzten vom Gesundheitsamt. Dies sind in aller Regel eben nicht darin geschult, eine Erwerbsfähigkeit festzustellen, deshalb hatte ich auch nach der Optionskommune gefragt.

@Franz
Kannst du bitte ganz genau beschreiben, zu welchem Zweck du wohin geladen wurdest.
Ist deine Kommune hier vertreten?
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen
Ärztlicher Dienst oder Gesundheitsamt?

Der Amtsarzt ist, wie zuvor erwähnt, in der Regel nur in der Lage, die Arbeitsfähigkeit zu beurteilen. Die Erwerbsfähigkeit wird in einem sozialmedizinischen Gutachten beurteilt. Eigentlich gibt es eine gemeinsame Vereinbarung mit den Ländern, dass bei Optionskommunen die Beurteilung direkt durch die Rentenversicherung erfolgt. Leider halten sich die Optionskommunen in den seltensten Fällen daran.

Der Hintergrund der ganzen Sache ist, dass um Sozialleistungen nach dem SGB II zu bekommen, man Erwerbsfähig sein muss. Erwerbsfähig ist man, wenn man min. 3 Stunden am Tag arbeiten kann bzw. wenn man zwar krank ist, es aber wahrscheinlich ist, dass man innerhalb 6 Monaten wieder Gesundheit ist, um die min. 3 Stunden zu erreichen. Recht kurz angerissen natürlich.

Ist man nicht erwerbsfähig und dennoch auf Leistungen angewiesen, fällt man in den Rechtskreis des SGB XII. In deinem Fall dürfte dies auf die Hilfe zum Lebensunterhalt herauslaufen nach Kapitel 3 und nicht auf die Grundsicherung. Die Sozialhilfe hat aber auch Nachteile gegenüber den Leistungen nach dem SGB XII.

Daher ist es recht wichtig, dass du dir Gedanken machst, was für dich der richtige Weg ist. Was auch ein Gespräch mit deinem Arzt benötigt. Gerade beim Amtsarzt rate ich aber zur Vorsicht. Hier würde ich z.B. eher dazu raten, bei der Rentensicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen und von denen die Begutachtung durchführen zu lassen. Die Entscheidung wäre für alle Leistungsträger bindend. Ganz so auf die leichte Schulter würde ich die Sache nicht nehmen.

Besitzwehr

Wer 8 Jahre durchgehend AU ist ist abzuschieben ins SGB XII, warum das Jobcenter hier erst jetzt reagiert ist mir ein Rätsel - Soll nicht negativ aufgefasst werden, nur meine Meinung. Der Grad der Erkrankung ist ein Indiz dafür das eine Integration auf dem Arbeitsmartk aussichtslos ist.