Frage zur Anrechnung von Leistungen der Pflegekasse

Begonnen von eifelbahner, 28. September 2023, 15:49:31

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eifelbahner

Hallo Freunde,

Glück war mir hold und ich bekam eine recht fette Überweisung der Krankenkasse, doch zuerst die Fakten:

Meine Frau hat Pflegestufe 2 und bezieht Rente und Pflegegeld, sowie Wohngeld. (liegt 7,-€ überm Satz der Grundsicherung)

Meine Wenigkeit bezieht nur Bürgergeld, läuft alles seit mehreren Jahren so.

Am 30.6. hatte ich eine Pflegestufeerhöhung bei der Pflegekasse beantragt, die nach Besichtigung durch den MD am 14.9. jedoch abgelehnt wurde.

Soweit, so klar.

Heute finde ich einen Zahlungseingang der Krankenkasse in Höhe von 420,-€, angegeben ist nur Zahlung für den Zeitraum vom 5.8. bis 15.9. , ansonsten keine weiteren Angaben über Sinn und Zweck.

Ich hab also bei der Krankenkasse nachgefragt und erfahren, dass es sich um eine Strafzahlung handelt. Weiteres Nachhaken ergab dann, dass die KK nach §18 Abs. 3b SGB XI verpflichtet ist, eine Zahlung von 70,-€ pro angefangener Woche an den Antragsteller zu leisten, wenn innerhalb von 25 Tagen kein schriftlicher Bescheid erstellt wurde.

Der WBA fürs Bürgergeld ist wieder Anfang November zu stellen und ich darf dann auch wieder Kontoauszüge vorlegen, wobei auf einem Auszug auch diese Strafzahlung drauf ist.

Kann die Zahlung aufs Bürgergeld angerechnet werden?
 
 :heul:

Danke schon mal für eure Antworten.

Grüsse aus der Eifel

Sheherazade

Zitat von: Saftkutscher am 28. September 2023, 15:49:31Kann die Zahlung aufs Bürgergeld angerechnet werden?

Auf dein Bürgergeld? Ist die Strafzahlung denn für dich oder eher doch für deine Frau?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

eifelbahner

#2
adressiert ist auf mich als Antragsteller, das Pflegegeld läuft auf meine Frau.
Die Verwirrung kommt daher, dass ich als pflegende Person das Strafgeld bekomme, bzw. an mich adressiert ist

Sheherazade

Vom Gefühl her dürfte es nicht bei dir angerechnet werden, aber was sind schon Gefühle ..... Vielleicht kommt noch wer, der das sicher weiß. Bis dahin einfach das Schreiben zum entsprechenden Kontoauszug packen und beim WBA eine Kopie davon mit den Kontoauszugskopien einreichen und abwarten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Deine Frau hat Pflegegrad 2 und bekommt Pflegegeld, demzufolge bekommt sie auch die Strafzahlung.
Antragsteller (auf die Leistung) ist immer die pflegebedürftige Person, also deine Frau, auch wenn du für sie in Vertretung bzw. als Bevollmächtigter die Höherstufung beantragt hast.
Die Zahlung nach § 18 Abs 3b Satz 1 SGB XI ist ein Entschädigungsanspruch der pflegebedürftigen Person für eine verspätete Pflegebegutachtung.
Diese Entschädigung ist imho wie Pflegegeld zu behandeln, da sie pauschal die materiellen Nachteile ausgleichen soll, die der pflegebedürftigen Person bei der Pflege aufgrund der Verzögerung entstehen.
Die pflegebedürftige Person wird damit dafür entschädigt, dass sie höhere erforderliche Aufwendungen für die Pflege selbst finanzieren musste, weil nicht rechtzeitig über den Antrag entschieden wurde. So hat der Gesetzgeber das auch begründet.

Lt. Gesetzesbegründung (BR-Drucksache 170/12) handelt es sich um eine pauschale Zusatzzahlung zum Pflegegeld.
Diese stellt somit ebenfalls Pflegegeld dar und ist im SGB II wie dieses zu behandeln.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


eifelbahner

#Ottokar

sowas Ähnliches habe ich auch in einer Aufzählung von nicht anrechenbaren Geldzugängen gelesen.
Da war die Rede von Entschädigungszahlung ohne Sach- oder Vermögensschaden und die ist nicht anrechenbar.
Leider bekomme ich keine Bestätigung darüber von der Pflegekasse wurde mir gesagt.
Vielleicht kommt da noch ein Bescheid, normal geht's ja nicht ohne.

Vielen Dank an euch

Gruß Eifelbahner

eifelbahner

Aktuelle Situation:

Wie erwartet verzögert sich die Bearbeitung meines WBA, auch wegen der Entschädigungszahlung der KK.
Die SB fragt nach dem Ursprung der Zahlung, war mir schon klar.
Weiterhin hat sie offensichtlich keinen Durchblick, was die Nachzahlung des Wohngelds angeht.
Die Bewilligungsbescheide habe ich eingescannt und per email gesendet, weil da ja auch die Anrechnung der Vorleistungen der Grundsicherung enthalten ist.
Trotzdem scheint sie nicht mit der Nachzahlung klarzukommen.
Die spinnen, die Jobcenter.

Im Übrigen ist bereits wieder Grundsicherung ab Januar 24 beantragt, weil durch die Regelsatzerhöhung meine Frau wieder Anspruch auf Grundsicherung hat.
Da kann ich quasi das mittlerweile bewilligte Wohngeld wieder "abmelden", weil beides nicht gleichzeitig bezogen werden kann.
Die ganze Dokumentensammlung fürs Wohngeld war also unterm Strich "für die Katz".
Auswüchse der Bürokratie eben. :kotz:

Jimmy Neutron

Sollte von der Pflegekasse nichts kommen und ich bei der Bescheinigung so querstellt, würde ich auch in deinem Fall den § 14 SGB I einsetzen und der Pflege-/Krankenkasse konkrete Fragen zur Zahlung stellen.

Wie setzt sich der Betrag zusammen? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Zahlung? Welchen Zweck hat die Zahlung? Kann die Zahlung auf andere Sozialleistungen angerechnet werden?
Dabei auf den § 14 hinweisen und mit Leistungsklage drohen, sollte die Beratung nicht erfolgen oder verweigert werden.

Rotti

Zitat von: eifelbahner am 28. September 2023, 16:49:52adressiert ist auf mich als Antragsteller, das Pflegegeld läuft auf meine Frau.
Die Verwirrung kommt daher, dass ich als pflegende Person das Strafgeld bekomme, bzw. an mich adressiert ist
du hast ja als Bevollmächtigter gehandelt für deine Frau und da ihr ein gemeinsames Konto habt nehme ich an können sie dir, das doch gar nicht anrechnen.

Ottokar

Pflegegeld welches die Pflegeperson (von der zu pflegenden Person oder der Pflegekasse direkt) erhält, ist lt. § 1 Abs. 1 Nr. 4 Bürgergeld-Verordnung im SGB II unabhängig von der Höhe nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


eifelbahner

So, der Bescheid ist heute eingetrudelt.
Alles korrekt, es gab keine Abzüge. :clever: 

Anfang Mai ist der nächste Antrag dann fällig.
Danke für eure moralische Unterstützung,
 :danke: