Rückzahlung Bürgergeld

Begonnen von hutamatanea1, 20. November 2023, 14:08:09

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hutamatanea1

Hallo zusammen

ich habe eine Arbeit am 19. April begonnen, das Jobcenter hat fürApril und Mai die Leistungen voll weiterbezahlt. Meinen Lohn erhalte ich immer am 15. des Folgemonats. Ich habe mal gehört, das wenn der Lohn am 15ten des Folgemonats bezahlt wird muss man dem Jobcenter die Leistungen nicht zurückerstatten.
Stimmt das ??
Für Infos bin ich dankbar
Beste Grüße an alle

Sheherazade

Das kann man so pauschal nicht beantworten. Kommt darauf an, zu wann der Leistungsbezug beendet war.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: hutamatanea1 am 20. November 2023, 14:08:09Ich habe mal gehört, das wenn der Lohn am 15ten des Folgemonats bezahlt wird muss man dem Jobcenter die Leistungen nicht zurückerstatten.
Stimmt das ??
Nein, das stimmt nicht.
Nach deinen Angaben ist hier erstmals am 15. Mai Lohn zugeflossen und zwar für den Zeitraum 19. bis 30. April. Der im Mai zugeflossene Lohn wird auf den Bedarf für den Monat Mai angerechnet, zuviel gezahltes Bürgergeld muss zurückgezahlt werden.
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