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Selber Beratungstermin beim Sacharbeiter vereinbart!

Begonnen von Sandokan, 22. November 2023, 20:53:15

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Sandokan

Hallo liebe Leidensgemeinschaft

Ich M 36 und Chronische Erkrankung somit Arbeitsunfähig 3 St + mit 12 Einschränkungen.

Frage an die Runde, klar gehen meist nicht kontrollierte vorgefertigte Anschreiben raus, das ist mir schon bewußt!Aber wenn ich selbst einen Beratungstermin bei meinem Sachbearbeiter möchte, darf dann folgendes drinstehen!?"Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) .

Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht folge leisten, wird Ihr Abeitslosengeld II bzw. Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch ( SGB II) maßgebenden Regelbedarfs grundsätzlich für die Dauer von drei Monaten gemindert."

Ich warte auf eine Begutachtung und das seit über 3 Monaten!!
Mir ist das ganze schleierhaft!Kennt sich da jemand besser aus oder hat das gleiche schonmal bemängelt!Ich bin nicht geistig behindert und möchte schon vernüftige Anschreiben erhalten!Muss ich mir das Gefallen lassen!Ich werte dies mal als "Nötigung" zumindest in meiner Situation.Bin gespannt wünsche noch einen Schönen Abend und danke schonmal wenn einer sich mit meinem Fall beschäftigt.lg Martin

MeisterPelz


Fettnäpfchen

Sandokan

Zitat von: Sandokan am 22. November 2023, 20:53:15Aber wenn ich selbst einen Beratungstermin bei meinem Sachbearbeiter möchte, darf dann folgendes drinstehen!?"Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Sozialgesetzbuch (SGBII) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) .

Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht folge leisten, wird Ihr Abeitslosengeld II bzw. Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch ( SGB II) maßgebenden Regelbedarfs grundsätzlich für die Dauer von drei Monaten gemindert."
Meinst du echt dass du den Blocksatz in deinem Schreiben für den SB hernehmen kannst?
Wenn ja dann NEIN. Du bist keine Behörde.

Zitat von: Sandokan am 22. November 2023, 20:53:15Ich warte auf eine Begutachtung und das seit über 3 Monaten!!
Mir ist das ganze schleierhaft!Kennt sich da jemand besser aus oder hat das gleiche schonmal bemängelt!
Bei mir dauerte das noch wesentl. länger und dann war es sogar eine Begutachtung nach Aktenlage.
Und nein ich habe mich auch nicht beschwert denn in dem Zeitraum bis die Begutachtung mit Termin zum Gespräch über die sozialmedizinische Stellungsnahme vorbei ist kann einem das JC nichts und muss einen in Ruhe lassen.

MfG FN
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Rotti

Zitat von: Sandokan am 22. November 2023, 20:53:15ch warte auf eine Begutachtung und das seit über 3 Monaten!! Mir ist das ganze schleierhaft!Kennt sich da jemand besser aus oder hat das gleiche schonmal bemängelt!Ich bin nicht geistig behindert und möchte schon vernüftige Anschreiben erhalten!Muss ich mir das Gefallen lassen!Ich werte dies mal als "Nötigung" zumindest in meiner Situation.Bin gespannt wünsche noch einen Schönen Abend und danke schonmal wenn einer sich mit meinem Fall beschäftigt.lg Martin
Nötigung ist das nicht man kann ja keinen Termin ausmachen und dann nicht einhalten, die haben da anderes zu tun, als auf dich zu warten.