Ablehnung Erwerbsminderungsrente >> Jobcenter

Begonnen von exciter20011, 23. November 2023, 08:51:01

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exciter20011

Guten Morgen zusammen,

ich befinde ich mich derzeit im Widerspruchsverfahren für eine Erwerbsminderungsrente, da ich seit April 2021 arbeitsunfähig bin, eine Reha im November 2022 musste abgebrochen werden.
Von Oktober 2022 bis Oktober 2023 habe ich Arbeitslosengeld 1 nach §145 SGB III erhalten, und bin jetzt im Bürgeldbezug.

Ich hatte heute einen Telefontermin mit der Sachbearbeiterin.
Sie sagte mir, dass sie mich erstmal nicht in die Arbeitsvermittlung nehmen wird, auch kein Kooperationsplan, ich soll nur die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an Sie senden.

Ich soll Ihr auch den Ablehnungsbescheid für meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zusenden, damit Sie sich anschauen kann, warum mein Antrag von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wurde.
Bin ich dazu verpflichtet, Ihr das Dokument zukommen zu lassen?

Die Frau war freundlich und höflich, und hat mich ansonsten zu nichts gedrängt.
Ich würde gerne weiter unter dem Radar fliegen, solange es mir möglich ist, und keine schlafenden Hunde wecken, falls nicht nötig.
Ihr versteht sicher, was ich meine.

Ich werde dieses Thema auch immer wieder aktualisieren, denn es könnte vielleicht für den einen oder anderen hilfreich sein.

Besten Dank!

september23

Zitat von: exciter20011 am 23. November 2023, 08:51:01Ich hatte heute einen Telefontermin mit der Sachbearbeiterin.
Sie sagte mir, dass sie mich erstmal nicht in die Arbeitsvermittlung nehmen wird, auch kein Kooperationsplan, ich soll nur die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an Sie senden.
soweit sehr korrekt
...
Zitat von: exciter20011 am 23. November 2023, 08:51:01Ich würde gerne weiter unter dem Radar fliegen, solange es mir möglich ist, und keine schlafenden Hunde wecken, falls nicht nötig.
Ihr versteht sicher, was ich meine.
nein, was ist der schlafende Hund in Deinem Fall?

Ottokar

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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


exciter20011

Zitat von: september23 am 23. November 2023, 09:35:51
Zitat von: exciter20011 am 23. November 2023, 08:51:01Ich hatte heute einen Telefontermin mit der Sachbearbeiterin.
Sie sagte mir, dass sie mich erstmal nicht in die Arbeitsvermittlung nehmen wird, auch kein Kooperationsplan, ich soll nur die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an Sie senden.
soweit sehr korrekt
...
Zitat von: exciter20011 am 23. November 2023, 08:51:01Ich würde gerne weiter unter dem Radar fliegen, solange es mir möglich ist, und keine schlafenden Hunde wecken, falls nicht nötig.
Ihr versteht sicher, was ich meine.
nein, was ist der schlafende Hund in Deinem Fall?
Ich hatte mich recht gut im Voraus auf das Gespräch vorbereitet - wären blöde Fragen oder Anmaßungen gekommen, hätte ich sofort darauf verwiesen, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, Telefontermine zu vereinbaren oder wahrzunehmen, da auf der Einladung nicht einmal auf Rechtsfolgen hingewiesen wurde.
Ist es korrekt, dass ich nur Vor-Ort-Termine rechtliche bindend wahrnehmen müsste?
Ich würde das jetzt telefonisch so weiter laufen lassen, solange es irgendwie geht, das ganze ist auch eine ziemliche Belastung für mich.

Zitat von: Ottokar am 23. November 2023, 10:28:20
Zitat von: exciter20011 am 23. November 2023, 08:51:01Bin ich dazu verpflichtet, Ihr das Dokument zukommen zu lassen?
Nein.
Was mache ich, wenn weiter danach verlangt wird?

Sheherazade

Zitat von: exciter20011 am 23. November 2023, 11:58:55Was mache ich, wenn weiter danach verlangt wird?

Hat sie das tatsächlich gefordert/verlangt oder nur darum gebeten? Das macht schon einen Unterschied.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: exciter20011 am 23. November 2023, 11:58:55Was mache ich, wenn weiter danach verlangt wird?

nach der rechtlichen Grundlage für das "verlangen" fragen .....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

exciter20011

Zitat von: Sheherazade am 23. November 2023, 12:51:30
Zitat von: exciter20011 am 23. November 2023, 11:58:55Was mache ich, wenn weiter danach verlangt wird?

Hat sie das tatsächlich gefordert/verlangt oder nur darum gebeten? Das macht schon einen Unterschied.
Sie hat darum gebeten, oder so eine seltsame Mischung aus Bitte und Verlangen, keine Ahnung.
Im Grunde war die Frau recht empathisch, aber das kann natürlich auch täuschen, ich kenne den Menschen nicht, und auch nicht die Vorgaben, die er von oben hat.

Zitat von: Bundspecht am 23. November 2023, 12:58:09
Zitat von: exciter20011 am 23. November 2023, 11:58:55Was mache ich, wenn weiter danach verlangt wird?

nach der rechtlichen Grundlage für das "verlangen" fragen .....
Was könnte denn im schlimmsten Fall passieren, wenn ich dem "Verlangen" nicht nachkomme?
Da ich mit dem Jobcenter schon lange nicht mehr zu tun hatte (das letzte Mal vor etwa 10 Jahren, damals Probleme mit Sanktionen), bin ich da etwas unsicher, und sehr sehr vorsichtig bei jedem Schritt.
Kann natürlich auch sein, dass die Sachbearbeiterin eine Art "sanfteren" Kurs bei mir fährt, sich das aber jederzeit ändern kann. Deswegen: vielleicht einfach die Unterlagen durchschicken und schauen was passiert?
In meinem Ablehnungsbescheid der DRV steht, dass ich die medizinischen Voraussetzungen nicht erfülle und mindestens 6 Stunden arbeiten kann.
Könnte das JC mir daraus etwas drehen und mich gleich in die Vermittlung bringen, oder wäre das rechtswidrig, da ich ja weiter krankgeschrieben werde?

Sheherazade

Zitat von: exciter20011 am 23. November 2023, 13:33:03Was könnte denn im schlimmsten Fall passieren, wenn ich dem "Verlangen" nicht nachkomme?

Du könntest weiteren Fragen danach aus dem Weg gehen, indem du beim nächsten Mal einfach sagst, dass du den Ablehnungsbescheid nicht hergeben möchtest - das du es nicht musst, wurde dir ja schon geschrieben. Der ist ohnehin nicht leistungsrelevant.

Und bei anhaltender AU kann man dich auch nicht vermitteln.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: exciter20011 am 23. November 2023, 13:33:03Sie hat darum gebeten, oder so eine seltsame Mischung aus Bitte und Verlangen, keine Ahnung.
...
Was könnte denn im schlimmsten Fall passieren, wenn ich dem "Verlangen" nicht nachkomme?

Mein Tipp wäre zu klären, ob es nun eine Bitte oder ein Verlangen war. Mit "keine Ahnung" und allerlei Szenarien (was wäre wenn usw.) füllst Du Deinen Tag mit jeder Menge Sorgen, die völlig unnötig sind, wenn es eine Bitte oder ein Vorschlag gewesen sein sollte. Denn dann ist es mit dem nein getan.

Und wenn es ein Verlangen war auch, denn es gibt keine Rechtsgrundlage für dieses Verlangen, WENN es denn es überhaupt geäußert wurde.

hotwert

Die Rente wurde also abgelehnt weil du laut deren Gutachter nicht krank genug bist?? (War bei mir auch so)

Das Jobcenter hat normalerweise ebenfalls das Gutachten erhalten und kann dich nun vermitteln in einem Job der deinen Einschränkungen im Gutachten der Rentenversicherung entspricht. Wenn erstmal nichts gemacht wird und du deine Ruhe hast kannst du echt froh sein.
Ich musste mich bewerben obwohl ich im Widerspruchsverfahren war, das Widerspruchsverfahren war dem JC egal, das Gutachten war da und nachdem konnte ich ja arbeiten.


skeptiker12

Zitat von: exciter20011 am 23. November 2023, 13:33:03In meinem Ablehnungsbescheid der DRV steht, dass ich die medizinischen Voraussetzungen nicht erfülle und mindestens 6 Stunden arbeiten kann.
War bei mir auch so. Ein Gefälligkeitsgutachter der Rentenversicherung hat das behauptet.
Ließ ich mir nicht gefallen, habe Widerspruch eingelegt. Der wurde auch abgelehnt, deshalb bin ich zur Fachanwältin für Sozialrecht. Die hat gegen die RV vor dem Sozialgericht geklagt.

Nach langem Kampf gab es die "Arbeitsmarktrente" für mich = die volle Erwerbsminderungsrente trotz 4 bis 6 Stunden täglicher Arbeitsfähigkeit, weil es auf dem Arbeitsmarkt keine für mich geeignete Stelle gab.
Ich musste mich dann nicht mehr bewerben, das JC zahlte weiter.

Ich liess aber nicht locker, denn Fakt war, daß ich überhaupt nicht arbeitsfähig war. So erzwang ich eine erneute Begutachtung durch die RV. Der neue Gutachter stellte fest, daß ich weniger als 3 Stunden täglich arbeitsfähig war und keine Besserung in Sicht war, auch langfristig nicht.
Die RV zahlte dann die volle EU-Rente unbefristet bis zur regulären Rente und ich wurde dem Sozialamt überstellt, weil das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum lag.

Bei Dir ist wohl auch das falsche Gutachten der Grund für den Stress. Werde Deinen Thread verfolgen, um zu sehen, was Du daraus machen wirst.

Jimmy Neutron

Zitat von: hotwert am 24. November 2023, 13:26:38Das Jobcenter hat normalerweise ebenfalls das Gutachten erhalten und kann dich nun vermitteln in einem Job der deinen Einschränkungen im Gutachten der Rentenversicherung entspricht.
Hierfür fehlt es an der rechtlichen Grundlagen. Im Regelfall wird das JC das Gutachten nicht erhalten. Selbst im Widerspruchsfall im Rahmen des § 44a erhält das JC lediglich eine gutachterliche Stellungnahme.

hotwert

Zitat von: Jimmy Neutron am 24. November 2023, 21:01:54
Zitat von: hotwert am 24. November 2023, 13:26:38Das Jobcenter hat normalerweise ebenfalls das Gutachten erhalten und kann dich nun vermitteln in einem Job der deinen Einschränkungen im Gutachten der Rentenversicherung entspricht.
Hierfür fehlt es an der rechtlichen Grundlagen. Im Regelfall wird das JC das Gutachten nicht erhalten. Selbst im Widerspruchsfall im Rahmen des § 44a erhält das JC lediglich eine gutachterliche Stellungnahme.

Ja richtig, das Gutachten bekommt der ärztliche Dienst, und der schreibt darauf hin eine gutachterliche Stellungnahme.

Von dem Widerspruch gegen den Rentenbescheid kriegt das JC oder der angegliederte ärztliche Dienst nichts mehr mit, auch nicht von weiteren Gutachten die eventuell erstellt werden.

Ottokar

Zitat von: hotwert am 25. November 2023, 03:46:28Ja richtig, das Gutachten bekommt der ärztliche Dienst, und der schreibt darauf hin eine gutachterliche Stellungnahme.
Falsch, im Fall eines Widerspruches des JC gegen das Gutachten der DRV bekommt der äD das Gutachten von der DRV nicht.
Die DRV erstellt auf der Basis ihres Gutachtens eine gutachterliche Stellungnahme. Diese gutachterliche Stellungnahme der DRV erhält das JC, dieses ist daran gebunden. Der äD wird dabei gar nicht eingebunden. So ist es in § 44a Abs. 1 S. 3 und 4 SGB II geregelt.
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