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Ab 1. Februar gibt es eine neue Zuzahlungsregel:

Begonnen von Rotti, 15. Februar 2024, 22:46:38

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Rotti

Was ist nun anders? Der für die Zuzahlung maßgebliche § 61 Sozialgesetzbuch V wurde um zwei besondere Konstellationen ergänzt.
Kleinere Packungsgrößen und Teilmengen

Es geht dabei zum einen um die Zuzahlung in dem Fall, dass das verschriebene Arzneimittel in dieser Packungsgröße nicht verfügbar ist und daher gegen mehrere kleinere Packungen ausgetauscht wird.

Bislang haben Versicherte zum Beispiel im Falle der Abgabe von drei N1-Packungen anstelle der verschriebenen N3-Packung dreimal mindestens 5 Euro zuzahlen müssen. Ab Februar ist die Zuzahlung nur einmal zu entrichten. Ihre Höhe bezieht sich auf die Packungsgröße, die der verordneten Menge entspricht.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/01/29/neue-zuzahlungsregel-ab-1-februar
"Wer mit dem Jetzt und Heute unzufrieden ist, sagt eben, früher war alles besser."
 Historiker Bogdan Murgescu