Ab 1. Februar gibt es eine neue Zuzahlungsregel:

Begonnen von Rotti, 15. Februar 2024, 22:46:38

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Rotti

Was ist nun anders? Der für die Zuzahlung maßgebliche § 61 Sozialgesetzbuch V wurde um zwei besondere Konstellationen ergänzt.
Kleinere Packungsgrößen und Teilmengen

Es geht dabei zum einen um die Zuzahlung in dem Fall, dass das verschriebene Arzneimittel in dieser Packungsgröße nicht verfügbar ist und daher gegen mehrere kleinere Packungen ausgetauscht wird.

Bislang haben Versicherte zum Beispiel im Falle der Abgabe von drei N1-Packungen anstelle der verschriebenen N3-Packung dreimal mindestens 5 Euro zuzahlen müssen. Ab Februar ist die Zuzahlung nur einmal zu entrichten. Ihre Höhe bezieht sich auf die Packungsgröße, die der verordneten Menge entspricht.

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/01/29/neue-zuzahlungsregel-ab-1-februar
Im Sommer 2026 äußerte Merz in einem ZDF-Sommerinterview die Besorgnis, dass nicht nur die AfD, sondern auch die Grünen und Linken mittlerweile den ,,gleichen Sound" hätten.

"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"