Eingliederungshilfe Positiv und keine Mitteilung? Aus 2017 Nun zufällig erfahren

Begonnen von Das Forum, 25. November 2023, 00:41:14

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begees

Zitat von: PaulHilft am 29. November 2023, 15:13:21
Zitat von: begees am 29. November 2023, 12:12:06Nach Klärung der Fragen 4 und 5 kann ich dazu vielleicht mehr sagen.
Zu 4: Die Person hat die Kirche überlebt und ist immens eingeschränkt. Es geht fast nichts. Bereits im jahr 2017 war die Person eine Pflegefall. Doch hatte diese nicht das wissen, die Kraft und auch die Möglichkeit das zu beantragen. Bis 2021 haben wir mit unserer Familie überbrückt. Wir haben alles übernommen. Die Person benötigt eigentlich auch schon seit 2017 eine gesetzlichen Betreuer. Doch würde die Person dann fliehen und als Obdachlose leben. Ich weiß, dass EGH nicht das selbe wie ein Pflegegrad ist. Doch die Unterstützung diesen zu erreichen wäre damals nötigt gewesen.
Beschreibt das alles nicht den Unterstütusgnbedarf? Ein hilfloser Mensch, der sich selber nicht helfen kann.
Nach all den Jahren, haben wir es geschafft, gute Ärzte zu finden und alles nachzuweisen was ich hier geschrieben habe. Die Akte ist gut gefüllt und die Person nun dauerhaft Verrentet und dauerhaft PG3. 

Also mit den bisherigen Pauschalbehauptungen ist nichts für die Vergangenheit zu erreichen! Du müsstest schon ganz konkret mehrere individuelle Notlagen beschreiben, in denen eine konkret zu benennende Hilfeleistung erforderlich war. Ferner wäre ausführlich darzulegen, wie diese Bedarfe im einzelnen gedeckt worden sind bzw. nicht gedeckt werden konnten und welche Nachteile sich daraus jeweils ergeben haben.

Das ist natürlich ein erheblicher Darstellungsaufwand, das ist mir schon klar. Aber "ins Blaue hinein" wirst du vor dem SG mE keinen Erfolg haben. Ich kenne mich da ein bisschen aus.

Taktisch wäre es natürlich von Vorteil, wenn aus dem Vorgehen nach 5. eine frühere Befassung der EGH-Stelle nachweisbar wäre. Bevor du da jetzt blind einen Überprüfungsantrag stellst, frag doch einfach mal freundlich an, ob dort im Jahr 2017 oder später eine Prüfung auf evtl. Leistungsansprüche der EGH stattfand und ob darüber ein Bescheid erging - mit genau diesem Wortlaut.

Bimimaus5421

Zitat von: Das Forum am 25. November 2023, 00:41:14Wir sind im SGB XII

Als das Sozialamt die Person vom JobCenter übernimmt. (DRV hat volle EU Rente bescheinigt.)
So stellte die Sachbearbeiterin selber die Frage an das Gesundheitsamt:

"Ist die Beeinträchtigung als Behinderung im Sinne von § 53 SGB XII einzuordnen?"

Diese Frage stellte die Sachbearbeiterin selber ohne Absprache oder Antrag. Der Hintergrund war, dass noch beim JC zwei Anträge wegen Hygiene und Ernährung gestellt wurden. Diese waren aber noch nicht in Auftrag gegeben. So teilte das Sozialamt mit, dass dann dies von hier aus stattfindet. Und in diesem Schreiben hat die Sachbearbeiterin die zwei Mehrbedarf prüfen lassen und von sich aus selber diesen oben erwähnen Satz reingeschrieben. Das hat die Sachbearbeiterin am 24.02.2017 geschrieben.

Am 03.03.2017 antwortet das Gesundheitsamt. Es hat auch eine kleine Begutachtung gegeben. Die Person musste dort vor Ort erscheinen. Es ging nur um die Mehrbedarfe. Doch wurde 100% nicht über die Eingliederungshilfe gesprochen. Das kann nachgewiesen werden. (Da gab es noch einen weiteren Hintergrund, aber der Arzt hat dieses Anliegen mit dem Eingliederungshilfe gar nicht bearbeiten können und somit nicht abgefragt. Erst danach hat er es nach Erinnerung und Akteneinsicht gemacht. Tut jetzt nichts zur Sache.)

Naja, und die Sachbearbeiterin, gibt die Mehrbedarfe weiter und es gibt kein Wort oder Vermerk wegen 53. Das ist in all den anderen Sachen untergegangen. Es gibt auch kein Schreiben, dass dies dem Kunden mitgeteilt wurde.
Selbstverständlich hätte die Person dass dann bei der Rente, Pflege, FSM, oder sonstigen Anliegen angegeben und vor allem richtig angekreuzt. Gelegentlich wurde danach gefragt. Dies wurde negativ beantwortet. Die Person wusste nicht, dass sie nach 53 das hat. Weil dann hätte sie das angekreuzt. So wie auch den Schwerbehindertenausweis, etc.

Und nun im Jahr November 2024 erfährt die Kundin über die DSGVO Anfrage welche über 800 Seiten umfasst. (250MB PDF) dass damals das festgestellt wurde.

Sie hat in der Zwischenzeit vieles selber nur mit Mühe schaffen können. Erst ab 2021 hat sie einen dauerhaften pflegegrad und die Rente wurde seit dem immer weiterbewilligt. Vor einem gesetzlichen Betreuer hat sie Angst. Aber diese Unterstützung hätte ihr damals sehr geholfen.

Ich hab das drei mal überprüft. Bevor ich zu Anwältin damit gehe. Wollte ich euch fragen. Was denkt ihr?


Ich denke an Dinge wie Schadenersatz, Persönlichkeitsrechtverletzung. Unterlassene Hilfe.




Mir siehst das so aus wie einen Erstattungsanspruch an Jobcenter?
Schaue da mal in den unterlagen die du durch die DSGVO bekommen hast?