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Schikane was Tun???

Begonnen von Claudio, 25. November 2023, 17:25:13

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Claudio

Sehr geehrte Dame / Herr,
 
seit einiger zeit habe ich Ihre seite als newletter abboniert, weil ich diese als sehr hilfreich empfind.
 
Dennoch, trotz all meiner bemühungen mit meinem zuständigem Jobcenter stöße ich mitlerweile an meine Belastungsgrenze.
 
Hier eine Kurzfassung der gegebenheiten:
 
Ich habe mich seit September von meiner Lebensparterin Getrennt, wir haben ein gemeinsames Kind, Sie ist in den Raum Ludwigslust Parchim gezogen.
Das Jobcenter übernimmt der Zeit die volle Wohnung in der ich geblieben bin, jedoch nur bis ende Dezember.
Ebenso beziehe ich seit der Trennung Bürgergeld und versuche eine Arbeit in der Nähe meiner Tochter zu finden um den Kontakt zu wahren.
Seit Antragsstellung durfte ich mir mehrmals von meiner Bearbeiterin anhören das mein Antrag betrug sein da wir ( ich und meine Ex ) angeblich immernoch eine Bedarfsgemeinschaft sind.
Weiter beziehe ich meine Leistung wöchentlich rückwirkend, die Auszahlung erfolgt per Check den ich mir jede Woche abholen muß, da ich der Zeit kein Konto besitze.
Ich habe bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, ein Gespräch mit der zuständigen Dame gehabr, diese hat die wogen ein wenig geglättet.
Seit 3 Wochen jedoch keinerlei antwort dieser Dame auch nicht nach mehreren Telefonischen kontaktversuchen mit der bitte um Rückmeldung.
 
Einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten und eine Rechtschutzversicherung die das übernehmen könnte habe ich auch nicht.
Ich laufe auf dem Zahnfleisch, auch weil keinerlei zusammenarbeit mit meinem Jobcenter möglich ist.
Ich habe bereits eine Arbeitsstelle verlohren aufgrung nicht bearbeitung meiner Anträge / bzw zu lansame entscheidungswege.
Jetzt stehe ich wieder kurz vor unterschreiben eines Arbeitsvertragers und wieder keine Antwort oder zusammenarbeit.
Das Schlimmste ist das ich ende Dezember aus meiner aktuellen Wohnung raus muss und noch keine neue Wohnung in aussicht habe, da mir sonst das Amt ortsabwesenheit vorwürft und mir die Mittel Streicht.
 
Die alles, also die vorwürfe und angedrohten kürzungen und auch eine begründung zur wöchentlichen rückwirkenden Auszahlung, wollte ich schriftlich habe von meiner Bearbeiterin, ohne erfolg.
 
Wie kann ich weiter vorgehen, vielleicht wisst ihr einen weg, ich habe schon überlegt die Zeitungen und evtl. das Fernsehen mit ins Boot zu nehmen, jedoch wüsste ich nicht wie.
 
Ich habe gelesen das Ihr keinen rechtlichen Raat erteilen könnt.
Doch vielleicht habt Ihr einen Idee was man machen könnte.
Vor allem da ich am 30.11.2023 wieder zum Amt muss.
 
Vielen Dank im voraus für eure mühe und ggf. für eure Antwort.
 
Macht weiter So, eure Beiträge und Hilfestellungen sind klasse
 
Mit frreundlichen Grüßen
 
Claudio

Hary

Zitat von: Claudio am 25. November 2023, 17:25:13Seit Antragsstellung durfte ich mir mehrmals von meiner Bearbeiterin anhören das mein Antrag betrug sein da wir ( ich und meine Ex ) angeblich immernoch eine Bedarfsgemeinschaft sind.
Natürlich kommt es vor, dass sich ein paar trennt um ein paar Euro mehr zu haben. Aber so was ist ja eher die Ausnahme. Du kannst recht entspannt sein. Sollte die Trennung nur vorgetäuscht sein, dann müsste die Behörde diesen Sachverhalt auch juristisch belegen können. Wenn ihr also wirklich getrennt seid, dann wird dies nicht möglich sein.

Was einen Anwalt betrifft kannst du die Beratungshilfe nutzen. Der Anwalt kann dann 15 Euro bei dir berechnen und der Rest wird übernommen. Du solltest dies auch wenn eine Scheidung ansteht tun. Natürlich reicht auch ein Anwalt der Gegenseite, aber dieser handelt natürlich nur nach den Interessen der Gegenseite. Auch solche Dinge wie Vermögensaufteilung oder Verteilung der Rentenpunkte kannst du als Laie nicht auf Korrektheit prüfen.

Bemühe Google doch mal nach Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.

Claudio

Harry, vielen Dank für deine Antwort, doch es geht nicht um die Trennung an sich, wir waren nicht verheiratet, wir haben nur zusammen gelebt.

Viel mehr wollte ich wissen wie man gegen das verhalte von den bearbeiteten und von der Dienstaufsicht vorgehen kann.
Es kann ja nicht sein das man an keinen Vorgesetzten Ran kommt. Es muss doch irgend jemand oder etwas geben der "im Zweifel für den angeklagten" handelt bzw an den man sich wenden kann intern oder extern an eine andere Behörde. Denn Die Dienstaufsicht so wie es scheint ist auch nur eine interne faas um den Bürger etwas vor zu gaukeln.

Dennoch danke für deine Antwort
Vielleicht gibt es ja noch andere Ideen.

180

Hallo,
versuche lieber im Alleingang die Probleme zu lösen statt auf Unterstützung durch das JC zu hoffen:

1. Beschaffe dir ein Bankkonto. Du hast eigentlich einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto. Sobald du das Konto hast hört der Quatsch mit den wöchentlichen Schecks auf.

2. Beschaff dir das 49€ Ticket und mach dich auf Wohnungssuche. So lange du deine EC-Karte nicht in anderen Städten verwendest kann man dir keine OAW nachweisen (und du gestehst nichts).

3. Warum wartest du auf das JC? Du kannst einfach einen Arbeitsvertrag annehmen und das JC vor vollendete Tatsachen stellen (per Fax in einem Satz einen Tag vor Arbeitsbeginn mitteilen, dass du ab Datum x arbeiten wirst und den Gehaltseingang erst im darauffolgenden Monat erwartest).
Falls du eine Unterstützung vom JC benötigst: Arbeitsvertrag schonmal abschließen (so lange es keine Vertragsstrafe gibt) und dann dem JC Druck machen, dass es sich beeilen muss. Ist das JC Schuld, dass du den Job nicht antreten kannst oder wieder verlierst: Fachaufsichtsbeschwerde (ist immer besser als Dienstaufsichtsbeschwerde).

4. Bei Unterstellungen und Vorwürfen im JC: "Mündliche Unterstellungen interessieren mich nicht. Bitte senden Sie mir das schriftlich zu." Diesen Satz ggf. so lange wiederholen bis die SB verstanden hat, dass du darauf nicht eingehen wirst.



Fettnäpfchen

Claudio

Ergänzend zu den beiden Antworten.

Hiuer erst mal ein paar Nachfragen damit man weiß was als Antwort in Frage kommt.
Zitat von: Claudio am 25. November 2023, 17:25:13Das Jobcenter übernimmt der Zeit die volle Wohnung in der ich geblieben bin, jedoch nur bis ende Dezember.
Warum nur bis Dez.? Seit wann seid ihr getrennt?
Wie groß ist die Whg.?
Wenn ihr ein gemeinsames Kind habt wird es doch sicherlich darauf hinauslaufen das es mal bei dir wohnt und mal bei der Mutter. Heisst du brauchst eine angemessen große Whg. (so weit ich weiß kommt das beim Wechselmodell zum tragen leider habe ich davon zu wenig Ahnung).
Die Frage also wie schaut es da mit dem wohnen in Verb. mit eurem Kind aus?
Gibt es schriftliches vom JC zu der Dez. Grenze?

Zitat von: Claudio am 25. November 2023, 17:25:13Ich habe bereits eine Arbeitsstelle verlohren aufgrung nicht bearbeitung meiner Anträge / bzw zu lansame entscheidungswege.
Jetzt stehe ich wieder kurz vor unterschreiben eines Arbeitsvertragers und wieder keine Antwort oder zusammenarbeit.
Da solltest du schon schreiben wie so etwas von statten gehen kann, so kann man nichts damit anfangen.

Zitat von: Claudio am 25. November 2023, 17:25:13da mir sonst das Amt ortsabwesenheit vorwürft und mir die Mittel Streicht.
das verstehe ich auch nicht. also auch wie oberhalb geschrieben etwas besser erklären.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rotti

Zitat von: Claudio am 25. November 2023, 17:25:13Ebenso beziehe ich seit der Trennung Bürgergeld und versuche eine Arbeit in der Nähe meiner Tochter zu finden um den Kontakt zu wahren.
Seit Antragsstellung durfte ich mir mehrmals von meiner Bearbeiterin anhören das mein Antrag betrug sein da wir ( ich und meine Ex ) angeblich immernoch eine Bedarfsgemeinschaft sind.
Betrug das sind ja schlimme Vorwürfe bei solchen aussagen.
Zitat von: Claudio am 25. November 2023, 17:25:13Das Jobcenter übernimmt der Zeit die volle Wohnung in der ich geblieben bin, jedoch nur bis ende Dezember.
Beim Bürgergeld ist die Angemessenheit der Miete von Bedeutung und hierbei wird eine Karenzzeit von 12 Monaten berücksichtigt deshalb auch einen Widerspruch des Bescheides vom JC einlegen.
Zitat von: Claudio am 25. November 2023, 17:25:13Das Schlimmste ist das ich ende Dezember aus meiner aktuellen Wohnung raus muss und noch keine neue Wohnung in aussicht habe, da mir sonst das Amt ortsabwesenheit vorwürft und mir die Mittel Streicht.
dagegen muss man vorgehen und beim Gericht Prozesskostenhilfe beantragen die können dich nicht aus der Wohnung werfen lassen vom VM indem sie die Miete nicht mehr bezahlen.

jens123

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