Shop erhöht nachträglich den Preis ...

Begonnen von Bundspecht, 03. Dezember 2023, 09:37:52

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Bundspecht

Moin,

folgendes ist gerade am laufen.

Unsere Tochter ist ein Riesen Fan von Sailor Moon. Vor einigen Wochen , hat sie gesehen, dass die ersten 12 Bände, die vor über 30 Jahren das erstmal auf dem Markt waren , wieder neu aufgelegt werden sollen.

Und da ja nun Weihnachten vor der Tür steht, haben meine Frau und ich uns dazu entschlossen, unserer Tochter besagte 12 Bände Weihnachten zu schenken. Einige der Bände kosten 6,50€ andere 7,00€ Warum weis ich nicht.

Ich habe also alles am 30.11.23 bei "Thalia" Online bestellt, und auch sofort überwiesen (geht nur Überweisung, PayPal oder Kreditkarte).

Ich habe auch eine Mail von Thalia bekommen mit der bitte die Summe X (jeder Band ist da noch einmal kurz beschrieben incl. Preis ) zu überweisen.

Ich habe wie gesagt nur den Preis überwiesen, der mir da genannt wurde.

Soweit alles Ok ...

Gesten nun bekommen ich folgende Mail von Thalia ...

"wir haben folgende Informationen zum Auftrag.

Ihr Auftrag:
Auftragsdatum:
Kundennummer:
134*******
30.11.2023
77******
Der Preis des vorbestellten Artikels hat sich geändert.

Takeuchi, Naoko; Pretty Guardian Sailor Moon 09
9783770476565Buch (dtsch)
Diesen Artikel erhalten Sie für 7,00 EUR statt 6,50 EUR.

Wir bitten um Verständnis, dass wir aufgrund der gesetzlichen Buchpreisbindung den geänderten Preis des Verlages berücksichtigen müssen. Der Rechnungsbetrag wird entsprechend angepasst. Selbstverständlich können Sie den Auftrag auch stornieren.


Herzliche Grüße

Ihr Thalia-Team


Es geht mir nun wahrlich nicht um die 0,50€, sondern darum , ob das nicht das Problem von dem Händler ist, und nicht meins !

Der Händler setzt den Preis ja fest, und genau den habe ich ja auch bezahlt.

Ist so eine nachträgliche Preiserhöhung rechtens !?

Wie gesagt es geht mir nicht um die 0,50€ sondern ums Prinzip ! Zumal der Preis jetzt im Shop bei 7,00€ steht. ich es aber mit 6,50€ Schwarz auf Weiß habe .....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Das war bei Vorbestellungen eigentlich immer schon so, das Stichwort wurde dir ja geliefert: gesetzliche Buchpreisbindung. Der Shop kann bei Vorbestellungen nur den vom Verlag vorläufig festgesetzten Preis ansetzen, sollte aber auch bei der Vorbestellung irgendwo stehen bzw. gestanden haben. Manchmal hat man Glück und es wird billiger, manchmal war der Preis gut kalkuliert und es bleibt beim Preis der Vorbestellung und manchmal wird es eben auch was teurer. Letztendlich machen die Verlage die Preise, nicht die Verkäufer.

"Nach einer gewissen Vorlaufphase, in der Bücher durch verbindliche Vorbestellungen vor dem offiziellen Erscheinungstermin zum Subskriptionspreis günstiger verkauft werden dürfen, gilt die Buchpreisbindung."
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Buchpreisbindung

Was da jetzt bei deiner Vorbestellung genau stand, kannst aber nur du wissen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2023, 09:55:37Der Shop kann bei Vorbestellungen nur den vom Verlag vorläufig festgesetzten Preis ansetzen, sollte aber auch bei der Vorbestellung irgendwo stehen bzw. gestanden haben.


Da stand nicht ein Wort davon ....

Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2023, 09:55:37Was da jetzt bei deiner Vorbestellung genau stand, kannst aber nur du wissen.





das ist Teil der besagten Mail, mit der Bitte Summe X zu überweisen. Und ganz oben steht der Band 09 für besagte 6,50€.

Andere Bände haben ja auch teilweise "nur" 6,50€ gekostet....



So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Naja, irgendwo wird schon ein Wort dazu gestanden haben, dieser eine Teil der Vorkasseanforderung sagt ja jetzt nichts aus. Unter Umständen stand es schon im Artikel bzw. spätestens in der Bestellbestätigung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 03. Dezember 2023, 10:15:05Naja, irgendwo wird schon ein Wort dazu gestanden haben

Sorry , aber NEIN es stand dort nichts davon , dass sich der Preis vielleicht noch ändern kann.

Eine Bestellbestätigung habe ich ja noch nicht mal erhalten ...Nur besagte Mail bezüglich der Überweisungssumme .......
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AlterGaul

Ich mag mich irren, aber meiner Meinung nach kommt der Kaufvertrag erst mit Zusendung der Bestellbestätiugng zustande und dieses ist die Annahme des Kaufvertrages. Letztendlich nimmt der Händler die Absicht des Verbrauchers an, diesen Artikel zu erwerben.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Bundspecht

Zitat von: AlterGaul am 03. Dezember 2023, 12:19:04Ich mag mich irren, aber meiner Meinung nach kommt der Kaufvertrag erst mit Zusendung der Bestellbestätiugng zustande

Ich kenn das so , dass der Vertrag erst mit der Lieferung , sprich die Übergabe an den Versand Dienstleister zustande kommt ....

Aber in diesem Fall, habe ich ja schon gekauft, und der Händler hat mir eine Mail zukommen lassen , indem er klipp und klar sagt welche Summe ich für die einzelnen Bücher insgesamt zu zahlen habe (und ich ja auch schon am selben Tag überwiesen habe ) !!!

Und normalerweise, bekomme ich eine Bestellbestätigung, relative schnell nach einer Onlinebestellung ...
Teilweise bekomme ich die schon , da bin ich noch auf der Seite des Händlers  :grins:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

AlterGaul

Zitat von: Bundspecht am 03. Dezember 2023, 13:12:05Aber in diesem Fall, habe ich ja schon gekauft, und der Händler hat mir eine Mail zukommen lassen , indem er klipp und klar sagt welche Summe ich für die einzelnen Bücher insgesamt zu zahlen habe (und ich ja auch schon am selben Tag überwiesen habe ) !!!
Dann gilt noch §119 BGB. Sowohl für dich als auch für den Händler. Ohne Bestätigung des Händlers, hast du keinen gültigen Kaufvertrag.
Im Supermarkt nimmt die Kassenkraft dein Angebot an, weil du es auf das Kassenband legst und deutlich machst, dass du den Artikel kaufen willst. Danach habt ihr einen Kaufvertrag geschlossenen.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

OLD-MAN

Wegen 50 Cent so einen "Aufstand"? Storniere den Auftrag, wenn du nicht einverstanden bist und gut ist!

Bundspecht

Zitat von: AlterGaul am 03. Dezember 2023, 13:28:14Im Supermarkt nimmt die Kassenkraft dein Angebot an, weil du es auf das Kassenband legst und deutlich machst, dass du den Artikel kaufen willst.

Habe ich, aber nicht das selbe mit meiner schon getätigten Zahlung gemacht !???

Ich meine, wie soll ich meine Kaufabsicht besser beweisen als mit einer Bezahlung "voraus" ?

Zitat von: OLD-MAN am 03. Dezember 2023, 13:36:55Wegen 50 Cent so einen "Aufstand"?

Es geht mir hier ums Prinzip, und ob das ganze mit rechten Dingen abläuft ! Ich fühle mich nämlich gerade ein wenig auf den Arm genommen !

Wenn Du dir ein Auto kaufst, und den Betrag vorab überweist, und bei der Abholung meint der Händler dann , er würde noch 500€ von Dir bekommen, würdest Du das auch nicht gut heißen , oder !?

Ich weis ist ein Dummer vergleich, aber im Prinzip das selbe

Habe mir mal eben die AGB´s angesehen  :grins:

Das steht folgendes :

"2.3 Wann ein Vertrag mit uns zustande kommt, hängt von der von Ihnen gewählten Zahlungsart ab:

c) Vorkasse: mit Ihrem Klick auf den Bestellbutton und Versand der Vorkasseaufforderung mit Angabe der Bankverbindung an Sie durch uns"



Ergo habe ich mit dem Händler einen gültigen Vertrag geschlossen. !
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orpheus

Wenn der Verlag einen anderen Preis festlegt, darf der Händler dir das Buch gar nicht zu einem anderen Preis verkaufen. Genau das sagt die Buchpreisbindung, auf die der Händler ja verweist. Er dürfte dir noch nicht einmal kulanterweise die 50 Cent erlassen, ohne sich strafbar zu machen.

Kopfbahnhof

Zitat von: orpheus am 03. Dezember 2023, 14:43:49darf der Händler dir das Buch gar nicht zu einem anderen Preis verkaufen.
Es gilt der Preis welcher auf der Rechnung steht, diese wurde bereits Bezahlt.
Was der Händler verlangen darf oder auch nicht, muss ich als Kunde ja nicht wissen.

Da man hier sofort Bezahlen muss, kann der Händler nachher nicht noch einen Zuschlag fordern.
Dafür wurde dem Käufer ja auch angeboten, vom Vertrag zurück zu treten.

Vorkasse heist nichts anderes wie der Kunde, MUSS den Betrag vorab Bezahlen.
Danach kann der Verkäufer also nicht noch mit einer Erhöhung, um die Ecke kommen.


orpheus

Natürlich kann der Verkäufer dich nicht zwingen, den höheren Betrag zu zahlen, und du kannst vom Kauf zurücktreten. Aber wenn du das Buch haben willst, mußt du wegen der Buchpreisbindung den Preis zahlen, den der Verlag (und eben nicht der Händler) bestimmt.

Bundspecht

Zitat von: orpheus am 03. Dezember 2023, 14:43:49Wenn der Verlag einen anderen Preis festlegt, darf der Händler dir das Buch gar nicht zu einem anderen Preis verkaufen.


Ok , mag sein, dann hat aber der Händler das Buch falsch ausgezeichnet , und dafür kann ich ja nix !

Wie gesagt ich habe das Buch zusammen mit den anderen 11 Bänden ja schon bezahlt.

Ich werde da morgen mal anrufen. Zu Not überweise ich noch die 0,50€ , ....

Aber.....
Zitat von: Kopfbahnhof am 03. Dezember 2023, 15:55:40Danach kann der Verkäufer also nicht noch mit einer Erhöhung, um die Ecke kommen.


Zumal ja laut deren AGB, schon ein Vertrag zustande gekommen ist

Zitat von: orpheus am 03. Dezember 2023, 16:27:01Aber wenn du das Buch haben willst, mußt du wegen der Buchpreisbindung den Preis zahlen, den der Verlag (und eben nicht der Händler) bestimmt.

Das verstehe ich schon, aber ist dann nicht der Händler selber schuld, wenn der den falschen Preis verlangt ?

Ist ja schon wie bei der ReGIERung .... Fehler machen, und dann die Kosten auf andere abschieben  :lachen:  :lachen:  :lachen:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

orpheus

Wahrscheinlich hat der Verlag den Preis erhöht, aber selbst wenn der Händler den Fehler gemacht haben sollte, darf er trotzdem nicht zu dem Preis verkaufen. Da geht es nicht drum, wer schiebt wem den Fehler zu, sondern um die Einhaltung eines Gesetzes.