Nicht mehr einloggen- Sanktion?

Begonnen von kopfhoch, 04. Dezember 2023, 11:17:05

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Clyde R Schrank

Da es freiwillig ist, kann dir dort nichts passieren. Wenn sie anderes behaupten, sollen sie dir das ganze doch mal schriftlich geben, mit Paragrafen.

Ich persönlich sehe keinerlei Vorteile mit diesem Digialangebot. Im Gegenteil, es kann sogar zu meinem Nachteil sein. Oder gibt es inzwischen einen Gerichtsfesten Nachweis wenn man Dokumente einstellt? Weil, eine Computerpanne kann im Jobcenter immer mal passieren und dann muss ich ja nachweisen das ich dieses oder jenes Schriftstück auch wirklich eingereicht hatte.

Hary

Zitat von: Clyde R Schrank am 05. Dezember 2023, 11:39:12Oder gibt es inzwischen einen Gerichtsfesten Nachweis wenn man Dokumente einstellt? Weil, eine Computerpanne kann im Jobcenter immer mal passieren und dann muss ich ja nachweisen das ich dieses oder jenes Schriftstück auch wirklich eingereicht hatte.

Im Grunde hast du einen Recht guten Beweis. Du kannst die die Kopie deiner Anfrage herunterladen. Das PDF Dokument ist digital signiert. Bedeutet, du hast einen Beweis, dass dieses Dokument vom Jobcenter angefertigt wurde und Signaturen lassen sich überprüfen.

Du kannst also plausibel einen Anscheinsbeweis liefern, dass die abgebildeten Dokumente auch in dieser Form beim Empfänger angekommen sind. Wären sie es nicht, dann hätte er diese Kopie ja nicht signieren können. Wenn nun Daten verloren gehen, dann wäre dies das Problem des Empfänger, da nur dieser für seine eigene EDV haften muss.

Zumindest ist es sicherer als ein Einschreiben, dort enthält die Bestätigung ja nur den Hinweis, dass ein Umschlag zugesendet wurde. Ob und was drinnen war, ist nun offen.

kopfhoch

Durch jobcenter.digital ist nichts einfacher geworden und es dauerte bedeutend länger, egal was ich dort übermittelte. In wirklich jeder Angelegenheit!
Und dann die regelmäßigen techn. Fehler, wo man sich sehr unsicher fragt, ob auch wirklich Daten tatsächlich dort ankommen wo sie sollen!? :schock:  :weisnich:

Jimmy Neutron

Ich habe jetzt selber mal nachgesehen. Das Benutzerkonto kannst du auch selbst löschen und brauchst dafür das Jobcenter nicht.

Mein Profil -> Daten und Einstellungen -> Benutzerkonto -> Benutzerkonto löschen -> Passwort eingeben und unwiderruflich löschen


kopfhoch

Dann steht dort"Sie können das Benutzerkonto nicht selbst löschen..."
(Obwohl man erwachsen und volljährig ist!)

Kopfbahnhof

Zitat von: Clyde R Schrank am 05. Dezember 2023, 11:39:12sehe keinerlei Vorteile mit diesem Digialangebot. Im Gegenteil, es kann sogar zu meinem Nachteil sein
Sehe ich genauso, wo soll man da einen Vorteil haben??

Evtl. das der Vorteil ist, mögliche Nachteile zu haben?


Jimmy Neutron

Steht bei mir nicht. Kannst du die Onlinebekanntgabe auch nicht ändern?
Hast du versucht, dich direkt an die Bundesagentur für Arbeit zu wenden und dort die Löschung zu beauftragen? Kontakt im Impressum. Wenn nicht, dann würde ich diesen Schritt zusätzlich gehen, aber ohne zu erwähnen, dass du über das Jobcenter die Löschung begehrt hast. Hier bestenfalls mit Fax mit Account-Daten.

Für den Fall, dass dies wirklich nicht geht.
Du hast bereits dein Begehr geäußert, dein Benutzerkonto und damit auch alle Daten zu löschen.

Für mich stellt dies einen Antrag auf Löschung von Daten nach § 84 SGB X dar, damit wäre die Entscheidung des Jobcenters, dass sie das Konto nicht löschen wird, ein Verwaltungsakt, gegen dann natürlich auch der Widerspruch zulässig wäre.

kopfhoch

Die Zentrale in Nürnberg schrieb mir, dass eine Löschung, solange ich Leistungen und Beratung vom Jobcenter erhalte, nicht möglich sei. Eine Löschung ist nur dann möglich, wenn kein "Kunde" mehr

Bevor ich jetzt einen neuen Thread starte, habe ich an euch eine Frage:
Ein Bewerberprofil hat das Jobcenter nicht für mich momentan eingerichtet, auch nicht anonym.

- Muss ich mich über die Jobbörse der Agentur bewerben? Und dafür eingeloggt sein?

Falls ich eine interessantes Stellenangebot sehe, muss ich nicht mal dafür eingeloggt sein.
Kontaktdaten stehen auch so im Angebot.

Jimmy Neutron

Vielleicht hat da Nürnberg was missverstanden und deinen Löschbegehren auf den kompletten digitalen "Kundenaccount" bezogen. Die Nutzung von jobcenter.digital ist freiwillig.

Kannst du die Antwort aus Nürnberg vielleicht hier einstellen?

kopfhoch

#24
Ja, mache ich gerne, brauch nur etwas Zeit mit schwärzen und Scanner einrichten. Melde mich bald wieder.

Fettnäpfchen

Zitat von: kopfhoch am 10. Dezember 2023, 11:56:27- Muss ich mich über die Jobbörse der Agentur bewerben? Und dafür eingeloggt sein?
Nein
Du kannst dich auch klassisch oder persönlich bewerben,
sogar telefonisch würde gehen aber da hast du keinen Nachweis.

MfG FN
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Limoflasche

Ich habe die Information vom Bundesdatenschutzbeauftragten, dass die Nutzung von jobcenter.digital freiwillig und nicht verpflichtend ist.

Ich habe vor Jahren irgendwelche Zugangsdaten per Post zugeschickt bekommen. Der Nutzung habe ich schriftlich widersprochen und die Zugangsdaten verbrannt. Ich habe mich bis heute nicht bei jobcenter.digital angemeldet, mir die Seite von außen noch nicht einmal angesehen.

Auch meine Telefonnummer und email-Adresse habe ich im Jobcenter löschen lassen.

Erreichbar bin ich ausschließlich postalisch.

Das Schreiben von kopfhoch würde ich mal an den Bundesbeauftragten für Datenschutz weiterleiten. Die Teilnahme an jobcenter.digital ist NICHT verpflichtend. Das ergibt sich alleine schon aus der Tatsache, dass nicht verlangt werden kann, dass Du auf Deine Kosten einen Internetzugang nebst PC vorrätig hältst.

Wenn Du also nicht in der Lage bist (oder nicht in der Lage sein willst), dann kann man Dich nicht verpflichten, werktäglich Dinge auf einem Portal zur Kenntnis zu nehmen, die Du ggf. technisch gar nicht zur Kenntnis nehmen kannst.

Wir sind hier nicht bei "Per Anhalter durch die Galaxis", wonach der Planet Erde gesprengt wird, weil die Erdbewohner sich nicht über das Planungsverhalten beschwert haben, das auf irgend einem anderen Planeten ausgehängt war  :wand:

Kopfbahnhof

"Durch die Inanspruchnahme von Leistungen aber verpflichtend"

Was definitiv Falsch ist, oder hier liegt ein Irrtum vor.
Der Account wird tatsächlich erstellt und bleibt Aktiv, so lange man im Bezug ist.

Den kann man aber auf Anonym stellen lassen dazu noch, dem JC noch mal eine Info zukommen lassen, das man dieses Portal nicht nutzt.
Damit man genau deswegen, keine Probleme bekommt.

Warum ist egal (Begründung braucht es keine) z.B. nur sporadisch Internet zur Verfügung steht.

Rick

Sorry, wenn ich einfalle. Wie sieht das mit diesem Jobcenter digital eigentlich aus, wir machen das nun dort auch, und finden das ganz praktisch, nur wollen wir bei bestimmten Sachen gerne das man uns das per Post schickt, aber neuerdings nutzten die unsere privaten Email Adresse dort um zu antworten. Wir möchten das aber nicht, sondern postalisch. Kann man das wo abstellen?

Jimmy Neutron

Zitat von: Rick am 10. Dezember 2023, 17:58:37aber neuerdings nutzten die unsere privaten Email Adresse dort um zu antworten. Wir möchten das aber nicht, sondern postalisch. Kann man das wo abstellen?
Grundsätzlich ja, aber könntest du dafür bitte einen eigenen Thread eröffnen, sonst blickt man hier nicht mehr durch.

Dies habe ich bei jobcenter.digital gefunden:
ZitatEinwilligungserklärung

Ich bin damit einverstanden, dass meine im Portal der Bundesagentur für Arbeit angegebenen persönlichen Daten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agenturen für Arbeit bzw. der Jobcenter einsehbar sind und zur weiteren Bearbeitung meiner Anliegen genutzt werden.
Mir ist bekannt, dass ohne Kenntnis der persönlichen Daten eine Bearbeitung meiner Anliegen nicht möglich ist. Mit der Zustimmung werden auch zukünftige Änderungen der persönlichen Daten im Portal an die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter übermittelt. Mir ist ferner bekannt, dass ich diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Dies hat zur Folge, dass mein unter www.arbeitsagentur.de angelegtes Benutzerkonto vollständig gelöscht wird.
Erfassung Ihrer Kundendaten