Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern

Begonnen von enterhacken2315, 05. Dezember 2023, 11:46:37

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enterhacken2315


Hallo Zusammen,


ich wohne mit meinen 31 Jahren noch bei meinen Eltern zu Hause, das Haus von meinen Eltern ist ein Eigenheim, wo diese vor 30 Jahren gekauft haben, das Haus gehört nur meinen Eltern mir aber nicht.
Da ich mit meinen Eltern sehr gut zurechtkomme, haben meine Eltern mit mir so vereinbart, dass ich keine Miete zahlen muss, aber ich solle mich an den kalten Nebenkosten und Heizkosten beteiligen. Und auch keine Haushaltsgemeinschaft bilden ich und meine Eltern, dh. jeder muss von seinem eigenen Geld selber über die Runden kommen.

Wie ich vor ein paar Jahren aufgrund einer Erkrankung meine Arbeit verloren habe und ich nach einer Weile ins H4 System gerutscht bin, sah es so aus, ich bekam vom JC den vollen Regelsatz + die Heiz und Nebenkosten erstattet.

Folgende Unterlagen musste ich ausfüllen.

1. Den Hauptantrag

2. Den KDU Antrag

3. Den sog. Mietbescheinigung, dort haben meine Eltern mich als sonstigen Nutzungsberechtigten eingetragen, wo ich mich nur an den Heiz und Nebenkosten beteiligen muss, aber keine Miete zahlen muss.
Diese ganzen Jahresabrechnungen haben wir natürlich mit dem Antrag ebenfalls zu den JC geschickt.

Das Alles wurde von meiner Sachbearbeiterin auch so akzeptiert, von einem richtigen Mietvertrag war nicht mal die Rede.

Nach einiger Zeit beim nächsten Folgeantrag, bekam ich von meiner SD einen Mitwirkungsschreiben, wo dort stand, dass ich den schriftlichen Mietvertrag von meinen Eltern und noch ein paar Unterlagen dringend zu den JC zu schicken solle. Einen schriftlichen Mietvertrag haben ich und meine Eltern gar nicht gemacht, weil ich nicht zu Miete wohne und auch keine Miete zahle, nur an den Heiz und Nebenkosten mich beteiligen soll.


Wir haben dann ein Schreiben zu meiner SB geschickt und der klar gemacht, dass ich keine Miete an meinen Eltern zahlen muss, aber mich an den Heiz und Nebenk. beteiligen muss. Danach war Ruhe in der Bude,

Heute habe ich von dem Service einen Anruf bekommen, weil ich mich einen Tag davor über den nicht bearbeiteten WBA Antrag beschwert habe und diese Dame hat zu mir gesagt, dass mein Antrag deswegen nicht bearbeitet wurde, weil da einige Unterlagen fehlen und solle in den nächsten Tagen Post bekommen.
Diese Frau vom Service meinte zu mir, dass meine SB den Mietvertrag von meinen Eltern haben will..


Was ich und meine Eltern nicht verstehen, sollte der schriftliche Mietvertrag zur Übernahme der Neben und Heizkosten Pflicht sein,warum hat meine Sb in der Vergangenheit, dann diese Kosten bewilligt? Da hätte diese SB die Heiz und Nebenkosten ja ablehnen können.


Also wir werden von dieser Sache nicht schlau. Ist ein schriftlicher Mietvertrag zwischen mir und meinen Eltern tatsächlich verpflichtend für die Übernahme der Heiz und Nebenkosten?
Wenn Ja. Wie sollten wir dann weiter vorgehen?





MFG

enterhacken2315





Jimmy Neutron

Zunächst kann dein Antrag natürlich bearbeitet werden. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht kann das JC Unterlagen einfordern, um die tatsächlichen Kosten der Unterkunft nachzuweisen, also in deinem Fall anteilige Kosten an den Neben- und Heizkosten. Sollte es Probleme in der Hinsicht geben, könnte das JC zwar die Übernahme der Kosten der Unterkunft versagen, zumindest so lange, bis du die entsprechenden Nachweise erbracht hast. Deinen Regelbedarf dürfte die Versagung nicht betreffen. Soweit das Grundsätzliche.
Außerdem gäbe es noch die Möglichkeit der vorläufigen Bewilligung.

Was wurde denn von dir genau eingereicht, um die Höhe der Neben- und Heizkosten nachzuweisen?

Sheherazade

Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:46:37Ist ein schriftlicher Mietvertrag zwischen mir und meinen Eltern tatsächlich verpflichtend für die Übernahme der Heiz und Nebenkosten?

Eine einfache Kostenbeteiligungsvereinbarung dürfte ausreichen. Muster gibt es hier irgendwo im Forum.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

enterhacken2315

Zitat von: Jimmy Neutron am 05. Dezember 2023, 12:11:04Zunächst kann dein Antrag natürlich bearbeitet werden. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht kann das JC Unterlagen einfordern, um die tatsächlichen Kosten der Unterkunft nachzuweisen, also in deinem Fall anteilige Kosten an den Neben- und Heizkosten. Sollte es Probleme in der Hinsicht geben, könnte das JC zwar die Übernahme der Kosten der Unterkunft versagen, zumindest so lange, bis du die entsprechenden Nachweise erbracht hast. Deinen Regelbedarf dürfte die Versagung nicht betreffen. Soweit das Grundsätzliche.
Außerdem gäbe es noch die Möglichkeit der vorläufigen Bewilligung.

Was wurde denn von dir genau eingereicht, um die Höhe der Neben- und Heizkosten nachzuweisen?

Von mir wurden folgende Unterlagen eingereicht.

Neben den Hauptantrag,

1. Der KDU Antrag
2. Die Mietbescheinigung vom JC, da muss man die ganzen Angaben zum Grunstück / Haus / Wohnung machen.
  Und dann muss man die monatlichen / jährlichen Abrechnungen reinschreiben, wie z.B die Grundsteuer vom Haus
  Abwassergebühren, Müllabfuhrgebühren, Hausratversicherung, Wasserechnung, Schornsteinfeger,    Heizölabrechnung usw. Und das noch mit beigelegten Kopien der Rechnungen.

Jimmy Neutron

M.E. liegen dem JC sämtliche relevanten Unterlagen vor. Sogar mehr.
Die Forderung nach einem ergänzendem Mietvertrag zur Mietbescheinigung ist unzulässig.

september23

Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:46:37Also wir werden von dieser Sache nicht schlau. Ist ein schriftlicher Mietvertrag zwischen mir und meinen Eltern tatsächlich verpflichtend für die Übernahme der Heiz und Nebenkosten?
Wenn Ja. Wie sollten wir dann weiter vorgehen?
es scheint nicht um einen Mietvertrag zu gehen, den Du mit Deinen Eltern abschließen musst, sondern die Frage, was Deine Eltern an Kosten haben und wieviel Du davon eingereicht hast.

Wenn das aus der Mietbescheinigung hervor geht, müsste das aber reichen.

Ottokar

Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:46:37Ist ein schriftlicher Mietvertrag zwischen mir und meinen Eltern tatsächlich verpflichtend für die Übernahme der Heiz und Nebenkosten?
Nein. Im Übrigen wäre auch ein mündlicher Mietvertrag rechtskräftig.
Abgesehen davon handelt es sich bei der mündlichen Vereinbarung zwischen dir und deinen Eltern um eine mietrechtliche Vereinbarung. Auch wenn diese keine Kaltmiete umfasst, so umfasst sie doch die Zahlung von Betriebskosten(vorauszahlungen?).
Lass dir einfach von deinen Eltern schriftlich für das JC bestätigen:

ZitatAm [Datum] haben wir mit unserem Sohn, Herrn xyz, mündlich vereinbart, dass er sich zu 1/3 an allen anfallenden Betriebskosten beteiligt. Seither zahlt er diese pünktlich. Einen schriftlichen Vertrag haben wir darüber nicht geschlossen, da der mündliche rechtswirksam ist.
[Ort, Datum, Unterschrift]

Das reichst du dem JC ein und damit sollte die Angelegenheit erledigt sein.
Dein Bewilligungszeitaum endet am 31.12.2023? Dann kannst du am 01.01.2024 beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes zu verurteilen.
Begründung: Das JC besteht auf einem schriftlichen Mietvertrag, obwohl dieser rechtskräftig mündlich geschlossen und inhaltlich vom Vermieter bestätigt wurde.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

enterhacken2315

Zitat von: september23 am 05. Dezember 2023, 13:43:45es scheint nicht um einen Mietvertrag zu gehen,
Natürlich geht es um den MV sonst würde der TE das ja nicht pausenlos wiederholen.
Lediglich die Forderung des JC ist rechtswidrig da alles relevante vorliegt.
Sogar eine Art der KBV wenn es auch keine ist aber von der SB Vorgängerin akzeptiert wurde was wiederum korrekt ist.
Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:46:373. Den sog. Mietbescheinigung, dort haben meine Eltern mich als sonstigen Nutzungsberechtigten eingetragen, wo ich mich nur an den Heiz und Nebenkosten beteiligen muss, aber keine Miete zahlen muss.
Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:46:37Wir haben dann ein Schreiben zu meiner SB geschickt und der klar gemacht, dass ich keine Miete an meinen Eltern zahlen muss, aber mich an den Heiz und Nebenk. beteiligen muss. Danach war Ruhe in der Bude,
Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 13:17:501. Der KDU Antrag
2. Die Mietbescheinigung vom JC, da muss man die ganzen Angaben zum Grunstück / Haus / Wohnung machen.
  Und dann muss man die monatlichen / jährlichen Abrechnungen reinschreiben, wie z.B die Grundsteuer vom Haus
  Abwassergebühren, Müllabfuhrgebühren, Hausratversicherung, Wasserechnung, Schornsteinfeger,    Heizölabrechnung usw. Und das noch mit beigelegten Kopien der Rechnungen.
usw..usfort...

Du kannst natürlich eine KBV auch noch hinterher schieben, ob es was bringt wenn ein SB keine Ahnung o. Anweisung o. keinen Bock o. unter Hybris leidet  :weisnich:  :scratch:
am besten eine Mischung von
Kostenbeteiligungsvereinbarung/Mietvertrag  Kind im Elternhaushalt
und der
Kostenbeteiligungsvereinbarung für Unterkunftskosten
So kompliziert weil es um Eigentum der Eltern geht und du ja an sämtlichen NK beteiligt bist. Und da wird in den Mustern nicht darauf eingegangen, daher von beiden das raus suchen was dir passt und dann vllt. sogar zum querlesen hier einstellen nicht das etwas vom JC bemängelt wird.

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 13:17:50Die Mietbescheinigung vom JC, da muss man die ganzen Angaben zum Grunstück / Haus / Wohnung machen.
  Und dann muss man die monatlichen / jährlichen Abrechnungen reinschreiben, wie z.B die Grundsteuer vom Haus
  Abwassergebühren, Müllabfuhrgebühren, Hausratversicherung, Wasserechnung, Schornsteinfeger,    Heizölabrechnung usw. Und das noch mit beigelegten Kopien der Rechnungen.
Das alles, geht ein JC absolut nichts an!

Dazu Antworten 2 und 7, sollte der einfachste Weg sein.
Dabei kann auch durchaus ein Teil Kaltmiete dabei sein, nicht nur Anteilig die NK.

Mehr braucht ein JC dazu nicht, schon gar nicht Daten der Eltern über deren Immobilie.

september23

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Dezember 2023, 14:54:40
Zitat von: september23 am 05. Dezember 2023, 13:43:45es scheint nicht um einen Mietvertrag zu gehen, den Du mit Deinen Eltern abschließen musst,
Natürlich geht es um den MV sonst würde der TE das ja nicht pausenlos wiederholen.
Nein, das worauf sich meine Antwort bezieht ist nicht nur das Wort Mietvertrag.
Du hast nur den halben Satz gelesen/zitiert, ich habe das mal ergänzt.

Es war eine Antwort auf die Frage des TE, ob er einen MV mit den Eltern abschließen muss. Und die Antwort war, dass es um Angaben geht, die ja offenbar bereits aus anderen Unterlagen hervor geht.
:bye:

Fettnäpfchen

september23

Zitat von: september23 am 05. Dezember 2023, 18:41:03Nein, das worauf sich meine Antwort bezieht ist nicht nur das Wort Mietvertrag.
Du hast nur den halben Satz gelesen/zitiert, ich habe das mal ergänzt.
:schaem: und duck und weg....  :ok:

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

MeisterPelz

Mach doch einfach einen richtigen Mietvertrag mit deinen Eltern, der vereinbart, dass du auch Miete zahlen musst. Informiere dich darüber, was dein Jobcenter an Maximum für die Miete in deiner Gegend zahlt. Das Jobcenter ist selbst schuld, wenn es sich so dumm anstellt. Sag dem Jobcenter einfach, deinen Eltern ist das zu viel Aufwand mit den ganzen Unterlagen und ihr versteht euch deswegen nicht mehr so richtig und sie wollen jetzt Miete von dir kassieren. Das Jobcenter muss dafür aufkommen.

september23

Zitat von: MeisterPelz am 08. Dezember 2023, 00:08:36Mach doch einfach einen richtigen Mietvertrag mit deinen Eltern, der vereinbart, dass du auch Miete zahlen musst. Informiere dich darüber, was dein Jobcenter an Maximum für die Miete in deiner Gegend zahlt.  ...Das Jobcenter muss dafür aufkommen.
...
...und die Eltern müssen die Einnahmen versteuern.

Ottokar

Zitat von: MeisterPelz am 08. Dezember 2023, 00:08:36Mach doch einfach einen richtigen Mietvertrag mit deinen Eltern
Es gibt bereits einen "richtigen" und rechtskräftigen mündlichen Mietvertrag, den das JC anerkennen muss. Es gibt keine rechtliche Grundlage für die Forderung des JC, dass dieser schriftlich geschlossen werden muss, oder für den Anspruch auf KdUH eine Schriftform nachzuweisen ist. Das hat auch das BSG längst und immer wieder klargestellt, danach reicht für Anspruch auf KdUH sogar eine sittliche Pflicht aus, ohne dass ein Mietvertrag - mündlich oder schriftlich - geschlossen wurde.
Ich bin auch dafür, möglichst den einfachen Weg zu gehen, aber hier stellt sich das JC absichtlich bockig und Forderungen, die vollkommen absurd sind.

Zitat von: september23 am 08. Dezember 2023, 00:13:39...und die Eltern müssen die Einnahmen versteuern.
Nur die Kaltmiete und die wird ja  nicht verlangt.
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reigen

Zitat von: Ottokar am 05. Dezember 2023, 14:53:49Nein. Im Übrigen wäre auch ein mündlicher Mietvertrag rechtskräftig.
gibtes keine Regelung, das Verträge mit verwandte immer schriftlich sein müssen?
zumindest hat es das Jobcenter mal in ein Brief behauptet.