Jobcenter verlangt Mietvertrag von Eltern

Begonnen von enterhacken2315, 05. Dezember 2023, 11:46:37

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ottokar

Zitat von: reigen am 08. Dezember 2023, 12:33:58gibtes keine Regelung, das Verträge mit verwandte immer schriftlich sein müssen?
nein
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


enterhacken2315


Ich habe denen vor drei Tagen die Kostenbeteiligungsvereinbarung mit den Eltern zu geschickt. Sollte innerhalb Mitte nächste Woche keine Antwort kommen, werde ich das Genze zum SG einreichen, weil seit 8 Tagen habe ich gar keine Leistungen erhalten.

Ottokar

Das JC hätte zumindest die Regelleistung zahlen müssen.
Wenn du für Dezember keine Leistung erhalten hast, würde ich sofort klagen.
Ist dein Bewilligungszeitraum zum 30.11.2023 abgelaufen und das JC verweigert die Bearbeitung des WBA, oder hat das JC die laufende Zahlung eingestellt?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


enterhacken2315

Zitat von: Ottokar am 08. Dezember 2023, 13:07:25Das JC hätte zumindest die Regelleistung zahlen müssen.
Wenn du für Dezember keine Leistung erhalten hast, würde ich sofort klagen.
Ist dein Bewilligungszeitraum zum 30.11.2023 abgelaufen und das JC verweigert die Bearbeitung des WBA, oder hat das JC die laufende Zahlung eingestellt?

Das erste trifft zu.

Ottokar

Dann stelle beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes zu verurteilen.
Begründung:
Der Bewilligungszeitraum ist am 30.11.2023 abgelaufen und ich bin seitdem mittellos.
Das Jobcenter weigert sich, den am xxx nachweislich gestellten Weiterbewilligungsantrag zu bearbeiten, weil der mündliche Mietvertrag, den das Jobcenter bislang anerkannt hat, angeblich nicht mehr ausreicht und auf einem schriftlichen Mietvertrag besteht, den es aber nicht gibt.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach ein Mietvertrag schriftlich geschlossen werden muss, auch nicht unter Verwandten. Der bestehende mündliche Mietvertrag ist rechtskräftig und das Jobcenter hat keine Gründe genannt, warum es diesen plötzlich nicht mehr anerkennen will.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, den bestehenden Mietvertrag in Schriftform zu fordern, oder davon meinen Anspruch auf Bürgergeld oder auf Kosten für Unterkunft und Heizung abhängig zu machen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


enterhacken2315

So werde ich das machen, Danke
 :sehrgut:

LG
enterhacken2315 

Kopfbahnhof

Zitat von: enterhacken2315 am 08. Dezember 2023, 14:47:27So werde ich das machen, Danke

Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:00:16Es hat sich schon erledigt, die haben sich heute bei mir gemeldet.

Was haben sie denn dazu gesagt?

enterhacken2315

Zitat von: Kopfbahnhof am 08. Dezember 2023, 17:34:22
Zitat von: enterhacken2315 am 08. Dezember 2023, 14:47:27So werde ich das machen, Danke

Zitat von: enterhacken2315 am 05. Dezember 2023, 11:00:16Es hat sich schon erledigt, die haben sich heute bei mir gemeldet.

Was haben sie denn dazu gesagt?


Die haben den Mietvertrag zwischen mir und meiner Eltern verlangt, ich habe darauf hin den Kostenbeteiligungsvereinbarung denen rübergeschickt, weil den Mietvertrag habe ich nicht. Wenn in ein paar Tagen von denen nix kommt dann gehts ans SG.

Kopfbahnhof

Dann ist es aber doch nicht Erledigt.

Aber die Tipps bisher, sollten ja auch erst mal reichen.

september23

Zitat von: enterhacken2315 am 08. Dezember 2023, 13:52:45Das erste trifft zu.
Heißt, die Regelleistung wurde gezahlt oder heißt, hätte eben zahlen müssen und hat nicht?

Denn das zweite, was da steht ist "Dezember keine Leistung" und wenn das erst zutrifft, wäre das ja, es wurde zumindest Regelleistung gezahlt, aber KDU fehlt?

enterhacken2315

Zitat von: september23 am 08. Dezember 2023, 19:29:33
Zitat von: enterhacken2315 am 08. Dezember 2023, 13:52:45Das erste trifft zu.
Heißt, die Regelleistung wurde gezahlt oder heißt, hätte eben zahlen müssen und hat nicht?

Denn das zweite, was da steht ist "Dezember keine Leistung" und wenn das erst zutrifft, wäre das ja, es wurde zumindest Regelleistung gezahlt, aber KDU fehlt?

Es wurde für Dez. nichts gezahlt, weder Regelsatz noch KDU.

enterhacken2315

Mein Ziel ist es das SG einzuschalten und dank dieses Forum habe ich einige Mustbeispiele bekommen.
Ich habe dieses Schreiben zum SG dann wie hier gefolgt zusammengeflickt, wenn hier welche Fehler sind, dann gibt mir bescheid.

Eilantrag
Hiermit erhebe ich
ICH
Xxxxxxxxx
Xxxxxxxxxxxx
xxxxxxxxxxxx


Klage gegen das
Jobcenter XXXXX
Xxxxxx
xxxxxxxxxxxxxxxx

und beantrage

1. die Beklagte im einstweiligen Rechtsschutz zur vorläufigen Zahlung meines/unseres Arbeitslosengeld II zu verurteilen,

2. die Beklagte zur Zahlung meiner außergerichtlichen Aufwendungen in dieser Angelegenheit zu verurteilen.


Antragsbegründung:

Am 30.11.2023 endete mein Bewilligungsbescheid vom Januar 2023.
Deshalb beantragte ich am 16.10.2023 nachweislich mittels Weiterbewilligungsantrag Bürgergeld SGB II. Dieser Antrag wurde ohne sachlichen Grund bislang nicht bearbeitet bzw. beschieden, ich erhalte deshalb seit 30.11.2023 kein Bürgergeld SGB II mehr und bin deshalb vollkommen mittellos und jeder Existenzgrundlage beraubt.
Ich kann mir weder Essen noch trinken kaufen.
Ein Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 41a SGB II blieb erfolglos/ist hierbei nicht zielführend und deshalb nicht vorrangig, da die Beklagte die Auffassung vertritt, dass ich die Umstände zu vertreten habe, die einer sofortigen abschließenden Entscheidung entgegenstehen.





Mit freundlichen Grüßen



kann ich den bedenkenlos zum SG sbaschicken ?

Ottokar

Leistung erhälst du seit dem 01.12.2023 nicht mehr und was die Begründung betrifft, würde ich die um das was ich in Beitrag #19 geschrieben habe erweitern. Dann kann das SG sich gleich ein Bild machen, was los ist. Vielleicht reicht dann ja schon ein Anruf des Richter beim JC.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


begees

Zitat von: enterhacken2315 am 09. Dezember 2023, 16:41:461. die Beklagte im einstweiligen Rechtsschutz zur vorläufigen Zahlung meines/unseres Arbeitslosengeld II zu verurteilen,

statt Arbeitslosengeld II: Bürgergeldes

enterhacken2315


Ich habe vor drei Tagen die Klage zum zuständigen SG geschickt und direkt heute vormittags bekam ich per E-Mail von meinem JC den Weiterbewilligungsbescheid so wie es sich gehört zu geschickt und selbst die 14 Tage sollen nachgezahlt werden, für diesen Monat.
Da hat ja die Klage super geklappt.   :sehrgut:  :sehrgut:
Wird sich das SG bei mir noch melden, oder ist die Sache dann offiziell abgeschlossen?

Tausend Dank für eure hilfreiche Tipps.  :sehrgut:  :sehrgut:


MFG

enterhacken2315